Internationales / Besuchswesen – Was es zu beachten gilt
Planen Sie im Auftrag des Bundes eine Geschäftsreise ins Ausland? Empfängt Ihr Unternehmen im Auftrag des Bundes eine ausländische Geschäftsdelegation? Für den Fall, dass dabei klassifizierte Informationen des Bundes ausgetauscht werden, sind dabei rechtliche Schutzmassnahmen zu beachten.
Um im Auftrag des Bundes mit dem Ausland klassifizierte Informationen des Bundes austauschen oder besondere Areale und Sperrzonen betreten zu können, müssen zwischen der Schweiz und dem Partnerstaat entsprechende Schutzmassnahmen vereinbart werden. Diese Schutzmassnahmen sind im nationalen Recht festgeschrieben und deren Anwendung wird in Informationsschutzabkommen vereinbart.
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen im Bezug zu folgenden Themen:
Wenn Sie im Auftrag des Bundes eine Geschäftsreise ins Ausland planen und Ihr Gastgeber einen Besuchsantrag verlangt, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden Sie es komplett ausgefüllt via Ihren Geheimschutzbeauftragten an die Abteilung Digitalisierung und Cybersicherheit VBS (DCS VBS).
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie für das entsprechende Land das richtige Formular nehmen. In der" Anleitung zum Ausfüllen eines Besuchsantrags " finden Sie dazu weitere Informationen.
Wichtig: Klären Sie als erstes bei Ihrem Gastgeber ab, welchen zu erwartenden Geheimhaltungsgrad der Besuch umfasst.
Falls der vom Gastgeber definierte Besuch die Klassifizierung VERTRAULICH oder höher hat, müssen alle Personen (auch ausländische Staatsangehörige) über eine gültige Personensicherheitsprüfung des Bundes verfügen.
Es sind nur die erforderlichen Informationen mitzunehmen, welche entsprechend zu schützen (Mitnahme im persönlichem Gewahrsam / Handgepäck) und zu verschlüsseln sind.
A: Auftragnehmer im Ausland
Wenn Sie als Schweizer Unternehmen einen Auftrag mit militärisch klassifiziertem Inhalt an einen Auftragnehmer im Ausland vergeben möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie bitte die Schweizerische nationale Sicherheitsbehörde (DCS VBS).
- Mittels standardisiertem FSCIS (Facility Security Clearance Information Sheet) wird danach der Sicherheitsstatus des infrage kommenden ausländischen Auftragnehmers durch die DCS bei der ausländischen Sicherheitsbehörde angefragt.
- Die ausländische Sicherheitsbehörde informiert die DCS über das Vorhandensein einer Betriebssicherheitserklärung (Facility Security Clearance) des potentiellen ausländischen Auftragnehmers.
- Die weiteren Schritte erfolgen durch die DCS.
Der ausländische Auftragnehmer muss in einem Staat domiziliert sein, mit dem die Schweiz ein Informationsschutzabkommen (siehe unten) unterhält.
B: Auftraggeber im Ausland
Falls Sie als Schweizer Unternehmer von einem Auftraggeber im Ausland für einen Auftrag mit klassifiziertem Inhalt angefragt werden, gehen Sie wie folgt vor:
- Der ausländische Auftraggeber hat über seine nationale Sicherheitsbehörde die Schweizerische nationale Sicherheitsbehörde (DCS) zu kontaktieren.
- Mittels standardisiertem FSCIS (Facility Security Clearance Information Sheet) wird dabei der Sicherheitsstatus des infrage kommenden Auftragnehmers angefragt.
- Die DCS antwortet der ausländischen Sicherheitsbehörde des Auftraggebers über das Vorhandensein einer Betriebssicherheitserklärung LINK des potentiellen Auftragnehmers.
- Die weiteren Schritte werden durch die DCS in die Wege geleitet.
Falls Sie im Auftrag des Bundes eine ausländische Delegation mit militärischem Zweck zu einem Besuch in die Schweiz einladen möchten, kontaktieren Sie vorab das Militärprotokoll.
Falls der Besuch den Zugang zu klassifizierten Informationen des Bundes der Stufe VERTRAULICH oder GEHEIM umfassen soll, ist ein Besuchsantrag durch die Gäste an die CII einzureichen.
Nachfolgend finden Sie die Liste der Länder sowie die Abkommenstexte, mit denen die Schweiz ein Informationsschutzabkommen unterhält:
- Australien
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Europäische Union
- Finnland
- Frankreich
- Grossbritannien
- Israel
- Italien
- Kanada
- NATO
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Rumänien
- Schweden
- Singapur
- Spanien
- Tschechien
- USA
Formulare
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Besuchsantrag EU NATO PSC
PDF, 1 Seiten, 507 KB, Deutsch -
Anleitung Besuchsantrag
DOC, 187 KB -
Besuchsantrag
PDF, 1 Seiten, 2 MB, Englisch -
Besuchsantrag Österreich
XLSX, 92 KB -
Besuchsantrag Deutschland
DOTM, 30 KB, Deutsch -
Besuchsantrag Deutschland: Beilage 1
DOC, 1 Seiten, 57 KB, Englisch -
Besuchsantrag Deutschland: Beilage 2
DOC, 1 Seiten, 69 KB, Englisch -
Besuchsantrag Schweden
DOC, 3 Seiten, 3 MB, Englisch -
Besuchsantrag Schweden: Beilage 1
DOC, 1 Seiten, 1 MB, Englisch -
Besuchsantrag Finnland
DOC, 3 Seiten, 119 KB -
Besuchsantrag Finnland: Beilage 1
PDF, 1 Seiten, 20 KB -
Besuchsantrag Dänemark: Anleitung
DOCX, 1 Seiten, 25 KB -
Besuchsantrag Dänemark
DOCX, 2 Seiten, 62 KB -
Besuchsantrag Dänemark: Beilage 1
DOCX, 1 Seiten, 30 KB -
Besuchsantrag Dänemark: Beilage 2
DOCX, 1 Seiten, 31 KB -
Besuchsantrag Dänemark: Beilage 3
XLSX, 63 KB
Maulbeerstrasse 9
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 484 61 21
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Digitalisierung und Cybersicherheit VBS (DCS VBS)
Maulbeerstrasse 9
3003 Bern