Air2030 – FAQ F-35A
Allgemein
Der F-35A eignet sich ausgezeichnet für den Luftpolizeidienst. Er kombiniert eine sehr gute Steigleistung und Beschleunigungsfähigkeit auf Überschallgeschwindigkeit mit einem grossen Treibstoffvorrat. Aussentanks, welche Luftwiderstand erzeugen müssen nicht mitgeführt werden. Dies ermöglicht auch nach einem Alarmstart eine lange Einsatzdauer, um luftpolizeiliche Massnahmen durchzuführen, z.B. um ein langsames Flugzeug zur Landung zu begleiten. Der F-35A kann dank seines Treibstoffvorrates auch beim Konferenzschutz länger in der Luft verweilen als die heutigen F/A-18. Der F-35A ist mit sehr guten Sensoren für das Erfassen und Identifizieren von anderen Flugzeugen – bei Tag und bei Nacht – ausgestattet, was auch im Luftpolizeidienst ein grosser Vorteil ist. Zudem verfügt er über vorzügliche Flugeigenschaften für das Abfangen von schnellen wie auch langsameren Flugzeugen. Der F-35A wird bereits heute durch europäische Luftwaffen für Luftpolizeidienstaufgaben eingesetzt.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden Infrarot-Lenkwaffen des Typs Sidewinder AIM-9X können mit dem F-35A verwendet werden, erreichen aber um 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Die Beschaffung 36 neuer Infrarot-Lenkwaffen des Typs-AIM-9X Block II ist deshalb im Beschaffungsumfang eingeplant und liegt innerhalb des Finanzvolumens der Beschaffung des F-35A.
Die bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden Radar-Lenkwaffen AMRAAM AIM-120 C7 können mit dem F-35A weiterverwendet werden. Die Armee wird die AMRAAM-Lenkwaffe bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer in den 2040er-Jahren einsetzen. Diese Version der Lenkwaffe ist seit 2009 verfügbar und wurde mit den Rüstungsprogrammen 2011 und 2017 beschafft. Es handelt sich um eine Lenkwaffe neuer Generation, die in zahlreichen Ländern im Einsatz steht. Die Kosten für den in den 2040er-Jahren geplanten Ersatz der AMRAAM-Lenkwaffe sind in den kommunizierten Gesamtkosten (15,5 Milliarden Franken) enthalten.
Um die Luft-Boden-Fähigkeit auf dem F-35A zuzulassen und die Flugzeugbesatzungen auszubilden, wird eine geringe Anzahl zweier Typen von Präzisionsmunition beschafft. Beim ersten Typ, «GBU-54 JDAM», handelt es sich um Präzisionsmunition kurzer Reichweite. Sie wird mittels GPS oder mithilfe eines Lasersuchkopfs mit grosser Genauigkeit ins Ziel gelenkt. Auch der leichtere zweite Typ, die «GBU-53 Storm Breaker», verfügt über GPS- und Laserlenkung. Dank einer Datenlink-Verbindung kann die GBU-53 auf ihrem Flug laufend mit aktualisierten Zielinformationen versorgt werden. Beide Munitionsarten sind allwettertauglich und lassen sich mit hoher Präzision sowohl gegen statische als auch gegen bewegliche Ziele einsetzen.
Es werden keine Streumunition und keine ungelenkten Freifallbomben beschafft. Diese würden neben der Oslo-Konvention auch den humanitären Grundsätzen der Schweiz widersprechen.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 6. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Der F-35A verfügt über ein modernes Ausbildungskonzept, das dem Einsatz von Simulatoren und weiteren Ausbildungshilfsmitteln grosses Gewicht beimisst. Pilotinnen und Piloten benötigen rund 20 Prozent weniger Flugstunden als beim F/A-18 Hornet, weil sich der F-35A einfacher bedienen lässt. Sie können sich auf den Einsatz konzentrieren, da ihnen nur die für sie relevanten Informationen dargestellt werden. Der F-35A bietet überdies die Möglichkeit, im echten Flug simulativ andere Flugzeuge darzustellen.
Für die Ausbildung sollen vier untereinander vernetzte Simulatoren beschafft und in Payerne eingerichtet werden. Sie sind für die Ausbildung und das Training von Kampfjetpilotinnen und -piloten unverzichtbar: Diese können mit Simulatoren kostengünstig, umweltschonend und risikolos Flüge und Pannen trainieren.
Weitere Simulatoren werden beschafft, um Schulungen zur Instandhaltung durchzuführen. Armeeangehörige können einen grossen Teil ihrer Ausbildung auf den Simulatoren absolvieren. Damit müssen für ihre Ausbildung weniger Flugzeuge bereitgestellt werden. Dies reduziert den Materialverschleiss und erhöht die Flottenverfügbarkeit.
Um sich mit dem neuen Kampfflugzeug vertraut zu machen, wird zunächst eine Kerngruppe von Flugbesatzungen und Unterhaltspersonal in den USA ausgebildet. Die weiteren Ausbildungen erfolgen anschliessend mit eigenen Mitteln in der Schweiz. Die Ausbildung für den Einsatz von Lenkwaffen und Präzisionsmunition findet ausschliesslich in den USA statt, beispielsweise mit geplanten Verifikationsschiessen.
Die Grundausbildung der Schweizer F-35 Pilotinnen und Piloten erfolgt wie heute auf dem Pilatus PC-7 und PC-21. Anschliessend erfolgt die Umschulung auf den F-35A.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Auslieferung
Die 36 F-35A werden zwischen 2027 und 2030 kontinuierlich an die Schweiz ausgeliefert.
- Die ersten 8 F-35A werden ab dem Herstellerwerk von Lockheed Martin in Fort Worth im Jahr 2027 ausgeliefert und verbleiben dann in den USA für die Ausbildung der ersten Pilotinnen und Piloten. In den USA sind anschliessend auch Überprüfungen der Leistungen des F-35-Waffensystems in Flugversuchen vorgesehen. Diese 8 Flugzeuge werden dann
circa Ende 2029 in die Schweiz überflogen. - Im Jahr 2028 werden 8 F-35A ab dem Herstellerwerk von Leonardo in Cameri in Norditalien ausgeliefert, wo Leonardo die F-35A im Auftrag der Firma Lockheed Martin herstellt.
- 2029 und 2030 werden je zehn weitere Flugzeuge, ebenfalls von Cameri, ausgeliefert.
Der zeitliche Ablauf der Ablieferung der F-35A für die Schweizer Luftwaffe ist vertraglich vereinbart. Vor der Auslieferung eines F-35A muss die Firma Lockheed Martin die vereinbarten Qualitätsprüfungen inklusive Prüfflügen erfolgreich abgeschlossen haben. Die amerikanische Regierung und die armasuisse führen anschliessend ihre Abnahmeprüfungen durch, welche auch Abnahmeflüge beinhalten. Erst wenn diese Kontrollen erfolgreich abgeschlossen sind, wird der F-35A an die Luftwaffe ausgeliefert.
Der Beschaffungsvertrag für die Schweizer F-35A ist ein Vertrag zwischen der schweizerischen und der amerikanischen Regierung. Er beinhaltet, wie es in solchen Verträgen üblich ist, keine Konventionalstrafe. Die amerikanische Regierung wiederum beschafft die 36 schweizerischen F-35A von der Firma Lockheed Martin. Lockheed Martin produziert für die amerikanische Regierung über 150 F-35 pro Jahr und verfügt damit über gut ausgebaute Lieferketten und sehr viel Erfahrung bei der Produktion der Flugzeuge. Die Herstellerfirma und die Produktion werden durch ein breit abgestütztes Programmbüro des amerikanischen Verteidigungsministeriums und verschiedenen Kontrollorganen der amerikanischen Regierung umfassend überwacht. Das Gleiche gilt auch für die Entwicklung der neuen Block-4-Konfiguration, in welcher die Schweizer F-35A ausgeliefert werden. Dank diesen Voraussetzungen wird das Schweizer F-35A-Programm termingerecht abgewickelt werden.
Kosten
Der Planungsbeschluss zur Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge, den die Stimmbevölkerung genehmigt hat, lässt unter Berücksichtigung der Inflationsprognosen bis 2031 ein Finanzvolumen von 6,339 Milliarden Franken zu. Nachdem armasuisse den Vertrag mit der US-Regierung für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A bereinigt hat, ergibt sich (bei einem Wechselkurs von 0,95 Franken pro US-Dollar) ein Verpflichtungskredit von 6,035 Milliarden Franken. Damit wird das maximal zur Verfügung stehende Finanzvolumen unterschritten.
Die Beschaffungskosten wurden mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament zur Bewilligung vorgelegt. Die Finanzierung der F-35A läuft über das ordentliche Armeebudget.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 12. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrätin Brigitte Crottaz
Die Beschaffungskosten des F-35A beinhalten nebst den Flugzeugen auch einsatzspe-zifische Ausrüstung, Bewaffnung und Munition, Logistikpakete, Missionsplanungs- und Missionsauswertungssysteme, Ausbildungssysteme sowie die Initialausbildung.
Ebenfalls in den Beschaffungskosten enthalten sind die Kosten für die Integration in die schweizerischen Führungs- und Informationssysteme (zum Beispiel auch Anpassungen an den vorhandenen Logistiksystemen) und für Unterstützungsleistungen durch die Industrie.
Weiter sind ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA sowie die Mehrwertsteuer auf Importen enthalten.
Die Anpassungen der Immobilien gehören nicht zu den Beschaffungskosten. Sie wurden aber wie diese mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament zur Bewilligung vorgelegt. Sie werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die berechneten Betriebskosten über 30 Jahre betragen beim F-35A rund 9,4 Milliarden Franken. Damit dürften die über 30 Jahre aufgerechneten Betriebskosten etwa doppelt so hoch ausfallen, wie die Beschaffungsausgaben. Das VBS stützt sich bei den berechneten Betriebskosten auf der Offerte und auf den eigenen Erfahrungen beim Betrieb der Schweizer Kampfflugzeuge, im Besonderen der F/A-18-Flotte, ab. Eine präzise Berechnung über einen so langen Zeitraum ist jedoch naturgemäss schwierig.
Der Betrieb der neuen Kampfflugzeuge wird über 30-40 Jahre aus dem ordentlichen Armeebudget bezahlt.
In den jährlichen Betriebskosten von durchschnittlich rund 300 Millionen Franken enthalten sind die Aufwände für
- das Personal 35 Millionen Franken;
- die Systemunterstützung und die Instandhaltung durch die Industrie 230 Millionen Franken;
- den Treibstoff 35 Millionen Franken.
Die Betriebskosten enthalten auch die Teuerung in den USA während den ersten 10 Nutzungsjahren, die Mehrwertsteuer sowie die prognostizierten alterungsbedingten Kosten während einer 30-jährigen Nutzung.
Dagegen werden die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprojekte sowie Ausserdienststellungskosten nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind. Diese Kosten würden jeweils vom Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth
Die Offerte für die Beschaffungs- und die beim Anbieter entstehenden Betriebskosten für 10 Jahre ist verbindlich. Eine verbindliche Offerte, welche über 10 Betriebsjahre bzw. über 2040 hinausgeht, wäre unseriös. Deshalb stützt sich das VBS bei den berechneten Betriebskosten auf der Offerte und den eigenen Erfahrungen im Betrieb von Kampfflugzeugen ab. So wird beispielsweise die Alterung der Systeme berücksichtigt, welche in der Regel den Instandhaltungsaufwand erhöht.
Das VBS beschafft die Flugzeuge via «Foreign Military Sales» (FMS) von der US-Regierung zu denselben Konditionen, die sie für sich selbst zur Anwendung bringt. Die US-Regierung wiederum wickelt die Beschaffung über einen eigenen – für das VBS einsehbaren – Vertrag mit der US-Industrie ab. In diesem sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt und werden auch mittels einer strengen Aufsicht eingefordert. Käme es zu Kostenüberschreitungen, würde also die US-Regierung zu Gunsten der Schweiz beim Hersteller die Verbindlichkeit der Preise einfordern.
Siehe auch: Press Release U.S. Mission Switzerland vom 2. Juni 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 12. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrätin Brigitte Crottaz
Bauliche Massnahmen
Um die F-35A-Flotte einsetzen zu können, werden die bestehenden Militärflugplätze in Payerne, Meiringen und Emmen genutzt. Die Abmessungen der F-35A ähneln denjenigen der F/A-18 Hornet. Dies gilt auch für das Gewicht. Damit kann die vorhandene Immobilieninfrastruktur grösstenteils auch für die neuen Flugzeuge weitergenutzt werden. Anpassungen der Immobilien sind bei der Ausbildungsinfrastruktur, den technischen Installationen und den Sicherheitseinrichtungen notwendig.
Die Gesamtflotte der Kampfflugzeuge wird nach 2030 kleiner sein als heute. Weil die F-5 Tiger und die F/A-18 Hornet sukzessive durch die neuen Kampfflugzeuge abgelöst werden sollen, sind nur wenige bauliche Anpassungen erforderlich.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Es sollen die Immobilien auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen an die Kampfflugzeuge F-35A angepasst werden. Für die entsprechenden baulichen Massnahmen hat das Parlament einen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt (inkl. Kostenungenauigkeit von 20 Millionen Franken).
Auf dem Flugplatz Payerne sollen die Ausbildungsanlagen wie Flugsimulatoren oder Ausbildungsmittel für das Bodenpersonal in einem Trainingscenter zusammengefasst werden. Dazu sind zwei Neubauten notwendig. Das bestehende Simulatorgebäude ist für diese Zwecke zu klein und wird nicht weiterverwendet. Das neue Trainingscenter soll sowohl durch die Luftwaffe als auch – gegen Entschädigung – durch die Ruag AG genutzt werden, die als Materialkompetenzzentrum fungiert. Ebenfalls im Trainingscenter integriert werden die für den F-35A notwendigen System- und Einsatzplanungsräume. Zudem müssen Flugzeugunterstände sowie die Installationen in den einzelnen Flugzeugboxen, in der Wartungshalle und im Werkstattgebäude an die neuen Flugzeuge angepasst werden.
In Meiringen sind insbesondere die technischen Installationen bei den Flugzeug-Standplätzen sowie die System- und Einsatzplanungsräume anzupassen. Ebenfalls sind bauliche Massnahmen an Alarmunterständen notwendig.
In Emmen soll ein neues Gebäude mit Räumen für die System- und Einsatzplanung errichtet werden. Zudem sind bereits bestehende Hallen an die neuen Flugzeuge anzupassen.
An allen Standorten sind zudem verbesserte Schutzmassnahmen vorgesehen.
Die neu erstellten Gebäudedächer werden extensiv begrünt und auf einer Fläche von rund 2100 Quadratmetern mit Photovoltaikmodulen ausgestattet.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Volkswirtschaft
Mit der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge F-35A werden infolgeInvestitionen, des Betriebs und des Unterhalts+in den kommenden Jahrzehnten mehrere hundert hochqualifizierte Arbeitsplätze gesichert.
Offset
Lockheed-Martin muss als Hersteller des F-35A den Vertragswert zu 60 Prozent durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz kompensieren. Das gesamte Offsetvolumen entspricht einem Wert von 2,9 Milliarden Franken. Bei den Unternehmen, die von Offsets profitieren, kommt es zu zusätzlichen Aufträgen und unter Umständen zur Sicherung oder zum Ausbau von Arbeitsplätzen. Offsets können zudem den Zugang zu Spitzentechnologien öffnen, den Erwerb von Know-how ermöglichen, weiteres Exportvolumen generieren und die Stellung der Schweizer Industrie auf den internationalen Märkten stärken (siehe auch: Offsetregister). Bei der Beschaffung der heutigen F/A-18 haben knapp 400 Schweizer Unternehmen (davon rund drei Viertel KMU) von Offsets profitiert. Zudem vergibt der Bund direkte Aufträge an die Schweizer Industrie im Wert von 67 Millionen Franken.
Arbeitsplätze
- Auf den Militärflugplätzen Payerne, Emmen und Meiringen beschäftigt das VBS über 1200 Mitarbeitende (Stand August 2023).Payerne: 640 Mitarbeitende inklusive Lernende
- Emmen: 445 Mitarbeitende inklusive Lernende
- Meiringen: 188 Mitarbeitende inklusive Lernende
Bauliche Massnahmen
Auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen werden die Immobilien an die Kampfflugzeuge F-35A angepasst. Für die entsprechenden baulichen Massnahmen hat das Parlament einen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt (inkl. Kostenungenauigkeit von 20 Millionen Franken).
Externe Partner
An den jeweiligen Standorten werden zudem Leistungen in der Höhe von einigen Millionen Franken pro Jahr von externen Partnern bezogen. Hierbei geht es zum Beispiel um: Hilfs- und Verbrauchsmaterialen, Mobiliar, Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, Kantinen-Verpflegung, Wartung von Firmenfahrzeugen, Umgebungsarbeiten, Leistungen von Reinigungsinstituten und Wäschereien, Transportleistungen, Hotellerie und Gastronomie.
Direkte Offsets bestehen darin, dass der ausländische Kriegsmateriallieferant Unterlieferanten in der Schweiz Aufträge für für die Herstellung und Lieferung von Komponenten des von der Schweiz zu beschaffenden Kriegsmaterials gibt. Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens in der Schweiz fliessen in das zu beschaffende Rüstungsgut ein.
Indirekte Offsets haben keinen direkten Bezug zum Rüstungsgut, das beschafft wird, werden aber durch das Beschaffungsvorhaben initiiert. Der ausländische Hersteller wird verpflichtet, für einen bestimmten Betrag der Schweizer Industrie zivile oder militärische Aufträge aus seinem Einflussbereich zu erteilen oder ihr den Zugang zu solchen Aufträgen zu verschaffen.
Offsets haben zum Ziel, die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz durch zusätzliches Know-how und verbessertem Marktzugang zu stärken.
Zu diesem Zweck verpflichtet der Bund ausländische Rüstungslieferanten zu einer industriellen Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus dem sicherheits- und wehrtechnischen Bereich in der Schweiz. Dadurch soll die Abhängigkeit vom Ausland in diesem Bereich reduziert und somit die Durchhaltefähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweiz bei internationalen Krisen gestärkt werden.
Die STIB umfasst Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die in der Schweiz über Kompetenzen, Fähigkeiten und Kapazitäten im sicherheits- und wehrtechnischen Bereich verfügen.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Maja Riniker
Siehe auch: Offset-Policy der armasuisse Anhang 1 vom 1. November 2022
Der Bundesrat stellt bei den Kompensationsgeschäften sicher, dass folgender Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit als möglich eingehalten wird: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz, 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.
Nach der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 durch das Parlament wurde der Beschaffungsvertrag und die Offsetvereinbarung unterzeichnet. Lockheed Martin als Hersteller vom F-35A wurde von der US-Regierung am 29. September 2023 unter Vertrag genommen. Seither kann Lockheed Martin mit der Schweizer Industrie Verträge abschliessen und damit Offsetprojekte realisieren.
Die Offsetprojekte werden laufend überprüft und weiterentwickelt. Die Offsetverpflichtung von 60 Prozent des Vertragswerts ist bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung respektive Ende 2034 restlos zu erfüllen.
Im Offsetregister ist öffentlich ersichtlich, welche Schweizer Unternehmen Aufträge im Zusammenhang mit Offset erhalten haben.
Siehe auch: Offsetregister beim Bundesamt für Rüstung armasuisse
Siehe auch: Artikel vom 16.08.2021 «Die Offsetpflicht von Lockheed Martin beim F-35A»
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrat Fabien Fivaz
Die Schweiz lässt mindestens 24 der insgesamt 36 F-35A Kampfflugzeuge im italienischen Cameri produzieren. Bei 4 weiteren Flugzeugen laufen Abklärungen, ob ihre Endmontage stattdessen im Rahmen eines Offsetprojektes in der Schweiz stattfinden kann. Die ersten 8 Flugzeuge werden in Fort Worth in den USA hergestellt, weil mit ihnen vor Ort die Initialausbildung der Schweizer Pilotinnen und Piloten stattfinden wird.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Lorenzo Quadri
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15.9.2023 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die Höhe der Offsetverpflichtung ergibt sich aus dem Vertragswert, der zwischen der US-Regierung und Lockheed Martin als Hersteller der neuen Kampfflugzeuge F-35A vereinbart wird. Dieser ist zu 60 Prozent durch Offset zu kompensieren.
Lockheed Martin muss die Offsetverpflichtung von rund 2,9 Milliarden Franken, was 60 Prozent des Vertragswerts entspricht, bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung respektive Ende 2034 erfüllen. Rund 1 Milliarde Franken davon, also 20 Prozent des Vertragswerts, betreffen direkten Offset.
Der Verpflichtungskredit beinhaltet zum Vertragswert noch zusätzliche Elemente, welche jedoch nicht offsetpflichtig sind. Dazu gehören Leistungen der US-Regierung, direkte Beschaffungen im Inland, die Mehrwertsteuer und der Risikozuschlag. Beim F-35A beträgt der Verpflichtungskredit 6,035 Milliarden Franken.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellati-on von Ständerat Olivier Français
Die Aufträge müssen in den Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) in die folgenden Wirtschaftszeigen gemäss NOGA 2008 gehen: Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erde, Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Maschinenbau, Herstellung von Automobilen und Automobilteilen, Sonstiger Fahrzeugbau, Herstellung von sonstigen Waren gem. NOGA 3299, Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen, Luftfahrt, Telekommunikation, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Informations-dienstleistungen, Architektur- und Ingenieurbüros (technische, physikalische und chemische Untersuchung), Forschung und Entwicklung sowie Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern.
Auch muss folgender Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit als möglich eingehalten werden: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz und 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.
Zudem muss es sich um zusätzliche Aufträge für die Schweizer Industrie handeln, die mindestens 20 Prozent Schweizer Wertschöpfung aufweisen.
- Falls die Wertschöpfung in der Schweiz zwischen 20 und 61 Prozent liegt, wird der effektive Wert angerechnet;
- falls sie höher als 61 Prozent liegt, werden 100 Prozent angerechnet;
- falls sie unter 20 Prozent liegt, erfolgt keine Anrechnung.
Bei den direkten und indirekten Offsets sind Multiplikatoren zugelassen. Das gilt für alle Offsetgeschäfte und damit auch für die Beschaffungen des neuen Kampfflugzeugs und der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite. Besonders sicherheitsrelevante Transaktionen, die zum Beispiel den Transfer sicherheitsrelevanter Schwerpunkttechnologien einschliessen und eine hohe Autonomie versprechen, können so über ihren nominalen Wert hinaus (bis maximal zu ihrem dreifachen Wert) angerechnet werden. Damit wird berücksichtigt, dass der von den Investitionen generierte sicherheitspolitische Wert höher sein kann als die reinen finanziellen Aufwendungen. Zudem erhöht dies den Anreiz beim ausländischen Hersteller besonders sicherheitsrelevante Transaktionen vorzunehmen.
Die Durchführungsverantwortung für Offset liegt bei armasuisse. Dabei werden die direkten Offsetgeschäfte durch die armasuisse überwacht. Bei der Überwachung der indirekten Offsetgeschäfte hat armasuisse eine Vereinbarung mit dem Verein ASIPRO (Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs) abgeschlossen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine möglichst zielgerichtete und effiziente Umsetzung der Offset-Policy der armasuisse. ASIPRO besteht aus Industrieverbänden der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Landesteile. ASIPRO vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Offset-Angelegenheiten und betreibt das Offset-Büro Bern. Dieses ist Anlaufstelle bei Offset-Fragen, vermittelt bei Bedarf Geschäftskontakte und unterstützt armasuisse bei der Kontrolle von indirekten Offset-Geschäften durch Fachkompetenz und Industrieerfahrung.
Eine vom VBS beauftragte unabhängige Revisionsstelle überprüft die Geschäftsführung von armasuisse auf ihre Zweckmässigkeit und Transparenz. Sie kontrolliert stichprobenartig die Genehmigungsentscheide zu einzelnen Offset-Geschäften auf ihre Konformität mit den Vorgaben. Die unabhängige Revisionsstelle erstattet regemässig Bericht und kann Empfehlungen abgeben.
Im Rahmen der strategischen Aufsicht informiert armasuisse die Departementsleitung VBS jährlich über die Umsetzung der Rüstungsstrategie und die Zielerreichung.
armasuisse führt ein öffentliches Offsetregister, in welchem die offsetpflichtigen Beschaffungsprojekte, die ausländischen Hersteller, die berücksichtigten Schweizer Unternehmen sowie die sprachregionale Verteilung und die offene Offsetverpflichtung enthalten sind. Angaben zu einzelnen Offsetgeschäften, wie Auftragsumfang, -datum und -laufzeit unterliegen dem strafrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnis. armasuisse ist nicht befugt, diese Angaben zu publizieren.
Siehe auch: Umsetzung der Empfehlungen aus der Abklärung Offset-Geschäfte Air2030 von Bundesrätin Viola Amherd vom 23. Dezember 2021
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Die Offsetverpflichtung ist bei der Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge und der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite bis am 31. Dezember 2034 zu erfüllen. Wird sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht restlos erfüllt, wird eine Konventionalstrafe von 5 Prozent auf dem nicht erfüllten Anteil fällig. Die Strafe ist einmalig und nicht befreiend, das heisst der ausländische Offsetverpflichtete bleibt weiterhin zur Vertragserfüllung innerhalb einer auszuhandelnden, angemessenen Nachfrist verpflichtet.
Das Offset-Büro Bern basiert auf einer Vereinbarung (Public-Private-Partnership) zwischen armasuisse und der Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs (ASIPRO). Letztere besteht aus den Industrieverbänden Swissmem/SWISS ASD, Groupement Romand pour le matériel de Défense et de Sécurité (GRPM), digitalswitzerland und Swissmechanic. Sie betreiben gemeinsam das Offset-Büro Bern.
Rund 400 (davon rund ¾ KMU).
Abhängigkeiten
Die Schweiz strebt möglichst viel Autonomie an. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Herstellerunternehmen und -land ist in einer globalisierten Welt unmöglich. Der Aufbau des ganzen Know-how und die Beschaffung aller Ersatzteile, so dass die Schweiz auf Dauer das Flugzeug völlig selbständig betreiben könnte, wären viel zu teuer und wirtschaftlich ineffizient.
Die Schweizer Industrie wäre im Übrigen technisch und finanziell nicht in der Lage, ein eigenes Kampfflugzeug samt allen Komponenten (Elektroniksysteme, Sensoren usw.) zu produzieren.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 9. März 2020 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die Schweiz strebt möglichst viel Autonomie an. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Herstellerunternehmen und -land ist in einer globalisierten Welt nicht möglich.
Beim F-35A ist insbesondere die Cybersicherheit sehr gut gewährleistet, weil das Cybermanagement, die Sicherheit der Rechnerarchitektur und die auf Cyberschutz ausgerichteten Massnahmen umfassend gewährleistet sind.
Beim F-35A bestimmt die Schweiz selbst, welche Daten sie über Datenlinkverbindungen mit anderen Luftwaffen austauscht oder welche logistischen Daten an den Hersteller zurückgemeldet werden. Zudem erfolgen Betrieb und Unterhalt des Flugzeuges in der Schweiz durch die Luftwaffe und RUAG Schweiz.
Der F-35A wird von vielen Ländern – insbesondere europäischen – und mit den höchsten Stückzahlen eingesetzt; dies reduziert die Abhängigkeiten eines einzelnen Landes wie der Schweiz.
Übrigens ist die Technologie der Systeme, welche Interoperabilität ermöglichen, auch bei den Modellen der europäischen Hersteller US-amerikanisch (z.B. Datalink, Satellitennavigation).
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 2019 auf das Postulat von Nationalrat Marcel Dobler
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 9. März 2020 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Welche Daten mit dem Hersteller Lockheed-Martin oder anderen Staaten ausgetauscht werden, entscheidet einzig die Schweiz.
Wie und wann der F-35A zur Wahrung der Lufthoheit und zum Schutz der Bevölkerung gegen Bedrohungen aus der Luft eingesetzt wird, bestimmt alleine die Schweiz.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Der Betrieb und die Instandhaltung der F-35A wird in der Schweiz erfolgen. Die entsprechenden Arbeiten werden durch Schweizer Personal durchgeführt.
Weiter trägt die Haltung eines Ersatzlagers dazu bei, die Abhängigkeit zu vermindern. Eine Vorgabe für die Bemessung des Logistikpakets neuer Kampfflugzeuge ist, dass bei geschlossenen Grenzen und nicht sichergestellter Ersatzteilbewirtschaftung vom und ins Ausland während rund sechs Monaten die Lufthoheit gewahrt und der Ausbil-dungs- und Trainingsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Nicht zuletzt soll die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz via Offsets durch zusätzliches Know-how und verbessertem Marktzugang gestärkt werden.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Die Beschaffung des F-35A ist nicht bestimmend für das Ausmass an Unabhängigkeit oder Eigenständigkeit in der Schweizer Sicherheitspolitik. Es ist an der Schweiz zu bestimmen, mit wem und wie stark sie sicherheitspolitisch kooperieren will. Der grösste Souveränitätsverlust entstünde allerdings aus einem Verzicht auf neue Kampfflugzeuge. Für die Souveränität ist es viel bedeutsamer, dass die Schweiz auch künftig ihren eigenen Luftraum, das Land und die Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft schützen kann. Dafür braucht die Schweiz neue Kampfflugzeuge.
Umwelt
Der F-35A wird ab den Standorten Payerne, Meiringen und Emmen betrieben. Bei allen Militärflugplätzen werden die Bewegungszahlen mit dem F-35A gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18- und F-5-Flotte um die Hälfte oder mehr reduziert.
- Die Anzahl der tatsächlichen Flugbewegungen wird sich in Payerne von heute durchschnittlich 8391 pro Jahr um 50 Prozent auf 4200 reduzieren, in Meiringen von heute 4096 um ebenfalls 50 Prozent auf 2040 und in Emmen von 2616 um 70 Prozent auf 1090.
- Bei den Planungszahlen, die für die letzten Lärmberechnungen zum Sachplan Militär verwendet wurden, fällt die Reduktion ähnlich aus. In Payerne verringert sich die Planungszahl von 11’000 um 50 Prozent auf 5500, in Meiringen von 5000 um ebenfalls 50 Prozent auf 2500 und in Emmen von 4100 um 63 Prozent auf 1500.
Als Flugbewegung wird eine Landung sowie auch ein Start bezeichnet, zu jedem Flug gehören also immer mindestens zwei Flugbewegungen. Ein «touch-and-go», also eine Landeübung mit erneutem Start zählt ebenfalls als 2 Bewegungen.
Siehe auch: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A des VBS vom 2. Februar 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 2023 auf die Interpellation von Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel
Die Lärmemissionen der Kandidaten wurden in der Evaluation durch Messungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) mit deren Messmitteln erhoben. Diese flossen in die Kosten-Nutzen-Analyse ein, in der die Kandidaten miteinander verglichen wurden.
Zusammenfassend war der F-35A beim Start im Durchschnitt etwa 3 dB(A) lauter als der heutige F/A-18. 3 dB(A) stellen einen Lärmunterschied dar, welcher im Alltag in einer Flugplatzumgebung mit dem Gehör gerade wahrnehmbar ist. Bei der Landung war der F-35A im Durchschnitt 0 – 1 dB(A) lauter als der F/A-18. Beim Rollen am Boden war der F-35A rund 5 dB(A) lauter als der F/A-18. Der Anteil tieferer Frequenzen ist beim F-35A grösser als beim F/A-18, was zu einer unterschiedlichen Wahrnehmung des Lärms führen kann. Da der F-35A im Durchschnitt etwa 3 db(A) lauter ist, decken die Lärmkonturen, die einer bestimmten Lärmimmission entsprechen, beim Start mit dem F-35A eine grössere Fläche ab als beim Start mit dem F/A-18.
Für die Abschätzung der Gesamtlärmbelastung während eines Jahres ist neben dem Lärm beim Start und bei der Landung auch die Anzahl der Flugbewegungen von Bedeutung. Aufgrund der vorgesehenen Flugstunden und der durchschnittlich längeren Trainingsmissionen können gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18C und F-5 in den letzten Jahren die Flugbewegungen mit dem F-35A in etwa um die Hälfte reduziert werden. Ausgehend vom heutigen Stationierungskonzept ergibt sich daraus eine durchschnittlich gleichbleibende Jahreslärmbelastung gemäss Lärmschutz-Verordnung.
In Zusammenarbeit mit der EMPA wird in einem nächsten Schritt die Lärmbelastung für die Militärflugplätze Payerne, Meiringen und Emmen basierend auf den oben aufgeführten Bewegungszahlen für den F-35A berechnet. Diese Berechnungen werden die Grundlage für die Überarbeitung der Objektblätter zum Sachplan Militär sein. Das VBS wird diese Entwürfe den Behörden und Interessengruppen in der Umgebung der betroffenen Militärflugplätze präsentieren und mit diesen mögliche Vor- und Nachtteile von Verfahrensvarianten abwägen. Anschliessend sollen die Berechnungen finalisiert werden.
Dem VBS ist es ein wichtiges Anliegen, die Lärmbelastung so tief wie möglich zu halten, deshalb wird bereits heute zusammen mit dem Hersteller Lockheed-Martin und der EMPA nach verfahrenstechnischen Möglichkeiten zu weiteren Lärmreduktionsmassnahmen gesucht (z.B. bei den Starts und Landungen). Im Rahmen der Lärmsanierung unter Berücksichtigung der Einführung des neuen Kampfflugzeuges wird das VBS zudem bei Bedarf im Umfeld der Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster einbauen.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Dezember 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A des VBS vom 2. Februar 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf das Postulat von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 2023 auf die Interpellation von Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel
Das VBS hat bisher in zwei Phasen Schallschutzfenster im Umfeld der Militärflugplätze auf seine Kosten eingebaut: In einer ersten Phase in der ersten Hälfte der 2000er-Jahre wurden im Umfeld der Militärflugplätze Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne und Sion bei rund 200 Liegenschaften Schallschutzfenster eingebaut. Die Gesamtkosten betrugen rund 9 Millionen Franken. In einer zweiten Phase Ende 2000er/anfangs 2010er-Jahre wurden im Umfeld der Militärflugplätze Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster eingebaut. Bei Meiringen waren es rund 130 Liegenschaften für rund 5.5 Millionen Franken, bei Payerne rund 90 Liegenschaften für rund 3 Millionen Franken. Im Rahmen der Lärmsanierung unter Berücksichtigung der Einführung des neuen Kampfflugzeuges wird das VBS bei Bedarf im Umfeld der Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster einbauen.
Darüber hinaus wurden bisher für Payerne Erleichterungen für Eigentümer verfügt, deren Immobilien durch ausserordentliche Lärmeinwirkungen im Wert beeinträchtigt sind. Die entsprechenden Begehren um eine Entschädigung sind bei der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommission hängig.
Die Luftwaffe verbraucht rund 2 Prozent des insgesamt in der Schweiz getankten Kerosins. Ihr Anteil an den CO2-Emissionen aller in der Schweiz energetisch genutzten Brenn- und Treibstoffe beträgt rund 0,3 Prozent.
Umweltschutz ist dem VBS wichtig. Bis 2030 werden CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 2001 reduziert. Die restlichen Emissionen werden ab dem Jahr 2020 zusätzlich vollständig durch Zertifikate kompensiert. Dies gilt auch für die Luftwaffe und die gesamte Armee und gehört zu den Massnahmen, die der Bundesrat für die Verwaltung beschlossen hat.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe Medienmitteilungen vom 3. Juli 2019 und 13. Dezember 2019
Da die technische Machbarkeit für den Einsatz von Biokraftstoffen auch in der militärischen Luftfahrt in den letzten Jahren erwiesen wurde, werden die Entwicklungen in diesem Bereich im Auge behalten.
Was die Herstellung von Biokraftstoffen betrifft, gilt in der Schweiz allerdings der Grundsatz, dass Pflanzen zuerst als Nahrungsmittel, dann als Futtermittel und erst zuletzt als Treibstoff verwendet werden.
Die Forschung zu Biokraftstoffen ist auch in der Schweiz in vollem Gange. Bis zu einer grossindustriellen Herstellung von Biomass-to-Liquid Kraftstoffen sind sowohl in der Entwicklung wie auch in der Produktion noch umfassende Investitionen nötig.
Der F-35A erlaubt den Einsatz von synthetischem Kraftstoff (Biokraftstoff). Dieser kann dem herkömmlichen Kraftstoff gemäss heute geltenden Normen bis zu einem Grad von 50 Prozent beigemischt werden. Das VBS arbeitet daran, dieses Potenzial möglichst bald auszuschöpfen. Erste Flüge mit Beimischung von synthetischem Treibstoff wurden
bereits durchgeführt.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 2021 auf die Interpellation von Nationalrat Andrey Gerhard
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 2009 auf das Postulat von Nationalrat Jacques Burgeois
Gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18- und F-5-Flotten reduziert sich der Jahreskerosinverbrauch mit dem F-35A um rund 25 Prozent aufgrund des gesamthaft tieferen Flugstundenbedarfs.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth
Evaluation

Anforderungen und erste Offerte (2018 bis 2019)
Basierend auf den vom VBS am 23. März 2018 veröffentlichten Anforderungen übergaben die fünf Kandidaten am 25. Januar 2019 ihre Offerten für neue Kampfflugzeuge an armasuisse:
- Eurofighter (Airbus, Deutschland),
- F/A-18 Super Hornet (Boeing, USA),
- Rafale (Dassault, Frankreich),
- F-35A (Lockheed-Martin, USA),
- Gripen E (Saab, Schweden). Saab nahm jedoch nicht an der Flug- und Bodenerproung in der Schweiz teil; der Gripen E ist nicht mehr Teil des Auswahlverfahrens.
Alle Sachangaben sind strikt von den Preisen getrennt. Dieser sogenannte 2-Envelope-Prozess stellt sicher, dass die Fachleute des VBS, welche die technischen Aspekte der Flugzeugtypen bewerten, keine Einsicht in die Kosten erhalten, und umgekehrt.
Analyse- und Erprobungsphase (2019)
- Von Februar bis März 2019 wurden die Flugzeuge in den jeweiligen Simulatoren bei den Kandidaten erprobt.
- Neben der Simulator-Erprobung wurden von Februar bis März 2019 sogenannte Produkt-Support-Audits durchgeführt. In diesen Audits zeigten die Luftwaffen der Herstellerländer auf, wie die Flugzeuge betrieben und instandgehalten werden und wie die Ausbildung erfolgt.
- Zwischen April und Juni 2019 wurden die Flugzeuge in Payerne einer Flug- und Bodenerprobung unterzogen.
- Parallel zu den obigen Erprobungsaktivitäten wurden die Antworten auf den Fragenkatalog, den die Kandidaten mit der ersten Offerte beantworten mussten, ausgewertet.
Zweite Offerte und Evaluationsbericht (2020 bis 2021)
- armasuisse hat auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Analyse- und Erprobungsphase eine zweite Offertanfrage erstellt und den Kandidaten am 10. Januar 2020 übergeben. Die Offerten sind am 18. November 2020 bei armasuisse eingegangen.
- Im Januar 2021 wurden alle Kandidaten eingeladen, armasuisse innerhalb zweier Wochen zu bestätigen, dass es sich bei der Offerte vom November 2020 um ihr letztes und vorteilhaftestes Angebot handelt (best and final offer). Alternativ wurde allen Kandidaten die Möglichkeit eröffnet, innerhalb derselben Frist ihre kommerziellen Offerten zu optimieren, ohne Abstriche am offerierten Leistungsumfang vorzunehmen.
- Am 12. Mai 2021 wurden die Kandidaten aufgefordert, einen nachgeführten Zahlungsplan gemäss den Vorgaben des VBS zu offerieren. Dabei wurden ausschliesslich Änderungen des Lieferplanes akzeptiert, Änderungen des Angebotes hingegen nicht.
- Mit den Informationen aus der zweiten Offerte und auf Basis der Fachberichte wurde der Gesamtnutzen jedes Kandidaten ermittelt und die Kandidaten nutzenseitig miteinander verglichen.
- Die Gegenüberstellung von Gesamtnutzen und Gesamtkosten (Beschaffungs- und Betriebskosten für 30 Jahre) sowie die Risikoanalyse erfolgte erst nach der Referendumsabstimmung im Evaluationsbericht. Er bildete die Entscheid-Grundlage für den Typenentscheid.
Typenentscheid (2021)
- Am 30. Juni 2021 hat sich der Bundesrat zugunsten von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A des US-Herstellers Lockheed Martin und von 5 Feuereinheiten des Typs Patriot des US-Herstellers Raytheon entschieden.
- Nach dem Typenentscheid wurden mit der US-Regierung die Beschaffungsverträge bereinigt. Diese sogenannten Letters of Offer and Acceptance (LOA) waren vorerst einseitig, das heisst von den USA, unterschrieben. Mit der Unterzeichnung seitens der Schweiz, traten diese am 19. September 2022 in Kraft.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Maja Riniker
Die Kandidaten wurden mit einer Kosten-Nutzen-Analyse miteinander verglichen. Dabei hatte das VBS eine Gewichtung der vier Hauptevaluationskriterien für den Nutzen des Systems festgelegt:
- Wirksamkeit (operationelle Wirksamkeit, Einsatzautonomie): 55%
- Produktesupport (Wartungsfreundlichkeit, Supportautonomie): 25%
- Kooperation (zwischen den Streitkräften und den Beschaffungsbehörden): 10%
- Direkte Offsets: 10%
Zum Vergleich der Kandidaten wurde beim neuen Kampfflugzeug und beim System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite der Gesamtnutzen den Kosten (Beschaffungs- und Betriebskosten) gegenübergestellt. Die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungskosten wurden nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind.