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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. Dezember 2025

Digitaler Brief neu in der postalischen Grundversorgung

Bern, 19.12.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 eine Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen. Die Schweizerische Post erhält bei der Zustellung von Briefen und Paketen mehr Flexibilität. Die Grundversorgung wird um das Angebot eines digitalen Briefs ergänzt.

Die Post muss künftig mindestens 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen (heute: Briefe 97%, Pakete 95%). Durch die gelockerte Vorgabe kann die Post die Grundversorgung effizienter und kostengünstiger bereitstellen. Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die Zustellung abonnierter Tageszeitungen. In Gebieten ohne Frühzustellung müssen weiterhin 95 Prozent der Zeitungen bis spätestens 12.30 Uhr zugestellt werden. Der Bundesrat verzichtet darauf, wieder den früheren Siedlungsbegriff zu verwenden, den er zuvor in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen hatte. Die Post muss Sendungen auch in Zukunft grundsätzlich in alle ganzjährig bewohnten Häuser zustellen.

Die Grundversorgung wird um einen digitalen Brief ergänzt. Die Post soll künftig ein hybrides Zustellsystem betreiben, mit dem Kundinnen und Kunden elektronische Sendungen verschicken und empfangen können. Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig. Wer keine digitalen Briefe empfangen will, erhält weiterhin physische Briefe. In diesem Fall produziert die Post aus elektronisch aufgegebenen Sendungen physische Briefe und befördert diese auf dem traditionellen Postweg.

Nebst dem digitalen Brief wollte die Vernehmlassungsvorlage auch digitale Angebote im Zahlungsverkehr in die Grundversorgung aufnehmen. Der Ausbau in diesem Bereich war weitgehend unbestritten, dennoch sieht der Bundesrat von dieser Änderung vorerst ab. Das Thema soll in der kommenden Gesetzesrevision erneut angegangen werden.

Die Änderung der Postverordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.

Umfassende Modernisierung der Grundversorgung nötig

Die Post muss die Grundversorgung gemäss Postgesetz aus eigenen Mitteln erbringen. Die Digitalisierung verändert die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen grundlegend. Die Briefmenge und die Anzahl der Einzahlungen am Postschalter nehmen stetig ab. Mit der geänderten Postverordnung kann die Finanzierung der Grundversorgung vorläufig stabilisiert werden. Mittel- bis längerfristig ist aus Sicht des Bundesrates eine umfassendere Modernisierung der Grundversorgung unumgänglich. Er hat deshalb am 13. August 2025 die Eckwerte für eine Revision der Postgesetzgebung beschlossen:

  • Umfang und Qualität der Grundversorgung werden mit dem revidierten Postgesetz – dieses soll ungefähr 2030 in Kraft treten – nicht abgebaut.
  • Die Post kann nach Inkrafttreten der Revision des Postgesetzes Anpassungen am Grundversorgungsauftrag beantragen, wenn die Nachfrage gewisse Schwellenwerte unterschreitet.
  • Im Postgesetz wird ein Mindestumfang für die Grundversorgung festgelegt, den die Post in jedem Fall und unabhängig von der künftigen Nachfrageentwicklung anbieten muss.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des Postgesetzes zu unterbreiten.

Weitere Informationen

Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Postverordnung

Post: Modernisierung der Grundversorgung (Medienmitteilung vom 13.8.2025)

Webseite zur Vernehmlassung (Bericht, Erlasstexte, etc.)