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E-Rechnung

Verpflichtung der Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung

Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung) zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5‘000 Franken übersteigt. Für Kleinbeschaffungen unter diesem Wert können weiterhin Papierrechnungen eingeliefert werden. Diese Verpflichtung wurde per 1. Januar 2016 eingeführt.

EFV: Bundesrat verlangt von seinen Lieferanten ab 2016 E-Rechnungen

Für Lieferanten: E-Rechnung zustellen

Die E-Rechnung ist die zeitgemässe, einfache und sichere Art der Rechnungsstellung. Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und per Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch an einen Dienstleister für E-Rechnungen.

EFV: E-Rechnungen zustellen

Für Kunden: E-Rechnung empfangen

Wir bieten die E-Rechnung an, welche Sie als Rechnungsempfänger mittels Registrierung verlangen können. Sie erhalten damit die Möglichkeit, die E-Rechnung im Online Banking Ihres Finanzinstitutes auf einfache Weise zu bearbeiten oder über verschiedene Kanäle in Ihre Finanzsoftware zu importieren, wo die Weiterverarbeitung erfolgt.

Damit entfällt das Eintippen von Kontodaten, Beträgen und Referenznummern. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im Online Banking prüfen und zur Zahlung freigeben.

EFV: E-Rechnungen empfangen