Die RUAG Holding AG mit Sitz in Bern ist hauptsächlich in den Märkten der Luft- und Raumfahrt sowie der Sicherheits- und Wehrtechnik tätig.
Der Bund ist Allein- bzw. Hauptaktionär von verschiedenen Unternehmen (SBB, Post usw.). Diese bundesnahen Betriebe erfüllen Aufgaben, welche im öffentlichen Interesse stehen. Dazu zählt die Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist deshalb Alleinaktionär der RUAG Holding AG. Sie nimmt ihre Interessen am Technologiekonzern durch den Bundesrat wahr.
Der Bundesrat legt alle vier Jahre strategische Ziele für die RUAG Holding AG fest. Der Verwaltungsrat informiert den Bundesrat jährlich, ob der Konzern die strategischen Ziele erfüllt hat.
Mit neuer Konzernstruktur zur Entflechtung
RUAG hat sich seit der Gründung 1998 vom Rüstungsbetrieb zu einem internationalen Technologiekonzern entwickelt. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung der Ausrüstung der Armee macht heute nur noch einen kleinen Teil der Tätigkeiten aus. Der Bundesrat hat deshalb im Jahr 2018 beschlossen, die für die Armee tätigen Teile von den übrigen, international ausgerichteten Geschäftsbereichen zu entflechten.
«MRO Schweiz» wird weiterhin alle sicherheitsrelevanten Leistungen für das VBS erbringen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Wartung, Reparatur und Überholung sowie um die Instandhaltung einsatzrelevanter Systeme wie die Kampfjets. «RUAG International» soll zu einem Aerospace-Technologiekonzern weiterentwickelt und mittelfristig vollständig privatisiert werden.
Die Entflechtung innerhalb des Konzerns wird auf den 1. Januar 2020 umgesetzt. Die Aufgaben und Verantwortung im Rahmen der Entflechtung sowie der Privatisierung werden beim Bund wie folgt aufgeteilt: Das VBS übernimmt die Federführung für die Kontrolle und Steuerung der BGRB (Beteiligungsgesellschaft Rüstungsbetriebe) Holding AG und für die Geschäfte im Bereich der RUAG MRO Schweiz, das EFD für die Geschäfte der RUAG International.
Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB)
Die Basis zur Schaffung von RUAG wurde 1997 mit der Annahme des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) gelegt. Dieses Gesetz ermächtigt die Schweizerische Eidgenossenschaft, Rüstungsunternehmen zu betreiben und hierzu Aktiengesellschaften zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, um die Ausrüstung der Armee sicherzustellen.
Nein, es braucht keinen Entscheid des Parlaments. Das Bundesgesetz über die Rüstungsbetriebe des Bundes ordnet die Kompetenz hierzu dem Bundesrat zu. Die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen werden im April 2019 über die Entflechtung und Weiterentwicklung von RUAG informiert.
RUAG hat sich seit der Gründung 1998 von einem Rüstungsbetrieb zu einem weltweit agierenden Technologiekonzern entwickelt. Die Geschäftsbereiche umfassen nebst dem eigentlichen Rüstungsgeschäft auch die zivile Luftfahrt und Weltraumtechnologie. Diese wiederum passen nicht mehr zum Kernauftrag, nämlich der Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Nach dem 2016 entdeckten Cybervorfall beschloss der Bundesrat, die durch das Wachstum und die Diversifizierung entstandenen Risiken durch eine Entflechtung zu minimieren. Der Bundesrat ist zudem seit längerem der Ansicht, dass das Portfolio der heutigen RUAG überprüft und fokussiert werden soll. Mit der Aufspaltung in einen nationalen und einen internationalen Teil wird einerseits die Ausrüstung der Armee besser gewährleistet und andererseits der Arbeits- und Technologiestandort Schweiz gestärkt.
Ab 1. Januar 2020 gibt es eine neue Beteiligungsgesellschaft mit zwei Subholdings: Einerseits «MRO Schweiz», die für die Armee tätig sein wird (ca. 2500 Mitarbeiter, Produktionsstandorte in der Schweiz); andererseits «RUAG International» (sozusagen die restlichen Teile der heutigen RUAG Holding AG) für die übrigen Geschäftsbereiche (ca. 6500 Mitarbeiter, wovon zwei Drittel im Ausland).
Diese beiden Subholdings werden separat geführt, rechtlich und finanziell voneinander unabhängig sein und mit getrennten Informatiksystemen arbeiten. Die rechtliche Entflechtung erfolgt unter Voraussetzung der Zustimmung des Bundesrates schrittweise. Die Beteiligungsgesellschaft soll noch 2019 gegründet werden. Die übrigen Gesellschaften werden schrittweise in der ersten Hälfte 2020 gebildet. Die sicherheitsrelevante Informatikinfrastruktur wird 2019 entflochten. Die Abschlussarbeiten dauern ebenfalls bis in die erste Hälfte 2020.
Das Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des (BGRB) gibt vor, dass der Bund seine Beteiligungen an Rüstungsunternehmen in der Form einer einzigen Beteiligungsgesellschaft hält. Das heisst konkret, dass unabhängig von möglichen Umstrukturierungen als Dach immer eine Beteiligungsgesellschaft besteht.
Der Bund bleibt Alleinaktionär von «MRO Schweiz» und der Beteiligungsgesellschaft.
«RUAG International» gehört ebenfalls dem Bund, sie soll mittelfristig aber privatisiert werden. Über die Art der Privatisierung wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.
Diese beiden Subholdings werden separat geführt sowie rechtlich unabhängig sein. Die Beteiligungsgesellschaft wird keine Geschäftsleitung haben, sondern insbesondere ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den Subholdings wahrnehmen.
Die vollständige Privatisierung macht erst Sinn, wenn die Ziele der Profitabilität und damit eine günstige Marktposition erreicht sind. Dabei ist für den Bundesrat klar, dass die Privatisierung kontrolliert vonstattengehen muss. Deshalb sieht er ein gestaffeltes Vorgehen vor.
Der detaillierte Zeitplan wird durch RUAG zusammen mit dem VBS und der Eidgenössischen Finanzverwaltung erarbeitet.
Für eine Beteiligung des Bundes an einem international tätigen Technologiekonzern ist kein öffentliches Interesse gegeben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage hierfür und der Bundesrat sieht auch kein öffentliches Interesse, um eine solche Gesetzgebung anzustossen. Er will deshalb «RUAG International» mittelfristig vollständig privatisieren.
Die Informatik von «MRO Schweiz» wird künftig den Sicherheitsstandards des VBS und den relevanten Auflagen des Bundes betreffend IKT Anforderungen entsprechen.
«MRO Schweiz» (ca. 2500 Mitarbeiter) wird alle sicherheitsrelevanten Leistungen für das VBS erbringen, welche bisher durch RUAG erbracht worden sind. Dabei handelt es sich in erster Linie um Wartung, Reparatur und Überholung (MRO, englisch Maintenance, Repair und Overhaul) von einsatzrelevanten Systemen wie die Kampfjets. Damit bekräftigt der Bundesrat, dass «MRO Schweiz» die Rolle des Materialkompetenzzentrums für die Schweizer Armee wahrnimmt. Gleichzeitig stärkt er die transparente und kostenoptimierte Leistungserbringung gegenüber dem VBS und entspricht damit Forderungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und parlamentarischer Kommissionen.
«MRO Schweiz» wird auch Dritttaufträge ausführen können, aber nur aus der Schweiz heraus und wenn Synergien zum Geschäft zu Gunsten der Armee vorliegen, etwa bei der Wartung von Helikoptern. Es macht auch Sinn, dass wenn «MRO Schweiz» Leistungen, welche sie zugunsten der Schweizer Armee erbringt, zum Beispiel im Rahmen des Sicherheitsverbunds Schweiz auch zugunsten der Kantone erbringt. Aber allfällige Leistungen zugunsten Dritter dürfen zu keiner erneuten IT-Verflechtung führen. Sie bilden die Ausnahme und bedingen die vorgängige Information des Bundes als Eigner.
Die Wertschöpfung fällt grundsätzlich in der Schweiz an (Produktion / Werkstätten in der Schweiz);
Es bestehen Synergien (im Sinne von Skaleneffekten und Wissenstransfer) mit den Leistungen zu Gunsten des VBS;
Für das VBS entstehen daraus keine nachteiligen Effekte;
Die Geschäfte werden grundsätzlich kostendeckend erbracht und die Revisionsstelle prüft zuhanden des Verwaltungsrates die Einhaltung der festgelegten Grundsätze der Kostenrechnung jährlich und bestätigt dies in einem separaten Bericht.
Diese Auflagen gelten nicht nur für das Drittgeschäft, sondern ebenfalls für das gesamte Produkt- und Projektgeschäft. Eine umsatzmässige Einschränkung ist möglich, aktuell aber nicht vorgesehen.
Nicht nur für die Drittgeschäfte, sondern für die gesamte Geschäftstätigkeit wird es eine zusätzliche Kontrolle geben. Die unabhängige Revisionsstelle wird neben der ordentlichen Revision zusätzlich kontrollieren und bestätigen, dass die Grundsätze der Kostenrechnung, wie sie der Bund vorgibt, eingehalten werden.
Die Steuerung von «MRO Schweiz» erfolgt hauptsächlich auf der strategischen Stufe und zwar über die strategischen Ziele und die quartalsweisen Eignergespräche. Zusätzlich gibt es einen jährlichen strategischen Workshop für die weiterreichende Entwicklung der Gesellschaft.
Der Verwaltungsrat wird auch künftig jährlich einen Bericht zur Zielerreichung verfassen.
Die RUAG Real Estate geht mit ihrem Immobilienportfolio ebenfalls in die «MRO Schweiz» über und bleibt mit Ausnahme des Standortes Zürich Seebach im Besitz des Bundes.
Immobilien, welche 1999 durch den Bund im Rahmen der Gründung von RUAG eingebracht wurden gehen in den Besitz von «MRO Schweiz» und verbleiben damit auch langfristig im Besitz des Bundes. Immobilien, welche nach der Gründung von RUAG durch RUAG erworben wurden und primär durch «RUAG International» belegt sein werden, gehen in den Besitz von «RUAG International». Dies betrifft Immobilien im Ausland und den Standort Zürich-Seebach.
Der Verwaltungsrat von «MRO Schweiz» hat den Auftrag, im Zeitraum 2020 bis 2023 das durch RUAG Real Estate verwaltete Immobilienportfolio und das heutige Geschäftsmodell weiter zu entwickeln und sich dazu mit dem VBS und dem EFD respektive der Eidgenössischen Finanzverwaltung abzusprechen. Das aktuell bestehende Vorkaufsrecht des Bundes auf nicht mehr benötigte Immobilien wird weiterhin gelten.
Der Teil der heutigen RUAG, der das internationale, nicht wehrtechnische Geschäft umfasst, soll in «RUAG International» (ca. 6500 Mitarbeiter, wovon zwei Drittel im Ausland) überführt werden. Der Bundesrat unterstützt die vom RUAG-Verwaltungsrat vorgeschlagene Option zur Bildung einer Aerospace-Gruppe. Diese wird mittelfristig aus den beiden heutigen Unternehmensbereichen Aerostructures sowie Space bestehen. RUAG wird den Umsetzungsplan dem VBS und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) noch im Jahr 2019 unterbreiten. Die in den letzten Jahren durch RUAG aufgebauten Kompetenzen in diesen zwei Geschäftsfeldern sollen fokussiert weiterentwickelt werden können. Mit diesem Vorgehen soll das technische Knowhow in der Schweiz erhalten bleiben. Insbesondere ist so auch die längerfristige Umsetzung der Weltraumpolitik der Schweiz sicherstellt.
Die geprüften Optionen reichen von einem Totalverkauf bis zu einer Konzentration auf die Munitionsproduktion. Dabei wurde festgestellt, dass die Option einer Weiterentwicklung zu einem Aerospace-Konzern am erfolgversprechendsten ist.
Die geprüften Optionen reichen von einem Verkauf an einen Käufer bis zu einem Börsengang. Der Bundesrat wird über die Art der Privatisierung zu gegebener Zeit entscheiden. Klar ist für ihn, dass für eine Minderheitsbeteiligung des Bundes an «RUAG International» die rechtlichen Grundlagen fehlen und kein öffentliches Interesse gegeben ist. Sie kommt daher nicht in Frage. Der Bundesrat will stattdessen eine vollständige Privatisierung.
Es braucht keine Beteiligung des Bundes an RUAG International, um die Weltraumpolitik umzusetzen, zudem gibt es dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Aber die involvierten Fachstellen des Bundes werden bei den Arbeiten im Zusammenhang mit der Privatisierung diesem Aspekt Beachtung schenken.
Sollte sich mittelfristig zeigen, dass eine aus der Schweiz geführte Aerospace-Gruppe nicht erfolgreich privatisiert werden kann, besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die einzelnen Unternehmensbereiche an geeignete Käufer zu verkaufen. Der Bundesrat erachtet dies zum aktuellen Zeitpunkt jedoch als Rückfalloption. Er ist der Überzeugung, dass die geplante Aerospace-Gruppe für den Standort Schweiz einen echten, nachhaltigen Mehrwert schaffen kann.
Zu Beginn werden unter «RUAG International» auch jene Unternehmensbereiche weitergeführt, die nicht zur neuen Ausrichtung als Aerospace-Gruppe passen und deshalb kurz- bis mittelfristig verkauft werden sollen oder aufgrund der Vernetzung mit dem Ausland nicht in «MRO Schweiz» überführt werden können. Für diese Einheiten werden Käufer gesucht, die für sie bessere Zukunftschancen bieten. Dazu zählen Teile des Drittgeschäftes für Auftraggeber im Ausland, sowie die Bereiche Clearswift (Cyber-Sicherheit), MRO International und RUAG Ammotec. Clearswift ist bereits verkauft. Für Simulation & Training wird zur weiteren Gewährleistung der Unterstützung der Schweizer Armee ein Joint Venture mit einem grösseren Partner angestrebt, an welchem die «MRO Schweiz» eine Minderheitsbeteiligung hält.
Der Verkauf von RUAG Ammotec wird aus Sicht des Bundesrates die Versorgungssicherheit der Schweizer Armee sowie weiterer Partner im Sicherheitsverbund Schweiz mit Kleinkalibermunition nicht beeinträchtigen. Die Unabhängigkeit der Munitionsproduktion in der Schweiz ist heute auch bei der Kleinkalibermunition nicht mehr gegeben. Zündelemente und Pulver müssen aus dem Ausland nach Thun zugeführt werden.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Auswahl eines möglichen Käufers sehr vorsichtig zu treffen ist. Insbesondere steht für den Bundesrat fest, dass beim Verkauf von Ammotec der Erhalt und Weiterbetrieb des Produktionsstandortes Thun vertraglich gesichert werden muss. Die Munitionsentsorgung und -regenerierung in Altdorf wird in die «MRO Schweiz» überführt.
Dies lässt sich nie ausschliessen. Unternehmensbereiche, die nicht mehr zur Strategie eines Aerospace-Konzerns passen, sollen abgestossen werden. Dabei steht für den Bundesrat aber ein Verkauf im Vordergrund, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben. Eine Schliessung soll verhindert werden.
Der Bundesrat wird im Einzelfall entscheiden, ob und wieviel der erzielten Erlöse durch «RUAG International» in die Weiterentwicklung des Aerospace-Konzerns reinvestiert werden sollen.
Ja. Da das Unternehmen primär für die Schweizer Armee tätig sein wird und Drittgeschäfte ebenfalls Nutzen zugunsten der Armee generieren müssen können die Kriterien zur Beurteilung der Zielerreichung klarer definiert und überprüft werden als bisher.
Mit der Entflechtung und der Weiterentwicklung hin zur Privatisierung steigt die Komplexität der Eigner-Rolle. Aus diesem Grund teilen sich die Departemente VBS und EFD diese Aufgaben auf. Namentlich geht es um die Federführung für die Eignergespräche und somit um die Verantwortung für Kontrolle und Steuerung der RUAG-Beteiligungsgesellschaft. Ab 2020 übernimmt das VBS die Führung und Verantwortung über die Beteiligungsgesellschaft, was die Geschäfte von MRO Schweiz betrifft, und das EFD diejenige für RUAG International und insbesondere deren Privatisierung.
So können die fachlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen voll ausgeschöpft werden. Der Bundesrat hat diese Aufteilung in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 genehmigt.
Solange sich «RUAG International» im Bundesbesitz befindet, erfolgt die Steuerung und Interessenswahrnehmung wie bis anhin mit den üblichen Instrumenten (Strategische Ziele, Berichterstattung zur Zielerreichung und den quartalsweise stattfindenden Eignergesprächen).
Meilensteine
Meilensteinplan
Stand November 2019
Meilenstein
Datum
Umsetzung Entflechtung RUAG
Per 1. Januar 2020
Gründungsfeier der neuen RUAG-Holdings
15. November 2019
Bundesrat ernennt Verwaltungsrat der neuen RUAG-Beteiligungsgesellschaft