Mehr Flexibilität bei den Arbeitsformen für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung
Bern, 12.5.2021 - Mit einer Revision des Bundespersonalrechts verankert der Bundesrat zusätzliche Bestimmungen zu den flexiblen Arbeitsformen in seinen personalrechtlichen Grundlagen. Er setzt damit ein wesentliches Element des bereits im letzten Jahr definierten Zielbildes um. Die Mitarbeitenden sollen bei der Wahl des Arbeitsortes und des Arbeitszeitmodells mehr Flexibilität erhalten. Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat in einem ersten Schritt eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) verabschiedet und auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt.