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Nachrichtendienst des Bundes

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist ein sicherheitspolitisches Instrument der Schweiz mit einem gesetzlich klar definierten Auftrag. Seine Kernaufgaben sind die Prävention und die Lagebeurteilung zuhanden der politischen Entscheidungsträger.

Der NDB befasst sich mit der Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie sowie Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen. Ausserdem beschafft der NDB sicherheitspolitisch wichtige Informationen und wertet diese aus. So liefert er entscheidende Beiträge für die umfassende Beurteilung der Bedrohungslage. Auf Stufe Bund bedient der NDB primär den Bundesrat, die Departemente sowie die militärische Führung mit seinen Produkten. Er unterstützt zudem die Kantone bei der Wahrung der inneren Sicherheit und die Strafverfolgungsbehörden auf Bundesebene. Dabei ist die präventive Tätigkeit des NDB klar von der repressiven Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden abzugrenzen. Der NDB ist keine Strafverfolgungsbehörde. Seine Kernaufgaben sind die Prävention und die Lagebeurteilung zuhanden der politischen Entscheidungsträger.

Die gesetzlichen Grundlagen

Am 25. September 2016 haben die Schweizer Stimmberechtigen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) angenommen. Es ist  seit dem 1. September 2017 in Kraft. Ebenso die drei dazugehörigen Verordnungen – jene über den Nachrichtendienst (NDV), jene über die Informations- und Speichersysteme des NDB (VIS-NDB) und jene über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND). Das Gesetz formuliert neu den Auftrag zur umfassenden Lagebeurteilung durch den NDB zugunsten seiner Leistungsbezüger. Es ermöglicht die Wahrung weiterer wichtiger strategischer Landesinteressen: darunter etwa den Schutz kritischer Infrastruktur oder des Finanz- und Werkplatzes.

Das NDG wahrt die individuelle Freiheit der Schweizer Bürger. Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen mit grösster Zurückhaltung. Die im NDG vorgesehenen neuen Mittel zur Informationsbeschaffung sind nur dann vorgesehen, wenn sie zuvor durch drei Instanzen bewilligt worden sind: Bundesverwaltungsgericht, Sicherheitsausschuss des Bundesrates und Chef VBS. Ebenso wird die Aufsicht über den NDB deutlich verstärkt.

Aufsicht und Kontrolle

Sämtliche Tätigkeiten des NDB unterliegen einer durchgehenden Kontrolle.

Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND): Sie beaufsichtigt die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), der kantonalen Vollzugsbehörden sowie der vom NDB beauftragten Dritten und anderen Stellen. Sie überprüft die Tätigkeiten auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Sie koordiniert ihre Tätigkeiten mit den parlamentarischen Aufsichtstätigkeiten sowie mit anderen Aufsichtsstellen des Bundes und der Kantone. Die Aufsichtsbehörde ist unabhängig und weisungsungebunden. Administrativ ist sie dem Generalsekretariat des VBS zugeordnet.

Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND)


Unabhängige Kontrollinstanz (UKI):
Das interdepartementale Gremium überprüft die Recht- und Verhältnismässigkeit der Aufträge an die ständige Funkaufklärung. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte prüft die Gesetzmässigkeit der Personendatenbearbeitung der Inlandbeschaffung.

Bundesrat: Er führt und kontrolliert den NDB in Fragen hoher politischer Bedeutung; insbesondere erteilt er den Grundauftrag. Er wählt die Mitglieder des interdepartementalen Gremiums zur Überprüfung der Funkaufklärungsaufträge (UKI) und genehmigt und überprüft schliesslich auch die Beziehungen zu ausländischen Diensten.

Parlament: Die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte überwacht die Tätigkeiten in Bezug auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit und hat dazu umfassende Einsichtsrechte. Der NDB wird zudem durch die Finanzkontrolle im Auftrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte jährlich kontrolliert.

Sowohl die unabhängige Aufsichtsbehörde als auch die Geschäftsprüfungsdelegation haben vollständigen Zugang zu allen Tätigkeiten und Dokumenten des NDB.

Mitarbeitende aus vielen Berufsgruppen

Der NDB ist ein kleiner, aber wirksamer und effizienter Nachrichtendienst. Er beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielen Berufsgruppen. Sie unterstehen der ordentlichen Personalgesetzgebung des Bundes. Generell sind neben fundierter Ausbildung Interesse an innen- und aussenpolitischen Fragestellungen, an anderen Kulturen sowie Sprachkenntnisse und Mobilität gefordert. Gestützt auf die Verordnung über die Personensicherheitsprüfung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDB entsprechend ihrer sensitiven Funktion sicherheitsgeprüft.

Prädikat UND, Familie und Beruf

Um seine Vielfalt und seine Attraktivität zu steigern, legt der NDB grossen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Engagement ist fachlich anerkannt: der NDB ist als besonders familienfreundliche Behörde zertifiziert.

Offene Stellenanzeigen finden sich in der Regel im Stellenportal des Bundes.

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