Veröffentlicht am 1. November 2023
Mitholz – FAQ
Finanzierung
Der Bund. Am 16. November 2022 hat der Bundesrat zuhanden des Parlamentes die Botschaft über den Verpflichtungskredit zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz verabschiedet. Die eidgenössischen Räte haben mit der Verabschiedung des Bundesbeschlusses am 4. Mai 2023 und 19. September 2023 dem Kredit zugestimmt und gleichzeitig die erste Tranche des Kredites freigeben. Über die Freigabe der zweiten Tranche sowie der Reserve soll der Bundesrat entsprechend dem Projektfortschritt entscheiden.
Der Verpflichtungskredit umfasst 2,59 Milliarden Franken. Er gliedert sich in zwei Tranchen, die jeweils die Sachausgaben, Investitionen sowie einen Zuschlag für die Kostenunsicherheit enthalten. Die erste Tranche in Höhe von 1,090 Milliarden Franken umfasst die Voraus- und Schutzmassnahmen sowie die Vorbereitung der Räumung. Die zweite Tranche ist mit 740 Millionen Franken veranschlagt und finanziert die Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände sowie die Instandsetzung des Geländes und die Wiederbesiedlung von Mitholz. Zusätzlich enthält der Verpflichtungskredit 760 Millionen Franken Risikozuschläge für die Teuerung über die lange Projektdauer von ca. 25 Jahren sowie Zuschläge für Projektrisiken, da weiterhin Unsicherheiten zur genauen Lage, zum Zustand sowie zur Menge der Munitionsrückstände und den anspruchsvollen geologischen und hydrologischen Verhältnissen bestehen. Die Kostenplanung wurde durch externe Überprüfungen bestätigt.
Bahn, Strasse und Landwirtschaft
Um die Verkehrsverbindungen während der Räumung jederzeit zu gewährleisten, sind Schutzbauten für Strasse und Schiene vorgesehen. Zum Schutz der Nationalstrasse während der Räumung hat der Bundesrat beschlossen, die Variante «Verlängerung Tunnel Mitholz» weiterzuverfolgen. Diese Schutzbaute wird nach Abschluss der Räumung als Ortsumfahrung bestehen bleiben. Die Bahnlinie wird mit einer Galerie geschützt. Die Galerie soll nach Abschluss der Räumarbeiten wieder rückgebaut werden. Während der Vorbereitungs- und Räumarbeiten können kurzzeitige Sperrungen von Bahn und Nationalstrasse nicht ausgeschlossen werden.
Im Sicherheitsperimeter wird eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung unter Auflagen möglich sein. Das VBS wird den vielfältigen Ansprüchen so weit als möglich Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefahrenexposition werden spezifische, standortabhängige Regelungen für zeitlich begrenzte landwirtschaftliche Nutzungen erarbeitet.
Wegzug der Bevölkerung und Wiederbesiedlung
Laut den Experten besteht keine Notwendigkeit, für die lokale Bevölkerung Sofortmassnahmen zu ergreifen. Ein Merkblatt des Kantons Bern gibt Empfehlungen ab zum richtigen Verhalten im Gefahrenperimeter.
Das Prinzip der abgestuften Gefahrenzonen und die Definition von Perimetern ermöglichen es, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner Mitholz verlassen müssen. In der erweiterten Gefahrenzone, dem Sicherheitsperimeter, dürfen sich Personen aber nicht dauerhaft aufhalten. Die Bewohner/innen müssen ihre Häuser verlassen und an einen sicheren Ort umziehen. Die äusserste Gefahrenzone ist der Evakuationsperimeter, wo Leben und Wohnen weiterhin erlaubt ist. Anwohnerinnen und Anwohner müssen aber auch dort mit temporären Evakuierungen und weiteren Einschränkungen aufgrund der Räumarbeiten rechnen.
An den Wohnhäusern selbst ist dies kaum möglich. Massnahmen werden im ehemaligen Munitionslager selbst und an den Verkehrsträgern getroffen.
Liegenschaften und Rechtliches
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Herausforderungen mit der geltenden Rechtsordnung und den bestehenden Verfahren zu bewältigen sind.
Mit der Genehmigung der Teil-Ortsplanungsrevision Kandergrund im Jahr 2023 wird den Bewohnerinnen und Bewohnern von Mitholz auch auf kommunaler Ebene der planungsrechtliche Besitzstand zugesichert. So sollen Bauten und Anlagen, die als Folge der Räumungsarbeiten oder von Schutzmassnahmen abgebrochen werden mussten, bis längstens 5 Jahre nach Projektabschluss am gleichen Standort oder in der näheren Umgebung wieder aufgebaut werden können, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.Die Grundsätze sind in der Strategie zum Erwerb der Liegenschaften in Mitholz festgehalten. Wohnen wird im Sicherheitsperimeter nicht möglich sein – alle betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner müssen für die Dauer der Räumung wegziehen. Ein Kaufangebot vom VBS erhalten einerseits Eigentümer/innen von Liegenschaften im Sicherheitsperimeter. Ein Angebot wird das VBS auch jenen Besitzer/innen von Liegenschaften unterbreiten, die im Rahmen der Räumung benötigt werden, z.B. für die Erstellung der Schutzbauten. Liegenschaften innerhalb des Evakuationsperimeters können weiterhin genutzt werden. Hier wird es allerdings grössere Einschränkungen und Belastungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen von den Grossbaustellen geben. Wer eine Liegenschaft im Evakuationsperimeter besitzt und sich wegen dieser Beeinträchtigungen für einen Verkauf interessiert, kann sich beim VBS melden und ein Kaufangebot verlangen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden fair entschädigt. Basis für die Berechnung des Kaufpreises ist die Immobilienbewertung aus dem Jahr 2021, dessen Bewertungsmethode in einem spezifischen Schätzerhandbuch definiert wurde. Müssen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer oder Verwandte in direkter Linie mit Wohnrecht ihren Lebensmittelpunkt von Mitholz verlegen, erhalten sie Zuschläge zum Ausgleich des höheren Preisniveaus. Diese Zuschläge können zusätzlich zur Bewertung ausggerichtet werden und soIIen den Erwerb eines gleichwertigen Ersatzes in Kandergrund oder in einer Nachbargemeinde ausserhalb von Mitholz ermöglichen. Zusätzlich wird für den Umzug und sonstige Aufwände im Zusammenhang mit der Räumung der Munitionsanlage Mitholz eine Inkonvenienz-Entschädigung entrichtet.
Rund um den Erwerb der Liegenschaften sind zahlreiche und komplexe Fragestellungen zu beantworten. So stellen sich grosse Herausforderungen durch die Entwicklung von Bauland- und Baupreisen im Frutigland oder im privaten und individuellen Umfeld der Betroffenen, wie zum Beispiel zur Altersvorsorge. Weiter gilt es auch Fragen zur Besitzstandsgarantie, zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) oder zu steuerlichen Auswirkungen zu beantworten.
Für den Fall einer Explosion haftet das VBS für die entstandenen Schäden.
Es ist nach einer ersten rechtlichen Einschätzung nicht davon auszugehen, dass dies im Moment eine Entschädigungspflicht für Wertverminderungen auslöst. Nichtsdestotrotz hat das VBS aufgrund der besonderen Situation beschlossen, den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern eine jährliche Entschädigung auszurichten, bis eine Neubeurteilung der Situation angezeigt ist. Die Entschädigungen werden seit 2020 mit separaten Vereinbarungen ausgerichtet.
Der Bund als Verursacher und Inhaber des ehemaligen Munitionslagers wird in begründeten Fällen den nachgewiesenen Mietzinsausfall übernehmen, sofern dieser im direkten Zusammenhang mit der aktuellen Situation entstanden ist. Alle Liegenschaften im Evakuationsperimeter wurden vom VBS bewertet und die Dokumentation den Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern eröffnet. Das VBS bietet allen Eigentümerinnen und -eigentümern im Evakuationsperimeter an, die Liegenschaft zu übernehmen. Die Bewertungsgrundlage (Schätzerhandbuch) wurde vom Hauseigentümerverband überprüft und als grosszügig erachtet.
Unterstützung und Anlaufstellen
Das VBS begleitet die betroffene Bevölkerung insbesondere bei der Vorbereitung des Wegzugs und bei der Suche nach konkreten Lösungen für die Zukunft. Es bietet Unterstützung an, soweit dies die Betroffenen wünschen und benötigen.
Es ist ein zentrales Anliegen des VBS, dass die Betroffenen ihre Anliegen in ihrer bevorzugten Art einbringen können. Dazu gibt es verschiedene Dialogformate wie zum Beispiel individuelle Sprechstunden oder grosse Informationsveranstaltungen. Das VBS pflegt auch einen intensiven Dialog mit der Gemeinde und der IG Mitholz, um die Interessen der Bevölkerung einzubeziehen. Für die Koordination und Abstimmung der Planung des Räumungsprojektes mit den Interessen der Bevölkerung hat die Gemeinde Kandergrund die «Kommission Mitholz» eingesetzt.
Für die Beantwortung von individuellen Fragen und persönliche Gespräche steht der Teilprojektleiter «Unterstützung der Bevölkerung» des VBS, Matthias Matti, zur Verfügung.
Risikobeurteilung ab 2018
Die ermittelten Risiken aus der Beurteilung von 2018 liegen gemäss den Kriterien der Störfallverordnung (StFV) und den Weisungen für die Sicherheit beim Umgang mit Munition und Explosivstoffen (WSUME) im nicht akzeptablen Bereich. Dem Bundesrat und der Expertengruppe war es wichtig, die Behörden und die Bevölkerung vor Ort möglichst rasch zu informieren. Dies geschah Ende Juni 2018 erstmals und geschieht seither fortlaufend.
Die Experten haben mit zwei Szenarien gearbeitet:
- 1 Tonne Sprengstoff mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von einmal alle 300 Jahre: Diese Ereignisgrösse hält die Vorgaben der Störfallverordnung ein, überschreitet aber die Grenzwerte der «Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen».
- 10 Tonnen Sprengstoff mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von einmal alle 3000 Jahre; Diese Ereignisgrösse hält weder die Vorgaben der Störfallverordnung noch die Grenzwerte der «Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen» ein.
Diese Risikoszenarien bleiben auch nach der Aktualisierung 2020 der Risikoanalyse VBS relevant.
Im April 2019 beurteilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Bundesfachstelle für die Störfallvorsorge die Risikoanalyse VBS 2018 gemäss dem üblichen Prozess im Vollzug der Störfallverordnung (StFV). Das BAFU stützte sich dabei auf ein unabhängiges Gutachten des deutschen Ernst-Mach-Instituts (EMI). Auf dieses Gutachten gestützt, kam man zum Schluss, dass die Einschätzungen des VBS plausibel sei, und bestätigte, dass die Risiken gemäss den Kriterien der StFV im nicht akzeptablen Bereich lägen.
Die Situation mit der verschütteten Munition im ehemaligen Munitionslager Mitholz ist enorm komplex. Das vom BAFU in Auftrag gegebene EMI-Gutachten kam zum Schluss, dass auch ein grösseres Ereignis mit einem anderen Ereignisablauf und räumlich anders verteilten Gefährdungsbereichen möglich ist. Das EMI-Gutachten erachtete auch ein Szenario mit 20 Tonnen Sprengstoff mit anderen Gefährdungsbereichen als möglich, die VBS-Analyse von einem Szenario von bis zu 10 Tonnen TNT.Im Februar 2020 führte das VBS einen Workshop mit internationalen Experten aus den Bereichen Risikoanalyse und Munitionsräumung durch. Es folgten weitere Untersuchungen zur Ursache der Explosion 1947 und zur Wahrscheinlichkeit von Explosionsübertragungen der Munitionsrückstände. In verschiedenen Begehungen konnten zudem weitere Informationen zur mutmasslichen Lage der Munition gesammelt werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse aktualisierte die Expertengruppe des VBS die Risikoanalyse.
Mit der Risikoanalyse VBS 2022, welche wiederum auf neuen Versuchen und Erkenntnissen basiert, wurden die Vorgaben für die Gefahrenzonen und damit für den Umzug der Bevölkerung sowie die Bemessung der Schutzbauten erarbeitet und definiert. Auf dieser Grundlage konnten die Evakuations-, Sicherheits- und Anlageperimeter, die Linienführung der Schutzbauwerke festgelegt werden. Die Bevölkerung wurde in einem Informationsanlass im Frühjahr 2022 über die Perimeter und deren Bedeutung informiert.
Die Expertengruppe des VBS schätzt ein Ereignis mit 10 Tonnen TNT-Ersatzmenge in der Risikoanalyse VBS 2022 als deutlich kleiner ein als 2018, weil die Übertragungswahrscheinlichkeit in der vorhandenen Munitions- und Gesteinsmenge kleiner ist als erwartet. Das Risiko kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Wissenslücken, vor allem zur Lage der Munition in Teilen des verschütteten Bahnstollens, stützt sich das VBS im Sinne des Vorsorgeprinzips auf die konservative Einschätzung ab. Im weiteren Verlauf der Arbeiten wird die Risikobeurteilung aufgrund des Projektfortschritts periodisch aktualisiert.
Nein. Die Situation der Munitionsrückstände unter dem Schuttkegel ist weniger kritisch als im ehemaligen Bahnstollen, wo grössere Mengen Munitionsrückstände vorhanden sind. Unter dem Schuttkegel werden keine grösseren Anhäufungen vermutet.
Risikobeurteilung vor 2018
Im Jahr 1986. Damals erfolgte bei Bauarbeiten für die Armeeapotheke mindestens eine qualitative Beurteilung durch einen Physiker der damaligen Gruppe Rüstungsdienste. Diese hielt fest, dass durch die Munitionsrückstände keine Gefährdung für die neue Anlage entsteht. Worauf diese Stellungnahme basiert, ist jedoch unklar. Der Physiker rund die Vorgesetzten, die vermutlich die Situation ebenfalls kannten, sind in der Zwischenzeit verstorben.
In Zusammenhang mit den Überlegungen zum Bau eines Rechenzentrums wurde eine Risikobeurteilung unter Beizug externer Experten veranlasst und durchgeführt. Sie basiert auf Begehungen und einer historischen Untersuchung. Die Resultate wurden von Experten aus Deutschland plausibilisiert. Seit dem 27. April 2018 liegt eine Risikoanalyse (Zwischenbericht) und seit dem 27. September 2018 der Schlussbericht vor.
Mittlerweile haben sich die Möglichkeiten und Methoden für solche Beurteilungen deutlich verbessert. Hinzu kommt, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Risiken verschärft haben. Das heisst, dass die Situation vor Ort heute strenger beurteilt wird als früher.
Gemäss dem bereinigten Expertenbericht vom 9. Februar 1948 und 14. Juli 1949 entschied die damalige Expertenkommission, dass eine erneute Munitionslagerung in den ehemaligen Munitionskammern in Mitholz nicht in Frage kommt. Als verbleibende Gefahrenquellen wurden mögliche Ereignisse infolge der Restmunition im Bahnstollen betrachtet, die maximal zu kleinen, auf die Anlage beschränkten Schäden führen könnten. Die Expertenkommission entschied daher, dass die Anlage Mitholz als Materiallager, als Werkstätte oder als unterirdisches Spital weiterverwendet werden kann.
Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für die Armeeapotheke erfolgte 1986 mindestens eine qualitative Beurteilung durch die damalige Gruppe für Rüstungsdienste. Diese hielt fest, dass durch die Munitionsrückstände keine Gefährdung für die Armeeapotheke in Mitholz bestand. Worauf diese Stellungnahme der Gruppe für Rüstungsdienste vom 14. Februar 1986 basiert, ist jedoch unklar. Die heutige Expertengruppe hat ausser dieser Aussage keine weiteren Dokumente oder Berechnungen dazu gefunden.
Bis 2017 wurde also angenommen, dass die Gefährdung für die bestehenden Anlageteile und insbesondere die Risiken für die Umgebung klein sind. Im Zusammenhang mit Überlegungen zum Bau eines Rechenzentrums 2017 wurden Fragestellungen zum Risiko erneut gestellt. So wurde auch die Frage aufgeworfen, wie das Risiko nach aktuellem Stand des Wissens bewertet werden würde. Daraufhin wurde eine neue Risikobeurteilung in Auftrag gegeben.
Allgemeines zum ehemaligen Munitionslager Mitholz
Die Anlage Mitholz wurde während des 2. Weltkrieg als Munitionsanlage «in der Fluh» gebaut.
Die Anlage wurde nicht mehr als Munitionsanlage genutzt. Sie wurde seither und bis Ende 2020 als Lager der Armeeapotheke und Truppenunterkunft genutzt.
Die Munitionsrückstände aus dem Ereignis von 1947 bestehen neben Munition kleineren Kalibers vor allem aus Artilleriegranaten verschiedenen Kalibers und Bomben bis zu 50 Kilogramm.
Auswirkungen auf Munitionslagerung in der Schweiz
Besonders in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu Unglücken in mehreren Munitionslagern. An den meisten Orten wurden die Munitionsrückstände geräumt. Hier eine Übersicht über die heute bekannten Altlasten:
- Mitholz (Unglück 1947)
Anlagetyp: Unterirdische Felsanlage mit Bahnverladekaverne
Grosse Munitionsmengen - Ebikon am Rotsee (Unglück1916)
Anlagetyp: Oberirdisches Munitionsmagazin und Versuchsstelle für Handgranaten (Lager für 15'000 Handgranaten)
Restliche Handgranaten wurden in den Rotsee entsorgt. 1979 wurden 765 geborgen, im Jahr 2000 weitere 350 - Uttigen (Unglück 1943)
Anlagetyp: Oberirdisches Munitionsmagazin
Munitionseinzelstücke, keine grossen Mengen - Saignelégier (Unglück 1987)
Anlagetyp: Oberirdisches Munitionslager
Munitionseinzelstücke, keine grossen Mengen - Susten Steingletscher (Unglück 1992)
Anlagetyp: Unterirdische Felsanlage
Keine Mengen, welche zu grossen Ereignissen führen könnten und eine relevante Gefährdung für die Umgebung erzeugen würden - Ruis, Daily und Göschenen
In den Anlagen hat es keine Altlasten
- Mitholz (Unglück 1947)
Nein, eine selbstständige Detonation kann praktisch ausgeschlossen werden. Das haben Abklärungen im Jahr 2012 ergeben (Medienmitteilung vom 3.2.2012) Die Munition wurde teilweise von fahrenden Schiffen ohne Munitionsverpackungen in den Schweizer Seen versenkt. Dadurch bildete sich keine grosse Konzentration an Munition wie beispielsweise in Mitholz. Zudem liegt die Munition unter einer Schicht Schlick und somit von äusseren Einflüssen wie Luftsauerstoff abgeschlossen.
Mehr dazu im Dossier «Munitionen in Schweizer Seen»
Die heutige Lagerung der Munition unterscheidet sich komplett von der damaligen Lagerung. Die Munition unterliegt heute einem strengen Munitionsüberwachungsprozess, der durch den Bereich Wissenschaft und Technologie von armasuisse durchgeführt wird. Ferner entsprechen die heutigen Munitionslager dem Stand der Technik und verfügen über eine standortbezogene Sicherheitsbeurteilung.
Heutige Munitionslager sind dadurch gekennzeichnet, dass
- die Zünder getrennt von der Wirkmunition gelagert werden;
- die Zünder über mehrere Sicherheitssysteme verfügen;
- kontrollierte Lagerbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit) herrschen, die ständig überwacht werden;
- sowohl Munition als auch Munitionslagerbauten dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Zu allen Standorten wurden zudem Risikoanalysen durchgeführt.
Gewisse Informationen über militärische Anlagen wie beispielsweise Munitionslager sind schutzwürdig und werden aus Sicherheitsüberlegungen nicht öffentlich bekanntgemacht. Dies betrifft insbesondere die Standorte solcher Anlagen. Zivile und militärische Blaulichtorganisationen werden mit klassifizierten Störfalldispositiven informiert.
Teilweise, es wird aber auf jeden Fall mit einer Risikoanalyse nachgewiesen, dass die Sicherheitskriterien gemäss Störfallverordnung und Weisungen für die Sicherheit beim Umgang mit Munition und Explosivstoffen (WSUME) eingehalten werden. Ungünstig gelegene Lager wurden, wenn möglich, geschlossen oder die Lagermenge wurden stark reduziert.
Die Sicherheitskriterien gemäss Störfallverordnung und Weisungen für die Sicherheit beim Umgang mit Munition sowie Explosivstoffen (WSUME) werden eingehalten. Die technischen Grundlagen dafür wie auch die Sicherheitskriterien in den WSUME werden periodisch durch Experten (intern und extern) überprüft und permanent weiterentwickelt. Sie entsprechen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und sind international validiert.
Inhaltsverzeichnis
- Finanzierung
- Bahn, Strasse und Landwirtschaft
- Wegzug der Bevölkerung und Wiederbesiedlung
- Liegenschaften und Rechtliches
- Unterstützung und Anlaufstellen
- Risikobeurteilung ab 2018
- Risikobeurteilung vor 2018
- Allgemeines zum ehemaligen Munitionslager Mitholz
- Auswirkungen auf Munitionslagerung in der Schweiz
