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Aktionsplan Biodiversität



Übersicht

Mit dem Aktionsplan Biodiversität legt das VBS seine Ziele für die Biodiversität bis 2027 fest. Der Aktionsplan VBS berücksichtigt Ziele des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz; so werden beispielsweise Bundesareale auf ihr Potenzial zur Förderung der Biodiversität hin untersucht und bei Eignung erhalten, aufgewertet und vernetzt, so dass sie Teil der Ökologischen Infrastruktur werden.


cvbs

Das VBS fördert die Biodiversität mit dem Programm Natur – Landschaft – Armee bereits seit über 20 Jahren erfolgreich.

Viola Amherd, Chefin VBS


Vision und Strategie

Das VBS hat aufgrund seiner vielen Flächen die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität zu leisten. Sein Umgang mit der Biodiversität soll als vorbildlich wahrgenommen werden.

Das VBS erhält und fördert in vorbildlicher Weise die Biodiversität auf seinen Arealen.

Stossrichtungen

Die Strategie besteht aus drei Stossrichtungen:

  • Biodiversität erfassen, erhalten und fördern
  • Ökologisch wertvolle Areale schonen
  • Sensibilisieren und informieren

Berichterstattung

Das VBS überprüft regelmässig den Stand der Zielerreichung und die Umsetzung der definierten Massnahmen im Aktionsplan Biodiversität.

Massnahmen

Abgeleitet aus der Vision und den Stossrichtungen der Strategie hat das VBS im Aktionsplan Biodiversität sieben Ziele definiert. Die Verwaltungseinheiten des VBS tragen jeweils mit eigenen Massnahmen zur Erfüllung der Ziele bei.

Alle grösseren Areale im Kernbestand der Armee verfügen über ein aktualisiertes NLA-Dossier

Sämtliche grösseren Areale im Kernbestand der Armee verfügen über ein aktualisiertes NLA-Dossier. In den NLA-Dossiers werden Massnahmen definiert, um die Biodiversität auf VBS-Arealen zu sichern und zu fördern.

Massnahmen:

  • Bestehende NLA-Dossiers aktualisieren
  • Die in den NLA-Dossiers definierten Massnahmen planmässig umsetzen
  • Bilden eines Pools ökologischer Ersatzflächen
  • Das Biodiversitätspotenzial bei allen längerfristig genutzten Arealen erheben und fördern

 

Die Biodiversität auf zivilen VBS-Arealen ist erfasst

Weitere vom VBS zivil genutzte grössere Areale werden auf ihre Biodiversität hin überprüft, um die schutzwürdigen Lebensräume und Artenvorkommen zu sichern und mit geeigneten Massnahmen zu fördern.

Massnahmen:

  • Die Biodiversität auf nicht militärischen Arealen des VBS erfassen

 

Der Biodiversität vor der Haustüre Platz geben

Das VBS setzt Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und zur Vermeidung von Lichtemissionen bei den von ihm genutzten Immobilien um.

Massnahmen:

  • Biodiversität «vor der Haustüre» fördern
  • Unnötige Lichtemissionen vermeiden
  • Den Einsatz synthetischer Pestizide auf das Minimum beschränken
  • Nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung von verpachteten Flächen fördern

 

Die wertvollen Flächen für die Ökologische Infrastruktur sind identifiziert und deren Einbindung mit den Standortkantonen geklärt

Das VBS identifiziert zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt im Rahmen des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz die ökologisch relevanten Flächen des VBS für die Ökologische Infrastruktur und klärt ihre Einbindung mit den Standortkantonen.

Massnahme:

  • Potenzielle Flächen für die Ökologische Infrastruktur inventarisieren und ihre Einbindung mit den Standortkantonen klären

 

Biodiversitätsrelevante Flächen bzw. Flächen für die Ökologische Infrastruktur bleiben durch Nutzungsverzicht oder mittels verbindlicher Nutzungsauflagen in ihrem Wert erhalten

Biodiversitätsrelevante Flächen, die mit den Tätigkeiten des VBS nicht in Einklang gebracht werden können, werden geschont. Es werden Nutzungsbeschränkungen und allenfalls Sperrzonen für die militärische Nutzung erlassen, welche in den entsprechenden Nutzungsordnungen und Waffenplatzbefehlen verbindlich geregelt werden. Bei der Veräusserung von biodiversitätsrelevanten Flächen wird darauf geachtet, dass die vorhandene Biodiversität auch in Zukunft gesichert wird. Die Fortführung von (Pflege)-Massnahmen wird deshalb rechtzeitig mit dem Kanton und der neuen Eigentümerschaft geregelt.

Massnahmen:

  • Freiwillige Restriktionen der Luftwaffe bezüglich Überflug und Aussenlandungen bei Eidgenössischen Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
  • Die Einvernehmen zur Nutzung von Sperrgebieten nach Art. 5 der Waffen- und Schiessplatzverordnung für alle unvermeidbaren Fälle erstellen oder aktualisieren
  • Biodiversitätsrelevante Flächen bei der Rückgabe an die Eigentümerschaft bzw. bei der Veräusserung verbindlich sichern

 

Die Betreiber und Nutzer kennen in ihrem Verantwortungsbereich die Biodiversität vor Ort und sind über bestehende Nutzungsauflagen und Pflegemassnahmen im Bild

Die Verantwortlichen vor Ort sind bezüglich der schutzwürdigen Lebensräume und Arten und über die erlassenen Nutzungsbeschränkungen sowie Sperrzonen auf dem Areal informiert. Ebenso sind sie über die vereinbarten Pflegemassnahmen instruiert.

Massnahmen:

  • Nutzungsauflagen in den immobilienbezogenen Nutzungsregelungen verankern
  • Betreiber und Nutzer über die Nutzungsauflagen und die fachgerechte Pflege der Biodiversität instruieren
  • Sporttreibende über umweltschonendes Verhalten instruieren

 

Die Öffentlichkeit kennt die Leistungen des VBS für die Biodiversität

Das VBS kommuniziert der Bevölkerung die Errungenschaften im Bereich der Biodiversität auf seinen Arealen und deren Weiterentwicklung.

Massnahmen:

  • Sensibilisierung über die Leistung der Armee für die Biodiversität bei Grossanlässen
  • Beiträge für die öffentliche Berichterstattung zur Biodiversität leisten
  • Standaktionen durchführen und Naturführungen anbieten

Kosten

Für die Umsetzung der Massnahmen schätzt das VBS den Sach- und Personalaufwand auf 9 Millionen Franken bzw. 94 000 Stunden bis 2027. Die Aufwandschätzung ist letztlich vom Umfang der umgesetzten Massnahmen abhängig.