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Veröffentlicht am 18. Dezember 2023

Ehemaliges Munitionslager Mitholz

Im ehemaligen Munitionslager Mitholz besteht ein höheres Risiko infolge einer Explosion von Munitionsrückständen als bisher angenommen. Bundesrat und Parlament haben die umfassende Räumung beschlossen.

Ehemaliges Munitionslager Mitholz

Übersicht

Im Zweiten Weltkrieg wurde in Mitholz (Gemeinde Kandergrund, Kanton Bern) ein unterirdisches Munitionslager der Schweizer Armee gebaut. 1947 kam es darin zu Explosionen, wobei 9 Menschen in der Umgebung der Anlage starben. Explodiert war ein Teil der eingelagerten Munition von rund 7000 Bruttotonnen.

Gemäss Schätzung von Fachleuten befinden sich in den eingestürzten Anlageteilen und im Schuttkegel heute noch bis zu 3500 Bruttotonnen Munition mit einigen hundert Tonnen Sprengstoff. Von diesen Munitionsrückständen geht ein höheres Explosionsrisiko aus als bisher angenommen. Zu diesem Schluss kommen 2018 ein vom VBS in Auftrag gegebener Expertenbericht sowie ein vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebenes Gutachten. Als Folge bildete das VBS im Auftrag des Bundesrates eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone Bern und Wallis, der Gemeinden Kandergrund und Kandersteg sowie der BLS. Ihr Auftrag: Weitergehende technische Untersuchungen, Massnahmen zur Risikosenkung, die Notfall- und Alarmierungsplanung sowie rechtliche Fragen.

Zahlreiche Massnahmen, wie die Installation eines Mess- und Alarmierungssystems oder die Durchführung weiterführender technischer Untersuchungen in den Bereichen Geologie und Wasser, sind umgesetzt. Zudem hat der Kanton Bern eine Notfallplanung erarbeitet.

Räumung als nachhaltige Lösung

In ihrem abschliessenden Bericht kommt die Arbeitsgruppe 2020 zum Schluss, dass die von den Munitionsrückständen ausgehenden Risiken nur mit einer Räumung endgültig beseitigt werden können. Das Gesamtkonzept sieht den Wegzug der Bevölkerung sowie vorbereitende bauliche Schutzmassnahmen an Strasse und Bahn vor. Die Vorbereitung und die eigentliche Räumung werden gemäss heutigem Kenntnisstand mindestens 20 Jahre dauern. Falls eine Räumung aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht möglich ist oder abgebrochen werden muss, sieht das Konzept eine Überdeckung der Munitionsrückstände als Rückfalloption vor.

In einer Mitwirkung stösst das Gesamtkonzept bei den betroffenen kantonalen und kommunalen Behörden und einem grossen Teil der Bevölkerung von Mitholz auf Zustimmung.

Der Bundesrat sprach sich Ende 2020 für die umfassende Räumung aus und beauftragte das VBS, mit den betroffenen Stellen des Bundes die Räumung konkret zu planen. Am 16. November 2022 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft über den Verpflichtungskredit zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz zuhanden des Parlaments. National- und Ständerat stimmten dem Bundesbeschluss am 4. Mai 2023 und am 19. September 2023 zu.

Das VBS setzt nun die Räumung des ehemaligen Munitionslagers in engem Austausch mit der betroffenen Bevölkerung, den lokalen und kantonalen Behörden und den zuständigen Bundesstellen konkret um.

Die Räumung ist in die folgenden Hauptphasen gegliedert:

  • 2022 bis 2027: Vorausmassnahmen
  • 2027 bis 2032: Schutzmassnahmen (Bevölkerung, Strasse und Bahn) und Vorbereitung der Räumung
  • 2033 bis 2040: Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände
  • Ab 2040 bis 2045: Instandsetzung des Geländes und Wiederbesiedlung von Mitholz

Informationen für die Bevölkerung

Die Arbeiten zur Räumung der Munitionsrückstände im ehemaligen Munitionslager wirken sich auf die Bevölkerung aus. Abgestufte Gefahrenzonen und die Definition von Perimetern machen es möglich, dass mehr Personen in Mitholz bleiben können als zunächst erwartet.

Das VBS unterstützt die Menschen in Mitholz unabhängig davon, in welchem Perimeter sie leben. Wer Unterstützung braucht, erhält diese insbesondere bei der Vorbereitung des Wegzugs und bei der Suche nach konkreten Lösungen für die Zukunft.

Projekt-News

In den Projekt-News finden sich alle aktuellen Publikationen zum Projektfortschritt des VBS, des Kanton Bern und des Parlaments.

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FAQ

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