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Verkauf und Vermietung von Immobilien

Das VBS benötigt Gebäude und Anlagen im Dispositionsbestand nicht mehr. Es verkauft sie oder gewährt ein Baurecht, wenn eine Umnutzung aufgrund der raumplanerischen Voraussetzungen möglich ist. Priorität haben dabei die Kantone und Standortgemeinden.

Das VBS benötigt nicht ständig alle seine Gebäude und Flächen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Es ist deshalb möglich, einzelne Objekte zu mieten, wenn die raumplanerischen Voraussetzungen dies ermöglichen.

Anfragen zu Verkäufen und Vermietungen können bei armasuisse Immobilien gestellt werden.