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MitteilungVeröffentlicht am 1. März 2022

Parlament unterstützt Stärkung der Cyber-Defence der Armee

Die Bildung eines Kommandos Cyber mit Ausbau der Milizbestände sowie die Stärkung der Unterstützung ziviler Anlässe: Dies sind die beiden Schwerpunkte der vom Ständerat verabschiedeten Änderungen im Militärgesetz und in der Verordnung über die Armeeorganisation.

Die Umsetzung des Projektes Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat am 1. Januar 2018 begonnen und dauert bis am 31. Dezember 2022. Seit Umsetzungsbeginn hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Gewisse Bereiche erfordern Anpassungen der rechtlichen Grundlagen. So war vorgesehen, dass sich die Armee in die drei Bereiche Kommando Operationen, Kommando Ausbildung und Kommando Unterstützung gliedert. Im Sommer 2020 entschied das Parlament mit Unterstützung des Bundesrates, von einem Kommando Unterstützung und damit der Zusammenlegung der Führungsunterstützungsbasis (FUB) und der Logistikbasis der Armee (LBA) abzusehen.

Weiterentwicklung der FUB zum Kommando Cyber

Angesichts der Bedrohungslage will der Bundesrat die FUB auf Anfang 2024 in ein Kommando Cyber weiterentwickeln. «Mit der Bildung des Kommandos Cyber wird die Führungsunterstützungsbasis von einer breit gefächerten Unterstützungsorganisation zu einem Leistungserbringer robuster, hochsicherer Informatik- und Telekommunikationsleistungen ausgebaut», so Verteidigungsministerin Viola Amherd. Und weiter: «Das Cyber-Kommando wird für Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Cyberabwehr, Kryptologie und elektronische Kriegführung verantwortlich sein.»

Auf den 1. Januar 2022 wurden zudem ein Cyber-Bataillon und ein Cyber-Fachstab gebildet. Um zudem die Ausbildungsqualität der Miliz-Cyberspezialistinnen und -spezialisten weiter zu erhöhen, wird die Ausbildung innerhalb der Armee mit einem Praktikum bei externen Partnern ergänzt. Dadurch lassen sich die erlernten Fähigkeiten vertiefen, erweitern und anschliessend in die Armee zurückführen.

Der Ständerat begrüsst die Stärkung der Cyber-Defence. Mit 36 Stimmen ohne Gegenstimme stimmte er der entsprechenden Änderung der Verordnung über die Armeeorganisation (AO) zu.

Neuregelung der Dienstbefreiung

Im Zuge der Militärgesetzrevision umstritten sind im Ständerat die Voraussetzungen für eine Dienstbefreiung (Art. 18, Absatz 1). Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuregelung wird eine Dienstbefreiung nur noch möglich sein, wenn die hauptberufliche Tätigkeit oder das Amt mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 80 und 100 Prozent ausgeübt wird. «Dies führt zu einer Verringerung der Dienstbefreiungen und einer besseren Berücksichtigung des Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht», so Verteidigungsministerin Amherd.

Eine Minderheit forderte eine Reduktion des Beschäftigungsgrads auf 50 Prozent für das Medizinalpersonal. Sie ist der Auffassung, dass damit dem Mangel an Pflegefachkräften in den Spitälern Rechnung getragen werden könnte. Dem hielt Amherd entgegen, dass dies den Ausnahmecharakter der Bestimmung untergraben und ihre Umsetzung in der Praxis erschweren würde. Sie wies weiter auf Artikel 18, Absatz 2 hin, wonach auf dem Gesuchsweg situationsbedingte Ausnahmen bewilligt werden können. Die Erfahrungen aus der Covid-Pandemie zeigten ausserdem, dass es für den Gesundheitssektor andere zielführende Massnahmen gibt, als eine generelle Dienstbefreiung. «Armeeangehörige, die im Gesundheitswesen tätig sind, wurden während der Pandemie nur für wenige Tage aufgeboten. So war es ihnen möglich andere Dienstpflichtige zu schulen. Anschliessend konnten sie wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren», so Amherd.

Die Mehrheit im Ständerat folgte mit 28 gegen 11 Stimmen dem Entwurf des Bundesrates und lehnte den Minderheitsantrag ab.

Unterstützung ziviler Anlässe

Im Ständerat unbestritten sind zwei weitere Neuerungen im Militärgesetz. Mit der Revision soll die Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee besser verankert werden (Art. 48 und 52). Zum einen werden die Flexibilität und die Verfügbarkeiten erhöht, indem auch Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur Durchdienerinnen und Durchdiener oder Armeeangehörige im Wiederholungskurs eingesetzt werden können. Zum anderen soll die Armee bei Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung auch ohne wesentlichen Ausbildungs- und Übungsnutzen im beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen.

Die Militärgesetzrevision schafft die rechtlichen Grundlagen für eine Militärluftfahrtbehörde. Diese soll die Betriebssicherheit der Luftwaffe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum verbessern. Dazu ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes erforderlich. Die Behörde verursacht keine Mehrkosten. Es geht vor allem darum, eine bereits seit zwei Jahren bestehende Praxis gesetzlich zu verankern.

In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Änderung des Militärgesetzes mit 35 Stimmen ohne Gegenstimme zu.

Mit den Beschlüssen des Ständerates ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung. Der Nationalrat hatte den Änderungen im Militärgesetz und in der Verordnung über die Armeeorganisation im Dezember 2021 zugestimmt.