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Air2030 – Fragen und Antworten

F-35A

Bedarf

Allgemein

Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung werden in allen Lagen benötigt, um die Schweiz, ihre Bevölkerung und die kritischen Infrastrukturen zu schützen und zu verteidigen.

Die Aufgaben der Armee sind in Artikel 58 der Bundesverfassung und in Artikel 1 des Militärgesetzes umschrieben. Daraus ergeben sich auch die Aufgaben, welche die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung wahrnimmt.

Normale Lage

  • Luftpolizeidienst: Die Luftwaffe überwacht permanent den Schweizer Luftraum. Sie sorgt im Alltag mit Kampfflugzeugen für Sicherheit im Luftraum, hilft in Not geratenen Flugzeugbesatzungen und interveniert bei Luftraumverletzungen. Seit Anfang 2021 kann die Luftwaffe rund um die Uhr mit zwei bewaffneten Kampfflugzeugen eingreifen, die innerhalb von maximal 15 Minuten nach Alarmauslösung starten. Im langjährigen Durchschnitt führt die Luftwaffe etwa 20-40 sogenannte Hot Missions (das sind Luftpolizeieinsätze, weil die Luftverkehrsregeln oder die Lufthoheit schwerwiegend verletzt werden) und etwa 250-350 Live Missions (das sind Luftpolizeieinsätze zur Kontrolle von ausländischen Staatsluftfahrzeugen) durch.
  • Konferenzschutz: Die Luftwaffe setzt mit Kampfflugzeugen die Luftraumbeschränkungen durch und schützt den Konferenzort vor Angriffen aus der Luft. Bodengestützte Luftverteidigung dient dem Nahschutz.
     

Erhöhte Spannungen

  • In Zeiten erhöhter Spannungen muss die Luftwaffe fähig sein, die Lufthoheit während Wochen oder Monaten zu wahren, um die unbefugte Benutzung des Schweizer Luftraums zu verhindern. Damit werden auch neutralitätsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen. Finden im Umfeld der Schweiz bewaffnete Konflikte statt, kann ein glaubwürdiger Schutz des Luftraums darüber entscheiden, ob die Schweiz durch Luftraumverletzungen in einen Konflikt hineingezogen wird oder nicht.
  • Wahrung der Lufthoheit bei völkerrechtswidrigen militärischen Einsätzen: Die Luftwaffe überprüft mit Kampfflugzeugen, ob Verbote der Benutzung des Schweizer Luftraums eingehalten werden (z.B. Nato-Operation gegen Serbien 1999, US-Invasion im Irak 2003).
  • Wahrung der Lufthoheit bei umfassenden Kampfhandlungen in Europa:  Die Luftwaffe demonstriert mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung, dass sie Versuche jeder Seite abwehren wird, den Schweizer Luftraum zu benutzen.
  • Schutz bei konkreter, akuter und anhaltender Terrordrohung: Wenn ein Angriff aus der Luft befürchtet werden muss, dienen Kampfflugzeuge dazu, Angriffe zu entdecken und zusammen mit bodengestützter Luftverteidigung abzuwehren.
     

Bewaffneter Angriff auf die Schweiz

  • Verteidigung des Luftraums, Unterstützung der Bodentruppen: Im Fall eines Angriffs auf die Schweiz durch einen anderen Staat oder bewaffneter Unterstützung eines anderen Staates für eine gewalttätige Gruppe in der Schweiz schützt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und der bodengestützten Luftverteidigung die Bevölkerung, kritische Infrastrukturen und Bodentruppen gegen Luftangriffe und unterbindet ausländische Unterstützung. Zusätzlich unterstützt sie die Bodentruppen durch Aufklärung mit Kampfflugzeugen und die Bekämpfung feindlicher Bodenziele.

Luftpolizeidienst

Durchhaltefähigkeit

Kampfflugzeuge sind mobiler, flexibler und für vielfältigere Aufgaben einsetzbar, von der Luftpolizei bis zur Unterstützung der Bodentruppen. Sie können aber nicht sehr lange vor Ort verweilen.

Die bodengestützte Luftverteidigung ermöglicht Durchhaltefähigkeit und Permanenz beim Schutz von Räumen und Objekten. Sie kann ein breites Spektrum an Zielen bekämpfen, insbesondere auch Luft-Boden-Lenkwaffen. Die Verschiebung der bodengestützten Mittel in einen neuen Raum erfordert aber Zeit; rasche Wechsel sind nicht möglich.

Der gleichzeitige Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung und Kampfflugzeugen erlaubt es, die Flugzeuge für Schwergewichtsaufgaben zu schonen und für zusätzliche Aufgaben wie Erdkampf und Luftaufklärung einzusetzen. Zudem dienen bodengestützte Systeme auch dazu, die Flugplätze zu schützen, die für den Betrieb der Kampfflugzeuge nötig sind.

Die koordinierte Evaluation und Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite erleichtert die Abstimmung in Bezug auf Qualität und Quantität sowie die Integration in ein Gesamtsystem zur Luftverteidigung.

Air2030


Das Programm Air2030 besteht aus vier Projekten: 

  • NKF: Neues Kampfflugzeug
  • Bodluv: Bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite 
  • C2Air: Erneuerung des Führungs- und Kommunikationssystems des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako
  • Radar: Erneuerung der Sensorsysteme des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako

Die Gründe für eine Zusammenfassung der Projekte in einem Programm Air2030 sind: Zwischen den Projekten bestehen viele Schnittstellen und Abhängigkeiten technischer, operationeller, zeitlicher und finanzieller Art, zum Beispiel die systemtechnische Lösung der Befehlskette von der Bewilligung eines Schiessbefehls bis hin zur Waffenauslösung. Zudem kann durch die Nutzung der Projektsynergien der Einsatz personeller Ressourcen optimiert werden. Es wird somit die Abstimmung des Gesamtsystems sichergestellt.

Kampfflugzeug

Eine direkte militärische Bedrohung durch einen bewaffneten Angriff auf die Schweiz ist kurz- und mittelfristig wenig wahrscheinlich. Die Auswirkungen eines solchen Angriffs wären jedoch derart gravierend, dass dies nicht vernachlässigt werden darf. Zudem ist das Risiko von bewaffneten Konflikten im näheren europäischen Umfeld der Schweiz in den letzten Jahren gestiegen, und seit Februar 2022 in der Ukraine Realität. Konflikte im regionalen Umfeld treffen die Schweiz unmittelbar, z.B. indem die Schweiz als neutraler Staat die Nutzung ihres Territoriums und Luftraums durch Konfliktparteien verhindern muss. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein solcher Konflikt im näheren Umfeld der Schweiz weiter eskaliert.

Auf absehbare Zeit sind nur Kampfflugzeuge in der Lage, die ganze Breite der für den Schutz des Luftraums nötigen Fähigkeiten und Einsatzarten abzudecken. Ein Verzicht auf die Erneuerung der Kampfflugzeug-Flotte hätte bedeutet, dass die Schweiz ab 2030 nicht mehr in der Lage gewesen wäre, die Schutz- und Verteidigungsaufgaben in ihrem eigenen Luftraum wahrzunehmen. Dies wäre gleich gekommen mit der Aufgabe einer zentralen staatlichen Pflicht und dem Ende von sicherheitspolitischer Souveränität und bewaffneter Neutralität. Die Schweiz wäre überdies sicherheitsmässig zu einem Loch in Europa und damit zu einem Risiko geworden. 

Kampfflugzeuge braucht es aber nicht nur bei erhöhten Spannungen oder einem bewaffneten Angriff: Im Alltag sorgt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen für Sicherheit im Luftraum, hilft in Not geratenen Flugzeugbesatzungen und interveniert bei Luftraumverletzungen. Zudem schützen Kampfflugzeuge Konferenzen vor Angriffen aus der Luft.

Kampfflugzeuge sind und bleiben für die Sicherheit wichtig. Neuere Bedrohungen wie Cyberangriffe haben seit längerem bestehende Bedrohungen (z.B. bewaffneter Angriff) nicht abgelöst, sondern sind dazugekommen. Kampfflugzeuge sind ein Mittel gegen mehrere Bedrohungen, vor allem bei bewaffneten Konflikten und Terrorismus. Bei einer anhaltenden Bedrohung durch Terroristen, die auch Flugzeuge oder Helikopter einsetzen können, ist eine umfassende Kontrolle des Luftraums nötig.

Entscheidend ist der Einsatz von Luftverteidigungsmitteln auch in sogenannten hybriden Konflikten, die sich durch ein Nebeneinander von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auszeichnen. Dabei gilt es zu verhindern, dass ein Gegner verdeckt operierende Kräfte aus der Luft unterstützt, indem er sie beispielsweise mit Waffen oder Nachschub versorgt oder Bodenziele aus der Luft bekämpft.

Es genügt zudem nicht, die Mittel für die Sicherheit nur auf die gegenwärtigen Bedrohungen auszurichten, es müssen auch mögliche künftige Entwicklungen berücksichtigt werden. Würde die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge erst dann eingeleitet, wenn sich eine konkrete Bedrohung abzeichnet, könnten sie wegen der langen Beschaffungsdauer möglicherweise nicht mehr rechtzeitig eingeführt werden.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez

Die Schweiz gehört nicht zum militärischen Bündnis der Nato und ist deshalb auch nicht Teil der kollektiven Verteidigung (gemäss Art. 5 Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949). Die Schweiz als neutraler Staat muss selber die nötigen Vorkehrungen für den Schutz und die Verteidigung des Landes und der Bevölkerung treffen.

Das Neutralitätsrecht verpflichtet den neutralen Staat, sein eigenes Territorium – zu dem auch der Luftraum gehört – glaubhaft zu schützen und zu verteidigen. Dazu gehört beispielsweise auch, Konfliktparteien davon abzuhalten das eigene Staatsgebiet für militärische Zwecke zu nutzen oder zu missbrauchen. 

Die Überwachung und der Schutz des eigenen Luftraums sind zentrale Aufgaben und Verantwortungen eines Staates, insbesondere auch eines neutralen Staates wie der Schweiz.

Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz fallen jedoch die Verpflichtungen eines neutralen Staates weg. In einem solchen Fall hätte die Schweiz das Recht, ihre Verteidigung in Zusammenarbeit mit anderen Staaten – einschliesslich ihrer Nachbarn, meist NATO-Mitglieder – zu organisieren, wenn dies als angemessen oder notwendig erachtet würde. Bei einer solchen Situation wäre davon auszugehen, dass die umliegenden Länder ebenfalls angegriffen wurden. Bei einer Zusammenarbeit würde man eine Leistung der Schweiz erwarten; 36 Kampfflugzeuge wären ein substantieller Beitrag.


Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth

Die F-5 Tiger sind nach rund 40 Jahren Nutzungsdauer veraltet und wären gegen einen modernen Gegner chancenlos. Bis zu ihrer Ausserdienststellung werden 25 F-5 Tiger weiterbetrieben zum Beispiel für Zieldarstellung, als Aggressor für Luftkampftraining, für Training im Bereich der elektronischen Kriegführung, für Einsätze zur Überwachung der Radioaktivität der Luft, für Testflüge der armasuisse, für die Patrouille Suisse sowie in sehr beschränktem Ausmass für den Luftpolizeidienst am Tag und bei guten Sichtverhältnissen.

Die F/A-18, vor rund 20 Jahren beschafft, sind derzeit noch leistungsfähige Flugzeuge. Mit der Armeebotschaft 2017 hat das Parlament die Verlängerung ihrer Nutzungsdauer um fünf Jahre bis 2030 bewilligt. Eine Verlängerung bis 2035 wurde geprüft, aber aus finanziellen und technischen Gründen verworfen. Um 2030 herum werden alle anderen Staaten, die den F/A-18 in den Versionen A bis D heute noch betreiben, dieses Kampfflugzeug ausser Dienst stellen. Die Schweiz wäre dann die einzige Betreiberin weltweit und der Hersteller müsste den gesamten Unterhalt allein für die Schweiz gewährleisten. Dies wäre mit enormen Kosten und hohen Risiken verbunden.
 

Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Februar 2017 auf die Interpellation von Nationalrat Werner Salzmann
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrat Marcel Dobler

Integrierte Luftverteidigung

Kampfflugzeuge bekämpfen gegnerische Flugzeuge, Helikopter, Drohnen und Marschflugkörper. Mit der bodengestützten Luftverteidigung lassen sich dieselben Ziele bekämpfen, darüber hinaus aber auch kleinere Ziele wie Luft-Boden-Lenkwaffen.

Mit der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot können auch ballistische Boden-Boden-Lenkwaffen (Raketen) kurzer und in beschränktem Masse auch mittlerer Reichweite bekämpft werden.

Beim Erdkampf geht es darum, die eigenen Bodentruppen mit präzisen Angriffen aus der Luft gegen gegnerische Ziele zu unterstützen.

Die Luftwaffe hatte bis 1994, als die Hunter-Kampfflugzeuge ausser Dienst gestellt wurden, die Fähigkeit, Bodenziele aus der Luft zu bekämpfen. Moderne Luft-Boden-Einsätze sind jedoch viel präziser. Bis 2003, als die Mirage III RS ausser Dienst gestellt wurde, hatte die Luftwaffe auch die Fähigkeit zur Luftaufklärung mit Kampfflugzeugen. In beiden Fällen wurde öffentlich kommuniziert, diese Fähigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufbauen zu wollen. Dies soll nun mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs – im Fall der Erdkampffähigkeit beschränkt – realisiert werden. Der Wiederaufbau der Erdkampffähigkeit beeinflusst die Anzahl der zu beschaffenden Kampfflugzeuge nicht und deren Kosten nur geringfügig.

Der F-35A ist ein Mehrzweckflugzeug, welches für den Luftpolizeidienst, die Wahrung der Lufthoheit und die Luftverteidigung sowie die Unterstützung von Bodentruppen aus der Luft und die Luftaufklärung eingesetzt werden kann. Die entsprechenden technischen Fähigkeiten sind standardmässig im F-35A integriert.

Angesichts der derzeit geringen Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz geht es vorerst um den Aufbau einer beschränkten Erdkampffähigkeit (Beschaffung einer geringen Menge von präziser Luft-Boden-Munition und von Behältern mit Aufklärungsmitteln) und nicht um eine vollausgebaute Fähigkeit (inklusive Einlagerung grosser Mengen an Munition). Die beschränkte Erdkampffähigkeit trägt bei zu signalisieren, dass die Schweiz nicht leichtfertig angegriffen werden soll und, dass sie gegebenenfalls bereit ist, sich zu verteidigen.

Nicht aufgebaut werden hingegen Fähigkeiten zum Angriff gegen Flächenziele. Luftangriffe mit Streumunition und ungelenkten Freifallbomben würden neben der Oslo-Konvention auch den humanitären Grundsätzen der Schweiz widersprechen.

Mit der Aufklärung aus der Luft werden Informationen über Objekte und Truppenbewegungen beschafft. Die Sicht von oben ist insbesondere bei Einsätzen in überbautem Gelände von Vorteil.

Für die Aufklärung aus der Luft setzt die Schweizer Armee unter anderem unbemannte Drohnen ein. Das Aufklärungsdrohnensystem ADS 95 wurde nach über 20 Jahren auf Anfang 2020 ausser Dienst gestellt. Das Nachfolgesystem ADS 15 soll im 2022 durch die Luftwaffe eingesetzt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Aufklärung aus der Luft mehrheitlich durch das FLIR System auf dem Super Puma/Cougar sichergestellt. Drohnen haben eine grosse Verweildauer über dem Einsatzgebiet, sind aber verwundbar und eher langsam. Mit Kampfflugzeugen, die mit Sensoren ausgerüstet sind, können Nachrichten rasch und flexibel über grössere Distanz beschafft werden. Anders als mit Drohnen ist die Luftaufklärung mit Kampfflugzeugen auch in einem umkämpften Luftraum möglich, weil sich Kampfflugzeuge selber schützen können.

Seit der Ausserdienststellung des Aufklärers Mirage III RS im Jahr 2003 hat die Schweiz eine Fähigkeitslücke bei der Aufklärung mit Kampfflugzeugen. Diese soll mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs geschlossen werden. Dazu sind für einen Teil der Flotte Aufklärungsbehälter erforderlich, in denen elektro-optische Sensoren mitgeführt werden. Ein modernes Mehrzweckkampfflugzeug kann als Aufklärer eingesetzt werden, während es seine übrigen Fähigkeiten beibehält.

Alternativen

Es existieren keine geeigneten Alternativen. Die Beschaffung von Kampfflugzeugen ist nötig, wenn die Schweiz ihren Luftraum auch in Zukunft wirksam schützen will:

Drohnen

  • Drohnen können bemannte Kampfflugzeuge nur ergänzen.
  • Besonders für den Luftpolizeidienst ist die Präsenz eines Piloten vor Ort wichtig, um situationsgerechte Entscheide zu treffen. Dazu kommt, dass Drohnen weniger hoch fliegen können und langsamer sind als normale zivile Passagierflugzeuge.
  • Drohnen sind nicht gleich vielfältig einsetzbar wie bemannte Flugzeuge. Sie dienen primär (und insbesondere in Kombination mit bemannten Kampfflugzeugen) der Aufklärung aus der Luft, aber nicht der Luftverteidigung und dem Luftpolizeidienst.

Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Doris Fiala


Bodengestützte Luftverteidigung

  • Bodengestützte Luftverteidigung leistet einen wichtigen Beitrag zur Luftverteidigung. Sie dient der Sicherstellung eines permanenten Schutzes, während Kampfflugzeuge in der Luftverteidigung das dynamische Element sind, mit dem sich flexibel und dynamisch Schwergewichte bilden lassen. Die beiden Mittel ergänzen sich und verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung.
  • Bodengestützte Luftverteidigung kann nur eingesetzt werden, um Flugobjekte abzuschiessen, nicht aber, um sie vor Ort zu identifizieren, zu warnen, abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Sie ist deshalb im Luftpolizeidienst nur beschränkt einsetzbar (z. B. wird heute anlässlich von Konferenzen die mittlere Fliegerabwehr zum Schutz von Objekten gegen Bedrohungen im unteren Luftraum eingesetzt).
  • Im Gegensatz zu Kampfflugzeugen kann mit bodengestützten Systemen innert kurzer Zeit kein geografisches Schwergewicht gebildet werden, da deren Mobilität zu gering ist. 


Kampfhelikopter

  • Kampfhelikopter dienen einem Teil von Erdkampfaufgaben, nämlich der Luftnahunterstützung, nicht aber der Luftverteidigung oder dem Luftpolizeidienst.
  • Helikopter (und bewaffnete leichte Flugzeuge) sind zu langsam, um zivilen Jet-Passagierflugzeugen zu folgen, ganz zu schweigen von Kampfflugzeugen.
  • Kampfhelikopter können nicht genügend hoch eingesetzt werden und haben auch keinen Luft-Luft-Radar zum Erkennen anderer Flugobjekte. Sie sind gegenüber Beschuss vom Boden aus sehr verwundbar.
     

Leichte Kampfflugzeuge

  • Derzeit ist auf dem Markt kein leichtes Kampfflugzeug erhältlich, das die Minimalanforderungen auch nur für den Luftpolizeidienst erfüllen würde: Je nach Typ fehlt die Fähigkeit zu Überschallgeschwindigkeit, die Steigleistung oder das Beschleunigungsvermögen. Leichte Kampfflugzeuge wären nicht in der Lage, Flugzeuge innerhalb der vorgegebenen Zeitverhältnisse zu erreichen. Den heutigen leichten Kampfflugzeugen fehlt ausserdem die Fähigkeit allwettertaugliche Luft-Luft-Lenkwaffen zu tragen. Ein Flugzeug, das seine Waffen bei schlechten Sichtverhältnissen – in der Wolkendecke oder bei Nacht – nicht einsetzen kann, kann auch luftpolizeiliche Aufgaben nicht erfüllen.

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez


Luftbetankung

  • Luftbetankung als Mittel, um mit weniger Flugzeugen die gleiche Verweildauer vor Ort zu erreichen, ist in der Schweiz keine sinnvolle Option, weil die Distanzen von und zu den Fliegerbasen kurz sind und weil Tankerflugzeuge ihrerseits gut geschützt werden müssten, was wiederum eine Anzahl Kampfflugzeuge erfordern würde.
     

Internationale Zusammenarbeit

  • Internationale Zusammenarbeit wird manchmal auch als eine (Teil-)Alternative zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge präsentiert, mit dem Argument, dass solche Kooperation eine kleinere Kampfflugzeugflotte ermöglichen würde. Kooperation findet in der Tat bereits statt. Einer Verwendung von Schweizer Kampfflugzeugen in den Lufträumen anderer Länder und Kampfflugzeugen ausländischer Streitkräfte im Schweizer Luftraum stehen aber in der normalen Lage Souveränitätsbedürfnisse und bei Spannungen und bewaffneten Konflikten Neutralitätspflichten entgegen. Gemeinsame Logistik, gemeinsamer Unterhalt, gemeinsames Train­ing, der Austausch von Piloten und Kooperation in der Luftpolizei sind nur so lange mit dem Neutralitätsrecht kompatibel, als der Partnerstaat nicht in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Für Aktivitäten und Bereiche, in denen die Kooperation zwar nützlich ist, ein Unterbruch aber keine schwerwiegenden Folgen hätte (z. B. Training), ist diese Einschränkung akzeptabel. Für den Betrieb der Luftwaffe essenzielle Aktivitäten (Logistik, Unterhalt) hingegen müssen zumindest für eine gewisse Zeit mit nationalen Ressourcen erbracht werden können. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass internationale Kooperation nicht eine Alternative zu eigenen Anstrengungen ist; sie ist nicht kostenlos zu haben, sondern basiert darauf, dass alle Partner Leistungen einbringen.

Die Sicherheit der Schweiz würde durch einen Beitritt zu einer Militärallianz nicht erhöht. Im Übrigen müsste die Schweiz die Neutralität aufgeben, wenn sie einer Militärallianz beitreten würde. Zudem haben sich alle Nato-Mitglieder darauf geeinigt, dass sie mittelfristig 2 % ihres BIP in die Verteidigung investieren; für die Schweiz wären dies rund 14 Milliarden Franken pro Jahr.
 

Siehe auch: Zusatzbericht des Bundesrates zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 über die Folgen des Krieges in der Ukraine

Man kann nicht das Eine gegen das Andere ausspielen. Es ist ein Ziel der Schweizer Sicherheitspolitik, die militärische Zusammenarbeit weiter zu verstärken, auch mit der EU. Das entbindet die Schweiz aber nicht von der Pflicht, die für den eigenen Schutz und die Verteidigung nötigen Mittel zu beschaffen und die eigenen «Hausaufgaben» zu machen. Eine Kooperation ist nur dann möglich, wenn man auch selber etwas Substanzielles beitragen kann. Es ist immer ein Geben und ein Nehmen. Die Vorstellung, dass andere Staaten die Sicherheitsaufgaben der Schweiz übernehmen und für die Kosten aufkommen, ist nicht realistisch. Für Kooperation braucht es immer Eigenleistungen. Zahlreiche Nato- und EU-Mitglieder erhöhen denn auch ihre Verteidigungsbudgets, um ihren Bündnis- und Kooperationspflichten nachzukommen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass jeder Staat in seine eigene Sicherheit und Verteidigung investiert.


Siehe auch: Zusatzbericht des Bundesrates zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 über die Folgen des Krieges in der Ukraine

Bodluv

  • Seit der Ausserdienststellung der BL-64 Bloodhound im Jahr 1999 besteht eine Lücke bei der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite.
  • Mit einer bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite können grosse Räume effizient abgedeckt werden. Mit wenigen Stellungen kann der Grossteil der stark besiedelten Gebiete der Schweiz geschützt werden.
  • Der Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung grösserer Reichweite und Kampfflugzeugen im selben Raum ist effizient und entlastet die Kampfflugzeuge. Die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite ermöglicht einen permanenten Schutz; die Kampfflugzeuge können je nach Lage in erhöhter Bereitschaft am Boden bereitstehen und erst im Bedarfsfall eingesetzt werden.
  • Die Abhaltewirkung eines Systems grösserer Reichweite wird im Konfliktfall von Gegnern markant stärker beurteilt als die eines Systems kürzerer Reichweite. Seine Handlungsmöglichkeiten werden stärker eingeschränkt; der Aufwand und die Risiken eines Angriffs oder auch nur einer Verletzung des Luftraums steigt. Systeme kürzerer Reichweite können Flugzeuge nicht bekämpfen, die illegal die Schweiz überfliegen.

 

Integrierte Luftverteidigung

Kampfflugzeuge bekämpfen gegnerische Flugzeuge, Helikopter, Drohnen und Marschflugkörper. Mit der bodengestützten Luftverteidigung lassen sich dieselben Ziele bekämpfen, darüber hinaus aber auch kleinere Ziele wie Luft-Boden-Lenkwaffen.

Mit der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot können auch ballistische Boden-Boden-Lenkwaffen (Raketen) kurzer und in beschränktem Masse auch mittlerer Reichweite bekämpft werden.

Die heute eingesetzten Systeme der bodengestützten Luftverteidigung kurzer Reichweite (35-mm-Fliegerabwehrkanonen und die Stinger-Lenkwaffen) können im unteren Luftraum (bis 3000 Meter über Grund) nur Helikopter, zivile Flugzeuge und Drohnen (der Grössenordnung ADS 95) bekämpfen. Sie werden voraussichtlich Ende 2032 ausser Dienst gestellt, nachdem ihre Nutzungsdauer verlängert wurde.

Die Evaluation von geeigneten Systemen mittlerer und kürzerer Reichweite soll Mitte der 2020er Jahre erfolgen. Dabei ist das Ziel, dem Parlament in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre entsprechende Vorlagen zu unterbreiten.

Mit dem neuen System der bodengestützten Luftverteidigung mittlerer und kürzerer Reichweite sollen prioritär Marschflugkörper, Lenkwaffen im Endanflug, Helikopter, Drohnen (der Grössenordnung ADS-95) und Flugzeuge im unteren und teilweise mittleren Luftraum bekämpft werden können.

F-35A

Allgemein

Der F-35A eignet sich ausgezeichnet für den Luftpolizeidienst. Er kombiniert eine sehr gute Steigleistung und Beschleunigungsfähigkeit auf Überschallgeschwindigkeit mit einem grossen Treibstoffvorrat. Aussentanks, welche Luftwiderstand erzeugen müssen nicht mitgeführt werden. Dies ermöglicht auch nach einem Alarmstart eine lange Einsatzdauer, um luftpolizeiliche Massnahmen durchzuführen, z.B. um ein langsames Flugzeug zur Landung zu begleiten. Der F-35A kann dank seines Treibstoffvorrates auch beim Konferenzschutz länger in der Luft verweilen als die heutigen F/A-18. Der F-35A ist mit sehr guten Sensoren für das Erfassen und Identifizieren von anderen Flugzeugen – bei Tag und bei Nacht – ausgestattet, was auch im Luftpolizeidienst ein grosser Vorteil ist. Zudem verfügt er über vorzügliche Flugeigenschaften für das Abfangen von schnellen wie auch langsameren Flugzeugen. Der F-35A wird bereits heute durch europäische Luftwaffen für Luftpolizeidienstaufgaben eingesetzt.
 

Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf

Derzeit haben sich 17 Staaten, davon 10 in Europa, für das Flugzeug entschieden. Vom F-35 wurden bereits rund 900 Stück produziert. Weltweit sollen dereinst über 3’000 F-35 eingesetzt werden.

Staaten

Die bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden Infrarot-Lenkwaffen des Typs Sidewinder AIM-9X können mit dem F-35A verwendet werden, erreichen aber um 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Die Beschaffung 36 neuer Infrarot-Lenkwaffen des Typs-AIM-9X Block II ist deshalb im Beschaffungsumfang eingeplant und liegt innerhalb des Finanzvolumens der Beschaffung des F-35A.

Die bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden Radar-Lenkwaffen AMRAAM AIM-120 C7 können mit dem F-35A weiterverwendet werden. Die Armee wird die AMRAAM-Lenkwaffe bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer in den 2040er-Jahren einsetzen. Diese Version der Lenkwaffe ist seit 2009 verfügbar und wurde mit den Rüstungsprogrammen 2011 und 2017 beschafft. Es handelt sich um eine Lenkwaffe neuer Generation, die in zahlreichen Ländern im Einsatz steht. Die Kosten für den in den 2040er-Jahren geplanten Ersatz der AMRAAM-Lenkwaffe sind in den kommunizierten Gesamtkosten (15,5 Milliarden Franken) enthalten.

Um die Luft-Boden-Fähigkeit auf dem F-35A zuzulassen und die Flugzeugbesatzungen auszubilden, wird eine geringe Anzahl zweier Typen von Präzisionsmunition beschafft. Beim ersten Typ, «GBU-54 JDAM», handelt es sich um Präzisionsmunition kurzer Reichweite. Sie wird mittels GPS oder mithilfe eines Lasersuchkopfs mit grosser Genauigkeit ins Ziel gelenkt. Auch der leichtere zweite Typ, die «GBU-53 Storm Breaker», verfügt über GPS- und Laserlenkung. Dank einer Datenlink-Verbindung kann die GBU-53 auf ihrem Flug laufend mit aktualisierten Zielinformationen versorgt werden. Beide Munitionsarten sind allwettertauglich und lassen sich mit hoher Präzision sowohl gegen statische als auch gegen bewegliche Ziele einsetzen.

Es werden keine Streumunition und keine ungelenkten Freifallbomben beschafft. Diese würden neben der Oslo-Konvention auch den humanitären Grundsätzen der Schweiz widersprechen.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 6. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf

Der F-35A verfügt über ein modernes Ausbildungskonzept, das dem Einsatz von Simulatoren und weiteren Ausbildungshilfsmitteln grosses Gewicht beimisst. Pilotinnen und Piloten benötigen rund 20 Prozent weniger Flugstunden als beim F/A-18 Hornet, weil sich der F-35A einfacher bedienen lässt. Sie können sich auf den Einsatz konzentrieren, da ihnen nur die für sie relevanten Informationen dargestellt werden. Der F-35A bietet überdies die Möglichkeit, im echten Flug simulativ andere Flugzeuge darzustellen.

Für die Ausbildung sollen vier untereinander vernetzte Simulatoren beschafft und in Payerne eingerichtet werden. Sie sind für die Ausbildung und das Training von Kampfjetpilotinnen und -piloten unverzichtbar: Diese können mit Simulatoren kostengünstig, umweltschonend und risikolos Flüge und Pannen trainieren.

Weitere Simulatoren werden beschafft, um Schulungen zur Instandhaltung durchzuführen. Armeeangehörige können einen grossen Teil ihrer Ausbildung auf den Simulatoren absolvieren. Damit müssen für ihre Ausbildung weniger Flugzeuge bereitgestellt werden. Dies reduziert den Materialverschleiss und erhöht die Flottenverfügbarkeit.

Um sich mit dem neuen Kampfflugzeug vertraut zu machen, wird zunächst eine Kerngruppe von Flugbesatzungen und Unterhaltspersonal in den USA ausgebildet. Die weiteren Ausbildungen erfolgen anschliessend mit eigenen Mitteln in der Schweiz. Die Ausbildung für den Einsatz von Lenkwaffen und Präzisionsmunition findet ausschliesslich in den USA statt, beispielsweise mit geplanten Verifikationsschiessen.

Die Grundausbildung der Schweizer F-35 Pilotinnen und Piloten erfolgt wie heute auf dem Pilatus PC-7 und PC-21. Anschliessend erfolgt die Umschulung auf den F-35A.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor

Auslieferung

Die 36 F-35A werden zwischen 2027 und 2030 kontinuierlich an die Schweiz ausgeliefert.

  • Die ersten 8 F-35A werden ab dem Herstellerwerk von Lockheed Martin in Fort Worth im Jahr 2027 ausgeliefert und verbleiben dann in den USA für die Ausbildung der ersten Pilotinnen und Piloten. In den USA sind anschliessend auch Überprüfungen der Leistungen des F-35-Waffensystems in Flugversuchen vorgesehen. Diese 8 Flugzeuge werden dann
    circa Ende 2029 in die Schweiz überflogen.
  • Im Jahr 2028 werden 8 F-35A ab dem Herstellerwerk von Leonardo in Cameri in Norditalien ausgeliefert, wo Leonardo die F-35A im Auftrag der Firma Lockheed Martin herstellt.
  • 2029 und 2030 werden je zehn weitere Flugzeuge, ebenfalls von Cameri, ausgeliefert.

 

Die Abklärungen, ob die Endmontage von 4 Flugzeugen im Rahmen eines Offsetprojektes in der Schweiz stattfinden kann, sind noch immer am Laufen.

Der zeitliche Ablauf der Ablieferung der F-35A für die Schweizer Luftwaffe ist vertraglich vereinbart. Vor der Auslieferung eines F-35A muss die Firma Lockheed Martin die vereinbarten Qualitätsprüfungen inklusive Prüfflügen erfolgreich abgeschlossen haben. Die amerikanische Regierung und die armasuisse führen anschliessend ihre Abnahmeprüfungen durch, welche auch Abnahmeflüge beinhalten. Erst wenn diese Kontrollen erfolgreich abgeschlossen sind, wird der F-35A an die Luftwaffe ausgeliefert.

Der Beschaffungsvertrag für die Schweizer F-35A ist ein Vertrag zwischen der schweizerischen und der amerikanischen Regierung. Er beinhaltet, wie es in solchen Verträgen üblich ist, keine Konventionalstrafe. Die amerikanische Regierung wiederum beschafft die 36 schweizerischen F-35A von der Firma Lockheed Martin. Lockheed Martin produziert für die amerikanische Regierung über 150 F-35 pro Jahr und verfügt damit über gut ausgebaute Lieferketten und sehr viel Erfahrung bei der Produktion der Flugzeuge. Die Herstellerfirma und die Produktion werden durch ein breit abgestütztes Programmbüro des amerikanischen Verteidigungsministeriums und verschiedenen Kontrollorganen der amerikanischen Regierung umfassend überwacht. Das Gleiche gilt auch für die Entwicklung der neuen Block-4-Konfiguration, in welcher die Schweizer F-35A ausgeliefert werden. Dank diesen Voraussetzungen wird das Schweizer F-35A-Programm termingerecht abgewickelt werden.

Kosten

Der Planungsbeschluss zur Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge, den die Stimmbevölkerung genehmigt hat, lässt unter Berücksichtigung der Inflationsprognosen bis 2031 ein Finanzvolumen von 6,339 Milliarden Franken zu. Nachdem armasuisse den Vertrag mit der US-Regierung für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A bereinigt hat, ergibt sich (bei einem Wechselkurs von 0,95 Franken pro US-Dollar) ein Verpflichtungskredit von 6,035 Milliarden Franken. Damit wird das maximal zur Verfügung stehende Finanzvolumen unterschritten.

Die Beschaffungskosten wurden mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament zur Bewilligung vorgelegt. Die Finanzierung der F-35A läuft über das ordentliche Armeebudget.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 12. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrätin Brigitte Crottaz

Die Beschaffungskosten des F-35A beinhalten nebst den Flugzeugen auch einsatzspe-zifische Ausrüstung, Bewaffnung und Munition, Logistikpakete, Missionsplanungs- und Missionsauswertungssysteme, Ausbildungssysteme sowie die Initialausbildung.

Ebenfalls in den Beschaffungskosten enthalten sind die Kosten für die Integration in die schweizerischen Führungs- und Informationssysteme (zum Beispiel auch Anpassungen an den vorhandenen Logistiksystemen) und für Unterstützungsleistungen durch die Industrie.

Weiter sind ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA sowie die Mehrwertsteuer auf Importen enthalten.

Die Anpassungen der Immobilien gehören nicht zu den Beschaffungskosten. Sie wurden aber wie diese mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament zur Bewilligung vorgelegt. Sie werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf

Flyaway-Preis und Systempreis von Kampfflugzeugen

Die berechneten Betriebskosten über 30 Jahre betragen beim F-35A rund 9,4 Milliarden Franken. Damit dürften die über 30 Jahre aufgerechneten Betriebskosten etwa doppelt so hoch ausfallen, wie die Beschaffungsausgaben. Das VBS stützt sich bei den berechneten Betriebskosten auf der Offerte und auf den eigenen Erfahrungen beim Betrieb der Schweizer Kampfflugzeuge, im Besonderen der F/A-18-Flotte, ab. Eine präzise Berechnung über einen so langen Zeitraum ist jedoch naturgemäss schwierig.

Der Betrieb der neuen Kampfflugzeuge wird über 30-40 Jahre aus dem ordentlichen Armeebudget bezahlt.

In den jährlichen Betriebskosten von durchschnittlich rund 300 Millionen Franken enthalten sind die Aufwände für

  • das Personal 35 Millionen Franken;
  • die Systemunterstützung und die Instandhaltung durch die Industrie 230 Millionen Franken;
  • den Treibstoff 35 Millionen Franken.

Die Betriebskosten enthalten auch die Teuerung in den USA während den ersten 10 Nutzungsjahren, die Mehrwertsteuer sowie die prognostizierten alterungsbedingten Kosten während einer 30-jährigen Nutzung.

Dagegen werden die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprojekte sowie Ausserdienststellungskosten nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind. Diese Kosten würden jeweils vom Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth

Die Offerte für die Beschaffungs- und die beim Anbieter entstehenden Betriebskosten für 10 Jahre ist verbindlich. Eine verbindliche Offerte, welche über 10 Betriebsjahre bzw. über 2040 hinausgeht, wäre unseriös. Deshalb stützt sich das VBS bei den berechneten Betriebskosten auf der Offerte und den eigenen Erfahrungen im Betrieb von Kampfflugzeugen ab. So wird beispielsweise die Alterung der Systeme berücksichtigt, welche in der Regel den Instandhaltungsaufwand erhöht.

Das VBS beschafft die Flugzeuge via «Foreign Military Sales» (FMS) von der US-Regierung zu denselben Konditionen, die sie für sich selbst zur Anwendung bringt. Die US-Regierung wiederum wickelt die Beschaffung über einen eigenen – für das VBS einsehbaren – Vertrag mit der US-Industrie ab. In diesem sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt und werden auch mittels einer strengen Aufsicht eingefordert. Käme es zu Kostenüberschreitungen, würde also die US-Regierung zu Gunsten der Schweiz beim Hersteller die Verbindlichkeit der Preise einfordern.

Siehe auch: Press Release U.S. Mission Switzerland vom 2. Juni 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 12. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrätin Brigitte Crottaz

Bauliche Massnahmen

Um die F-35A-Flotte einsetzen zu können, werden die bestehenden Militärflugplätze in Payerne, Meiringen und Emmen genutzt. Die Abmessungen der F-35A ähneln denjenigen der F/A-18 Hornet. Dies gilt auch für das Gewicht. Damit kann die vorhandene Immobilieninfrastruktur grösstenteils auch für die neuen Flugzeuge weitergenutzt werden. Anpassungen der Immobilien sind bei der Ausbildungsinfrastruktur, den technischen Installationen und den Sicherheitseinrichtungen notwendig.

Die Gesamtflotte der Kampfflugzeuge wird nach 2030 kleiner sein als heute. Weil die F-5 Tiger und die F/A-18 Hornet sukzessive durch die neuen Kampfflugzeuge abgelöst werden sollen, sind nur wenige bauliche Anpassungen erforderlich.


Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf

Es sollen die Immobilien auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen an die Kampfflugzeuge F-35A angepasst werden. Für die entsprechenden baulichen Massnahmen hat das Parlament einen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt (inkl. Kostenungenauigkeit von 20 Millionen Franken).

Auf dem Flugplatz Payerne sollen die Ausbildungsanlagen wie Flugsimulatoren oder Ausbildungsmittel für das Bodenpersonal in einem Trainingscenter zusammengefasst werden. Dazu sind zwei Neubauten notwendig. Das bestehende Simulatorgebäude ist für diese Zwecke zu klein und wird nicht weiterverwendet. Das neue Trainingscenter soll sowohl durch die Luftwaffe als auch – gegen Entschädigung – durch die Ruag AG genutzt werden, die als Materialkompetenzzentrum fungiert. Ebenfalls im Trainingscenter integriert werden die für den F-35A notwendigen System- und Einsatzplanungsräume. Zudem müssen Flugzeugunterstände sowie die Installationen in den einzelnen Flugzeugboxen, in der Wartungshalle und im Werkstattgebäude an die neuen Flugzeuge angepasst werden.

In Meiringen sind insbesondere die technischen Installationen bei den Flugzeug-Standplätzen sowie die System- und Einsatzplanungsräume anzupassen. Ebenfalls sind bauliche Massnahmen an Alarmunterständen notwendig.

In Emmen soll ein neues Gebäude mit Räumen für die System- und Einsatzplanung errichtet werden. Zudem sind bereits bestehende Hallen an die neuen Flugzeuge anzupassen.

An allen Standorten sind zudem verbesserte Schutzmassnahmen vorgesehen.

Die neu erstellten Gebäudedächer werden extensiv begrünt und auf einer Fläche von rund 2100 Quadratmetern mit Photovoltaikmodulen ausgestattet.


Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf

Volkswirtschaft

Mit der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge F-35A werden infolge anfallender Investitionen und fortlaufender Unterhaltsarbeiten in den kommenden Jahrzehnten mehrere hundert hochqualifizierte Arbeitsplätze gesichert.

Offset

Lockheed-Martin muss als Hersteller des F-35A den Vertragswert zu 60 Prozent durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz kompensieren. Das gesamte Offsetvolumen entspricht einem Wert von 2,9 Milliarden Franken. Bei den Unternehmen, die von Offsets profitieren, kommt es zu zusätzlichen Aufträgen und unter Umständen zur Sicherung oder zum Ausbau von Arbeitsplätzen. Offsets können zudem den Zugang zu Spitzentechnologien öffnen, den Erwerb von Know-how ermöglichen, weiteres Exportvolumen generieren und die Stellung der Schweizer Industrie auf den internationalen Märkten stärken. Bei der Beschaffung der heutigen F/A-18 haben knapp 400 Schweizer Unternehmen (davon rund drei Viertel KMU) von Offsets profitiert.

Zudem vergibt der Bund direkte Aufträge an die Schweizer Industrie im Wert von 67 Millionen Franken.

Arbeitsplätze

Auf den Militärflugplätzen Payerne, Emmen und Meiringen hat das VBS insgesamt über 1200 Vollzeitstellen (Stand Dezember 2021).

  • Payerne: 613 Vollzeitstellen, davon 32 Lehrstellen. Der Aufbau und die Umsetzung des 24-Stunden-Luftpolizeidienstes hat in den letzten vier Jahren rund 100 Vollzeitstellen geschaffen.
  • Emmen: 407 Vollzeitstellen, davon 10 Lehrstellen bei der Armee sowie zusätzlich 60 Vollzeitstellen bei der armasuisse.
  • Meiringen: 215 Vollzeitstellen, davon 20 Lehrstellen.

Hinzu kommen weitere rund 800 Vollzeitstellen bei den Standorten der RUAG MRO Holding AG in Emmen, Alpnach und Stans, welche in direktem Zusammenhang mit der Luftwaffe stehen. An den drei Standorten werden rund 120 Lernende ausgebildet.

In Meiringen selbst hat die RUAG MRO Holding AG keine Mitarbeitenden, die direkte Leistungen für die Luftwaffe erbringen. In Wilderswil und Zweisimmen jedoch hat die RUAG MRO Holding AG insgesamt rund 220 Vollzeitstellen in direktem Zusammenhang mit der Luftwaffe. Darunter sind an diesen beiden Standorten insgesamt 39 Lernende.

In Payerne, wo die RUAG MRO Holding AG einen neuen Standplatz betreibt, bestehen 16 Vollzeitstellen. Daneben sind mindestens Anteile von wichtigen Supportfunktionen in Bereichen wie Logistik, Finanzen oder HR innerhalb des Unternehmens dazuzuzählen.

Externe Partner

An den jeweiligen Standorten werden zudem Leistungen von externen Partnern bezogen. Hierbei geht es zum Beispiel um Zulieferer diverser Hilfs- und Verbrauchsmaterialen oder von Mobiliar, Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, Kantinen-Verpflegung, Wartung von Firmenfahrzeugen, Umgebungsarbeiten, Leistungen von Reinigungsinstituten und Wäschereien, von Transportunternehmen oder von Hotellerie und Gastronomie. Dabei kann man von einigen Millionen Franken pro Jahr ausgehen.

Investitionen
In den Jahren 2022–2029 sollen über 425 Millionen Franken (525 Millionen inkl. F-35A) in die Luftwaffen-Standorte Payerne, Emmen und Meiringen investiert werden.

  • Payerne: In den Jahren 2015–2021 wurden bedeutende Investitionen in Immobilien auf dem Militärflugplatz und auf dem Waffenplatz getätigt, die sich auf insgesamt 249 Millionen Franken belaufen. In den Jahren 2022–2029 werden weitere 281 Millionen Franken (343 Millionen inkl. F-35A) investiert. 
  • Emmen: In den Jahren 2015–2021 sind rund 126 Millionen Franken investiert worden. In den Jahren 2022–2029 sind weitere Investitionen im Umfang von 101 Millionen Franken (114 Millionen inkl. F-35A) geplant.
  • Meiringen: Für Instandhaltung und Neubauten sind in den Jahren 2015–2021 rund 41 Millionen Franken investiert worden. In den Jahren 2022–2029 sind weitere Investitionen im Umfang von 44 Millionen Franken (68 Millionen inkl. F-35A) geplant.

Direkte Offsets bestehen darin, dass der ausländische Kriegsmateriallieferant Unterlieferanten in der Schweiz Aufträge für für die Herstellung und Lieferung von Komponenten des von der Schweiz zu beschaffenden Kriegsmaterials gibt. Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens in der Schweiz fliessen in das zu beschaffende Rüstungsgut ein.

Indirekte Offsets haben keinen direkten Bezug zum Rüstungsgut, das beschafft wird, werden aber durch das Beschaffungsvorhaben initiiert. Der ausländische Hersteller wird verpflichtet, für einen bestimmten Betrag der Schweizer Industrie zivile oder militärische Aufträge aus seinem Einflussbereich zu erteilen oder ihr den Zugang zu solchen Aufträgen zu verschaffen.

 

Offsets haben zum Ziel, die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz durch zusätzliches Know-how und verbessertem Marktzugang zu stärken.

Zu diesem Zweck verpflichtet der Bund ausländische Rüstungslieferanten zu einer industriellen Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus dem sicherheits- und wehrtechnischen Bereich in der Schweiz. Dadurch soll die Abhängigkeit vom Ausland in diesem Bereich reduziert und somit die Durchhaltefähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweiz bei internationalen Krisen gestärkt werden.

Die STIB umfasst Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die in der Schweiz über Kompetenzen, Fähigkeiten und Kapazitäten im sicherheits- und wehrtechnischen Bereich verfügen.


Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Maja Riniker
Siehe auch: Offset-Policy der armasuisse Anhang 1 vom 1. November 2022

Der Bundesrat stellt bei den Kompensationsgeschäften sicher, dass folgender Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit als möglich eingehalten wird: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz, 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.

Mit dem Offsetkonzept des F-35A wurden mit dem Eingang der zweiten Offerte am 18. November 2020 verschiedene Offsetprojekte eingereicht.

Nach der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 durch das Parlament wurden die Beschaffungsverträge und die Offsetvereinbarungen unterzeichnet. Damit wurden die Offsetverpflichtungen wirksam. Sobald die Hersteller ihrerseits von der US-Regierung unter Vertrag genommen werden, können sie mit der Schweizer Industrie Verträge abschliessen und damit Offsetprojekte realisieren.

Die Offsetprojekte werden laufend weiterentwickelt. Die Offsetverpflichtung von 60 Prozent des Vertragswerts ist bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung respektive Ende 2034 restlos zu erfüllen. 
 

Siehe auch: Offsetregister beim Bundesamt für Rüstung armasuisse
Siehe auch: Artikel vom 16.08.2021 «Die Offsetpflicht von Lockheed Martin beim F-35A»
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrat Fabien Fivaz

Die Schweiz lässt mindestens 24 der insgesamt 36 F-35A Kampfflugzeuge im italienischen Cameri produzieren. Bei 4 weiteren Flugzeugen laufen Abklärungen, ob ihre Endmontage stattdessen im Rahmen eines Offsetprojektes in der Schweiz stattfinden kann. Die ersten 8 Flugzeuge werden in Fort Worth in den USA hergestellt, weil mit ihnen vor Ort die Initialausbildung der Schweizer Pilotinnen und Piloten stattfinden wird.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Lorenzo Quadri

air2030-offset

Die Höhe der Offsetverpflichtung ergibt sich aus dem Vertragswert, der zwischen der US-Regierung und Lockheed Martin als Hersteller der neuen Kampfflugzeuge F-35A vereinbart wird. Dieser ist zu 60 Prozent durch Offset zu kompensieren.

Lockheed Martin muss die Offsetverpflichtung von rund 2,9 Milliarden Franken, was 60 Prozent des Vertragswerts entspricht, bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung respektive Ende 2034 erfüllen. Rund 1 Milliarde Franken davon, also 20 Prozent des Vertragswerts, betreffen direkten Offset.

Der Verpflichtungskredit beinhaltet zum Vertragswert noch zusätzliche Elemente, welche jedoch nicht offsetpflichtig sind. Dazu gehören Leistungen der US-Regierung, direkte Beschaffungen im Inland, die Mehrwertsteuer und der Risikozuschlag. Beim F-35A beträgt der Verpflichtungskredit 6,035 Milliarden Franken.
 

Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellati-on von Ständerat Olivier Français

Die Aufträge müssen in den Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) in die folgenden Wirtschaftszeigen gemäss NOGA 2008 gehen: Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erde, Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Maschinenbau, Herstellung von Automobilen und Automobilteilen, Sonstiger Fahrzeugbau, Herstellung von sonstigen Waren gem. NOGA 3299, Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen, Luftfahrt, Telekommunikation, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Informations-dienstleistungen, Architektur- und Ingenieurbüros (technische, physikalische und chemische Untersuchung), Forschung und Entwicklung sowie Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern.

Auch muss folgender Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit als möglich eingehalten werden: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz und 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.

Zudem muss es sich um zusätzliche Aufträge für die Schweizer Industrie handeln, die mindestens 20 Prozent Schweizer Wertschöpfung aufweisen.

  • Falls die Wertschöpfung in der Schweiz zwischen 20 und 61 Prozent liegt, wird der effektive Wert angerechnet;
  • falls sie höher als 61 Prozent liegt, werden 100 Prozent angerechnet;
  • falls sie unter 20 Prozent liegt, erfolgt keine Anrechnung.

Bei den direkten und indirekten Offsets sind Multiplikatoren zugelassen. Das gilt für alle Offsetgeschäfte und damit auch für die Beschaffungen des neuen Kampfflugzeugs und der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite. Besonders sicherheitsrelevante Transaktionen, die zum Beispiel den Transfer sicherheitsrelevanter Schwerpunkttechnologien einschliessen und eine hohe Autonomie versprechen, können so über ihren nominalen Wert hinaus (bis maximal zu ihrem dreifachen Wert) angerechnet werden. Damit wird berücksichtigt, dass der von den Investitionen generierte sicherheitspolitische Wert höher sein kann als die reinen finanziellen Aufwendungen. Zudem erhöht dies den Anreiz beim ausländischen Hersteller besonders sicherheitsrelevante Transaktionen vorzunehmen.

Die Durchführungsverantwortung für Offset liegt bei armasuisse. Dabei werden die direkten Offsetgeschäfte durch die armasuisse überwacht. Bei der Überwachung der indirekten Offsetgeschäfte hat armasuisse eine Vereinbarung mit dem Verein ASIPRO (Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs) abgeschlossen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine möglichst zielgerichtete und effiziente Umsetzung der Offset-Policy der armasuisse. ASIPRO besteht aus Industrieverbänden der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Landesteile. ASIPRO vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Offset-Angelegenheiten und betreibt das Offset-Büro Bern. Dieses ist Anlaufstelle bei Offset-Fragen, vermittelt bei Bedarf Geschäftskontakte und unterstützt armasuisse bei der Kontrolle von indirekten Offset-Geschäften durch Fachkompetenz und Industrieerfahrung.

Eine vom VBS beauftragte unabhängige Revisionsstelle überprüft die Geschäftsführung von armasuisse auf ihre Zweckmässigkeit und Transparenz. Sie kontrolliert stichprobenartig die Genehmigungsentscheide zu einzelnen Offset-Geschäften auf ihre Konformität mit den Vorgaben. Die unabhängige Revisionsstelle erstattet regemässig Bericht und kann Empfehlungen abgeben.

Im Rahmen der strategischen Aufsicht informiert armasuisse die Departementsleitung VBS jährlich über die Umsetzung der Rüstungsstrategie und die Zielerreichung.

armasuisse führt ein öffentliches Offsetregister, in welchem die offsetpflichtigen Beschaffungsprojekte, die ausländischen Hersteller, die berücksichtigten Schweizer Unternehmen sowie die sprachregionale Verteilung und die offene Offsetverpflichtung enthalten sind. Angaben zu einzelnen Offsetgeschäften, wie Auftragsumfang, -datum und -laufzeit unterliegen dem strafrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnis. armasuisse ist nicht befugt, diese Angaben zu publizieren.
 

Siehe auch: Umsetzung der Empfehlungen aus der Abklärung Offset-Geschäfte Air2030 von Bundesrätin Viola Amherd vom 23. Dezember 2021
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
 

Die Offsetverpflichtung ist bei der Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge und der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite bis am 31. Dezember 2034 zu erfüllen. Wird sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht restlos erfüllt, wird eine Konventionalstrafe von 5 Prozent auf dem nicht erfüllten Anteil fällig. Die Strafe ist einmalig und nicht befreiend, das heisst der ausländische Offsetverpflichtete bleibt weiterhin zur Vertragserfüllung innerhalb einer auszuhandelnden, angemessenen Nachfrist verpflichtet.

Das Offset-Büro Bern basiert auf einer Vereinbarung (Public-Private-Partnership) zwischen armasuisse und der Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs (ASIPRO). Letztere besteht aus den Industrieverbänden Swissmem/SWISS ASD, Groupement Romand pour le matériel de Défense et de Sécurité (GRPM), digitalswitzerland und Swissmechanic. Sie betreiben gemeinsam das Offset-Büro Bern.

Abhängigkeiten

Die Schweiz strebt möglichst viel Autonomie an. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Herstellerunternehmen und -land ist in einer globalisierten Welt unmöglich. Der Aufbau des ganzen Know-how und die Beschaffung aller Ersatzteile, so dass die Schweiz auf Dauer das Flugzeug völlig selbständig betreiben könnte, wären viel zu teuer und wirtschaftlich ineffizient.

Die Schweizer Industrie wäre im Übrigen technisch und finanziell nicht in der Lage, ein eigenes Kampfflugzeug samt allen Komponenten (Elektroniksysteme, Sensoren usw.) zu produzieren.
 

Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 9. März 2020 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf

Die Schweiz strebt möglichst viel Autonomie an. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Herstellerunternehmen und -land ist in einer globalisierten Welt nicht möglich.

Beim F-35A ist insbesondere die Cybersicherheit sehr gut gewährleistet, weil das Cybermanagement, die Sicherheit der Rechnerarchitektur und die auf Cyberschutz ausgerichteten Massnahmen umfassend gewährleistet sind.

Beim F-35A bestimmt die Schweiz selbst, welche Daten sie über Datenlinkverbindungen mit anderen Luftwaffen austauscht oder welche logistischen Daten an den Hersteller zurückgemeldet werden. Zudem erfolgen Betrieb und Unterhalt des Flugzeuges in der Schweiz durch die Luftwaffe und RUAG Schweiz.

Der F-35A wird von vielen Ländern – insbesondere europäischen – und mit den höchsten Stückzahlen eingesetzt; dies reduziert die Abhängigkeiten eines einzelnen Landes wie der Schweiz.

Übrigens ist die Technologie der Systeme, welche Interoperabilität ermöglichen, auch bei den Modellen der europäischen Hersteller US-amerikanisch (z.B. Datalink, Satellitennavigation). 
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 2019 auf das Postulat von Nationalrat Marcel Dobler
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 9. März 2020 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf

Welche Daten mit dem Hersteller Lockheed-Martin oder anderen Staaten ausgetauscht werden, entscheidet einzig die Schweiz.

Wie und wann der F-35A zur Wahrung der Lufthoheit und zum Schutz der Bevölkerung gegen Bedrohungen aus der Luft eingesetzt wird, bestimmt alleine die Schweiz.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth

Der Betrieb und die Instandhaltung der F-35A wird in der Schweiz erfolgen. Die entsprechenden Arbeiten werden durch Schweizer Personal durchgeführt.

Weiter trägt die Haltung eines Ersatzlagers dazu bei, die Abhängigkeit zu vermindern. Eine Vorgabe für die Bemessung des Logistikpakets neuer Kampfflugzeuge ist, dass bei geschlossenen Grenzen und nicht sichergestellter Ersatzteilbewirtschaftung vom und ins Ausland während rund sechs Monaten die Lufthoheit gewahrt und der Ausbil-dungs- und Trainingsbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Nicht zuletzt soll die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz via Offsets durch zusätzliches Know-how und verbessertem Marktzugang gestärkt werden.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth

Die Beschaffung des F-35A ist nicht bestimmend für das Ausmass an Unabhängigkeit oder Eigenständigkeit in der Schweizer Sicherheitspolitik. Es ist an der Schweiz zu bestimmen, mit wem und wie stark sie sicherheitspolitisch kooperieren will. Der grösste Souveränitätsverlust entstünde allerdings aus einem Verzicht auf neue Kampfflugzeuge. Für die Souveränität ist es viel bedeutsamer, dass die Schweiz auch künftig ihren eigenen Luftraum, das Land und die Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft schützen kann. Dafür braucht die Schweiz neue Kampfflugzeuge.

Umwelt

Der F-35A wird ab den Standorten Payerne, Meiringen und Emmen betrieben. Bei allen Militärflugplätzen werden die Bewegungszahlen mit dem F-35A gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18- und F-5-Flotte um die Hälfte oder mehr reduziert.

  • Die Anzahl der tatsächlichen Flugbewegungen wird sich in Payerne von heute durchschnittlich 8391 pro Jahr um 50 Prozent auf 4200 reduzieren, in Meiringen von heute 4096 um ebenfalls 50 Prozent auf 2040 und in Emmen von 2616 um 70 Prozent auf 1090.
  • Bei den Planungszahlen, die für die letzten Lärmberechnungen zum Sachplan Militär verwendet wurden, fällt die Reduktion ähnlich aus. In Payerne verringert sich die Planungszahl von 11’000 um 50 Prozent auf 5500, in Meiringen von 5000 um ebenfalls 50 Prozent auf 2500 und in Emmen von 4100 um 63 Prozent auf 1500.

Als Flugbewegung wird eine Landung sowie auch ein Start bezeichnet, zu jedem Flug gehören also immer mindestens zwei Flugbewegungen. Ein «touch-and-go», also eine Landeübung mit erneutem Start zählt ebenfalls als 2 Bewegungen.
 

Siehe auch: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A des VBS vom 2. Februar 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth

Die Lärmemissionen der Kandidaten wurden in der Evaluation durch Messungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) mit deren Messmitteln erhoben. Diese flossen in die Kosten-Nutzen-Analyse ein, in der die Kandidaten miteinander verglichen wurden.

Zusammenfassend war der F-35A beim Start im Durchschnitt etwa 3 dB(A) lauter als der heutige F/A-18. 3 dB(A) stellen einen Lärmunterschied dar, welcher im Alltag in einer Flugplatzumgebung mit dem Gehör gerade wahrnehmbar ist. Bei der Landung war der F-35A im Durchschnitt 0 – 1 dB(A) lauter als der F/A-18. Beim Rollen am Boden war der F-35A rund 5 dB(A) lauter als der F/A-18. Der Anteil tieferer Frequenzen ist beim F-35A grösser als beim F/A-18, was zu einer unterschiedlichen Wahrnehmung des Lärms führen kann. Da der F-35A im Durchschnitt etwa 3 db(A) lauter ist, decken die Lärmkonturen, die einer bestimmten Lärmimmission entsprechen, beim Start mit dem F-35A eine grössere Fläche ab als beim Start mit dem F/A-18.

Für die Abschätzung der Gesamtlärmbelastung während eines Jahres ist neben dem Lärm beim Start und bei der Landung auch die Anzahl der Flugbewegungen von Bedeutung. Aufgrund der vorgesehenen Flugstunden und der durchschnittlich längeren Trainingsmissionen können gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18C und F-5 in den letzten Jahren die Flugbewegungen mit dem F-35A in etwa um die Hälfte reduziert werden. Ausgehend vom heutigen Stationierungskonzept ergibt sich daraus eine durchschnittlich gleichbleibende Jahreslärmbelastung gemäss Lärmschutz-Verordnung.

In Zusammenarbeit mit der EMPA wird in einem nächsten Schritt die Lärmbelastung für die Militärflugplätze Payerne, Meiringen und Emmen basierend auf den oben aufgeführten Bewegungszahlen für den F-35A berechnet. Diese Berechnungen werden die Grundlage für die Überarbeitung der Objektblätter zum Sachplan Miitär sein. Das VBS wird diese Entwürfe den Behörden und Interessengruppen in der Umgebung der betroffenen Militärflugplätze präsentieren und mit diesen mögliche Vor- und Nachtteile von Verfahrensvarianten abwägen. Anschliessend sollen die Berechnungen finalisiert werden.

Dem VBS ist es ein wichtiges Anliegen, die Lärmbelastung so tief wie möglich zu halten, deshalb wird bereits heute zusammen mit dem Hersteller Lockheed-Martin und der EMPA nach verfahrenstechnischen Möglichkeiten zu weiteren Lärmreduktionsmassnahmen gesucht (z.B. bei den Starts und Landungen). Im Rahmen der Lärmsanierung unter Berücksichtigung der Einführung des neuen Kampfflugzeuges wird das VBS zudem bei Bedarf im Umfeld der Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster einbauen.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Dezember 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A des VBS vom 2. Februar 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf das Postulat von Nationalrat Christophe Clivaz

Das VBS hat bisher in zwei Phasen Schallschutzfenster im Umfeld der Militärflugplätze auf seine Kosten eingebaut: In einer ersten Phase in der ersten Hälfte der 2000er-Jahre wurden im Umfeld der Militärflugplätze Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne und Sion bei rund 200 Liegenschaften Schallschutzfenster eingebaut. Die Gesamtkosten betrugen rund 9 Millionen Franken. In einer zweiten Phase Ende 2000er/anfangs 2010er-Jahre wurden im Umfeld der Militärflugplätze Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster eingebaut. Bei Meiringen waren es rund 130 Liegenschaften für rund 5.5 Millionen Franken, bei Payerne rund 90 Liegenschaften für rund 3 Millionen Franken. Im Rahmen der Lärmsanierung unter Berücksichtigung der Einführung des neuen Kampfflugzeuges wird das VBS bei Bedarf im Umfeld der Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster einbauen.

Darüber hinaus wurden bisher für Payerne Erleichterungen für Eigentümer verfügt, deren Immobilien durch ausserordentliche Lärmeinwirkungen im Wert beeinträchtigt sind. Die entsprechenden Begehren um eine Entschädigung sind bei der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommission hängig.

Die Luftwaffe verbraucht rund 2 Prozent des insgesamt in der Schweiz getankten Kerosins. Ihr Anteil an den CO2-Emissionen aller in der Schweiz energetisch genutzten Brenn- und Treibstoffe beträgt rund 0,3 Prozent.

Umweltschutz ist dem VBS wichtig. Bis 2030 werden CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 2001 reduziert. Die restlichen Emissionen werden ab dem Jahr 2020 zusätzlich vollständig durch Zertifikate kompensiert. Dies gilt auch für die Luftwaffe und die gesamte Armee und gehört zu den Massnahmen, die der Bundesrat für die Verwaltung beschlossen hat.

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe Medienmitteilungen vom 3. Juli 2019 und 13. Dezember 2019

Da die technische Machbarkeit für den Einsatz von Biokraftstoffen auch in der militärischen Luftfahrt in den letzten Jahren erwiesen wurde, werden die Entwicklungen in diesem Bereich im Auge behalten.

Was die Herstellung von Biokraftstoffen betrifft, gilt in der Schweiz allerdings der Grundsatz, dass Pflanzen zuerst als Nahrungsmittel, dann als Futtermittel und erst zuletzt als Treibstoff verwendet werden.

Die Forschung zu Biokraftstoffen ist auch in der Schweiz in vollem Gange. Bis zu einer grossindustriellen Herstellung von Biomass-to-Liquid Kraftstoffen sind sowohl in der Entwicklung wie auch in der Produktion noch umfassende Investitionen nötig.

Der F-35A erlaubt den Einsatz von synthetischem Kraftstoff (Biokraftstoff). Dieser kann dem herkömmlichen Kraftstoff gemäss heute geltenden Normen bis zu einem Grad von 50 Prozent beigemischt werden. Das VBS arbeitet daran, dieses Potenzial möglichst bald auszuschöpfen.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 2021 auf die Interpellation von Nationalrat Andrey Gerhard
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 2009 auf das Postulat von Nationalrat Jacques Burgeois

Gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18- und F-5-Flotten reduziert sich der Jahreskerosinverbrauch mit dem F-35A um rund 25 Prozent aufgrund des gesamthaft tieferen Flugstundenbedarfs.


Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth

Evaluation

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Anforderungen und erste Offerte (2018 bis 2019)
Basierend auf den vom VBS am 23. März 2018 veröffentlichten Anforderungen übergaben die fünf Kandidaten am 25. Januar 2019 ihre Offerten für neue Kampfflugzeuge an armasuisse:

  • Eurofighter (Airbus, Deutschland),
  • F/A-18 Super Hornet (Boeing, USA),
  • Rafale (Dassault, Frankreich),
  • F-35A (Lockheed-Martin, USA),
  • Gripen E (Saab, Schweden). Saab nahm jedoch nicht an der Flug- und Bodenerproung in der Schweiz teil; der Gripen E ist nicht mehr Teil des Auswahlverfahrens.

Alle Sachangaben sind strikt von den Preisen getrennt. Dieser sogenannte 2-Envelope-Prozess stellt sicher, dass die Fachleute des VBS, welche die technischen Aspekte der Flugzeugtypen bewerten, keine Einsicht in die Kosten erhalten, und umgekehrt.

Analyse- und Erprobungsphase (2019)

  • Von Februar bis März 2019 wurden die Flugzeuge in den jeweiligen Simulatoren bei den Kandidaten erprobt.
  • Neben der Simulator-Erprobung wurden von Februar bis März 2019 sogenannte Produkt-Support-Audits durchgeführt. In diesen Audits zeigten die Luftwaffen der Herstellerländer auf, wie die Flugzeuge betrieben und instandgehalten werden und wie die Ausbildung erfolgt.
  • Zwischen April und Juni 2019 wurden die Flugzeuge in Payerne einer Flug- und Bodenerprobung unterzogen.
  • Parallel zu den obigen Erprobungsaktivitäten wurden die Antworten auf den Fragenkatalog, den die Kandidaten mit der ersten Offerte beantworten mussten, ausgewertet. 

Zweite Offerte und Evaluationsbericht (2020 bis 2021)

  • armasuisse hat auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Analyse- und Erprobungsphase eine zweite Offertanfrage erstellt und den Kandidaten am 10. Januar 2020 übergeben. Die Offerten sind am 18. November 2020 bei armasuisse eingegangen.
  • Im Januar 2021 wurden alle Kandidaten eingeladen, armasuisse innerhalb zweier Wochen zu bestätigen, dass es sich bei der Offerte vom November 2020 um ihr letztes und vorteilhaftestes Angebot handelt (best and final offer). Alternativ wurde allen Kandidaten die Möglichkeit eröffnet, innerhalb derselben Frist ihre kommerziellen Offerten zu optimieren, ohne Abstriche am offerierten Leistungsumfang vorzunehmen.
  • Am 12. Mai 2021 wurden die Kandidaten aufgefordert, einen nachgeführten Zahlungsplan gemäss den Vorgaben des VBS zu offerieren. Dabei wurden ausschliesslich Änderungen des Lieferplanes akzeptiert, Änderungen des Angebotes hingegen nicht.
  • Mit den Informationen aus der zweiten Offerte und auf Basis der Fachberichte wurde der Gesamtnutzen jedes Kandidaten ermittelt und die Kandidaten nutzenseitig miteinander verglichen.
  • Die Gegenüberstellung von Gesamtnutzen und Gesamtkosten (Beschaffungs- und Betriebskosten für 30 Jahre) sowie die Risikoanalyse erfolgte erst nach der Referendumsabstimmung im Evaluationsbericht. Er bildete die Entscheid-Grundlage für den Typenentscheid.

Typenentscheid (2021)

  • Am 30. Juni 2021 hat sich der Bundesrat zugunsten von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A des US-Herstellers Lockheed Martin und von 5 Feuereinheiten des Typs Patriot des US-Herstellers Raytheon entschieden.
  • Nach dem Typenentscheid wurden mit der US-Regierung die Beschaffungsverträge bereinigt. Diese sogenannten Letters of Offer and Acceptance (LOA) waren vorerst einseitig, das heisst von den USA, unterschrieben. Mit der Unterzeichnung seitens der Schweiz, traten diese am 19. September 2022 in Kraft.
     

Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Maja Riniker

Die Kandidaten wurden mit einer Kosten-Nutzen-Analyse miteinander verglichen. Dabei hatte das VBS eine Gewichtung der vier Hauptevaluationskriterien für den Nutzen des Systems festgelegt:

  • Wirksamkeit (operationelle Wirksamkeit, Einsatzautonomie): 55%
  • Produktesupport (Wartungsfreundlichkeit, Supportautonomie): 25%
  • Kooperation (zwischen den Streitkräften und den Beschaffungsbehörden): 10%
  • Direkte Offsets: 10%


Zum Vergleich der Kandidaten wurde beim neuen Kampfflugzeug und beim System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite der Gesamtnutzen den Kosten (Beschaffungs- und Betriebskosten) gegenübergestellt. Die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungskosten wurden nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind.

Patriot

Allgemein

Derzeit haben sich 18 Staaten, davon 8 in Europa, für Patriot entschieden.

Derzeit haben sich 18 Staaten, davon 8 in Europa, für Patriot entschieden.

Die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Armeebudgets ermöglicht es, auf die veränderte potenzielle Bedrohung zu reagieren und früher als geplant die Beschaffung von Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE zu beantragen.

Die Beschaffung der PAC-3 MSE mit der Armeebotschaft 2023 erweitert die bodengestützte Luftverteidigung mit der Fähigkeit, Kurzstreckenraketen wesentlich wirksamer zu bekämpfen. Zudem erhöht die Beschaffung die Durchhaltefähigkeit im Falle eines Konflikts, weil mehr Abwehrmittel zur Verfügung stehen.

Mit der Armeebotschaft 2022 werden Lenkwaffen des Typs PAC-2 GEM-T beschafft.

Das Patriot-System wird vorwiegend in der Schweiz instandgehalten werden. Dies hat den Vorteil, dass das System weitgehend unabhängig betrieben und während längerer Zeit autonom eingesetzt werden kann.

Als Materialkompetenzzentrum ist die Ruag AG vorgesehen. Sie wird den Betrieb unterstützen und das Material bewirtschaften. Die Logistikbasis der Armee und die Ruag AG werden das System instandhalten. Dazu wird das Personal dieser beiden Organisationen so geschult, dass es gemeinsam alle erforderlichen Logistikarbeiten selbstständig erledigen und die Truppe unterstützen kann.

Die Schweiz profitiert von einer zuverlässigen Ersatzteilversorgung, da das Patriot-System weltweit im Einsatz steht. Dies führt dazu, dass der Vorrat für Ersatzteile für den Normalbetrieb tief gehalten werden kann. Die Schweiz beschafft aber zusätzlich ein Ersatzteilpaket, das ermöglicht, das Patriot-System bei geschlossenen Grenzen während mehreren Monaten autonom in der Schweiz instand zu halten und einzusetzen.

Kosten

Die Beschaffungskosten von Patriot beinhalten im Rahmen der Armeebotschaft 2022 nebst den 5 Feuereinheiten auch die Führungselemente, die Lenkwaffen (PAC-2 GEM-T), die Ausbildung und Ausbildungssysteme, die Logistikpakete inklusive des Ersatzmaterials. Ebenfalls in den Beschaffungskosten enthalten sind die Kosten für die Integration in die schweizerischen Führungs- und Informationssysteme, für Unterstützungsleistungen durch die Industrie sowie für Material, das die Schweiz bei Dritten beschafft und an den Hersteller des Waffensystems liefert. Weiter sind ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA sowie die Mehrwertsteuer auf Importen enthalten.

Im Rahmen der Armeebotschaft 2023 beinhalten die Beschaffungskosten die Lenkwaffen (PAC-3 MSE), die Anpassung der Transportmittel und Transporte in die Schweiz sowie ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA und die Mehrwertsteuer auf Importen.

Die Anpassungen der Immobilien gehören nicht zu den Beschaffungskosten. Sie wurden aber mit der Armeebotschaft 2022 vom Parlament bewilligt.und werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert.

Der Verpflichtungskredit für die Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot gemäss der Armeebotschaft 2022 beträgt 1,987 Milliarden Franken.

Der in der Armeebotschaft 2023 enthaltene Verpflichtungskredit für die Lenkwaffen zur Fähigkeitserweiterung (PAC-3 MSE) beträgt 300 Millionen Franken.
 

Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth

Die Betriebskosten für die Nutzung über 30 Jahre betragen 1,7 Milliarden Franken. Es wird mit jährlichen Kosten von rund 56 Millionen Franken gerechnet:

  • Personalaufwände 4 Millionen Franken (z. B. für das Systemmanagement, die Bereitstellung und den Betrieb, die Logistikplanung und -lagerung, die Instandhaltung),
  • Aufwände für Leistungen des Materialkompetenzzentrums Ruag AG 44 Millionen Franken (z. B. für die Systembetreuung, die Instandhaltung, die Materialwirtschaft),
  • Aufwände für Leistungen von Dritten 8 Millionen Franken (z. B. für die Instandhaltung nicht systembezogenen Materials sowie für Fahrzeuge und Informatik).

Nicht berücksichtigt wurden die Ausgaben für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprojekte sowie Ausserdienststellungskosten, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden wären. Diese Kosten würden jeweils vom Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.

Das VBS beschafft Patriot inklusive der Lenkwaffen via «Foreign Military Sales» (FMS) von der US-Regierung zu denselben Konditionen, die sie für sich selbst zur Anwendung bringt. Die US-Regierung wiederum wickelt die Beschaffung über eigene Verträge mit der US-Industrie ab. In diesn sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt und werden auch mittels einer strengen Aufsicht eingefordert.

Bauliche Massnahmen

Patriot wird an mehreren Standorten gelagert werden. Die Truppen werden auf dem Waffenplatz Emmen sowie auf den Übungsplätzen Bettwil (Kanton Aargau) und Gubel-Menzingen (Kanton Zug) ausgebildet werden. Dazu sind technische Installationen zu modernisieren sowie veraltete Gebäude zu sanieren und nötigenfalls durch Neubauten zu ersetzen oder zu ergänzen.

 

Die Infrastruktur für die Ausbildung in Emmen genügt den baulichen und technischen Anforderungen nicht mehr und hat das Ende der Nutzungsdauer erreicht. Sie wird durch einen Neubau ersetzt. Ein weiterer Neubau wird für die Ausbildung der Logistiktruppen erstellt. Auf dem Ausbildungsgebäude werden Photovoltaikmodule mit einer Gesamtfläche von rund 3000 Quadratmetern installiert.

Das Bürogebäude auf dem Hauptübungsplatz in Bettwil hat ebenfalls das Ende der Nutzungsdauer erreicht und wird durch ein Theoriegebäude ersetzt. Die Ausbildungsplätze werden angepasst und der Standort an das Führungsnetz Schweiz angeschlossen.

Auf dem Nebenübungsplatz in Gubel-Menzingen kann das Gebäude ohne wesentliche Eingriffe für die Ausbildung weitergenutzt werden. Die Ausbildungsplätze und die Zufahrt werden jedoch angepasst.

Um Systemkomponenten und Lenkwaffen zu lagern, sind geschützte Anlagen notwendig. Diese müssen an die Anforderungen des neuen Systems angepasst, saniert und neu eingerichtet werden. Veraltete Installationen sind zu ersetzen. Bestehende Hallen erfüllen die Anforderungen für die Lagerung der Systemkomponenten und der Lenkwaffen des Patriot-Systems nicht. Deshalb werdenb eine Halle angepasst und instandgesetzt und ein zusätzliches Lagergebäude erstellt.

Für die baulichen Massnahmen ist ein Verpflichtungskredit von 66 Millionen Franken notwendig (inkl. Kostenungenauigkeit von 15,7 Millionen Franken).

Volkswirtschaft

MMit dem Offsetkonzept von Patriot wurden mit dem Eingang der zweiten Offerte am 18. November 2020 Offsetprojekte eingereicht.

Nach der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 durch das Parlament wurden die Beschaffungsverträge und die Offsetvereinbarungen unterzeichnet. Damit wurden die Offsetverpflichtungen wirksam. Sobald die Hersteller ihrerseits von der US-Regierung unter Vertrag genommen werden, können sie mit der Schweizer Industrie Verträge abschliessen und damit Offsetprojekte realisieren.

Zu den eingereichten und von der armasuisse bereits vorgenehmigten Projekten gehört zum Beispiel die Herstellung einer Vielzahl unterschiedlicher elektronischer Bauteilgruppen sowohl für die Schweiz als auch für Dritte oder die Adaption von Systemkomponenten auf europäische Fahrzeuge.

Die Offsetprojekte werden laufend weiterentwickelt. Die Offsetverpflichtung von 100 Prozent des Auftragswerts ist bis spätestens vier Jahre nach der letzten Systemlieferung respektive Ende 2034 restlos zu erfüllen.

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100 Prozent bei der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB):

  • 20 Prozent direkte Offsets,
  • 80 Prozent indirekte Offsets.

Der folgende Verteilschlüssel zwischen den Regionen soll so weit als möglich eingehalten werden: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz und 5 Prozent italienischsprachige Schweiz.

Evaluation

Die Kandidaten wurden mit einer Kosten-Nutzen-Analyse miteinander verglichen. Dabei hatte das VBS eine Gewichtung der vier Hauptevaluationskriterien für den Nutzen des Systems festgelegt:

  • Wirksamkeit (operationelle Wirksamkeit, Einsatzautonomie): 55%
  • Produktesupport (Wartungsfreundlichkeit, Supportautonomie): 25%
  • Kooperation (zwischen den Streitkräften und den Beschaffungsbehörden): 10%
  • Direkte Offsets: 10%


Zum Vergleich der Kandidaten wurde beim neuen Kampfflugzeug und beim System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite der Gesamtnutzen den Kosten (Beschaffungs- und Betriebskosten) gegenübergestellt. Die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungskosten wurden nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind.

C2Air/Radar

Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako

Das Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako dient dazu, zivile und militärische Flugzeuge, Helikopter, usw. zu erkennen und die Einsätze der Luftwaffe zu führen. Das von Florako erzeugte Luftlagebild wird durch die Kampfflugzeuge und die Sensoren der bodengestützten Luftverteidigung ergänzt. Florako ist die zentrale Schaltstelle des Gesamtverbundes der Luftwaffensysteme. Florako besteht aus fünf Teilsystemen: 

  • Radargeräte (Flores): Mit den Flores-Sekundärradaren können Flugzeuge erkannt werden, die Transpondersignale aussenden. Fremde, nicht kommunizierende Flugzeuge lassen sich nicht identifizieren. Mit den Flores-Primärradaren lassen sich auch Flugobjekte erfassen, die sich nicht durch ein Transpondersignal zu erkennen geben. Zudem können die Sekundärradare dank Freund-Feind-Erkennungsverfahren Staatsflugzeuge erkennen.
  • Radarluftlagesystem (Ralus)
  • Luftnachrichtensystem-Einsatzzentralen (Lunas EZ)
  • Sprach- und Datenkommunikationssystem (Komsys)
  • Taktische Datenübertragung (Datalink)

Das Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako wurde mit den Rüstungsprogrammen 1998 und 1999 beschafft. Mit dem Rüstungsprogramm 2004 erfolgte die Beschaffung der Software und Installationen für die Datalink-Verbindung zum Kampfflugzeug F/A-18. Damit die Fähigkeit zur Luftraumüberwachung und zur Lufteinsatzführung bis 2040 erhalten werden kann, müssen die Florako-Teilsysteme teilweise ersetzt oder werterhalten werden.

  • Mit der Armeebotschaft 2016 wurde der Werterhalt der Flores-Primärradare beschlossen (91 Mio. Fr.).
  • Mit der Armeebotschaft 2018 wurde ein Verpflichtungskredit zum Werterhalt und zur Fähigkeitserweiterung der Flores-Sekundärradare, eine Modernisierung der Datalink-Verschlüsselung (114 Mio. Fr.) und ein Zusatzkredit für die Flores-Primärradare (16 Mio. Fr.) beschlossen.
  • Mit der Armeebotschaft 2020 wurde der Ersatz  der beiden Führungssysteme Ralus (Radarluftlagesystem) und Lunas-EZ (Luftnachrichtensystem-Einsatzzentralen) durch SkyView beschlossen (155 Mio. Fr.).
  • Mit der Armeebotschaft 2021 wurde die Ausstattung der Rechenzentren des VBS bewilligt damit militärische Systeme wie SkyView und Anwendungen wie SAP in den  Rechenzentren betrieben werden können (79 Mio. Fr.).
  • Mit der Armeebotschaft 2023 ist je ein Zusatzkredit für den Ersatz der Führungssysteme von Florako (61 Mio. Fr.) sowie für den Ausbau der Rechenzentren VBS (98 Mio. Fr.) erforderlich. Damit kann die Integration des neuen Führungssystems SkyView in die Rechenzentren VBS erfolgen und die Luftraumüberwachung gesichert werden.
     

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Luftraumüberwachung und Einsatzleitsystem: Externe Prüfung zu Zusatzkrediten vom 24. November 2022
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 5. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Zusatzkredite für Rechenzentren und Modernisierung der Luftraumüberwachung: Unabhängige Untersuchung liegt vor (Medienmitteilung vom 12.01.2023)

Das Parlament bewilligte mit der Armeebotschaft 2020 einen Verpflichtungskredit für den Ersatz der bisherigen Führungssysteme von Florako durch das neue Führungssystem SkyView. Mit der Armeebotschaft 2021 wurde die Ausstattung der Rechenzentren des VBS bewilligt.

Zum Zeitpunkt des Entscheids für SkyView war noch offen, in welchem Umfang das Führungssystem auf Funktionalitäten der Rechenzentren VBS basieren kann und ab wann diese zur Verfügung stehen. In der Zwischenzeit wurde der Ausbau der Rechenzentren VBS auf SkyView abgestimmt. Das einsatzkritische Echtzeitsystem stellt höhere Anforderungen an die Rechenzentren VBS als angenommen. Dadurch entstehen Mehrkosten in den Bereichen Netzwerk und Verschlüsselung sowie bei den Rechenzentren VBS für zusätzliche Hardware. Damit die Integration rechtzeitig erfolgen kann und die Luftraumüberwachung gesichert ist, ist im Rahmen der Armeebotschaft 2023 je ein Zusatzkredit für den Ersatz der Führungssysteme von Florako (61 Mio. Fr.) sowie für die Beschaffung der Hardware und den Ausbau der Rechenzentren VBS (98 Mio. Fr.) erforderlich.


Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Luftraumüberwachung und Einsatzleitsystem: Externe Prüfung zu Zusatzkrediten vom 24. November 2022
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 5. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Zusatzkredite für Rechenzentren und Modernisierung der Luftraumüberwachung: Unabhängige Untersuchung liegt vor (Medienmitteilung vom 12.01.2023)

Die Verzögerung bei der Einführung von SkyView hat keinen Einfluss auf die Projekte Neues Kampfflugzeug und Bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite. Es entstehen aus heutiger Sicht weder Mehrkosten noch kommt es zu einer Verzögerung bei der Einführung.

Beim Projekt Bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite können Integrationstest zwar erst verspätet durchgeführt werden. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Einführungszeitpunkt.
 

Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Luftraumüberwachung und Einsatzleitsystem: Externe Prüfung zu Zusatzkrediten vom 24. November 2022
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 5. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Zusatzkredite für Rechenzentren und Modernisierung der Luftraumüberwachung: Unabhängige Untersuchung liegt vor (Medienmitteilung vom 12.01.2023)