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Weiterentwicklung der Dienstpflicht

Den Bevölkerungsschutz stärken und die personellen Bestände der Armee und des Zivilschutzes langfristig sichern: Dieses Ziel verfolgt die Sicherheitsdienstpflicht. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 Eckwerte zur Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht beschlossen. Zivilschutz und Zivildienst sollen zu einem Katastrophenschutz fusioniert werden. Der Bund konsultiert nun die Kantone zu diesen Eckwerten.

Dienstbüchlein

Übersicht

Auftrag des Parlamentes

In der Sommersession 2025 hat das Parlament zwei gleichlautende Motionen überwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen. Bei der Armee sind die Personalbestände in wenigen Jahren gefährdet und der Zivilschutz zählt bereits heute anstatt der notwendigen 72 000 nur 57 000 Angehörige. Die Sicherheitsdienstpflicht soll die Bestände des heutigen Zivilschutzes sichern und auch Abgänge aus der Armee in den Zivildienst reduzieren.

Aus Zivilschutz und Zivildienst wird Katastrophenschutz

Die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht sieht vor, dass neben der Armee neu ein Katastrophenschutz geschaffen wird. Im Katastrophenschutz werden Zivilschutz und Zivildienst zu einer Organisation in der Zuständigkeit der Kantone fusioniert und gleichzeitig die Leistungen des Zivilschutzes ausgebaut. Damit sollen die heutigen Leistungen des Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verbessert und wieder stärker auf die Bewältigung von bewaffneten Konflikten ausgerichtet werden. Zusätzlich erbringen Angehörige des Katastrophenschutzes Unterstützungsleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt – analog zum heutigen Zivildienst.

Für den Katastrophenschutz ist ein Sollbestand von 72 000 und ein Effektivbestand von 96 000 Angehörigen vorgesehen.

Weiterhin keine Wahlfreiheit – Dienstpflicht nur für Männer

Wie heute sind in der Sicherheitsdienstpflicht ausschliesslich Schweizer Männer dienstpflichtig – in der Armee oder neu im Katastrophenschutz. Es besteht weiterhin keine Wahlfreiheit zwischen dem Militärdienst und dem Dienst im Katastrophenschutz.

Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikt werden weiterhin die Möglichkeit haben, auf Gesuch einen zivilen Ersatzdienst zu leisten, neu im Katastrophenschutz. Wie im heutigen Zivildienst leisten sie länger Dienst als dies Militärdienstpflichtige im Militär tun (Tatbeweis).

Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

Der Katastrophenschutz ist als Einsatzorganisation der Kantone für sicherheits- und bevölkerungsschutzrelevante Aufgaben konzipiert. Die Kantone sind zuständig für die Planung und Durchführung von Einsätzen des Katastrophenschutzes. Nur im Falle eines bewaffneten Konflikts würde der Bund diese Aufgabe übernehmen. Der Bundesrat schlägt den Kantonen vor, dass in Zukunft der Bund für die Grund- und Kaderausbildung sowie die Materialbeschaffung des Katastrophenschutzes verantwortlich sein soll. Die Verantwortung für die Wiederholungskurse (WK) soll hingegen bei den Kantonen liegen. Die Zuständigkeit für die Tätigkeiten im Bereich des heutigen Zivildienstes ist aktuell noch offen.

Die nächsten Schritte

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, die Kantone zu diesen Vorschlägen zu konsultieren. Anschliessend wird der Bund die Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Kantone bereits vor der Vernehmlassung zu wesentlichen Aspekten der Ausgestaltung und Finanzierung der Sicherheitsdienstpflicht einbezogen werden.

Zur Einführung der Sicherheitsdienstpflicht ist eine Revision der Bundesverfassung und eine Volksabstimmung nötig. Im Falle einer Annahme durch Volk und Stände könnte die Sicherheitsdienstpflicht voraussichtlich 2031 oder 2032 eingeführt werden.

BZG, ZDG und Orientierungstag für Frauen

Ende Juni 2021 leitete der Bundesrat mit dem ersten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz kurz- und mittelfristige Massnahmen in die Wege. Zum einen will er den Personalbestand des Zivilschutzes verbessern. Im März 2025 hat das Parlament die entsprechende Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) verabschiedet. Zum anderen will der Bundesrat mit einer Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) die Zulassungen zum Zivildienst senken. Dem hat das Schweizer Stimmvolk am 14. Juni 2026 mit 52,5 Prozent zugestimmt.

Der Bundesrat will einen obligatorischen Orientierungstag für Schweizerinnen einführen. An diesem Tag, der für junge Männer bereits Pflicht ist, erhalten die jungen Frauen einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz. Das verbessert zum einen die Chancengleichheit, zum anderen ist der Bundesrat davon überzeugt, dass sich dank vertiefter Information mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden. Für diesen obligatorischen Orientierungstag für Frauen braucht es eine Änderung der Bundesverfassung. Am 12. November 2025 schickte der Bundesrat die erforderlichen Änderungen in Bundesverfassung und Gesetzen in die Vernehmlassung. Diese dauerte bis zum 28. Februar 2026. Noch in diesem Jahr will der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.

Ferner arbeitet die Armee an kurz- und mittelfristigen Massnahmen. Dazu gehören eine weiter verbesserte Vereinbarkeit von Militärdienst und Zivilleben, eine höhere Bindung von Militärdienstpflichtigen an die Armee, die Ausdehnung von Spezialfunktionen innerhalb der Armee oder die Flexibilisierung der Dienstpflichterfüllung.

Meilensteine

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