Um ihre Aufträge erfüllen zu können, benötigt die Armee die entsprechende Infrastruktur. Standorte und Nutzung der militärischen Infrastruktur werden im Stationierungskonzept der Armee definiert. Der Sachplan Militär ist für deren raumplanerische Sicherung besorgt. Er koordiniert die militärische Infrastruktur mit den andern Planungen von Bund und Kantonen und stellt sicher, dass der Bau, der Betrieb und die Nutzung dieser Infrastruktur bestmöglich mit der zivilen Umgebung abgestimmt ist.
Der Sachplan Militär vom 28. Februar 2001 baute auf dem Sachplan Waffen- und Schiessplätze vom 19. August 1998 auf und ergänzte diesen mit den Militärflugplätzen und Übersetzstellen. Die Zusammenführung dieser beiden Sachpläne sowie deren Ergänzung mit sämtlichen Schiessplätzen, den Armeelogistikcentern und den Rekrutierungszentren war bereits mit dem Entwurf des Sachplans Militär 2007 beabsichtigt. Dieser Entwurf wurde im Sommer 2007 der Bevölkerung zur Mitwirkung und den Behörden zur Anhörung unterbreitet. Aufgrund der sich abzeichnenden Veränderungen im Stationierungskonzept konnte das Sachplanverfahren jedoch nicht zum Abschluss gebracht werden.
Stationierungskonzept
Der Entwurf des Stationierungskonzepts zur Weiterentwicklung der Armee wurde den Kantonen im November 2013 vorgestellt und weitgehend mit ihnen bereinigt. Der Bundesrat hat es am 3. September 2014 bei der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) zur Kenntnis genommen. Am 18. März 2016 hat das Parlament die Änderung der Rechtsgrundlagen für die WEA verabschiedet.
Programmteil...
Ausgehend vom neuen Stationierungskonzept wird der Sachplan Militär von 2001 einer Neukonzeption unterzogen und mit dem Sachplan Waffen- und Schiessplätze von 1998 zusammengeführt. Der neue Sachplan Militär 2017 gliedert sich in einen Programmteil mit den Grundsätzen zur Zusammenarbeit und dem Mengengerüst für die Immobilien sowie in den Objektteil mit spezifischen Festlegungen für die einzelnen Standorte. Zum Programmteil konnten die Kantone im Rahmen der Anhörung von November 2016 bis Januar 2017 Stellung nehmen. Der Einbezug der Gemeinden lag im Ermessen der Kantone. Die Bevölkerung konnte sich vom 8. November bis am 8. Dezember 2016 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat den Programmteil verabschiedet.
...und Objektteil
Der Objektteil des Sachplans Militär mit den Objektblättern für die einzelnen Standorte wird ab 2019 in Serien ebenfalls überarbeitet und Gegenstand weiterer Anhörungen und Mitwirkungen sein. Bis zur Verabschiedung der neuen Objektblätter gelten für die im Programmteil 2017 geführten Waffen-, Schiess- Übungs- und Militärflugplätze sowie für die Übersetzstellen weiterhin die Objektblätter des Sachplans Militär von 2001 bzw. des Sachplans Waffen- und Schiessplätze von 1998. Ausnahme sind die Objektblätter für die Militärflugplätze Payerne, Buochs und Dübendorf, die seither überarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet wurden.