Orientierungstag für Schweizerinnen zu Armee und Zivilschutz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 12.11.2025 — Der Bundesrat will den jungen Schweizerinnen einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz ermöglichen. Zu diesem Zweck will er einen obligatorischen Orientierungstag für junge Frauen einführen, wie er für junge Männer bereits Pflicht ist. Die dafür erforderlichen Änderungen in Bundesverfassung und Gesetzen hat er an seiner Sitzung vom 12. November 2025 in die Vernehmlassung geschickt.
Der Orientierungstag gibt jungen Schweizerinnen und Schweizern einen fundierten Einblick in die Ausgestaltung der Militär- und Schutzdienstpflicht sowie in die persönlichen Möglichkeiten und Chancen, die solche Dienste eröffnen. Am Orientierungstag werden sie über den Ablauf der Rekrutierung informiert, über die verschiedenen Funktionen der Armee und des Zivilschutzes, über weiterführende Karrieremöglichkeiten sowie über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Militär- und Schutzdienstes. Heute ist der Orientierungstag für Schweizer Männer obligatorisch. Schweizerinnen können freiwillig teilnehmen.
Mit der Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen erhalten junge Frauen einen besseren Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz. Das fördert zum einen die Chancengleichheit; zum anderen erwartet der Bundesrat, dass sich dank vertiefter Information mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden und so zu einer Erhöhung des Frauenanteils in Armee und Zivilschutz beitragen.
Änderung der Bundesverfassung sowie weitere gesetzliche Anpassungen nötig
Die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Frauen erfordert eine Änderung der Bundesverfassung sowie gesetzliche Anpassungen. Betroffen sind das Militärgesetz, das Militärstrafgesetz, das Bundesgesetz über militärische und andere Informationssysteme im VBS sowie das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz.
Unter Berücksichtigung der weiteren Arbeiten und der von den Kantonen für die Umsetzung benötigten Zeit geht der Bundesrat davon aus, dass im Falle einer Annahme durch Volk und Stände die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen per 1. Januar 2030 erfolgen kann.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2026.
Bundesbeschluss über eine obligatorische Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Schutzdienst für Schweizerinnen
Bundesgesetz über eine obligatorische Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Schutzdienst für Schweizerinnen
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Synoptische Tabelle mit den geplanten Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht
