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MedienmitteilungVeröffentlicht am 23. Mai 2025

Bundesrat nimmt Stellung zum GPK-Bericht über die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone

Bern, 23.05.2025 — Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) veröffentlichte Ende Februar 2025 einen Bericht zur Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zu diesem Bericht verabschiedet. Er nimmt zwei Empfehlungen der GPK-S ganz oder teilweise an.

Der Bundesrat teilt die grundsätzlich positive Einschätzung der GPK-S zur Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone, die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) vorgenommen wird. Die Empfehlung zur Prüfung der bestehenden Verteilkriterien sowie des bei der Verteilung geltenden Jährlichkeitsprinzips nimmt der Bundesrat an. Allerdings können entsprechende Massnahmen nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen umsetzen werden.

Gleichbehandlung aller Asylsuchenden gewährleistet

In Bezug auf die Umsetzung der Weisungen des SEM durch die Bundesasylzentren sowie die Sicherstellung der Datenqualität im Verteilprozess sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Weisungen werden von den Bundesasylzentren ordnungsgemäss umgesetzt, wodurch die Gleichbehandlung der Asylsuchenden jederzeit gewährleistet ist. Zudem sind die im System erfassten Daten von hoher Qualität, weshalb die entsprechenden Empfehlungen aus Sicht des Bundesrats bereits erfüllt sind.

Als nicht notwendig erachtet der Bundesrat auch die Forderung nach einer detaillierten Darstellung der Verteilkriterien im Algorithmus und einer noch transparenteren Parametrisierung. Das SEM kommuniziert diese Kriterien den Kantonen regelmässig und transparent.

Auch die Empfehlung zur Reaktion auf zu lange Zuweisungs- und Austrittsstopps wird vom Bundesrat nicht als erforderlich angesehen. Das SEM kommuniziert dazu regelmässig und transparent mit den Kantonen, die Anliegen werden in den jeweiligen Gremien besprochen. Der Bundesrat sieht daher keinen zusätzlichen Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Schliesslich nimmt der Bundesrat die Empfehlung zur Erneuerung der Informatikinstrumente zur Kenntnis, entsprechende Massnahmen sind bereits in Planung.

Für ihren Bericht vom 21. Februar 2025 stützte sich die GPK-S auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PKV). Im Zentrum stand die Frage, welcher Kanton wie viele Asylsuchende aufnehmen muss. Die GPK-S beurteilte den Vollzug des SEM in diesem Bereich als grundsätzlich zweckmässig. In verschiedenen Punkten erkannte sie jedoch Optimierungsbedarf und gab entsprechende Empfehlungen an den Bundesrat ab.

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