Projekt NKF – Neues Kampfflugzeug

Übersicht
Die Schweizer Armee schützt und verteidigt unser Land, unsere Bevölkerung und die Infrastrukturen. Zu ihren Aufgaben zählen die Wahrung der Lufthoheit und der Schutz des Luftraums in jeder Lage. Dazu benötigt die Luftwaffe nebst der bodengestützten Luftverteidigung auch Kampfflugzeuge. Die gegenwärtig eingesetzten Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 erreichen 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer, und die noch verbleibenden 25 Tiger F-5 sind bereits heute nur tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen als Serviceflugzeug einsetzbar. Gegen einen modernen Gegner wären sie chancenlos.
Mit dem neuen Kampfflugzeug soll die Flotte der Luftwaffe erneuert werden. In der normalen Lage muss diese fähig sein, den Luftpolizeidienst rund um die Uhr sicherzustellen und Einschränkungen in der Benützung des Luftraums über dem eigenen Territorium, zum Beispiel bei internationalen Konferenzen oder anderen Anlässen von nationalem Interesse, durchzusetzen.
In Zeiten erhöhter Spannungen muss die Luftwaffe fähig sein, die Lufthoheit während Wochen oder Monaten durchzusetzen, um die unbefugte Benützung des Schweizer Luftraums zu verhindern. Damit werden auch neutralitätsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen. Eine starke Luftwaffe beeinflusst die Abwägungen kriegführender Parteien und potenzieller Angreifer: Finden im Umfeld der Schweiz bewaffnete Konflikte statt, kann ein glaubwürdiger Schutz des Luftraums verhindern, dass die Schweiz durch Luftraumverletzungen in den Konflikt hineingezogen wird.
Im Fall eines bewaffneten Angriffs schützt und verteidigt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung die Bevölkerung und die für das Funktionieren des Landes wichtigen Infrastrukturen und verhindert, dass ein Gegner aus der Luft die eigenen militärischen Verbände nachhaltig gefährden kann. Damit ermöglicht sie den Einsatz von eigenen Truppen am Boden. Die Luftwaffe unterstützt die Bodentruppen auch mit Aufklärung aus der Luft und Angriffen gegen Bodenziele.
Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ist mit der Beschaffung eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Projekt Bodluv GR) sowie dem Ersatz der Führungssysteme des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako (Projekt RLE@NDP, vormals C2Air) und der Modernisierung der Sensorsysteme von Florako (Projekt Radar) Teil des Programms Air2030 zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes. Im Programm werden die vier Projekte inhaltlich, zeitlich und finanziell aufeinander abgestimmt.
Am 27. September 2020 stimmte das Volk der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu. Kostendach: 6 Milliarden Franken. 2021 entschied sich der Bundesrat zugunsten von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A des US-Herstellers Lockheed Martin. Dem stimmte das Parlament mit dem Rüstungsprogramm 2022 zu. Am 19. September 2022 wurde der Beschaffungsvertrag für die 36 F-35A unterschrieben. Im Sommer 2025 machten die USA für die Produktion der Flugzeuge Mehrkosten für Teuerung, Entwicklung der Rohstoffpreise und weitere Faktoren geltend. Gespräche zeigten, dass die Schweiz den vertraglich vereinbarten Festpreis für das Kampfflugzeug F-35A nicht durchsetzen kann. Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge des Typs F-35A innerhalb des von der Stimmbevölkerung beschlossenen Finanzrahmens von 6 Milliarden Franken zu beschaffen.
Projektdauer
Projektbeurteilung
Hinweise zur Beurteilung
Für die Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35A hat die Schweiz mit den USA vertraglich einen Festpreis vereinbart. Dieser Festpreis wurde durch Gutachten verschiedener Anwaltskanzleien und durch die US-Botschaft in Bern öffentlich bestätigt. Mitte Juni 2025 hat die zuständige Stelle des amerikanischen Verteidigungsministeriums den Rüstungschef informiert, dass sich bei der Produktion der F-35A Flugzeuge Mehrkosten ergeben. Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf von 650 Millionen – 1.3 Milliarden USD inklusive Schweizer Mehrwertsteuer. Ursachen dafür sind die hohe Inflation in den letzten Jahren in den USA und die stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise im Nachgang zur Covid-19-Pandemie.
Der Bundesrat hält an der Gültigkeit des Festpreises fest. Aus Sicht der Defence Security Cooperation Agency (DSCA, U.S. Gov.) muss die Schweiz die Mehrkosten übernehmen. Die Schweiz beschafft die F-35A via «Foreign Military Sales» (FMS) Programm der USA. Da dieses eine rechtliche Streitbeilegung ausschliesst, muss eine diplomatische Lösung angestrebt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die diplomatischen Gespräche fortzuführen, und das VBS beauftragt, dem Bundesrat einen konkreten Umsetzungsvorschlag im Umgang mit dem Festpreis zu unterbreiten.
Für den F-35A müssen auf den Militärflugplätzen Payerne, Emmen und Meiringen neue Hangars sowie Räume für Simulatoren und IKT-Infrastruktur gebaut werden. Aufgrund der Bauteuerung, der Marktpreisentwicklung und erhöhten Sicherheitsanforderungen sowie der geänderten Sicherheitslage entstehen gegenüber dem in der Armeebotschaft 2022 gesprochenen Kredit in der Höhe von 120 Mio. Fr. Mehrkosten von 60 Mio. Fr. Zusätzliche ungeplante Arbeitsaufwände infolge Kostenproblematik in der Beschaffung und den Immobilien führen dazu, dass gesamthaft Personal nicht mehr in genügender Weise zur Verfügung steht. Aufgrund der offenen Finanzierung der Mehrkosten im Bereich der Immobilien wird zur Zeit der Baustart einzelner Projekte nach hinten geschoben. Bei zeitnaher Lösung können immer noch alle Projekte vor dem geplanten Projektende abgeschlossen werden.
Die Teilendmontage von vier Flugzeugen bei der Schweizer Lieferantin RUAG in Emmen (RIGI) und die aktuelle Produktionsplanung gegen Ende des Projektes können zu verspäteter Ablieferung der letzten Flugzeuge führen.
Investitionen
Weitere Informationen
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