Rüstungsbeschaffungen folgen einem komplexen aber klar geregelten Ablauf, der den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens entspricht. Während der Phasen des Beschaffungsprozesses sind die involvierten Entscheidungsträger aus Armee, Politik und Beschaffung unterschiedlich gefordert.
Vorhabensplanung: Mit dieser Phase beginnt der Beschaffungsprozess. Massgebend für die Investitionsschwerpunkte ist der durch den Armeestab erarbeitete Masterplan. Aus der Master- und der Umsetzungsplanung resultieren die Projektaufträge an das Bundesamt für Rüstung armasuisse.
Evaluation: Auf der Grundlage des Projektauftrags erstellt das Bundesamt für Rüstung armasuisse eine Marktanalyse und lädt Hersteller zur Teilnahme an einer Evaluation ein. Die Angaben der Hersteller werden mit den technischen, kommerziellen und militärischen Bedürfnissen verglichen und analysiert. Es entsteht eine «Shortlist» mit in der Regel drei bis vier Anbietern, deren Produkte gründlicher getestet werden. Zu den wichtigsten Kriterien zählen dabei die Lebenswegkosten und das Weiterentwicklungspotenzial. Wird mehreren Systemen die Truppentauglichkeit bestätigt, entscheidet im Normalfall die armasuisse in Absprache mit der Armee und nach Rücksprache mit dem Chef VBS über die Auswahl des Systems.
Entscheide auf politischer Stufe (Chef VBS, Bundesrat, Parlament): Das VBS beantragt dem Bundesrat mit der Armeebotschaft die Beschaffung. Wenn der Bundesrat dem Antrag zustimmt, geht das Geschäft zum Parlament. In den entsprechenden Kommissionen werden die Geschäfte vorberaten. Sobald beide Kammern die beantragten Verpflichtungskredite bewilligt haben, können die Verträge mit den Herstellern unterschrieben werden.
Beschaffung und Einführung: Ist die Beschaffung abgeschlossen, kann das System dem Nutzer übergeben werden. Die Einführung läuft an.
Nutzung: Nach der Übergabe der Systeme liegen Unterhalt und Instandhaltung der Systeme in der Verantwortung des Nutzers oder der mit Verträgen beauftragten Industrie. Je nach Nutzungsdauer eines Systems können Kampfwertsteigerungen (Weiterentwicklungen), Werterhaltungen oder Nutzungsverlängerungen anstehen, was dann wieder zu einem neuen Projekt führen kann.
Ausserdienststellung: Am Ende der Nutzungsdauer wird das System von der armasuisse entweder verkauft, verwertet oder entsorgt. Der Armeestab stellt Überlegungen für ein Nachfolgesystem an. Der Ablauf beginnt dann von neuem.
Flyer Rüstungsablauf