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Veröffentlicht am 14. Juli 2022

Sachplan Militär

Um ihre Aufträge erfüllen zu können, benötigt die Armee die entsprechende Infrastruktur. Standorte und Nutzung der militärischen Infrastruktur werden im Stationierungskonzept der Armee definiert. Der Sachplan Militär ist für deren raumplanerische Sicherung besorgt. Er koordiniert die militärische Infrastruktur mit den andern Planungen von Bund und Kantonen und stellt sicher, dass der Bau, der Betrieb und die Nutzung dieser Infrastruktur bestmöglich mit der zivilen Umgebung abgestimmt ist.

Mauer des Waffenplatzes St. Luzisteig

Übersicht

Der Sachplan Militär von 2001 baute auf dem Sachplan Waffen- und Schiessplätze von 1998 auf und ergänzte diesen mit den Militärflugplätzen und Übersetzstellen. Die Zusammenführung dieser beiden Sachpläne sowie deren Ergänzung mit sämtlichen Schiessplätzen, den Armeelogistikcentern und den Rekrutierungszentren war bereits mit dem Entwurf des Sachplans Militär 2007 beabsichtigt. Dieser Entwurf wurde im Sommer 2007 der Bevölkerung zur Mitwirkung und den Behörden zur Anhörung unterbreitet. Aufgrund der sich abzeichnenden Veränderungen im Stationierungskonzept der Armee konnte das Sachplanverfahren jedoch nicht zum Abschluss gebracht werden.

Stationierungskonzept

Der Entwurf des Stationierungskonzepts zur Weiterentwicklung der Armee wurde den Kantonen im November 2013 vorgestellt und weitgehend mit ihnen bereinigt. Der Bundesrat hat es im September 2014 bei der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) zur Kenntnis genommen. 2016 hat das Parlament die Änderung der Rechtsgrundlagen für die WEA verabschiedet.

Programmteil

Ausgehend vom neuen Stationierungskonzept wird der Sachplan Militär von 2001 einer Neukonzeption unterzogen und mit dem Sachplan Waffen- und Schiessplätze von 1998 zusammengeführt. Der neue Sachplan Militär 2017 gliedert sich in einen Programmteil mit den Grundsätzen zur Zusammenarbeit und dem Mengengerüst für die Immobilien sowie in den Objektteil mit spezifischen Festlegungen für die einzelnen Standorte. Zum Programmteil konnten die Kantone im Rahmen der Anhörung von November 2016 bis Januar 2017 Stellung nehmen. Der Einbezug der Gemeinden lag im Ermessen der Kantone. Die Bevölkerung konnte von November bis Dezember 2016 im Rahmen der Mitwirkung äussern. 2017 hat der Bundesrat den Programmteil verabschiedet.

Objektteil

Der Objektteil des Sachplans Militär mit den Objektblättern für die einzelnen Standorte wird ab 2019 in Serien ebenfalls überarbeitet und Gegenstand weiterer Anhörungen und Mitwirkungen sein. Bis zur Verabschiedung der neuen Objektblätter gelten für die im Programmteil 2017 geführten Waffen-, Schiess- Übungs- und Militärflugplätze sowie für die Übersetzstellen weiterhin die Objektblätter des Sachplans Militär von 2001 bzw. des Sachplans Waffen- und Schiessplätze von 1998. Ausnahme sind die Objektblätter für die Militärflugplätze Payerne,  Buochs und Dübendorf, die seither überarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet wurden.

Objektblätter

Meilensteine

Meilenstein

Datum

Verabschiedung des Objekteils durch den Bundesrat (etappenweise)

ab 2020

Neukonzeption Sachplan Militär: Mitwirkung der Bevölkerung und Anhörung der Kantone zum Objektteil (etappenweise)

ab 2018

Verabschiedung des Programmteils durch den Bundesrat

2017

Neukonzeption Sachplan Militär: Anhörung der Kantone zum Programmteil

2016–2017

Neukonzeption Sachplan Militär: Mitwirkung der Bevölkerung zum Programmteil

2016

Veröffentlichung Version 1.5 des Stationierungskonzepts als Grundlage für die Neukonzeption des Sachplans Militär

2016

Weitere Informationen

Raum und Umwelt VBS

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Generalsekretariat
Maulbeerstrasse 9
CH - 3003 Bern