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Veröffentlicht am 17. März 2022

Armeebotschaften

Die jährliche Armeebotschaft zuhanden des Parlaments umfasst die Bundesbeschlüsse zum Rüstungsprogramm und zum Immobilienprogramm VBS. Das Rüstungsprogramm stellt die mittel- und langfristige technische Erneuerung der Armee sicher. Mit dem Immobilienprogramm bestreitet das VBS einerseits den laufenden Unterhalt der Infrastrukturen der Armee, andererseits stehen Infrastrukturinvestitionen in direktem Zusammenhang mit Rüstungsbeschaffungen.

Seit 2017 werden in der Armeebotschaft mit einem Bundesbeschluss die «Beschaffung von Armeematerial» – Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB), Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) und der Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) – beantragt.

Die Armeebotschaft wird bei Bedarf um Bundesbeschlüsse zum vierjährigen Zahlungsrahmen oder zur Ausserdienststellung von Grosssystemen erweitert. Diese Massnahmen führen dazu, dass das Parlament über sämtliche von der Armee beantragten Investitionen gleichzeitig befinden kann und fördern damit die Transparenz.

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