Ehemaliges Munitionslager Mitholz

Im Zweiten Weltkrieg wurde in Mitholz (Gemeinde Kandergrund, Kanton Bern) ein unterirdisches Munitionslager der Schweizer Armee gebaut. Im Dezember 1947 kam es zu mehreren Explosionen. Gemäss Schätzung der Fachleute befinden sich in den eingestürzten Anlageteilen und im Schuttkegel heute noch bis zu 3500 Bruttotonnen Munition mit einigen hundert Tonnen Sprengstoff. Im Zusammenhang mit der Projektierung eines neuen Rechenzentrums wurde 2018 im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erneut eine Risikobeurteilung durchgeführt. Es zeigte sich, dass nicht akzeptable Risiken gemäss der Störfallverordnung (StFV) sowie den Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen (WSUME) vorliegen.
Der Bundesrat verabschiedete am 16. November 2022 die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz zuhanden des Parlaments. Nur mit der Räumung können die Risiken in den akzeptablen Bereich gemäss StFV und WSUME gesenkt und endgültig beseitigt werden. Jedoch müssen die Bewohnerinnen und Bewohner im Sicherheitsperimeter vor Beginn der Räumungsarbeiten wegziehen und für die Verkehrsträger Strasse und Bahn Schutzmassnahmen ergriffen werden. Nach der Räumung kann Mitholz wieder besiedelt werden, und die Anlage könnte wieder genutzt werden.
Die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz soll in die folgenden Hauptphasen gegliedert werden:
- 2022 bis 2025: Vorausmassnahmen
- 2026 bis 2030: Schutzmassnahmen (Bevölkerung, Strasse und Bahn) und Vorbereitung der Räumung
- 2031 bis 2040: Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände
- Ab 2041: Instandsetzung des Geländes und Wiederbesiedlung von Mitholz
Als Rückfallposition zur Räumung wird für den Fall eines notwendigen Abbruchs der Räumung die Option Überdeckung geplant. Sie kommt dann zum Zug, wenn die Räumung technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht umgesetzt oder nicht weiterverfolgt werden kann. Oder wenn sich im Verlauf des Projekts herausstellt, dass die schädlichen Auswirkungen der Räumung grösser sind als deren Nutzen (z.B. wenn schwere Umweltschäden zu befürchten wären). Es handelt sich um eine vorsorgliche Planung, um Risiken zu reduzieren und die Reaktionszeiten bei einem allfälligen Abbruch der Räumung zu verkürzen.
Die parlamentarische Beratung der Botschaft soll im Jahr 2023 erfolgen.
Projektdauer
Projektstart | Projektende | Ursprünglich geplant |
---|---|---|
2020 | 2045 | 2045 |
Hinweise/Erklärungen | ||
Hauptphasen: 2020–2025 Vorausmassnahmen; 2026–2030 Schutzmassnahmen (Bevölkerung, Strasse und Bahn) und Vorbereitung der Räumung; 2031–2040 Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände; 2041–2045 Instandsetzung des Geländes und Wiederbesiedlung von Mitholz. Der Projektauftrag berücksichtigt keine Verzögerungen durch Einsprachen und Vergabebeschwerden. |
Projektbeurteilung per 31.12.2022 (Stand Vorjahr)
Ziele | Finanzen | Personal | Zeit |
---|---|---|---|
Plangemäss (Plangemäss) | Plangemäss (Plangemäss) | Knapp (Knapp) | Plangemäss (Knapp) |
Hinweise/Erklärungen | |||
Die personellen Ressourcen sind in der laufenden Konzeptphase knapp bemessen. Gesamthaft befindet sich das Projekt jedoch auf Kurs. |
Investitionen* per 31.12.2022
Ursprünglicher Projektauftrag | Aktueller Projektauftrag | Aktuelle Planung | Bisherige Ausgaben |
---|---|---|---|
2590 | 2590 | 1470 | 38 |
Hinweise/Erklärungen | |||
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 16. November 2022 wird dem Parlament ein Verpflichtungskredit von 2,59 Mrd. Fr. beantragt. Die Differenz zwischen beantragtem Verpflichtungskredit und aktueller Planung setzt sich aus Reserven für Projektrisiken (760 Mio. Fr.) und einem Zuschlag für Kostenunsicherheit (360 Mio. Fr.) zusammen. Der Verpflichtungskredit umfasst grösstenteils Sachausgaben, welche über eine Rückstellung finanziert werden. |
*in Mio. CHF, finanzwirksam, exklusiv internes Personal