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Aufklärungsdrohnensystem 15

ADS-15

 

ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es soll das bis Ende 2019 in der Armee eingesetzte Aufklärungsdrohnensystem 95 ersetzen, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer von ADS 15 beträgt 20 Jahre.

ADS 15 dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich, auch unter erschwerten Witterungsbedingungen und ohne Begleitflugzeug.

Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:  

  • Überwachung von grossen Räumen;
  • Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen;
  • Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte.

Die Nutzer sind wie heute zivile und militärische Führungsorgane: Zivile Stellen sind beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps. Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung.

Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Sie sind aber gegenüber Drohnen wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig (Kosten pro Betriebsstunde, Verweildauer über dem Einsatzgebiet). Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.

Projektdauer

Projektstart Projektende Ursprünglich geplant
2008 2024 2020
 
Hinweise/Erklärungen
Im April 2022 wurden die ersten beiden Drohnen in die Schweiz geliefert. Eine dritte Drohne ist im Oktober 2022 in der Schweiz eingetroffen. armasuisse hatte von Mai bis Ende September 2022 intensive Boden- und Flugerprobungen mit den ersten beiden Drohnen durchgeführt. Auf Basis des Flugversuchsberichts konnte die unabhängige militärische Zulassungsbehörde der Schweiz – die Military Aviation Authority (MAA) – am 21. Dezember 2022 die Zulassung für die Lufttüchtigkeit (das sogenannte Military Type Certificate, MTC) ausstellen. Die Übergabe der ersten beiden Drohnen fand im Januar 2023 statt. Mit der Systemübergabe kann anschliessend der Kompetenzaufbau bei der Luftwaffe beginnen. Bis Mitte Jahr soll die dritte Drohne an die Luftwaffe übergeben werden. Die weiteren drei Drohnen werden gestaffelt bis Ende 2023 geliefert und nacheinander für den Flugbetrieb in der Schweiz vorbereitet. Das Detect and Avoid Systeme (früher Sense and Avoid genannt) soll bis zum Projektabschluss 2024 entwickelt und die Komponenten auf den Drohnen integriert sein. Die Zulassung des DAA Systems ist nicht Bestandteil des Projektauftrags und wird erst im Anschluss erfolgen. Bis dahin – sprich bereits heute – können die Drohnen in kontrollierten Lufträumen bei Tag sowie in der Nacht unbegleitet operieren. Nur bei Tag im unkontrollierten Luftraum ist ein Begleitflugzeug nötig.

Projektbeurteilung per 31.12.2022 (Stand Vorjahr)

Ziele Finanzen Personal Zeit
Plangemäss (Plangemäss)  Plangemäss  (Plangemäss)  Knapp  (Knapp)  Plangemäss  (Plangemäss) 
 
Hinweise/Erklärungen
Die israelische Luftfahrtbehörde CAAI hat das Zertifizierungsdokument (Restricted Type Certificate, RTC) per 26. Dezember 2021 mit temporären Limitationen ausgestellt. Diese Einschränkungen sind für das VBS im Moment akzeptierbar, müssen aber nachzertifiziert werden. Drei Limitationen sind im Jahr 2022 aufgehoben worden, die zwei letzten folgen im 2023.

Investitionen* per 31.12.2022

Ursprünglicher Projektauftrag Aktueller Projektauftrag Aktuelle Planung Bisherige Ausgaben
268 298 298 237
 
Hinweise/Erklärungen

Für die Zertifizierung des De-Icing Systems wurde durch Nachverhandlungen mit dem Lieferanten eine Lösung gefunden, ohne dass dem Bund gegenüber dem gesamten Rüstungsprogramm 2015 Mehrkosten entstehen. Der währungsbedingte Zusatzkredit wurde mit dem Nachtragskredit II/2021 bewilligt.

Immobilienmassnahmen sind im Immobilienprogramm enthalten.

*in Mio. CHF, finanzwirksam, exklusiv internes Personal

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