Projekt NKF – Neues Kampfflugzeug

Übersicht
Die Schweizer Armee schützt und verteidigt unser Land, unsere Bevölkerung und die Infrastrukturen. Zu ihren Aufgaben zählen die Wahrung der Lufthoheit und der Schutz des Luftraums in jeder Lage. Dazu benötigt die Luftwaffe nebst der bodengestützten Luftverteidigung auch Kampfflugzeuge. Die gegenwärtig eingesetzten Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 erreichen 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer, und die noch verbleibenden 25 Tiger F-5 sind bereits heute nur tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen als Serviceflugzeug einsetzbar. Gegen einen modernen Gegner wären sie chancenlos.
Mit dem neuen Kampfflugzeug soll die Flotte der Luftwaffe erneuert werden. In der normalen Lage muss diese fähig sein, den Luftpolizeidienst rund um die Uhr sicherzustellen und Einschränkungen in der Benützung des Luftraums über dem eigenen Territorium, zum Beispiel bei internationalen Konferenzen oder anderen Anlässen von nationalem Interesse, durchzusetzen.
In Zeiten erhöhter Spannungen muss die Luftwaffe fähig sein, die Lufthoheit während Wochen oder Monaten durchzusetzen, um die unbefugte Benützung des Schweizer Luftraums zu verhindern. Damit werden auch neutralitätsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen. Eine starke Luftwaffe beeinflusst die Abwägungen kriegführender Parteien und potenzieller Angreifer: Finden im Umfeld der Schweiz bewaffnete Konflikte statt, kann ein glaubwürdiger Schutz des Luftraums verhindern, dass die Schweiz durch Luftraumverletzungen in den Konflikt hineingezogen wird.
Im Fall eines bewaffneten Angriffs schützt und verteidigt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung die Bevölkerung und die für das Funktionieren des Landes wichtigen Infrastrukturen und verhindert, dass ein Gegner aus der Luft die eigenen militärischen Verbände nachhaltig gefährden kann. Damit ermöglicht sie den Einsatz von eigenen Truppen am Boden. Die Luftwaffe unterstützt die Bodentruppen auch mit Aufklärung aus der Luft und Angriffen gegen Bodenziele.
Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ist mit der Beschaffung eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Projekt Bodluv GR) sowie dem Ersatz der Führungssysteme des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako (Projekt RLE@NDP, vormals C2Air) und der Modernisierung der Sensorsysteme von Florako (Projekt Radar) Teil des Programms Air2030 zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes. Im Programm werden die vier Projekte inhaltlich, zeitlich und finanziell aufeinander abgestimmt.
Am 27. September 2020 stimmte das Volk der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu. Kostendach: 6 Milliarden Franken. 2021 entschied sich der Bundesrat zugunsten von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A des US-Herstellers Lockheed Martin. Dem stimmte das Parlament mit dem Rüstungsprogramm 2022 zu. Am 19. September 2022 wurde der Beschaffungsvertrag für die 36 F-35A unterschrieben. Im Sommer 2025 machten die USA für die Produktion der Flugzeuge Mehrkosten für Teuerung, Entwicklung der Rohstoffpreise und weitere Faktoren geltend. Gespräche zeigten, dass die Schweiz den vertraglich vereinbarten Festpreis für das Kampfflugzeug F-35A nicht durchsetzen kann. Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge des Typs F-35A innerhalb des von der Stimmbevölkerung beschlossenen Finanzrahmens von 6 Milliarden Franken zu beschaffen.
Projektdauer
Projektbeurteilung
Gesamtbeurteilung des Projekts per 31. Dezember 2025: ungenügend
Hinweise zur Beurteilung
Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 das weitere Vorgehen beim Kauf des F-35A bestimmt. Er beauftragt das VBS die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge des Typs F-35A innerhalb des von der Stimmbevölkerung beschlossenen Finanzrahmens von 6 Milliarden Franken zu beschaffen. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm bis Ende Januar 2026 Eckwerte für das weitere Vorgehen zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zu unterbreiten und eine interne Priorisierung der Bedürfnisse für die Jahre 2026/2027 vorzulegen. Sobald diese Fragen geklärt sind, will der Bundesrat über die allfällige Beschaffung der weiteren F-35A zur Erreichung der vorgesehen Anzahl von 36 Kampflugzeugen befinden. Aufgrund der absehbaren Mehrkosten ist die Beschaffung von 36 F-35A im vorgegebenen Finanzrahmen nicht möglich. Aufgrund dessen müssen Ziele in Abhängigkeit von der Lösungsfindung bezüglich Mehrkosten allenfalls geprüft und modifiziert werden.
Der notwendige Personalaufbau im Hinblick auf die Ankunft der ersten Flugzeuge und Ausrüstung ist temporär nicht auf Kurs. Bedürfnisse seitens VBS zur Verbesserung sind formuliert und in Beurteilung. Sollte keine wesentliche Verbesserung eintreffen, ist mit einer weiteren Verschlechterung in der nächsten Beurteilungsperiode zu rechnen.
Investitionen
Hinweise zu den Investitionen
Die Änderung des Wertes Investition (ursprüngliche Planung 2021) ist begründet durch die Ergänzung des Kredits zur Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) 2017 von 10 Millionen Franken.
In der zweiten Jahreshälfte 2026 ist eine Prüfung der Betriebskostenprognose F-35A durch die EFK geplant.
Weitere Informationen
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