Veröffentlichte amtliche Dokumente des Nachrichtendienstes des Bundes
Gemäss den Weisungen des VBS über die Umsetzung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip publiziert der Nachrichtendienst des Bundes NDB seit Januar 2024 seine amtlichen Dokumente, zu denen auf Gesuch hin Zugang gewährt wurde. Die Publikation solcher Dokumente erfolgt nach einer Karenzfrist von mindestens 20 Kalendertagen, bei Bedarf aber auch schon vorher oder auf Antrag später.
Die Aufschaltung der amtlichen Dokumente erfolgt in der gleichen Form, wie diese Dokumente der antragstellenden Person bereits zugänglich gemacht wurden, das heisst gegebenenfalls in geschwärzter Form (z.B. zum Schutz von Personendaten).
Die amtlichen Dokumente werden ausschliesslich in der Originalsprache publiziert.
