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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Januar 2026

Schengen-Evaluierung: Schweiz erhält gute Noten

Bern, 14.01.2026 — Die Schweiz wendet die Schengen-Regeln richtig und teilweise vorbildlich an. Dies zeigt die neuste Schengen-Evaluierung, die von Sachverständigen aus den anderen Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission im Jahr 2025 durchgeführt worden ist. An seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 wurde der Bundesrat über dieses Ergebnis informiert.

Die Schengen-Assoziierung fördert die enge Kooperation zwischen den Schengen-Staaten in den Bereichen Aussengrenzen, Justiz- und Polizeizusammenarbeit, Visa, Datenschutz und Rückkehr. Durch diese Zusammenarbeit werden die Wirtschaftsräume in den Grenzregionen gestärkt, der Tourismus gefördert und die Gewährleistung der inneren Sicherheit in der Schweiz effizient und koordiniert gestärkt. Entsprechend wichtig ist sie für die Schweiz.

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird jeder Schengen-Staat in regelmässigen Abständen evaluiert. Dabei wird geprüft, wie die betroffenen Staaten das Schengen-Recht anwenden und umsetzen. Die Evaluierung stellt sicher, dass der Schengen-Acquis von allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt wird, resp. allenfalls festgestellte Mängel behoben werden können. Besonders vorbildlich umgesetzte Bereiche werden ebenso hervorgehoben wie festgestellte Mängel. Beide Aspekte sind für die Schengen-Staaten von besonderer Relevanz. Zum einen wirken die «best practices» inspirierend, andererseits können sich allfällige Mängel anderer Staaten aufgrund des grenzkontrollfreien Raums im eigenen Territorium negativ auswirken. Evaluiert wird partnerschaftlich, die beteiligten Staaten beurteilen sich gegenseitig, ob sie die Schengener Vorschriften einhalten.

Im Rahmen der aktuellen Evaluierung wurde im Frühjahr 2025 geprüft, ob die Schweiz die Schengener Vorschriften korrekt anwendet. Untersucht wurden namentlich die Visaverfahren auf zwei schweizerischen Auslandvertretungen, die Durchführung von Grenzkontrollen an den Flughäfen sowie die Massnahmen zur Rückführung von sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Drittstaatenangehörigen, die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS), die nationale und internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden sowie die Bearbeitung von Personendaten durch die zuständigen Behörden im SIS sowie im Visa Informationssystem (VIS).

Der Evaluierungsbericht stellt der Schweiz gute bis sehr gute Noten aus. An seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 wurde der Bundesrat über die Ergebnisse informiert. Positiv hervorgehoben wurden die evaluierten Abläufe bei der Bearbeitung von Visaanträgen. Auch bei der Nutzung des SIS, im Bereich der Grenzkontrollen und bei der Polizeizusammenarbeit wendet die Schweiz das Schengen-Recht pflichtgemäss an und trägt so massgeblich zur Sicherheit in Europa bei. Die Sachverständigen halten schliesslich fest, dass die Schweiz auch im Bereich des Datenschutzes die Schengen-Vorschriften grundsätzlich einhält.

Hinsichtlich des Informationsaustauschs und der Koordination zwischen den Behörden des Bundes und der Kantone gibt es gemäss den Sachverständigen jedoch weiteres Verbesserungspotenzial. Im Bereich der Rückkehr haben die Sachverständigen im Vergleich zur letzten Evaluierung erkennbare Verbesserungen festgestellt. Demgegenüber empfehlen sie der Schweiz zu prüfen, die Haftbedingungen in der ausländerrechtlichen Administrativhaft weiter zu verbessern.

Die Schweiz wird nun die Empfehlungen im Detail prüfen und entsprechende Massnahmen ergreifen. Zudem wird sie in regelmässigen Abständen Bericht erstatten, bis die Empfehlungen vollständig umgesetzt sind. Die Arbeiten dazu sind bereits angelaufen.

Die nächste Evaluierung der Schweiz findet voraussichtlich im Jahr 2032 statt.