Sechs Monate Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen
Bern, 29.09.2025 — Seit dem 1. April 2025 gilt in der Schweiz die gesetzliche Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen. Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zieht nach den ersten sechs Monaten eine positive Bilanz. Bisher sind insgesamt 164 Meldungen von kritischen Infrastrukturen eingegangen. Ab dem 1. Oktober 2025 treten die vorgesehenen Sanktionen bei Nichtmeldung in Kraft.