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Ehemaliges Munitionslager Mitholz

Ehemaliges Munitionslager Mitholz

Übersicht

Im ehemaligen Munitionslager Mitholz besteht ein höheres Risiko infolge einer Explosion von Munitionsrückständen als bisher angenommen. Zu diesem Schluss kommen 2018 ein vom VBS in Auftrag gegebener Expertenbericht sowie ein vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebenes Gutachten. Als Folge bildete das VBS im Auftrag des Bundesrates eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone Bern und Wallis, der Gemeinden Kandergrund und Kandersteg sowie der BLS. Ihr Auftrag: Weitergehende technische Untersuchungen, Massnahmen zur Risikosenkung, die Notfall- und Alarmierungsplanung sowie rechtliche Fragen.

Zahlreiche Massnahmen, wie die Installation eines Mess- und Alarmierungssystems oder die Durchführung weiterführender technischer Untersuchungen in den Bereichen Geologie und Wasser, wurden umgesetzt. Zudem hat der Kanton Bern eine Notfallplanung erarbeitet.

Räumung als nachhaltige Lösung

In ihrem abschliessenden Bericht kommt die Arbeitsgruppe zum Schluss, dass die von den Munitionsrückständen ausgehenden Risiken nur mit einer Räumung endgültig beseitigt werden können. Das Gesamtkonzept sieht den Wegzug der Bevölkerung sowie vorbereitende bauliche Schutzmassnahmen an Strasse und Bahn vor. Die Vorbereitung und die eigentliche Räumung werden gemäss heutigem Kenntnisstand mindestens 20 Jahre dauern. Falls eine Räumung aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht möglich ist oder abgebrochen werden muss, sieht das Konzept eine Überdeckung der Munitionsrückstände als Rückfalloption vor.

In einer Mitwirkung stösst das Gesamtkonzept zur Räumung bei den betroffenen kantonalen und kommunalen Behörden und einem grossen Teil der Bevölkerung von Mitholz auf Zustimmung.

Bundesrat beschliesst vollständige Räumung

Auch der Bundesrat spricht sich Ende 2020 für die vollständige Räumung aus. Das VBS hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen des Bundes die Räumung konkret zu planen. Am 16. November 2022 hat der Bundesrat zuhanden des Parlamentes die Botschaft über den Verpflichtungskredit zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz verabschiedet.

Auswirkungen für die Bevölkerung

Die Arbeiten zur Räumung der Munitionsrückstände im ehemaligen Munitionslager wirken sich auf die Bevölkerung und auf die Verkehrsverbindungen zwischen Kandergrund und Kandersteg aus. Abgestufte Gefahrenzonen und die Definition von Perimetern machen es möglich, dass mehr Personen in Mitholz bleiben können als zunächst erwartet. Im März 2022 hat das VBS die Betroffenen informiert, in welcher Gefahrenzone sich ihre Liegenschaften befinden. Teile des Dorfes können weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Um den Verkehr zu gewährleisten, braucht es zudem Schutzbauten für die Strasse und Bahnstrecke.

Unterstützung der betroffenen Personen und Familien

Das VBS unterstützt die Menschen in Mitholz unabhängig davon, in welchem Perimeter sie leben. Wer Unterstützung braucht, erhält diese insbesondere bei der Vorbereitung des Wegzugs und bei der Suche nach konkreten Lösungen für die Zukunft. Betroffene können auch Angebote externer Fachstellen in Anspruch nehmen.

Breit abgestützte Projektorganisation

Für die weiteren Arbeiten und die Projektierung des Gesamtkonzepts Räumung hat der Bundesrat das VBS beauftragt, eine Projektorganisation einzusetzen. Diese hat im März 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Sie besteht aus den acht Teilprojekten Unterstützung der Bevölkerung, Bauten und bauliche Unterstützung, Schutzbauten Strasse, Schutzbauten Bahn, Räumung der Munitionsrückstände, Entsorgung der Munitionsrückstände, Eventualplanung und Rückführung sowie Materiallogistik und Umweltmassnahmen. Dazu kommen die Querschnittsthemen Sicherheit, Umwelt und technische Untersuchungen. Auch ein Koordinationsgremium und eine Begleitgruppe wurden gebildet. Sie haben das Ziel, direkt Betroffene wie auch Stellen von Gemeinden, Kantonen und Bund sowie weitere Kreise wie Tourismus- und Umweltorganisationen in das Projekt einzubinden.

Ehemaliges Munitionslager Mitholz

Im 2. Weltkrieg hat die Armee in Mitholz (Gemeinde Kandergrund BE) ein unterirdisches militärisches Munitionslager gebaut. 1947 kam es darin zu Explosionen, wobei 9 Menschen in der Umgebung der Anlage starben. Explodiert war ein Teil der eingelagerten Munition von rund 7000 Bruttotonnen. Ein weiterer Teil konnte daraufhin geräumt werden. Laut einer Schätzung befinden sich in den eingestürzten Anlageteilen und im Schuttkegel davor noch bis zu 3500 Bruttotonnen Munition mit mehreren hundert Tonnen Sprengstoff. Eine vollständige Räumung der Munitionsrückstände wurde 1948 vor allem aus geologischen Gründen als zu gefährlich erachtet. Beurteilungen in den Jahren 1949 und 1986 kamen jeweils zum Schluss, dass zwar weitere Explosionen nicht ganz ausgeschlossen werden könnten. Es sei jedoch nur mit lokalen, auf die Anlage beschränkten Schäden zu rechnen, so dass die Anlage weiter genutzt werden könne.

FAQ

Finanzierung

Der Bund. Am 16. November 2022 hat der Bundesrat zuhanden des Parlamentes die Botschaft über den Verpflichtungskredit zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz verabschiedet.

Der Verpflichtungskredit beträgt 2,59 Milliarden Franken. Er gliedert sich in zwei Tranchen, die jeweils die Sachausgaben, Investitionen sowie einen Zuschlag für die Kostenunsicherheit enthalten. Die erste Tranche in Höhe von 1,090 Milliarden Franken umfasst die Voraus- und Schutzmassnahmen sowie die Vorbereitung der Räumung. Die zweite Tranche ist mit 740 Millionen Franken veranschlagt und finanziert die Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände sowie die Instandsetzung des Geländes und die Wiederbesiedlung von Mitholz. Zusätzlich enthält der Verpflichtungskredit 760 Millionen Franken für die Teuerung über die lange Projektdauer von ca. 25 Jahren sowie Zuschläge für Projektrisiken, da weiterhin Unsicherheiten zur genauen Lage, zum Zustand sowie zur Menge der Munitionsrückstände und den anspruchsvollen geologischen und hydrologischen Verhältnissen bestehen. Die gesamte Kostenplanung wurde durch eine externe Überprüfung bestätigt.

Der Bundesrat beantragt, dass die eidgenössischen Räte die erste Tranche mit der Verabschiedung des Bundesbeschlusses freigeben. Über die Freigabe der zweiten Tranche sowie der Reserve soll der Bundesrat entsprechend dem Projektfortschritt entscheiden.

Bahn, Strasse und Landwirtschaft

Um die Verkehrsverbindungen während der Räumung jederzeit zu gewährleisten, sind Schutzbauten für Strasse und Schiene vorgesehen. Zum Schutz der Nationalstrasse während der Räumung hat der Bundesrat beschlossen, die Variante «Verlängerung Tunnel Mitholz» weiterzuverfolgen. Diese Schutzbaute wird nach Abschluss der Räumung als Ortsumfahrung bestehen bleiben. Die Bahnlinie wird mit einer Galerie geschützt. Die Galerie soll nach Abschluss der Räumarbeiten wieder rückgebaut werden. Während der Vorbereitungs- und Räumarbeiten können kurzzeitige Sperrungen von Bahn und Nationalstrasse nicht ausgeschlossen werden.

Im Sicherheitsperimeter wird eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung unter Auflagen möglich sein. Das VBS wird den vielfältigen Ansprüchen so weit als möglich Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefahrenexposition werden spezifische, standortabhängige Regelungen für zeitlich begrenzte landwirtschaftliche Nutzungen erarbeitet.

Wegzug der Bevölkerung und Wiederbesiedlung

Laut den Experten besteht keine Notwendigkeit, für die lokale Bevölkerung Sofortmassnahmen zu ergreifen. Ein Merkblatt des Kantons Bern gibt Empfehlungen ab zum richtigen Verhalten im Gefahrenperimeter.

Das Prinzip der abgestuften Gefahrenzonen und die Definition von Perimetern ermöglichen es, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner Mitholz verlassen müssen. In der erweiterten Gefahrenzone, dem Sicherheitsperimeter, dürfen sich Personen aber nicht dauerhaft aufhalten. Die Bewohner/innen müssen ihre Häuser verlassen und an einen sicheren Ort umziehen. Die äusserste Gefahrenzone ist der Evakuationsperimeter, wo Leben und Wohnen weiterhin erlaubt ist. Anwohnerinnen und Anwohner müssen aber auch dort mit temporären Evakuierungen und weiteren Einschränkungen aufgrund der Räumarbeiten rechnen. 

An den Wohnhäusern selbst ist dies kaum möglich. Massnahmen werden im ehemaligen Munitionslager selbst und an den Verkehrsträgern getroffen.

Liegenschaften und Rechtliches

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Herausforderungen mit der geltenden Rechtsordnung und den bestehenden Verfahren zu bewältigen sind.

Der planungsrechtliche Besitzstand ihrer Liegenschaften wird den Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz auch auf kommunaler Ebene zugesichert, nämlich mit der Teil-Ortsplanungsrevision Kandergrund. So sollen Bauten und Anlagen, die als Folge der Räumungsarbeiten oder von Schutzmassnahmen abgebrochen werden mussten, bis längstens 5 Jahre nach Projektabschluss am gleichen Standort oder in der näheren Umgebung wieder aufgebaut werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.

Bestehende Gebäude und Ersatzbauten können im Rahmen der Wiederbesiedlung nach den am 1. Januar 2021 geltenden Regeln erweitert werden, sofern das Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten respektive wiederhergestellt wird. Massgebend ist das Gebäudeinventar, welches das VBS im Rahmen der Bewertung 2021 erstellt hat.

 

Die Grundsätze sind in der Strategie zum Erwerb der Liegenschaften in Mitholz festgehalten. Wohnen wird im Sicherheitsperimeter nicht möglich sein – alle betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner müssen für die Dauer der Räumung wegziehen. Ein Kaufangebot vom VBS erhalten einerseits Eigentümer/innen von Liegenschaften im Sicherheitsperimeter. Ein Angebot wird das VBS auch jenen Besitzer/innen von Liegenschaften unterbreiten, die im Rahmen der Räumung benötigt werden, z.B. für die Erstellung der Schutzbauten. Liegenschaften innerhalb des Evakuationsperimeters können weiterhin genutzt werden. Hier wird es allerdings grössere Einschränkungen und Belastungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen von den Grossbaustellen geben. Wer eine Liegenschaft im Evakuationsperimeter besitzt und sich wegen dieser Beeinträchtigungen für einen Verkauf interessiert, kann sich beim VBS melden und ein Kaufangebot verlangen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden fair entschädigt. Basis für die Berechnung des Kaufpreises ist die Immobilienbewertung aus dem Jahr 2021, dessen Bewertungsmethode in einem spezifischen Schätzerhandbuch definiert wurde. Müssen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer oder Verwandte in direkter Linie mit Wohnrecht ihren Lebensmittelpunkt von Mitholz verlegen, erhalten sie Zuschläge zum Ausgleich des höheren Preisniveaus. Diese Zuschläge können zusätzlich zur Bewertung gesprochen werden und soIIen den Erwerb eines gleichwertigen Ersatzes in Kandergrund oder in einer Nachbargemeinde ausserhalb von Mitholz ermöglichen. Zusätzlich wird für den Umzug und sonstige Aufwände im Zusammenhang mit der Räumung der Munitionsanlage Mitholz eine Inkonvenienz-Entschädigung entrichtet.

Rund um den Erwerb der Liegenschaften waren zahlreiche und komplexe Fragestellungen zu beantworten. So stellen sich grosse Herausforderungen durch die Entwicklung von Bauland- und Baupreisen im Frutigland oder im privaten und individuellen Umfeld der Betroffenen, wie zum Beispiel zur Altersvorsorge. Weiter galt es auch Fragen zur Besitzstandsgarantie, zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) oder zu steuerlichen Auswirkungen zu beantworten.

Für den Fall eines Ereignisses wurde geklärt, dass das VBS für die durch die Explosion von Munition entstandenen Schäden haftet. Der Perimeter für die Entschädigungen richtet sich heute nach dem Notfallperimeter des Kantons Bern.

Es ist nach einer ersten rechtlichen Einschätzung nicht davon auszugehen, dass dies im Moment eine Entschädigungspflicht für Wertverminderungen auslöst. Nichtsdestotrotz hat das VBS aufgrund der besonderen Situation beschlossen, den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern eine jährliche Entschädigung auszurichten, bis eine Neubeurteilung der Situation angezeigt ist. Die Entschädigungen werden seit 2020 mit separaten Vereinbarungen ausgerichtet.

Der Bund als Verursacher und Inhaber des ehemaligen Munitionslagers wird in begründeten Fällen den nachgewiesenen Mietzinsausfall übernehmen, sofern dieser im direkten Zusammenhang mit der aktuellen Situation entstanden ist. Alle Liegenschaften im Evakuationsperimeter wurden vom VBS bewertet und die Dokumentation den Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern eröffnet. Das VBS bietet allen Eigentümerinnen und -eigentümern im Evakuationsperimeter an, die Liegenschaft zu übernehmen. Die Bewertungsgrundlage (Schätzerhandbuch) wurde vom Hauseigentümerverband überprüft und als grosszügig erachtet.

Unterstützung und Anlaufstellen

Das VBS begleitet die betroffene Bevölkerung insbesondere bei der Vorbereitung des Wegzugs und bei der Suche nach konkreten Lösungen für die Zukunft. Es bietet Unterstützung an, soweit dies die Betroffenen wünschen und benötigen.

Es ist ein zentrales Anliegen des VBS, dass die Betroffenen ihre Anliegen in ihrer bevorzugten Art einbringen können. Dazu gibt es verschiedene Dialogformate wie zum Beispiel individuelle Sprechstunden oder grosse Informationsveranstaltungen. Das VBS pflegt auch einen intensiven Dialog mit der Gemeinde und der IG Mitholz, um die Interessen der Bevölkerung einzubeziehen.

Für die Beantwortung von individuellen Fragen und persönliche Gespräche steht der Teilprojektleiter «Unterstützung der Bevölkerung» des VBS, Matthias Matti, zur Verfügung.

Risikobeurteilung ab 2018

Die ermittelten Risiken aus der Beurteilung von 2018 liegen gemäss den Kriterien der Störfallverordnung (StFV) und den Weisungen für die Sicherheit beim Umgang mit Munition und Explosivstoffen (WSUME) im nicht akzeptablen Bereich. Dem Bundesrat und der Expertengruppe war es wichtig, die Behörden und die Bevölkerung vor Ort möglichst rasch zu informieren. Dies geschah Ende Juni 2018 erstmals und geschieht seither fortlaufend.

Die Experten haben mit zwei Szenarien gearbeitet:

  • 1 Tonne Sprengstoff mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von einmal alle 300 Jahre: Diese Ereignisgrösse hält die Vorgaben der Störfallverordnung ein, überschreitet aber die Grenzwerte der «Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen».
  • 10 Tonnen Sprengstoff mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von einmal alle 3000 Jahre; Diese Ereignisgrösse hält weder die Vorgaben der Störfallverordnung noch die Grenzwerte der «Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen» ein.

Diese Risikoszenarien bleiben auch nach der Aktualisierung 2020 der Risikoanalyse VBS relevant.

Das VBS hat zwei deutsche Experten für ein Korreferat (Zweitmeinung) zum Vorgehenskonzept beigezogen. Diese betrachteten die der Risikoanalyse zugrunde liegenden Szenarien als begründet und die bisherigen Schlussfolgerungen als nachvollziehbar. Die Risikoanalyse des VBS, dass das Risiko für die Bevölkerung gemäss den Beurteilungskriterien zur Störfallverordnung nicht akzeptabel ist, wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) im April 2019 bestätigt. Die Risikoanalyse des VBS ist also plausibel.

Die Situation mit der verschütteten Munition im ehemaligen Munitionslager Mitholz ist enorm komplex. Das vom BAFU in Auftrag gegebene Gutachten des deutschen Fraunhofer-Instituts kommt zum Schluss, dass auch ein grösseres Ereignis mit einem anderen Ereignisablauf und räumlich anders verteilten Gefährdungsbereichen möglich ist. Das Fraunhofer-Gutachten geht von einem Szenario von bis zu 20 Tonnen TNT aus, die VBS-Analyse von einem Szenario von bis zu 10 Tonnen TNT.

 

Im Februar 2020 führte das VBS einen Workshop mit internationalen Experten aus den Bereichen Risikoanalyse und Munitionsräumung durch. Es folgten weitere Untersuchungen zu Kupferazid und zur Wahrscheinlichkeit von Explosionsübertragungen der Munitionsrückstände. In verschiedenen Begehungen konnten zudem weitere Informationen zur mutmasslichen Lage der Munition gesammelt werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse aktualisierte die Expertengruppe des VBS die Risikoanalyse.

Die Expertengruppe des VBS schätzt ein Ereignis mit 10 Tonnen TNT-Ersatzmenge heute als deutlich kleiner ein als 2018, weil die Übertragungswahrscheinlichkeit in der vorhandenen Munitions- und Gesteinsmenge kleiner ist als erwartet. Das Risiko kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Wissenslücken, vor allem zur Lage der Munition in Teilen des verschütteten Bahnstollens, stützt sich das VBS im Sinne des Vorsorgeprinzips auf die konservative Einschätzung ab. Im weiteren Verlauf der Arbeiten wird die Risikobeurteilung aufgrund des Projektfortschritts periodisch aktualisiert.

Ein grösseres Ereignis wird aufgrund des heutigen Kenntnisstandes als nicht realistisch angesehen. Die Risikoanalyse basiert auf konservativen Annahmen. Die Experten des VBS tendieren eher in Richtung kleinerer Ereignisgrössen.

Nein. Die Situation der Munitionsrückstände unter dem Schuttkegel ist weniger kritisch als im ehemaligen Bahnstollen, wo grössere Mengen Munitionsrückstände vorhanden sind. Unter dem Schuttkegel werden keine grösseren Anhäufungen vermutet.

Risikobeurteilung vor 2018

Im Jahr 1986. Damals erfolgte bei Bauarbeiten für die Armeeapotheke mindestens eine qualitative Beurteilung durch einen Physiker beziehungsweise eine Phyiskerin der damaligen Gruppe Rüstungsdienste. Diese hielt fest, dass durch die Altlasten keine Gefährdung für die neue Anlage entsteht. Worauf diese Stellungnahme basiert, ist jedoch unklar. Der Physiker respektive die Physikerin und die Vorgesetzten, die vermutlich die Situation ebenfalls kannten, sind in der Zwischenzeit verstorben.

In Zusammenhang mit den Überlegungen zum Bau eines auch auf Erschütterungen sensiblen Rechenzentrums wurde eine Risikobeurteilung unter Beizug externer Experten veranlasst und durchgeführt. Sie basiert auf Begehungen und einer historischen Untersuchung. Die Resultate wurden von Experten aus Deutschland plausibilisiert. Seit dem 27. April 2018 liegt eine Risikoanalyse (Zwischenbericht) und seit dem 27. September 2018 der Schlussbericht vor.

Mittlerweile haben sich die Möglichkeiten und Methoden für solche Beurteilungen deutlich verbessert. Hinzu kommt, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Risiken verschärft haben. Das heisst, dass die Situation vor Ort heute anders beurteilt wird als früher.

Gemäss dem bereinigten Expertenbericht vom 9. Februar 1948 und 14. Juli 1949 entschied die damalige Expertenkommission, dass eine erneute Munitionslagerung in den ehemaligen Munitionskammern in Mitholz nicht in Frage kommt. Als verbleibende Gefahrenquellen wurden mögliche Ereignisse infolge der Restmunition im Bahnstollen betrachtet, die maximal zu kleinen, auf die Anlage beschränkten Schäden führen könnten. Die Expertenkommission entschied daher, dass die Anlage Mitholz als Materiallager, als Werkstätte oder als unterirdisches Spital weiterverwendet werden kann.

Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für die Armeeapotheke erfolgte 1986 mindestens eine qualitative Beurteilung durch die damalige Gruppe für Rüstungsdienste. Diese  hielt fest, dass durch die Munitionsrückstände keine Gefährdung für die Armeeapotheke in Mitholz bestand. Worauf diese Stellungnahme der Gruppe für Rüstungsdienste vom 14. Februar 1986 basiert, ist jedoch unklar. Die heutige Expertengruppe hat ausser dieser Aussage keine weiteren Dokumente oder Berechnungen dazu gefunden.

Bis 2017 wurde also angenommen, dass die Gefährdung für die bestehenden Anlageteile und insbesondere die Risiken für die Umgebung klein sind. Im Zusammenhang mit Überlegungen zum Bau eines Rechenzentrums 2017 wurden Fragestellungen zum Risiko erneut gestellt. So wurde auch die Frage aufgeworfen, wie das Risiko nach aktuellem Stand des Wissens bewertet werden würde. Daraufhin wurde eine neue Risikobeurteilung in Auftrag gegeben.

Allgemeines zum ehemaligen Munitionslager Mitholz

Die Anlage Mitholz wurde während des 2. Weltkrieg als Munitionsanlage «in der Fluh» gebaut.

Die Anlage wurde nicht mehr als Munitionsanlage genutzt. Sie wurde seither und bis heute als Lager der Armeeapotheke und Truppenunterkunft genutzt.

Die Munitionsrückstände aus dem Ereignis von 1947 bestehen neben Munition kleineren Kalibers vor allem aus Artilleriegranaten verschiedenen Kalibers und Bomben bis zu 50 Kilogramm.

Auswirkungen auf Munitionslagerung in der Schweiz

Besonders in den Jahren nach dem Zeiten Weltkrieg kam es zu Unglücken in mehreren Munitionslagern. An den meisten Orten wurden die Munitionsrückstände geräumt. Hier eine Übersicht über die heute bekannten Altlasten:

Anlage  Unglück  Anlagetyp  Altlasten
Ebikon am Rotsee 1916  Oberirdisches Munitionsmagazin und Versuchsstelle für Handgranaten (Lager für 15'000 Handgranaten) Restliche Handgranaten wurden in den Rotsee entsorgt. 1979 wurden 765 geborgen, im Jahr 2000 weitere 350.
Uttigen  1943  Oberirdisches Munitionsmagazin Munitionseinzelstücke, keine grossen Mengen.
Ruis  1946  Unterirdische Felsanlage Nein.
Dailly  1946  Artilleriewerk Dailly Nein.
Mitholz  1947  Unterirdische Felsanlage mit Bahnverladekaverne  Grosse Munitionsmengen
Göschenen  1948  Unterirdische Felsanlage Nein.
Saignelégier  1987  Oberirdisches Munitionslager Munitionseinzelstücke, keine grossen Mengen.
Susten Stein-gletscher  1992  Unterirdische Felsanlage Keine Mengen, welche zu grossen Ereignissen führen könnten und eine relevante Gefährdung für die Umgebung erzeugen würden.

Mehr dazu im Dossier «Boden und Altlasten»

Nein, eine selbstständige Detonation kann praktisch ausgeschlossen werden. Das haben Abklärungen im Jahr 2012 ergeben (Medienmitteilung vom 3.2.2012) Die Munition wurde teilweise von fahrenden Schiffen ohne Munitionsverpackungen in den Schweizer Seen versenkt. Dadurch bildete sich keine grosse Konzentration an Munition wie beispielsweise in Mitholz. Zudem liegt die Munition unter einer Schicht Schlick und somit von äusseren Einflüssen wie Luftsauerstoff abgeschlossen.

Mehr dazu im Dossier «Munitionen in Schweizer Seen»

Die heutige Lagerung der Munition unterscheidet sich komplett von der damaligen Lagerung. Die Munition unterliegt heute einem strengen Munitionsüberwachungsprozess, der durch den Bereich Wissenschaft und Technologie von armasuisse durchgeführt wird. Ferner entsprechen die heutigen Munitionslager dem Stand der Technik und verfügen über eine standortbezogene Sicherheitsbeurteilung.

Heutige Munitionslager sind dadurch gekennzeichnet, dass

  • die Zünder getrennt von der Wirkmunition gelagert werden;
  • die Zünder über mehrere Sicherheitssysteme verfügen;.
  • kontrollierte Lagerbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit) herrschen, die ständig überwacht werden;
  • sowohl Munition als auch Munitionslagerbauten dem heutigen Stand der Technik entsprechen.

Zu allen Standorten wurden zudem Risikoanalysen durchgeführt.

Gewisse Informationen über militärische Anlagen wie beispielsweise Munitionslager sind schutzwürdig und werden aus Sicherheitsüberlegungen nicht öffentlich bekanntgemacht. Dies betrifft insbesondere die Standorte solcher Anlagen. Zivile und militärische Blaulichtorganisationen werden mit klassifizierten Störfalldispositiven informiert.

Teilweise, es wird aber auf jeden Fall mit einer Risikoanalyse nachgewiesen, dass die Sicherheitskriterien gemäss Störfallverordnung und Weisungen für die Sicherheit beim Umgang mit Munition und Explosivstoffen (WSUME) eingehalten werden. Ungünstig gelegene Lager wurden, wenn möglich, geschlossen oder die Lagermenge wurden stark reduziert.

Die Sicherheitskriterien gemäss Störfallverordnung und Weisungen für die Sicherheit beim Umgang mit Munition sowie Explosivstoffen (WSUME) werden eingehalten. Die technischen Grundlagen dafür wie auch die Sicherheitskriterien in den WSUME werden periodisch durch Experten (intern und extern) überprüft und permanent weiterentwickelt. Sie entsprechen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und sind international validiert.

Bevölkerung

Informationen direkt per E-Mail

Sie können aktuelle Informationen aus dem Projekt «Räumung ehemaliges Munitionslager Mitholz» als elektronischen Newsletter abonnieren. Darin informieren wir Sie über Aktuelles aus dem Projekt, wie Mitteilungen des VBS, neue Publikationen oder Dokumente. Zudem publizieren wir lokale Informationen, die sich an die Bevölkerung von Kandergrund und Kandersteg richten (z.B. vorgesehene Arbeiten rund um die Anlage mit allfälligen Sperrungen oder Beeinträchtigungen). Sie können wählen, welche Art von Information Sie erhalten möchten. Selbstverständlich ist eine Abmeldung jederzeit möglich.

Zur Anmeldung

 

Die Bevölkerung in Mitholz ist direkt von den aktuellen Arbeiten in Zusammenhang mit der neuen Risikobeurteilung betroffen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Munitionsrückstände aus dem ehemaligen Munitionslager Mitholz geräumt werden sollen. Je nach Verlauf der Räumung muss ein Teil der Bevölkerung über mehr als 10 Jahre wegziehen. Abgestufte Gefahrenzonen und die Definition von Perimetern machen es möglich, dass mehr Personen in Mitholz bleiben können als zunächst erwartet.

Das VBS unterstützt die Menschen in Mitholz unabhängig davon, in welchem Perimeter sie leben. Wer Unterstützung braucht, erhält diese insbesondere bei der Vorbereitung des Wegzugs und bei der Suche nach konkreten Lösungen für die Zukunft. Betroffene können auch Angebote externer Fachstellen in Anspruch nehmen.


Räumung

Schätzerhandbuch

Schutzbauten Strassen

Videobotschaft von Bundesrätin Viola Amherd an die Bevölkerung von Mitholz


Mitwirkungsverfahren

Interessengemeinschaft

Projekt-News

Sachstandberichte

Mitteilungen

Medienmitteilungen

VBS

Artikel VBS


Agenda

Agenda

Stand November 2022
Schritt  Datum 
Informationveranstaltungen für die Bevölkerung Periodisch
Beschluss Bundesrat zur Botschaft mit Verpflichtungskredit zuhanden Parlament 16. November 2022
Anhörung und Mitwirkung zum Objektblatt Mitholz des Sachplans Militär 2. Mai bis 17. August 2022
Einsatz neue Projektorganisation zur Projektierung des Gesamtkonzepts Räumung 1. Januar 2021
Publikation Bericht Arbeitsgruppe Mitholz, Bericht «Variantenevaluation Mitholz», Risikoanalyse VBS 2020 7. Dezember 2020
Beschluss Bundesrat zur Räumung der Munitionsrückstände im ehemaligen Munitionslager Mitholz und Information der Bevölkerung von Mitholz 4. Dezember 2020
Abschluss Projekt Variantenevaluation Ende 2020
Veröffentlichung Bericht zur Mitwirkung  der Bevölkerung zu den Auswirkungen der Räumung 25. Juni 2020
Publikation Expertenbericht zur Risikoanalyse VBS 2018 (Schlussbericht der Experten) 27. September 2018
Auftrag zu neuer Risikobeurteilung ehemaliges Munitionslager Mitholz Ende 2017

Parlament

Vorstösse

2018
Titel Typ Eingereicht von
Pulverfass Mitholz. Definitive Räumung des ehemaligen Munitionslagers Motion Grossen Jürg (Grünliberale Fraktion)
Munitionslager Mitholz. Wer trägt die Verantwortung? Interpellation Grossen Jürg (Grünliberale Fraktion)
Munitionslager Mitholz. Schutz der Bevölkerung, und wer trägt den Schaden? Interpellation Grossen Jürg (Grünliberale Fraktion)
Munitionslager Mitholz. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Keine Risiken und Lasten auf die künftigen Generationen verschieben Interpellation Grossen Jürg (Grünliberale Fraktion)

Dokumente

Risikoanalyse VBS 2022

Mit der Risikoanalyse VBS 2022 wurden Wissenslücken, insbesondere zur ereignisrelevanten Munitionsmenge und zur Munitionsverteilung im verschütteten Bahnstollen, anhand von historischen Untersuchungen, Experimenten, Modellierungen und Simulationen so weit wie möglich geschlossen.

Risikoanalyse VBS 2020

Im Februar 2020 führte VBS einen Workshop mit internationalen Experten aus den Bereichen Risikoanalyse und Munitionsräumung durch. Es folgten weitere Untersuchungen zur Bildung von Kupferazid in den Zündern, was mutmasslich eine der Ursachen für das Explosionsunglück vom Dezember 1947 war. Zudem wurden numerische Simulationen und Versuche durchgeführt, um genauere Erkenntnisse zur Explosionsübertragung zu erhalten. Aufgrund der Erkenntnisse aktualisierte die Expertengruppe des VBS die Risikoanalyse aus dem Jahr 2018.

Variante Verkapselung

Im Zuge der technischen Abklärungen zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz hat die ETH Zürich im Auftrag des VBS ein Gutachten zum Konzept einer «Verkapselung» der Munitionsrückstände erstellt. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass mit diesem Konzept weder die Munitionsrückstände sicher eingeschlossen, noch der Durchfluss von Wasser ausgeschlossen werden kann. Damit ist das Konzept keine Alternative zur vorgesehenen Räumung der Munitionsrückstände.

Risikoanalyse VBS 2018

Am 8. Oktober 2018 veröffentlichte das VBS die vollständige Risikoanalyse zum ehemaligen Munitionslager Mitholz. Gemäss diesem Expertenbericht besteht ein höheres Risiko bei einer weiteren Explosion von Munitionsrückständen als bisher angenommen. Die Analyse entspricht einer sogenannten Historischen Untersuchung (Studium der vorhandenen Akten und Begehungen vor Ort), die nun durch Technische Untersuchungen (Analysen der Munition, der Geologie, etc.) verifiziert wird. Die Risikoanalyse wurde vom Bundesamt für Umwelt überprüft. In seiner Beurteilung der Risikoanalyse bestätigt es die Einschätzung des VBS: Das Risiko für die Bevölkerung ist nicht akzeptabel.

Bereits kurz nach dem Unglück 1947 verfassten Spezialisten aus Wissenschaft und Verwaltung ausführliche Berichte, in denen das Risiko hingegen noch anders eingeschätzt wurde.

Notumfahrung

Im Dezember 1947 explodieren im Munitionslager der Schweizer Armee in Mitholz grosse Teile der eingelagerten Munition. 9 Menschen verlieren ihr Leben, es gibt Dutzende von Verletzten zu beklagen, über 40 Häuser werden beschädigt, in der Folgezeit müssen 20 Liegenschaften neu aufgebaut werden. Gesamtschaden: rund 100 Millionen Franken – eine damals horrende Summe. Die Fragen nach der Unglücksursache konnte bis heute nicht eindeutig geklärt werden.

Im Anschluss an die Explosion wurden zwei Kommissionen mit der Aufarbeitung der Katastrophe beauftragt: Kommission I hat sich mit der technischen, Kommission II mit der administrativen Untersuchung befasst. Ihre Erkenntnisse haben die Kommissionen in Berichten dargelegt.

Das Explosionsunglück von Mitholz 1947 hat schon damals grosses Interesse in der Öffentlichkeit und den Printmedien geweckt.

2017, anlässlich des 70. Jahrestages, thematisierten die Medien die Explosionskatastrophe erneut. Ein Buchprojekt und ein Dokumentarfilm zu Mitholz sind in Planung, und der Berner Heimatschutz, Regionalgruppe Thun Kandertal Simmental Saanen hat eine Vortragsreihe durchgeführt, die weitum auf grosses Interesse gestossen ist.

Es war 1940, als die Direktion der Eidgenössischen Bauten ein Projekt für ein unterirdisches Munitionslager im Kandertal in Auftrag gab. Während des 2. Weltkriegs entstanden so am Standort «Fluh» in Mitholz sechs unterirdische Munitionskammern von je 150 m Länge und 8,5 m Breite. Das Munitionslager war geheim – einer der Gründe, weshalb nach dem Unglück von 1947 nur spärlich Informationen zum Unfallstandort an die Öffentlichkeit gelangen.

Im Laufe der Zeit wurden in Mitholz verschiedene Ausbauprojekte realisiert und die Anlage als Armeeapotheke und Truppenunterkunft genutzt. Andere Vorhaben wie ein Militärspital oder eine Abfüllanlage für medizinische Flüssigkeiten kamen nicht über die Planungsphase hinaus.

Am 27. Juni 2018 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Einsitz in dieser haben diverse Stellen genommen: die betroffenen Bundesstellen sind genauso vertreten wie Akteure des Kantons Bern, die betroffenen Gemeinden Kandergrund und Kandersteg sowie die BLS Netz AG als Betreiberin der nahegelegenen Bahnstrecke.

    

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Videos

16.11.2022: Medienkonferenz des Bundesrates, Verpflichtungskredit Räumung Mitholz

09.03.2022 : Information zu Gefahrenzonen, Schutzbauten mit Linienführung der Strasse und Stand der Arbeiten

23.09.2021: Stand der Arbeiten und Unterstützungsmassnahmen für die Bevölkerung

Medienkonferenz vom 28. Juni 2018

Drohnenflug über Mitholz

Fotos

Wohin kann sich die Bevölkerung bei Fragen wenden?
Tel.
+41 58 481 97 00