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Waffenplatz Kloten-Bülach

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Die Kreuzkröte verteilt ihre jährliche Laichablage gezielt auf temporäre Flachgewässer (ohne Fische und Libellenlarven) und auf mehrere Regenperioden. Sie erhöht damit die Chance, dass sich ihre Kaulquappen zu Jungkröten entwickeln, ohne vorher gefressen zu werden oder auszutrocknen. Foto: David Külling

Naturschutzgebiet

Der Waffenplatz Kloten-Bülach nahm 1911 als Artilleriewaffenplatz seinen Betrieb auf. Heute ist er Zentrum der Übermittlungsausbildung in den Bereichen Richtstrahl und Funk der Schweizer Armee. Seit den 1970er Jahren wird das offene Gelände auf dem Waffenplatz immer wieder für Panzerübungen genutzt. So entstehen kahle Tümpel, welche national bedeutende Laichgewässer für Kreuzkröte, Laubfrosch und Gelbbauchunke darstellen.

Mehrere Flachmoore von nationaler und kantonaler Bedeutung und das «Goldene Tor», einer der schönsten Grundwasseraufstösse des schweizerischen Mittellandes, befinden sich auf dem Areal. Früher, vor der militärischen Nutzung und dem Flugplatz, war die Ausdehnung der Feuchtgebiete noch viel grösser und erstreckte sich bis hin zur Glatt. Jetzt sind nur noch einzelne kleine Feuchtgebiete auf dem Waffen- und Flugplatzareal vorhanden, die aber militärisch nicht mehr genutzt werden, sondern dem Schutz der Biodiversität dienen.

Waffenplatz Kloten-Bülach

Schutz und Aufwertung

Mit dem Programm Natur – Landschaft – Armee (NLA) setzt das VBS auf dem Waffenplatz Kloten-Bülach verschiedene Massnahmen um:

  • Kreuzkröte
    Um seichte und kahle Gewässer ständig zu erneuern, werden die geschützten Amphibienlaichgebiete nach Absprache mit einem Amphibienbeauftragten regelmässig mit Panzern befahren und beweidet. Zusätzlich wurden mit Unterstützung der Dr. Berthold Suhner-Stiftung spezielle ablassbare Tümpel in diesem Gebiet gebaut, um noch mehr geeignete Laichgebiete für alle Amphibien, wie z. B. Fadenmolch und Erdkröte, zu schaffen.
  • Feuchte Wälder und Wiesen
    Solche wurden im Umfeld des Moosgrabens durch dosierte Wasserrückstauungen neu geschaffen.
  • Flachmoore
    Diese sind geschützt und dürfen erst im September oder gemäss Vorgaben der Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich gemäht werden.
  • Artenreiche trockene und feuchte Wiesen
    Diese wurden im Umfeld der Fünffingerpisten neu geschaffen, werden zu vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht und dürfen nicht gedüngt und gemulcht werden, um die Pflanzenvielfalt zu erhalten. Davon profitierenauch Schmetterlinge wie das Tagpfauenauge.
  • Wiesen, Weiden und Flachmoor
    Pachtauflagen zum Schnitt-, Dünge- und Weideregime beschränken die Intensität der Landwirtschaft. Dadurch finden sich Orchideen wie die Herbstwendelähre.
  • Weiden
    Sie werden gemäss einem Beweidungskonzept mit Schottischen Hochlandrindern extensiv beweidet, um die Artenvielfalt und die strukturreiche Landschaft zu fördern.
  • Problempflanzen
    Invasive gebietsfremde Arten wie die Goldrute oder das Einjährige Berufkraut werden konsequent bekämpft.

Fotos