Parlament will rasche Einführung der Sicherheitsdienstpflicht
Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat die rasche Einführung der Sicherheitsdienstpflicht, um die Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes zu sichern.

Die Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes müssen gesichert werden. Darin sind sich Parlament und Bundesrat einig, nicht jedoch bezüglich Dringlichkeit. Im Bericht des VBS zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems vom 15. Januar 2025 wurden die zwei Varianten «Sicherheitsdienstpflicht» und «bedarfsorientierten Dienstpflicht» ausgearbeitet. Der Bundesrat hat den Variantenentscheid verschoben. Dies primär aus Kostengründen. Gemäss Bericht des VBS fallen bei beiden Varianten Investitionen für Unterkünfte und Ausbildungsinfrastruktur in der Höhe von schätzungsweise 900 Millionen Franken an. Ebenfalls würden bei beiden Varianten die jährlichen Kosten für Bund und Kantone um rund 900 Millionen Franken steigen.
Am 5. Juni hat der Nationalrat eine Motion gutgeheissen, wonach die Sicherheitsdienstpflicht möglichst rasch einzuführen sei. Dem folgt der Ständerat mit der Überweisung einer gleichlautenden Motion. Aus Sicht des Parlamentes ist die Dringlichkeit gegeben. Beide Räte verweisen dabei auch auf die Rückmeldungen der Kantone.
In der «Sicherheitsdienstpflicht» sind wie heute ausschliesslich Schweizer Männer dienstpflichtig. Sie leisten Dienst in der Armee oder im Katastrophenschutz, einer neuen aus Zivilschutz und Zivildienst fusionierten Organisation in der Zuständigkeit der Kantone.
Zivildienstgesetz und Gewissensprüfung
Der Nationalrat hat der Änderung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Federführend für dieses Geschäft ist das WBF. Mit der Änderung soll der verfassungsrechtlichen Vorgabe Nachachtung verschafft werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen dem Militärdienst und dem Zivildienst besteht und ein Beitrag zur nachhaltigen Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes geleistet werden. Die Vorlage geht in den Ständerat.
Im Weiteren hat der Nationalrat ein Postulat überwiesen, wonach der Bundesrat prüfen muss, ob die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt werden soll. Der Bundesrat muss nun im Rahmen einer Zivildienstgesetzesrevision dem Parlament einen Bericht mit den Ergebnissen sowie möglichen Gesetzesänderungen vorlegen. Auch hier ist das WBF federführend für das Geschäft.
