Nichtionisierende Strahlung
Grundsätzliches
Nichtionisierende Strahlung (NIS) – umgangssprachlich auch als « Elektrosmog » bezeichnet – umfasst sämtliche Formen von Strahlung, die nicht genügend Energie aufweisen, um Atome oder Moleküle zu verändern. Hier liegt der Unterschied zur ionisierenden, radioaktiven Strahlung.
In den letzten Jahren haben die Anzahl und die Vielfalt der Quellen elektromagnetischer Felder sehr stark zugenommen. Die elektromagnetischen Strahlen stammen von stationären Anlagen (Radio- und Fernsehsender, Stromleitungen, Mobilfunksender, medizinische und industrielle Einrichtungen, …) oder mobilen Geräten (Radios, Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Computer, Mikrowellenherde, …).
Die Strahlung kann eine unerwünschte Begleiterscheinung sein (Stromleitungen, Haushaltgeräte) oder erwünscht wie im Falle der Übertragung von Daten über elektromagnetische Wellen in der Luft. Bei Sendeanlagen und Mobiltelefonen dient die Strahlung dagegen als eigentliches Transportmittel für die Informationsübertragung und ist daher technisch gesehen unvermeidlich.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) bezweckt den Schutz des Menschen vor schädlichen oder lästigen elektromagnetischen Wellen. Sie legt Grenzwerte für die Emissionen stationärer Anlagen fest und regelt die Beurteilungsmethode für diese Anlagen. Für Angehörige der Armee und für das Betriebspersonal gelten bei militärischen Anlagen die Belastungsgrenzwerte der SUVA. Die NISV zählt in Europa zu den strengsten Regelungen auf diesem Gebiet.
Umsetzung im VBS
Der Vollzug der NISV für stationäre militärische Anlagen (Sanierungsanordnungen, Betriebsbewilligungen) erfolgt durch das Generalsekretariat VBS. Das Kompetenzzentrum NIS verfügt über die technischen Fachkenntnisse zur Beratung und zur Ermittlung der Belastung. Die Rechtskonformität muss nicht nur für neue Anlagen, sondern auch für bestehende nachgewiesen werden. Als Nachweis ist ein Standortdatenblatt (Berechnung der Belastung) oder ein Bericht über Messungen erforderlich.