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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Januar 2026

Bundesrat befürwortet Rehabilitierung der Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand

Bern, 14.01.2026 — Das Parlament möchte die Schweizer Freiwilligen rehabilitieren, die im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand gekämpft haben. Auch der Bundesrat befürwortet die Rehabilitierung und unterstützt den entsprechenden Gesetzesentwurf des Parlamentes. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2026 fest.

Wer für einen fremden Militärdienst kämpft, begeht eine Straftat gemäss Schweizer Militärstrafgesetz. Entsprechend wurden auch Schweizer Freiwillige verurteilt, die während des Zweiten Weltkriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben. Der Gesetzesentwurf zu deren Rehabilitierung schlägt vor, diese Strafurteile aufzuheben.

Der Bundesrat unterstreicht, dass Urteile gegen die damaligen freiwilligen Widerstandskämpferinnen und -kämpfer rechtmässig erfolgt sind. Entsprechend kritisiert er das Handeln der damaligen Behörden nicht. Mit der Aufhebung aller Strafurteile soll zudem auch das Verbot des fremden Militärdienstes nicht in Frage gestellt werden.

Die damaligen Urteile decken sich jedoch nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Vor dem Hintergrund des heutigen Geschichtsverständnisses verdient der damalige Kampf für die Demokratie Anerkennung. Mit dem Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung wird der Einsatz für Freiheit und Demokratie gewürdigt. Entsprechend hält der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 fest, dass er den Vorschlag des Parlaments unterstützt: die Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs sollen rehabilitiert werden.

Die Rehabilitierung von Gesetzes wegen ist nach Ansicht des Bundesrates verhältnismässig, weil sie rasch und ohne grossen Aufwand umsetzbar ist. Gleich wie im Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg wird auf die Möglichkeit verzichtet, mit einem Gesuch die Rehabilitierung persönlich feststellen zu lassen. Auch finanzielle Entschädigungen werden keine ausbezahlt.

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