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Armeebotschaft 2016

Patrouillenboot 16
Die Armeebotschaft 2016 umfasst sechs Rüstungs- und fünf Immobilienvorhaben im Umfang von 1'913 Millionen Franken.


Übersicht

Mit der Armeebotschaft 2016 legt der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Botschaft mit drei Bundesbeschlüssen vor: den Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, den Bundesbeschluss zum Rüstungsprogramm 2016 und den Bundesbeschluss zum Immobilienprogramm VBS 2016.

Zahlungsrahmen 2017–2020

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 zu Handen der Vernehmlassung und den Legislaturfinanzplan 2017–2019 verabschiedet. Danach soll der Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020 mindestens 18,8 Milliarden Franken betragen. Gemäss der Finanzhaushaltverordnung unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, zu denen der Zahlungsrahmen gehört, innerhalb von sechs Monaten nach der Botschaft über die Legislaturplanung. Diese wurde am 27. Januar 2016 verabschiedet.

Sechs Rüstungs- und fünf Immobilienvorhaben

Mit dem Rüstungsprogramm 2016 wird ein Gesamtkredit von insgesamt 1341 Millionen Franken beantragt. Dieser beinhaltet sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite für folgende Beschaffungsvorhaben: Luftraumüberwachung Florako, Werterhalt Flores (91 Mio. Fr.); Patrouillenboot 16 (49 Mio. Fr.); 12 cm-Mörser 16 (404 Mio. Fr.); Schultergestützte Mehrzweckwaffen (256 Mio. Fr.); Kampfflugzeuge F/A-18, Ersatzmaterial (127 Mio. Fr.) sowie Lastwagen und Anhänger (314 Mio. Fr.). Ebenfalls im Gesamtkredit enthalten ist ein Rahmenkredit für Nachbeschaffungen (100 Mio. Fr.).

Mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 572 Millionen Franken. Dieser umfasst fünf einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit (250 Mio. Fr.). Die Einzelvorhaben sind: Frauenfeld, Neubau Rechenzentrum (150 Mio. Fr.); Frauenfeld, Gesamtsanierung und Neubau Waffenplatz, 1. Etappe (121 Mio. Fr.); Steffisburg, Armeelogistikcenter, Neubau Container-Stützpunkt (21 Mio. Fr.); Jassbach, Ausbau Waffenplatz (17 Mio. Fr.); Tessin, Standortverschiebung Sendeanlage (13 Mio. Fr.).

1362 Millionen fliessen in Schweizer Volkswirtschaft

Die Ausgaben für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und die Investitionen in Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Das Rüstungsprogramm 2016 führt zu direkten Beteiligungen von 430 Millionen Franken und indirekten Beteiligungen von 360 Millionen Franken. Das Immobilienprogramm VBS 2016 wird vollumfänglich in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert somit von Beschaffungen bzw. Investitionen von insgesamt 1362 Millionen Franken oder 70 Prozent der beantragten Verpflichtungskredite.

Stand des Geschäftes

Am 8. Juni 2016 hat der Ständerat das Rüstungsprogramm 2016 mit 35 Stimmen bei 6 Enthaltungen und das Immobilienprogramm VBS 2016 einstimmig verabschiedet. Am 20. September 2016 folgte der Nationalrat mit 135 gegen 37 Stimmen bei 15 Enthaltungen und mit 176 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Das Rüstungsprogramm und das Immobilienprogramm sind somit genehmigt. Nicht eingetreten sind beide Räte auf den auf den Bundesbeschluss der Regierung für den Zahlungsrahmen der Armee. Grund: Das Parlament hat bereits im Rahmen der Beratungen zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) einen Bundesbeschluss mit einem Zahlungsrahmen 2017–2020 der Armee von 20 Milliarden Franken verabschiedet. Entsprechend braucht es nach Ansicht der Mehrheit im Ständerat keinen neuen Beschluss mehr. 

Der Zahlungsrahmen kann im Zuge von Stabilisierungsprogrammen erneut zur Diskussion stehen. Zudem beschliesst das Parlament das Armeebudget mit den jährlichen Voranschlägen. Im Dezember 2016 haben die eidgenössischen Räte das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 verabschiedet. Demnach sind für die Armee noch  19,6 Milliarden Franken sowie 200 Millionen Franken als Reserve beim Eidgenössischen Finanzdepartement eingestellt. Das heisst: Die Armee ist bei den Sparmassnahmen 2017–2019 mit rund 200 Millionen Franken eingebunden.

Rüstungsprogramm RP

Mit dem Rüstungsprogramm 2016 wird ein Gesamtkredit von insgesamt 1341 Millionen Franken beantragt. Dieser beinhaltet sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit für Nachbeschaffungen.

Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores: 91 Millionen Franken

Zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung bis 2030 sollen Radarsysteme teilweise ersetzt werden. Für die Luftraumüberwachung, die mi­litärische Flugsicherung und die zentra­le Einsatzleitung benötigt die Luftwaffe ein Luftlagebild. Dieses wird primär mit Radarstationen (Sensorteil) und Rechenanlagen erzeugt. Mit den Rüstungsprogrammen 1998/1999 war zu diesem Zweck das Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako beschafft worden. Dieses besteht aus verschiedenen Komponenten, unter anderem aus Radarsystemen (Flores). Flores wurde zwischen 2003 und 2006 schrittweise in Betrieb genommen. Im Rahmen der Werterhaltung Flores sollen diejenigen Radarsysteme ersetzt werden, die das Nutzungsende erreicht haben. Die Werterhaltung Flores soll zwischen 2017 und 2022 umgesetzt werden. Beschafft wird hauptsächlich Hard- und Software für die Multifunktions- und Standardradare.

Patrouillenboot 16: 49 Millionen Franken

Das 1982 eingeführte Patrouillenboot 80 wird ab 2019 altershalber ausser Dienst gestellt. Mit der Beschaffung von 14 neuen, strassentransportierbaren Patrouillenbooten 16 soll sichergestellt werden, dass die geforderten Leistungen auf Gewässern in den Bereichen Überwachung, Nachrichtenbeschaffung, Patrouillentätigkeit und Personenrettung weiterhin erbracht werden können. Das Patrouillenboot hat eine Transportkapazität von 15 Personen. Der Antrieb (2 Dieselmotoren), der eine Höchstgeschwindigkeit von 65 Kilometern pro Stunde ermöglicht, ist für Dauereinsätze ausgelegt. Für die wetterunabhängige Beobachtung sind die Patrouillenboote mit Radar, Infrarot- und Wärmebildgeräten ausgerüstet. Um bei Bedarf auch intervenieren zu können, sind sowohl die Boote als auch die Mannschaft bewaffnet. Die Auslieferung der Patrouillenboote 16 soll im Zeitraum 2018–2021 erfolgen.

12cm-Mörser 16: 404 Millionen Franken

Seit der altersbedingten Ausserdienststellung der 12cm-Minenwerferpanzer 64/91 im Jahre 2009 verfügen die Kampfverbände der Schweizer Armee über kein System zur Sicherstellung der indirekten Feuerunterstützung auf kurze Distanz. Mit dem 12cm-Mörser 16 soll diese Fähigkeit wiedererlangt werden. Vorgesehen ist die Beschaffung von 32 Mörsern mit Einbindung in das Integrierte Artillerie Führungs- und Feuerleitsystem Intaff und in den Führungsverbund der Artillerie, von 12 geschützten Lastwagen (Logistikfahrzeuge) sowie von 36 Containern für den Munitionsnachschub. Die 12cm-Mörser 16 sollen im Zeitraum 2018–2022 ausgeliefert werden.

Schultergestützte Mehrzweckwaffen: 256 Millionen Franken

Zur Bekämpfung gepanzerter Fahrzeuge verfügt die Schweizer Armee einzig über die Panzerfaust 90, welche demnächst das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzanforderungen sollen drei Typen von schultergestützten Mehrzweckwaffen beschafft werden: das Mehrzweckwaffensystem Heat and Hesh RGW 90 HH (Einsatz bis 300 m; Gewicht: ca. 9 kg) zur Bekämpfung von leicht gepanzerten Fahrzeugen und Schützenpanzern bzw. Gebäudeinfrastrukturen, die Next Generation Light Anti-Tank Weapon NLAW (Einsatz bis 800 m; Gewicht: ca. 13 kg) einsetzbar gegen fahrende Kampfpanzer und Gebäudestrukturen und die Light Anti-Armor Weapon M72 LAW Mk2 (Einsatz bis 200 m; Gewicht: ca. 4 kg) zur Bekämpfung von leicht gepanzerten Fahrzeugen und Strukturzielen. Die Auslieferung der schultergestützten Mehrzweckwaffen soll im Zeitraum 2017–2019 erfolgen.

Kampfflugzeuge F/A-18, Ersatzmaterial: 127 Millionen Franken

Die Anzahl der jährlichen Flugstunden der F/A-18 hat zugenommen und wird in den kommenden Jahren nicht reduziert werden können. Zum einen, weil auf die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vorläufig verzichtet wurde, welche die vorhandenen Maschinen bei der Wahrnehmung von Luftpolizeiaufgaben und in der Ausbildung entlastet hätten. Zum anderen, weil die Bereitschaft im Luftpolizeidienst schrittweise erhöht wird. Durch die zusätzliche Belastung der F/A- 18 steigt auch der Bedarf an Ersatzmaterial. Damit die F/A-18 ihren Auftrag weiterhin erfüllen können, muss Ersatzmaterial für die Flugzeuge und dazugehörendes Bodenmaterial beschafft werden, das in absehbarer Zeit nicht mehr erhältlich ist. Dadurch können einerseits die Verfügbarkeit sichergestellt und andererseits – durch gemeinsame Beschaffung mit anderen Nutzernationen – die Kosten reduziert werden. Die Auslieferung des Ersatzmaterials soll im Zeitraum 2016 – 2025 erfolgen. Unter den 124 zu beschaffenden Positionen finden sich u.a. folgende Elemente: Flugsteuerflächen, Flugsteuerzylinder, Triebwerksersatzteile, Getriebe, Fahrwerkkomponenten, Treibstofftanks.

Lastwagen und Anhänger: 314 Millionen Franken

Mit dem Rüstungsprogramm 2010 wurde ein grosser Teil der damals noch in Nutzung befindlichen älteren Lastwagen durch Fahrzeuge einer neuen Generation ersetzt. Allerdings stehen bei den Ge­nie- und Rettungstruppen nach wie vor überalterte Steyr- und Saurer-Lastwagen im Einsatz. Mit dem Rüstungsprogramm 2016 sollen diese Sondertransportfahrzeuge durch neue, effiziente und möglichst universell einsetzbare Fahrzeuge für Sondertransporte (z.B. für den Transport von schwerem Geniematerial wie Bagger oder der Schwimmbrücke 95) ersetzt sowie die Bestände bei einzelnen Lastwagentypen (Kipper, Lastwagen mit Hebebühne, geländegängige Lastwagen 6x6) aufgrund der ausgewiesenen Unterbestände erhöht werden. Bei den beantragten Lastwagen und Sattelschleppern handelt es sich im Grundsatz um zivile Standardfahrzeuge, die den militärischen Anforderungen entsprechend konfiguriert werden. Die Fahrzeuge und Anhänger sollen im Zeitraum 2018 – 2022 ausgeliefert werden. Es sollen 94 Sattelschlepper und 119 Sattelanhänger für die Schwimmbrücke, für Baumaschinen- und Materialtransporte, 20 Tiefbettsattelanhänger, 15 Fahrschulkombinationen und 5 Fahrschullastwagen, 25 Tankwagenkombinationen, 200 Geländelastwagen, 300 bedingt geländegängige Lastwagen und Kipper, 2000 Einachsanhänger, 100 Wechselabrollbehälter und 5 Wechselaufbauten mit Kran beschafft werden.

Rahmenkredit: 100 Millionen Franken

Die Armee soll mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) in die Lage versetzt werden, bei nicht vorhersehbaren, überraschend eintretenden Ereignissen rasch grössere Truppenkontingente aufzubieten, auszurüsten und einzusetzen. Damit viele Verbände innert kurzer Zeit mobilisiert werden können, muss die Armee vollständig ausgerüstet sein und über eine logistische Umlaufreserve verfügen. Dies ist heute jedoch nicht der Fall. Grössere Lücken sollen im Rahmen von geplanten Ersatzbeschaffungen geschlossen werden. Daneben bestehen auch bei diversem Kleinmaterial einsatzrelevante Unterbestände. Zur Nachbeschaffung beantragt wird diverses Material aus den Bereichen Wirksamkeit im Einsatz (z.B. leichte Maschinengewehre, Geniematerial), Mobilität (u.a Kleinbusse und leichte Sanitätswagen) sowie Unterstützung und Durchhaltefähigkeit (z.B. Notarztrucksäcke, Gabelstapler).

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Ausgaben für die Beschaffung von Rüstungsmaterial werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Das Rüstungsprogramm 2016 führt zu direkten Beteiligungen von 430 Millionen Franken und indirekten Beteiligungen von 360 Millionen Franken.

Stand des Geschäftes

Am 8. Juni 2016 hat der Ständerat das Rüstungsprogramm 2016 mit 35 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet. Am 20. September 2016 folgte der Nationalrat mit 135 gegen 37 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Das Geschäft ist somit genehmigt
 

FAQ RP

Allgemein

Rüstungs- und Immobilienvorhaben hängen häufig miteinander zusammen. Die gemeinsame Unter­breitung dieser Kredite in einer einzigen Botschaft ermöglicht es dem Parlament noch besser als heute, über die verschiedenen von der Armee beantragten Kredite zusammenhängend zu befinden.

Mit dem neuen Artikel 148j des Militärgesetzes wird die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliessen.

Ein mehrjähriger Zahlungsrahmen erhöht gegenüber dem heutigen Ausgabenplafond die Planungssicherheit der Armee. Das Instrument wird auch in anderen Aufgabengebieten (z.B. Landwirtschaft, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit) angewendet. Die verschiedenen Zahlungsrahmen werden der Bundesversammlung in gesonderten Botschaften jeweils im ersten Jahr einer Legislatur zur Genehmigung unterbreitet. Zur Begründung des Zahlungsrahmens der Armee werden alle in den vier kommenden Jahren vorgesehenen Rüstungs- und Immobilienvorhaben dargestellt, der Finanzbedarf aufgezeigt und in den Gesamtzusammenhang der Fähigkeitsentwicklung eingebettet. Mit der integralen Armeebotschaft können folglich der Handlungsbedarf und die benötigten Verpflichtungskredite unter Berücksichtigung der effektiv verfügbaren finanziellen Mittel beschlossen werden.

Es ist vorgesehen, dass ab 2017 auch weitere Verpflichtungskredite in einer gemeinsamen Botschaft zusammen mit den jeweiligen Rüstungs- und Immobilienprogrammen beantragt werden. Es handelt sich dabei konkret um Verpflichtungskredite für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB), für die Projektierung, für die Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB), für die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) und für die Erneuerung und den Instandhaltungsbedarf (EIB). Diese wurden bislang nur den sicherheitspolitischen Kommissionen, nicht aber den gesamten Eidgenössischen Räten in einem separaten Dokument «Materielle Sicherstellung der Armee» (MSA) zur Bewilligung unterbreitet. Auch Ausserdienststellungen von Grosssystemen sollen künftig in der Armeebotschaft beantragt werden, wie dies im neuen Art. 109a Abs. 4 des Militärgesetzes vorgesehen ist.

All diese Massnahmen fördern die Transparenz und tragen dazu bei, dass das Parlament über sämt­liche von der Armee beantragten Kredite gleichzeitig befinden kann.

Mit den Beschaffungsvorhaben in der Armeebotschaft 2016 sollen verschiedenste Fähigkeitslücken in den Bereichen Wirkung, Nachrichtendienst und Mobilität geschlossen werden. Dies ist notwendig, damit die Armee ihre verfassungsmässigen Aufgaben auch in Zukunft erfüllen kann. Gleichzeitig geht es darum, Material nachzubeschaffen, dessen Fehlen zu Einschränkungen in der Bereitschaft der Armee führt. Eine möglichst vollständige Ausrüstung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Armee die von ihr verlangten Leistungen erbringen kann, und zwar auch solche bei überraschend ein­tretenden Ereignissen (z.B. Katastrophen, Terrorbedrohung).

Zudem lagen die Rüstungsprogramme der vergangenen Jahre im langjährigen Vergleich eher tief, dies weil mit der in der Referendumsabstimmung abgelehnten Gripen-Beschaffung hohe Investi­tionen in neue Kampfflugzeuge vorgesehen waren. Der materielle Erneuerungsbedarf ist allerdings auch ohne Kampfflugzeugbeschaffung hoch. Um diesen zu decken, werden einige wegen der Gripen-Beschaffung ursprünglich später geplanten Beschaffungen zeitlich vorgezogen.

Die Ausgaben für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und die Investitionen in Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Das Rüstungsprogramm 2016 führt zu direkten Beteiligungen von 430 Millionen Franken und indirekten Beteiligungen von 360 Millionen Franken. Das Immobilienprogramm VBS 2016 wird vollumfänglich in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert somit von Beschaffungen bzw. Investitionen von insgesamt 1362 Millionen Franken oder 70 Prozent der beantragten Verpflichtungskredite.

Die Beteiligungen führen bei der schweizerischen Volkswirtschaft zu Knowhow-Aufbau und Wert­schöpfung in teilweise technologisch hochstehenden Industriezweigen. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

Luftraumüberwachungssystem Florako, Flores Werterhalt: 91 Millionen Franken

Florako ist ein modernes, leistungsfähiges Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem, das ab 2003 schrittweise aufgebaut wurde. Es besteht aus mehreren Subsystemen und umfasst Radaranlagen, Rechner für die Aufbereitung der Luftlage, Mittel für die elektronische Identifikation, für Kommunikation, Einsatzleitung, Luftraummanagement und Ausbildung.

Mit Florako wurden die Voraussetzungen für die Erstellung einer gemeinsamen zivilen und militärischen Luftlage (Luftlagebild) geschaffen. Es ermöglicht ein modernes Luftraummanagement und ist ein zentrales System zur Wahrung der Lufthoheit und Luftverteidigung.

Im Rahmen einer Studie wurde untersucht, was erforderlich ist, um den Erhalt der Luftraumüberwachungsfähigkeit mittels dem Florako-Subsystem Flores bis 2027 sicherzustellen. Es wurde festgestellt, dass aufgrund unterschiedlicher veralteter Komponenten der langfristige Betrieb mit regelmässigen Instandhaltungs-Massnahmen alleine nicht sichergestellt werden kann. Um den langfristigen Betrieb sicherzustellen, müssen zusätzlich einige Kernkomponenten ausgetauscht werden.

Mit der Werterhaltung Flores soll die Nutzungsdauer der Radarsysteme verlängert werden. In den 2020er-Jahren wird ein zusätzlicher Werterhalt der Rechenanlage notwendig sein, damit die beste­hende Leistung mit dem Florako-System weiterhin erbracht werden kann. Die vorgesehenen Massnahmen erlauben es, das gesamte Luftraumüberwachungssystem Florako bis 2030 weiter zu betreiben und somit einen vollständigen Ersatz der Radaranlagen bis zu diesem Zeitpunkt hinaus­zuschieben. Die Werterhaltung von Flores ermöglicht zudem, hinsichtlich einer späteren Ersatz­beschaffung der Sensorik, die Handlungsfreiheit in Bezug auf den Einsatz zukünftiger Technologien zu wahren.

Da es sich bei diesem Projekt um einen Teilersatz und nicht um eine Neubeschaffung handelt, ist lediglich der ursprüngliche Systemlieferant Thales Raytheon Systems mit seinem Unterlieferant Thales Air Systems in der Lage, dieses Projekt gesamtheitlich wahrzunehmen. Für die Erledigung des Auftrages ist der Zugriff auf klassifizierte Unterlagen von Thales sowie der Zugang zum Quellcode erforderlich. Somit erübrigte sich eine Evaluation des gesamten Projektumfanges.

Patrouillenboot 16: 49 Millionen Franken

Richtigstellungen 

Das VBS wurde im Zusammenhang mit der beantragten Beschaffung des Patrouillenbootes (Patr Boot 16)) mehrfach und von verschiedener Seite mit Vorwürfen und Falschaussagen konfrontiert. Das VBS hält deshalb wie folgt fest:
 

Im April 2014 trafen sich Vertreter von armasuisse mit dem Schweizer Bootsbauer Verband. Gegenstand des Meeting war abzuklären, in wie weit die Schweizer Industrie sowie das Gewerbe im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden können. Anlässlich des erwähnten Gesprächs vom 8. April 2014  bestätigte der Geschäftsführer des Schweizer Bootsbauer-Verbandes, dass es in der Schweiz leider keine Werft gibt, welche ein vergleichbares Boot für Testfahrten zur Verfügung stellen könne. Auch fehle die Erfahrung im Bereich der Integration von Waffensystemen (12.7-mm-Remote Weapon Station) bei den Schweizer Bootsbauern. Die Bewaffnung des über 30 Jahren alten Patrouillenboot 80 ist in seiner Konfiguration und Einbau in keiner Art und Weise mit der ferngesteuerten, stabilisierten Waffenstation vergleichbar.

16.09.2016 

Beim Verfahrensentscheid für das Patrouillenboot 16 handelt es sich um ein Einladungsverfahren nach Art. 35 VöB. Gemäss dem Bundesgesetz über das Kriegsmaterial Kapitel 1, Art 5, gehört das Patrouillenboot mit integrierter Waffenstation (!) zur Kategorie Kriegsmaterial. Dadurch gilt die Ausnahme gemäss Art 3 Abs. 1 Bst e. BöB wodurch eine Beschaffung im Einladungsverfahren nach Art 35 VöB beantragt wurde.

16.09.2016

Die neuen Boote des Grenzwache wurde ebenfalls durch armasuisse beschafft. Das Schweizer Gewerbe hat dabei das Boot nicht selber hergestellt, sondern lediglich beim Hersteller beschafft und importiert. Anschliessend wurden in der Schweiz noch einzelne Komponente durch eine Schweizer Werft verbaut und das Boot zur Abnahme bereit gestellt.

Die Anforderungsprofile für die beiden Boote sind nicht vergleichbar und es gibt in der Schweiz auch kein vergleichbares Boot, das für Testzwecke hätte zur Verfügung gestellt werden können. Die Beschaffungspolitik der Schweiz Armee sieht vor, dass ab Stange beschafft werden soll und keine Eigenentwicklungen von Grund auf mehr finanziert werden sollen.

16.09.2016

Im Rahmen der Offsetverpflichten ist die Beteiligung von Schweizer Firmen sogar gefordert. Die Wahl einer Schweizer Werft sowie einer Schweizer Firma für die Ausrüstung erfolgten durch den Hersteller als verantwortlicher Generalunternehmer. Die Schweizer Werft (sie ist nicht Mitglied des Schweizer Bootsbauer-Verbandes) wird bei acht Booten den kompletten Innenausbau bis hin zur Fertigstellung der Boote - unter der Führung des Generalunternehmers - übernehmen. Für sämtliche Boote übernimmt die Schweizer Werft die Ausrüstung mit GFE Material, Integrationsarbeiten von Waffenstation, Radar und Funkgeräte sowie der Inbetriebnahme in der Schweiz, Bereitstellung für die Zulassung und die Beschussprüfungen etc.)

Mit dem gewählten Geschäftsmodell ist die direkt Beteiligung der Schweizer Industrie signifikant höher als bei der Beschaffung des Einsatzbootes für die Grenzwache. Ferner garantiert die gewählte Kooperation zwischen den beiden Werften, dass im Bereich von 12 -15 m Booten ein bedeutender Know Transfer in die Schweiz stattfinden wird und der Schweizer Boots- und Schiffsbau insgesamt so auch mittelfristig profitieren kann.

16.09.2016

Ein direkter Vergleich eines komplett ausgerüsteten Einsatzsystems der Armee und der Grenzwache ist unseriös. Verwendungszweck und Einsatz unterscheiden sich zwischen dem Grenzwachtkorps und der Armee. Entsprechend unterschiedlich ist auch die Ausführung und die Ausrüstung der Boote. Die Boote der Armee sind aus Aluminium und nicht aus Kunststoff gefertigt und sind z.B. für einen 24h Betrieb mit Schlafplätzen und Kochstelle ausgerüstet und verfügen über eine Bewaffnung und hydraulischen Plattform nebst weiterer armeespezifischer Ausrüstungen.

In der Armeebotschaft 2016 wird der gesamte beantragte Verpflichtungskredit für das Projekt Patrouillenboot 16 ausgewiesen. Dieser umfasst nicht nur die Boote sondern die komplette für einen militärischen Einsatz notwendige Ausrüstung inkl. der Navigation, Tag-/Nachsichtsysteme, Kommunikationsmittel und Bewaffnung, sowie die für den Transport, die Ausbildung und den Unterhalt erforderliche Peripherie inkl. Ersatzmaterial. Daneben sind auch noch die Teuerung und die Risiken im Budget enthalten.

16.09.2016

Allgemeine Fragen

1982 wurde das Patrouillenboote 80 als Aufklärungs- und Überwachungsboote sowie für den Patrouillendienst beschafft und eingeführt. Die Ausserdienststellung ist ab 2019 geplant. Mit der Beschaffung eines neuen, strassentransportierbaren Patrouillenbootes 16 soll sichergestellt werden, dass die geforderten Leistungen auf Gewässern in den Bereichen Überwachung, Nachrichtenbeschaffung, Patrouillentätigkeit und Personenrettung weiterhin erbracht werden können.

Mit den Patrouillenbooten können folgende Aufgaben erfüllt werden:

  • Überwachen von Bewegungen auf dem Wasser;
  • Sicherstellen der Nachrichtenbeschaffung und -übermittlung auf Gewässern;
  • Anhalten, kontrollieren, überführen und nötigenfalls bekämpfen von Booten auf dem Wasser;
  • Absperren von Gebieten auf dem Wasser;
  • Sicherstellen des Transportes von Truppen/Dritten in kleiner Anzahl;
  • Lokalisieren und retten von Menschen in Notsituationen auf dem Wasser;
  • Unterstützen ziviler Behörden wie Oberzolldirektion/Grenzwachtkorps und derPolizeikorps (subsidiär).

Die Patrouillenboote werden zum Schutz von Grenzabschnitten auf Gewässern zur Durchsetzung der hoheitlichen Pflichten der Schweiz auf den Grenzgewässern eingesetzt. Als Mittel des Nachrichten­dienstes können die Patrouillenboote Abschnitte von Seen und Flüssen mit technischen Mitteln wie Radar, Infrarot- und Wärmebildgeräten Wetter unabhängig be- und überwachen. Die Motorbootkompanie kann andere Truppenverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben am und auf dem Wasser unterstützen.

Die Evaluation berücksichtigte ausschliesslich Firmen, die bereits Boote in der gesuchten Grössen­klasse entwickelt und pro­duziert haben. Nach der Vorevaluation standen schliesslich zwei Systeme zur Wahl. Davon obsiegte aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibung bzw. der Tests mit dem Mustersystem das Boot «Watercat 1250 Patrol». Die andere Firma war nicht bereit, ein Muster­system für Tests zur Verfügung zu stellen.

12cm-Mörser 16: 404 Millionen Franken

Bis zu seiner altersbedingten Ausserdienststellung im Jahre 2009 verfügten die Kampfverbände der Schweizer Armee (Infanterie-, Panzergrenadier- und Panzerbataillone) mit dem 12cm-Minenwerfer­panzer 64/91 über ein System zur indirekten Feuerunterstützung. Gegenwärtig fehlt die entsprechende Fähigkeit. Mit der vorgesehenen Beschaffung soll sie wiedererlangt werden. Die Beschaffung eines 12cm-Mörsersystems ist ein wesentliches Element des Gesamtsystems der Artillerie, wie es der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (11.3752 «Zukunft der Artillerie») vom 20. Januar 2016 detailliert beschrieben hat.

Beim Trägerfahrzeug handelt es sich um eine weiterentwickelte Version der in der Schweizer Armee bewährten Radschützenpanzer-Familie Piranha 8×8 der Firma General Dynamics European Land Systems-Mowag GmbH. Dieses als Piranha IV bezeichnete Trägerfahrzeug hat ein maximales Ge­samtgewicht von 27 Tonnen bei einer Nutzlast von 10 Tonnen. Es ist in der Lage, das 12cm-Mörsergeschütz, die Hilfsbewaffnung und die Munition zu integrieren. Die Verwendung eines Trägerfahrzeuges aus einer bewährten Fahrzeugfamilie wirkt sich günstig auf die Unterhalts- und Ausbildungskosten aus.

Angefragt wurden Firmen mit unterschiedlichen Geschützkonzepten: Einerseits mit einem Geschütz­turm, andererseits mit der sogenannten Lukenlösung, bei welcher das 12cm-Mörsergeschütz auf dem Fahrzeugboden montiert ist und nach dem Öffnen der Dachluken nach oben ausgefahren wird. Geschützseitig ist die Variante «Turm» teurer als die Variante «Dachluke». Aus logistischen Überlegungen wurde anlässlich des Evaluationsverfahrens nur der Piranha IV als Trägerfahrzeug berücksichtigt.

Beim 12cm-Mörser 16 obsiegte die Firma General Dynamics European Land Systems-Mowag GmbH, Kreuzlingen, für das Trägerfahrzeug und als Generalunternehmerin. Unterauftragnehmer sind die Firma RUAG Schweiz AG, RUAG Defence, Thun und weitere Unterlieferanten.

Schultergestützte Mehrzweckwaffen: 256 Millionen Franken

Kampfverbände müssen den Gegner am Erreichen seiner Ziele hindern, indem sie ihn bekämpfen. Nebst Bogenschusswaffen (z.B. Artillerie, Mörser) kommen vor allem direkt schiessende Waffensysteme unterschiedlicher Reichweite und unterschiedlicher Kaliber zum Einsatz.

Schultergestützte Mehrzweckwaffen ergänzen die übrigen direkt schiessenden Waffen (z.B. Sturm- und Maschinengewehre). Sie dienen dazu, feindliche Panzer/Schützenpanzer und im überbauten Gelände Gegner in befestigten Stellungen oder Häusern zu bekämpfen. Sie werden in Fahrzeugen und Helikoptern mitgeführt, schultergestützt durch eine Person bedient und bei Tag und Nacht so­wie bei schlechter Sicht eingesetzt.

Die Wahl der Hersteller erfolgte gestützt auf eine umfassende technische Versuchsreihe und Truppen­versuche. Geprüft wurden die Leistungen und das Verhalten unter extremen Umwelt­einflüssen. Gewählt wurden die Produkte derjenigen Hersteller, welche die militärischen Anforde­rungen am besten erfüllten und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis aufwiesen.

Jedes der gewählten Systeme erfüllt einen bestimmten Zweck. Die Optimierung der Kosten bezogen auf den Einsatzzweck sowie der Platzverhältnisse, der Grösse und des Gewichts beim Transport führ­ten zur Wahl von verschiedenen Systemen.

Kampfflugzeuge F/A-18, Ersatzmaterial: 127 Millionen Franken

Mit dem Rüstungsprogramm 2013 wurde hauptsächlich Ersatzmaterial für die Triebwerke des F/A-18 beschafft. Hauptziel war die Optimierung der Beschaffung, d.h. die Verbesserung der Verfügbarkeit von Material und die Reduktion der Beschaffungskosten. Beides wurde erreicht. Zeithorizont für diese Beschaffung waren 5 bis 10 Jahre. Es handelte sich damals also nicht um eine Endbevorratung, welche die Ersatzmaterialbedürfnisse bis zum Nutzungsende der Flugzeuge sicherstellt.

Die Anzahl Flugstunden der F/A-18 wird in den kommenden Jahren stärker als erwartet zunehmen, weil:

  • auf die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, welche die vorhandenen Maschinen bei der Wahrnehmung von Luftpolizeiaufgaben und in der Ausbildung entlastet hätten, ver­zichtet wurde;
  • die Bereitschaft im Luftpolizeidienst mit dem Ziel, Ende 2020 über eine Bereitschaft rund um die Uhr zu verfügen, schrittweise erhöht wird;
  • die Nutzungsdauer der F/A-18 bis 2030 verlängert werden soll, wenn nicht vor dem Nutzungsende der F/A-18 ein Ersatz für die Kampfflugzeugflotte beschafft werden kann.

Unter den 124 zu beschaffenden Positionen (Stand: Mai 2015) finden sich u.a. folgende Elemente: Flugsteuerflächen, Flugsteuerzylinder, Triebwerksersatzteile, Getriebe, Fahrwerkkomponenten, Treibstofftanks. Als Grundlage für die Bemessung diente eine Studie der armasuisse.

Die Ersatzmaterialbeschaffungen sollen einerseits die langfristige Ersatzmaterialverfügbarkeit sicher­stellen, andererseits durch gezielte, koordinierte Einkäufe mit anderen F/A-18 Betreibern die Be­schaffungsaufwendungen möglichst minimieren.

Eine bereits geschlossene Produktionslinie wieder zu starten, kann Kosten im ein- bis zweistelligen Millionenbereich verursachen. Einige Produktionslinien sind zurzeit noch in Betrieb, werden aber mittelfristig nicht mehr verfügbar sein. Eine baldige Beschaffung hilft somit, Kosten einzusparen.

Die jährliche Teuerung auf Ersatzteilen für F/A-18 liegt im hohen einstelligen – zum Teil auch im zweistelligen Prozentbereich. Die so vermiedenen höheren Kosten überwiegen die Lagerbewirtschaftungskosten bei weitem. Zusätzlich wird dadurch die Durchhaltefähigkeit erhöht.

Eine hundertprozentige Endbevorratung ist weder sinnvoll noch finanziell tragbar. Die meisten Systeme und Komponenten werden nicht periodisch ersetzt, sondern erst wenn Verschleiss oder Fehler festgestellt werden. Es ist sehr schwierig, eine zuverlässige Prognose zu machen. Angesichts des Zeithorizonts von deutlich über zehn Jahren ist jede Prognose mit Unwägbarkeiten verbunden. Daher werden Ersatzteilbeschaffungen zur Erhöhung der Handlungsfreiheit auch in Zukunft not­wendig sein.

Lastwagen + Anhänger: 314 Millionen Franken

Lastwagen und Anhänger werden im gesamten Aufgabenspektrum der Armee eingesetzt. Mit ihnen deckt die Truppe ihre allgemeinen Transportbedürfnisse ab. Die Armee besitzt insgesamt 5890 Fahr­zeuge mit der Ausweisbezeichnung «Lastwagen», davon 2640 schwere Lastwagen; bei den übrigen handelt es sich um leichtere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen wie die Geländetransportfahrzeuge Duro und ein Teil der Mercedes-Benz Sprinter. Die Nutzungsdauer der schweren Lastwagen beträgt rund 15 Jahre, d.h., dass die Flotte periodisch durch neue Fahrzeuge ersetzt werden muss; das sind im Schnitt etwa 175 Lastwagen jährlich. Mit zunehmendem Alter steigen auch die Instandhaltungskosten und es entstehen Probleme bei der Sicherheit und der Ein­haltung von Umweltschutznormen.

Es wurde geprüft, ob auf eine Beschaffung von einzelnen Spezialfahrzeugen grundsätzlich verzichtet werden soll und ob diese Transporte – wie in anderen Bereichen bereits heute üblich – an zivile Transportunter­nehmen ausgelagert werden können.

Eine Auslagerung ist aus verschiedenen Gründen nicht angezeigt. So benötigen gerade die Genie- und Rettungstruppen eigene Mittel, die permanent verfügbar sind, weil sie auch bei nicht vorherseh­baren Ereignissen zum Einsatz gelangen. Und: Das Führen von Spezialfahrzeugen (z.B. mit einer Schwimmbrücke) ist nur mit speziell ausgebildetem Personal möglich.

Nein. Der Bestand an Fahrschullastwagen ist bereits heute zu gering, um den Ausbildungsbedarf zu decken. Deshalb werden mit dem Rüstungsprogramm 2016 auch Fahrschullastwagen (15 Fahrschulkombinationen und 5 Fahrschullastwagen) beantragt.

Rahmenkredit: 250 Millionen Franken

Der Rahmenkredit beinhaltet die nicht einzeln spezifizierten Vorhaben. Er soll für Nachbeschaffungen verwendet werden. Die Armee muss in die Lage versetzt werden, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, beispielsweise bei einer Naturkatastrophe oder im Falle einer anhaltenden Terrorbedrohung, rasch grössere Truppenkontingente aufzubieten, auszurüsten und einzusetzen. Dazu soll wieder ein Mobilmachungssystem für die ganze Armee eingeführt werden. Ein solches bedingt die dezentrale und ohne stromgestützte Systeme zugängliche Lagerung des Materials. Dieses muss ständig für die Truppe verfügbar sein und darf nur für die bezeichnete Truppe in der Ausbildung Verwendung finden.

Das Konzept der Armee XXI sah vor, dass nur das Material für die Ausbildung und sowie einiger weniger Bataillone vollständig beschafft wird. Durch die mit der WEA vorgesehene Reduktion der Anzahl Verbände, deren Verkleinerung und die Neuzuteilung des vorhande­nen Materials kann der Ausrüstungsgrad jedoch erheblich verbessert werden. Grössere Lücken, die temporär vor allem bei Übermittlungsmitteln, Pneu- und Aufklärungsfahrzeugen bestehen, sollen im Rahmen von Ersatzbeschaffungen geschlossen werden. Daneben bestehen auch bei diversem Kleinmaterial sowie bei Sanitätsfahrzeugen, Kleinbussen und Schmutzwasserpumpen einsatzrelevante Unterbestände. Diese würden dazu führen, dass die Armee ihre Aufgaben im Falle eines Aufgebots nicht erfüllen könnte. Zudem kann die Ausbildung durch fehlendes Material in Wiederholungskursen beeinträchtigt werden, was sich negativ auf die Motivation der Armeeangehörigen auswirkt.

Die Spezifikation des zur Nachbeschaffung kommenden Materials ist noch im Gange. Hierzu sind ver­tiefte Abklärungen notwendig. Nicht alles Material wird heute noch hergestellt, sondern kann erst im Rahmen von später erfolgenden Neubeschaffungen ergänzt werden. Es ist ausserdem nicht in jedem Fall sinnvoll, in altes Material zu investieren. Auch in diesen Fällen muss eine Vollausrüstung auf den späteren Zeitpunkt einer Neubeschaffung verschoben werden.

Die mit dem Rahmenkredit vorgesehenen Nachbeschaffungen sind für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) dringlich. Die WEA wird ab 2018 umgesetzt, die Armeebotschaft 2017 jedoch voraussichtlich erst im Herbst 2017 verabschiedet. Aus diesem Grund werden die vorliegenden Nachbeschaffungen im Sinne einer Vorausmassnahme bereits mit dem Rüstungsprogramm 2016 beantragt.

Die Armeebotschaft 2017 wird neben dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS auch die Verpflichtungskredite für Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB), Ausrüstung und Erneuerungsbedarf (AEB) und Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) enthalten. Diese Kredite für die materielle Sicherstellung der Armee werden dann erstmals als Rahmenkredite beantragt.

Immobilienprogramm IP

Mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 572 Millionen Franken. Dieser umfasst fünf einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit.

Frauenfeld, Neubau Rechenzentrum: 150 Millionen Franken

Die Informations- und Kommunikationstechnologie-Strategie des Bundes 2012–2015 sieht unter anderem einen Rechenzentrenverbund mit bundesweiter Kapazitätsplanung und Koordination der Ausbauprojekte vor. Das daraus abgeleitete Konzept verlangt, dass mehrere an ihre Leistungsgrenzen stossende und geografisch verteilte Rechenzentren zusammengefasst werden. Das Rechenzentrum Campus soll auf dem bundeseigenen Waffenplatz Frauenfeld in unmittelbarer Nähe zur Kaserne Auenfeld erstellt werden. Es wird mit den Vorhaben zur Gesamtsanierung des Waffenplatzes Frauenfeld abgestimmt. Mit dem beantragten Verpflichtungskredit werden das Betriebsgebäude und ein erstes Rechenzentrenmodul finanziert. Die Realisierung soll in den Jahren 2017–2019 erfolgen. Das neue Rechenzentrum soll für Testzwecke am 1. Juli 2019 in Betrieb genommen werden. Die Realisierung weiterer Ausbaumodule wird bei entsprechendem Leistungsbedarf frühestens ab 2025 beantragt.

Frauenfeld, Gesamtsanierung und Neubau Waffenplatz, 1. Etappe: 121 Millionen Franken

Der Waffenplatz Frauenfeld ist einer der wichtigsten Waffenplätze der Schweizer Armee. Er wird hauptsächlich durch den Lehrverband Führungsunterstützung genutzt. Seine universell nutzbare Infrastruktur bietet ideale Voraussetzungen für eine langfristige Nutzung. Aus diesen Gründen sieht das Stationierungskonzept die Stärkung und langfristige Weiternutzung des Waffenplatzes Frauenfeld vor. Diverse Aussenstellen, die das Nutzungsende erreicht haben, sollen neu im Areal der Kaserne Auenfeld integriert werden. Die Anlage Auenfeld wurde Anfang der 80er-Jahre geplant und in zwei Etappen (1983–1986 und 1996–2000) gebaut. Das Areal soll nun in vier Etappen bis in 15 Jahren für insgesamt 326 Millionen Franken (Planungsstand September 2015) ausgebaut und gesamtsaniert werden. Die bestehende Infrastruktur wird an die aktuellen Bedürfnisse der Armee angepasst. Im Gegenzug sollen in Frauenfeld die Stadtkaserne, das Motorwagendienst-Center und das bestehende Zeughaus, in Rümlang dder Übungsplatz Haselbach sowie in Dailly der gesamte Waffenplatz geschlossen werden. Die Realisierung der 1. Etappe soll in den Jahren 2017–2020 erfolgen.

Steffisburg, Armeelogistikcenter, Neubau Container-Stützpunkt: 21 Millionen Franken

Container mit sensitiven Inhalten sollen zukünftig an vier Container-Stützpunkten konzentriert werden (Thun, Rothenburg, Grolley, Bronschhofen). Diese Container-Stützpunkte sind verkehrstechnisch mit Bahn und Strasse erschlossen und erlauben die frost- und witterungsgeschützte Lagerung, Instandhaltung und Bereitstellung von Containern. In den Jahren 2017–2018 soll der erste Stützpunkt für 200 Container in Steffisburg (Armeelogistikcenter Thun) gebaut werden.

Jassbach, Ausbau Waffenplatz: 17 Millionen Franken

Auf dem Waffenplatz Jassbach werden die Rekrutinnen und Rekruten der Elektronischen Kriegführung ausgebildet. Im Stationierungskonzept der Armee ist vorgesehen, den Standort langfristig zu nutzen. Mit einem Ausbau der Kaserneninfrastruktur soll die Bettenkapazität von 200 auf 400 erhöht werden. Die Realisierung soll in den Jahren 2017–2018 erfolgen.

Tessin, Standortverschiebung Sendeanlage: 13 Millionen Franken

In Krisenlagen kann heute für das Sopraceneri die Information der Bevölkerung mit der provisorischen Sendeanlage in einer stillgelegten Mittelwellenstation nicht gewährleistet werden. Deshalb soll auf einem bundeseigenen Standort ein Neubau für das IBBK-Radio (Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen) erstellt werden. Zur Nutzung von Synergien soll zudem ein Knoten des Führungsnetzes Schweiz in die neue Anlage integriert werden. Dieser stellt die Netzanbindungen von militärischen Installationen in der Südschweiz sicher. Die Realisierung soll in den Jahren 2017–2019 erfolgen.

Rahmenkredit: 250 Millionen Franken

Der Rahmenkredit beinhaltet die nicht einzeln spezifizierten Vorhaben, die Investitionsausgaben von weniger als 10 Millionen Franken verursachen. Er soll für die nachfolgenden Zwecke verwendet werden:

  • Studien und Projektierungen (45 Millionen Franken): Sie dienen dazu, die Planung der künftigen Immobilienprogramme durchzuführen. Mit der Planung werden die notwendigen Spezifikationen und Berechnungen erstellt. Sie umfasst alle Planerleistungen von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag.
  • Ersatz- und Neubauten (60 Millionen Franken): Dieser Teil des Rahmenkredites soll für Ersatz- und Neubauten sowie für Liegenschaftskäufe und Anpassungen an veränderte Bedürfnisse durch neue Rüstungsmaterialbeschaffungen verwendet werden.
  • Instandsetzung (130 Millionen Franken): Die Instandsetzungen werden durchgeführt, um die Gebrauchstauglichkeit des Immobilienportfolios zu erhalten, den Immobilienbestand zu modernisieren, gesetzliche Massnahmen zu vollziehen (z. B. Lärmschutzmassnahmen) und enerigetechnische Sanierungen vorzunehmen (z. B. Einbau von Photovoltaikanlagen).
  • Weitere Zwecke (15 Millionen Franken)

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 werden Bauvorhaben in allen Sprachregionen realisiert. Die Investitionen werden vollumfänglich in der Schweiz beschäftigungswirksam. Alle Vorhaben sind abgestimmt mit der laufenden Planung des neuen Stationierungskonzeptes der Armee und der Weiterentwicklung der Armee (WEA). Die Vorhaben unterliegen dem militärischen Plangenehmigungsverfahren, welches im Rahmen der öffentlichen Auflage sicherstellt, dass den Interessen von Raum und Umwelt, der Kantone und Gemeinden sowie der Betroffenen Rechnung getragen wird.

Stand des Geschäftes

Am 8. Juni 2016 hat der Ständerat das Immobilienprogramm VBS 2016 einstimmig verabschiedet. Am 20. September 2016 folgte der Nationalrat mit 176 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Das Geschäft ist somit genehmigt.
 

FAQ IP

Allgemein

Rüstungs- und Immobilienvorhaben hängen häufig miteinander zusammen. Die gemeinsame Unter­breitung dieser Kredite in einer einzigen Botschaft ermöglicht es dem Parlament noch besser als heute, über die verschiedenen von der Armee beantragten Kredite zusammenhängend zu befinden.

Mit dem neuen Artikel 148j des Militärgesetzes wird die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliessen.

Ein mehrjähriger Zahlungsrahmen erhöht gegenüber dem heutigen Ausgabenplafond die Planungssicherheit der Armee. Das Instrument wird auch in anderen Aufgabengebieten (z.B. Landwirtschaft, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit) angewendet. Die verschiedenen Zahlungsrahmen werden der Bundesversammlung in gesonderten Botschaften jeweils im ersten Jahr einer Legislatur zur Genehmigung unterbreitet. Zur Begründung des Zahlungsrahmens der Armee werden alle in den vier kommenden Jahren vorgesehenen Rüstungs- und Immobilienvorhaben dargestellt, der Finanzbedarf aufgezeigt und in den Gesamtzusammenhang der Fähigkeitsentwicklung eingebettet. Mit der integralen Armeebotschaft können folglich der Handlungsbedarf und die benötigten Verpflichtungskredite unter Berücksichtigung der effektiv verfügbaren finanziellen Mittel beschlossen werden.

Es ist vorgesehen, dass ab 2017 auch weitere Verpflichtungskredite in einer gemeinsamen Botschaft zusammen mit den jeweiligen Rüstungs- und Immobilienprogrammen beantragt werden. Es handelt sich dabei konkret um Verpflichtungskredite für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB), für die Projektierung, für die Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB), für die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) und für die Erneuerung und den Instandhaltungsbedarf (EIB). Diese wurden bislang nur den sicherheitspolitischen Kommissionen, nicht aber den gesamten Eidgenössischen Räten in einem separaten Dokument «Materielle Sicherstellung der Armee» (MSA) zur Bewilligung unterbreitet. Auch Ausserdienststellungen von Grosssystemen sollen künftig in der Armeebotschaft beantragt werden, wie dies im neuen Art. 109a Abs. 4 des Militärgesetzes vorgesehen ist.

All diese Massnahmen fördern die Transparenz und tragen dazu bei, dass das Parlament über sämt­liche von der Armee beantragten Kredite gleichzeitig befinden kann.

Mit den Beschaffungsvorhaben in der Armeebotschaft 2016 sollen verschiedenste Fähigkeitslücken in den Bereichen Wirkung, Nachrichtendienst und Mobilität geschlossen werden. Dies ist notwendig, damit die Armee ihre verfassungsmässigen Aufgaben auch in Zukunft erfüllen kann. Gleichzeitig geht es darum, Material nachzubeschaffen, dessen Fehlen zu Einschränkungen in der Bereitschaft der Armee führt. Eine möglichst vollständige Ausrüstung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Armee die von ihr verlangten Leistungen erbringen kann, und zwar auch solche bei überraschend ein­tretenden Ereignissen (z.B. Katastrophen, Terrorbedrohung).

Zudem lagen die Rüstungsprogramme der vergangenen Jahre im langjährigen Vergleich eher tief, dies weil mit der in der Referendumsabstimmung abgelehnten Gripen-Beschaffung hohe Investi­tionen in neue Kampfflugzeuge vorgesehen waren. Der materielle Erneuerungsbedarf ist allerdings auch ohne Kampfflugzeugbeschaffung hoch. Um diesen zu decken, werden einige wegen der Gripen-Beschaffung ursprünglich später geplanten Beschaffungen zeitlich vorgezogen.

Die Ausgaben für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und die Investitionen in Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Das Rüstungsprogramm 2016 führt zu direkten Beteiligungen von 430 Millionen Franken und indirekten Beteiligungen von 360 Millionen Franken. Das Immobilienprogramm VBS 2016 wird vollumfänglich in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert somit von Beschaffungen bzw. Investitionen von insgesamt 1362 Millionen Franken oder 70 Prozent der beantragten Verpflichtungskredite.

Die Beteiligungen führen bei der schweizerischen Volkswirtschaft zu Knowhow-Aufbau und Wert­schöpfung in teilweise technologisch hochstehenden Industriezweigen. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

Rechenzentrum Frauenfeld: 150 Millionen Franken

Die Bundesverwaltung benötigt in allen Lagen eine effektive und effiziente Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Die Einsatzbereitschaft der Armee und die Leistungserbringung der Departemente hängen direkt davon ab. Die bestehende Infrastruktur erfüllt die Anforderungen an Verfügbarkeit und Schutz nicht mehr.

Die IKT-Strategie des Bundes sieht vor, mehrere an ihre Leistungsgrenzen stossende und geografisch verteilte Rechenzentren in einem Verbund von vier Rechenzentren (Fundament, Kastro II, Campus und Primus) zu zentralisieren. Mit der Immobilienbotschaft VBS 2013 wurde der Bau des ersten vollgeschützten Rechenzentrums des VBS (Fundament) bewilligt. Das zweite vollgeschützte Rechenzentrum (Kastro II) im Umfang von rund 95 Millionen Franken ist für das Immobilienprogramm VBS 2019 geplant (Planungsstand August 2015). Das dritte Rechenzentrum Campus wird zivil und militärisch genutzt. Ein weiteres Rechenzentrum Primus wird durch die zivilen Departemente nach dem Nutzungsende der bestehenden Rechenzentren geplant. Die neuen Rechenzentren sind so konzipiert, dass sie bei steigendem Leistungsbedarf mit möglichst wenig Aufwand und Vorlaufzeit modular ausgebaut werden können.

Das Rechenzentrum Campus soll auf dem bundeseigenen Waffenplatz Frauenfeld in unmittelbarer Nähe zur Kaserne Auenfeld erstellt werden. Es wird mit den Vorhaben zur Gesamtsanierung des Waffenplatzes Frauenfeld abgestimmt.

Mit dem beantragten Verpflichtungskredit werden das Betriebsgebäude und ein erstes Rechenzentrenmodul finanziert. Die Realisierung weiterer Ausbaumodule wird bei entsprechendem Leistungsbedarf voraussichtlich ab 2025 beantragt. Das Gebäudekonzept sieht ein Betriebsgebäude vor, an dem das Rechenzentrum modular angebaut wird. Für mögliche Erweiterungen werden Baulandreserven bereitgehalten. Die einzelnen Module sind autark aufgebaut, womit eine hohe Sicherheit und Verfügbarkeit gewährleistet werden kann. Die Instandsetzung und Erweiterung können unter laufendem Betrieb realisiert werden.

Als Alternative zur beantragten Variante wurde eine Sanierung der bestehenden Rechenzentren, das Einmieten von Rechenzentrenleistungen oder ein Verzicht geprüft. Die beantragte Variante wurde gewählt, weil sie gegenüber den Alternativen wirtschaftlicher, flexibler, rascher verfügbar und im Betrieb sicherer ist.

Frauenfeld, Gesamtsanierung und Neubauten Waffenplatz, 1. Etappe: 121 Millionen Franken

Für den Ausbau des Waffenplatzes wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Die gewählte Lösung erfüllt die räumlichen und funktionalen Anforderungen sowie die wirtschaftlichen Kriterien am besten. Das Projekt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Neubauten sehr nutzungsflexibel gestaltet sind. Die Gliederung der Grundrisse erlaubt eine optimale Ausnutzung sowohl durch kleine Gruppen oder durch ganze Kompanien. Nach Möglichkeit sind die Flächen auf eine Mehrfachnutzung ausgelegt. Anstelle der dezentralen Truppenküchen erfolgt die Verpflegung in einem Verpflegungszentrum. Die Konzentration auf dem Areal Auenfeld ermöglicht eine optimale Nutzung von Synergien. Betriebsabläufe werden vereinfacht. Kurze Kommunikationswege unter-stützen die effiziente Ausbildung der Truppe. Es entsteht ein Effizienzgewinn und bestehende Ressourcenlücken können verkleinert werden, indem Personal zugunsten der Ausbildung der Truppe intern umgelagert wird.

Die Konzentration auf dem Waffenplatz Frauenfeld erfordert verteilt über 15 Jahre Investitionsausgaben von 326 Millionen Franken (Planungsstand September 2015). Bei einem Verzicht auf die Verdichtung müssten im gleichen Zeitraum rund 70 Prozent dieser Summe für die Instandsetzung der heutigen Standorte aufgewendet werden. Das Immobilienportfolio im Raum Frauenfeld kann mit der Zentralisierung nachhaltig und wirtschaftlich optimiert werden. Durch die Verkleinerung der Gebäude-Nutzflächen um 20 Prozent verringert sich der Immobilienbetriebsaufwand über alle Etappen um 2 Millionen Franken pro Jahr. Effizienzgewinne ermöglichen zusätzlich eine Reduktion der nutzerseitigen Personal- und Sachaufwände um 2 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Konzentration im Auenfeld können damit die Betriebsaufwände über die Nutzungsdauer von 35 Jahren um rund 140 Millionen Franken reduziert werden. Die militärisch überzähligen marktfähigen Areale werden verkauft oder im Baurecht abgegeben.

Die Gesamtsanierung des Waffenplatzes und die Neubauten sind in vier Etappen geplant. Gesamtkosten verteilt auf 15 Jahre: 326 Millionen Franken (Planungsstand September 2015). Die konkreten Etappen und Projekte sind:

  • Immobilienprogramm VBS 2016 (121 Millionen Franken): Aufstockung des Kommandogebäudes, Ersatzneubau des Verpflegungszentrums sowie Neubau eines medizinischen Zentrums der Region (MZR), eines zusätzlichen Unterkunftsgebäudes und dreier Ausbildungshallen. Dadurch wird die Räumung, der Stadtkaserne Frauenfeld sowie des Übungsplatzes Haselbach in Rümlang ermöglicht.
  • Immobilienprogramm VBS 2019 (55 Millionen Franken): Neubauten für einen Werkhof, ein Retablierungsgebäude mit Werkstätten und eine Halle für die Fahrtrainingsanlage. Nach dieser Etappe und weiteren Massnahmen in Bronschhofen kann die alte Logistikinfrastruktur in der Stadt Frauenfeld aufgegeben werden. Ausserdem erlauben die Ausbildungshallen und ein Technologiecenter die effiziente Ausbildung auf dem Platz Auenfeld.
  • Immobilienprogramm VBS 2021 (75 Millionen Franken): Neubau einer Ausbildungs- und Einstellhalle und eines Unterkunftsgebäudes, Sanierung und Umbau des Theoriegebäudes sowie Sanierung des Kommandogebäudes, des Wachtgebäudes und der vier bestehenden Ausbildungshallen.
  • Immobilienprogramm VBS 2023 ( 75 Millionen Franken): Neubau einer weiteren Ausbildungs- und Einstellhalle, Erweiterung des Theoriegebäudes sowie Sanierung der bestehenden vier Unterkunftsgebäude und des Technikgebäudes.

Steffisburg, Armeelogistikcenter, Neubau Container-Stützpunkt: 21 Millionen Franken

Die mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) angestrebte Erhöhung der Bereitschaft erfordert auch Anpassungen an der Logistikinfrastruktur. Dazu gehören Massnahmen für den effizienten Containerumschlag und die effiziente Containerlagerung. Die Armee wird im Endausbau über 1100 Container verfügen. Dabei handelt es sich um Küchencontainer, Betankungscontainer, Operationscontainer, Führungscontainer usw. Solche Container werden gegenwärtig an mehreren Standorten gelagert. Container mit sensitiven Inhalten sollen zukünftig an vier Container-Stützpunkten konzentriert werden (Thun, Rothenburg, Grolley, Bronschhofen).

Nach Fertigstellung der vier Container-Stützpunkte werden die Standflächen von heute 70 000 auf 30 000 Quadratmetern reduziert. Mit der Einfachheit des Zugriffs auf die einzelnen Container werden Effizienz, Flexibilität und Arbeitssicherheit erhöht und die Lagerkosten reduziert. Die Lebensdauer von Containern und deren Inhalten kann durch die witterungsgeschützte Lagerung um rund einen Drittel verlängert werden. Mit der geschützten Lagerung könnten für die Armee rüstungsseitige Ersatzbeschaffungen von geschätzten 250 Millionen Franken verteilt über rund 25 Jahre vermieden werden.

Ja. Aus militärischen und betrieblichen Gründen wurde diese Variante jedoch verworfen. Bei vier Standorten kann eine Redundanz beim Ausfall eines Standortes sichergestellt und die Transportwege können verkürzt werden. Zudem können Synergien bei der Instandhaltung von den in den Containern enthaltenen Systemen genutzt werden. Die Konzentration der Containerbewirtschaftung an vier Standorten ermöglicht, die externen Mietkosten sowie die Transport- und Personalkosten von heute rund 4,6 Millionen Franken auf zukünftig rund 3 Millionen Franken pro Jahr zu reduzieren. Bei einem Standort wären nur geringe zusätzliche Einsparungen möglich.

Jassbach, Ausbau Waffenplatz: 17 Millionen Franken

Im Stationierungskonzept der Armee ist vorgesehen, den Waffenplatz Jassbach langfristig zu nutzen Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) und der Einführung des Zweistartmodells steigt die Anzahl der in Jassbach auszubildenden Rekrutinnen und Rekruten und Kader. Zudem werden sich die Bestände in der Sommer-RS durch die Wiedereinführung des Zweistartmodells erhöhen. In Jassbach ist maximal mit 400 Angehörigen der Armee zu rechnen. Die heutige Kapazität der Kaserne umfasst nur 200 Betten. Aus diesem Grund soll die Kaserneninfrastruktur mit einem Neubau um 200 Betten erweitert werden.

Geprüft wurde die zusätzliche Nutzung von Gemeindeunterkünften. Diese reichen aber nicht aus, um den Zusatzbedarf zu decken. Andere Militärunterkünfte sind zu weit entfernt, um den betrieblichen Anforderungen zu genügen.

Tessin, Standortverschiebung Sendeanlage: 13 Millionen Franken

In Krisenlagen muss die Bevölkerung alarmiert und informiert werden können. Das wichtigste Mittel dazu ist das Radio zur Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen (IBBK-Radio). Damit können die Behörden auch dann informieren, wenn die zivile Sendeinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht. Die Sendeanlagen des IBBK-Radios stellen sicher, dass mehr als 85 Prozent der Bevölkerung auch in Schutzräumen bis ins zweite Untergeschoss erreicht werden.

Es wurde geprüft, ob ein zusätzlicher Netzknoten des Führungsnetzes Schweiz in einen anderen Standort integriert werden könnte. Ohne diesen Netzknoten könnten die Investitionsausgaben im vorliegenden Projekt um 20 Prozent reduziert werden. Dagegen würde die Härtung des zusätzlichen Netzknotens Investitionen von rund 6 Millionen Franken erfordern.

Rahmenkredit: 250 Millionen Franken

Die wichtigsten Vorhaben sind:

  • Payerne, Aufbau eines Rekrutierungszentrum (8,9 Millionen Franken)
  • Othmarsingen Armeelogistikcenter, Sanierung Fahrzeugwerkstatt (9,7 Millionen Franken)
  • Flugplatz Emmen, Massnahmen für Aufklärungsdrohnensystem 15 (8,9 Millionen Franken)
  • Grolley Centre logistique, Aménagements complémentaires (8 Millionen Franken)
  • Epeisses, Place d'exercices, Projet Vulcain (8,2 Millionen Franken)
  • Bière, Ersatzbau für die Truppen-Munitionsmagazine (4,3 Millionen Franken)

Die wichtigsten Vorhaben sind:

  • Waffenplatz Chamblon, Sanierung Mehrzweckhalle (5,2 Millionen Franken)
  • Brugg, Gesamtsanierung Dufourhaus (4,6 Millionen Franken)
  • Kloten, Sanierung der Küche und der Heizzentrale (7 Millionen Franken)
  • Schweizweit, Lärmschutzmassnahmen auf Waffen- und Schiessplätzen (5 Millionen Franken)

Die Lärmschutzgrenzwerte von militärischen Schiessplätzen wurden mit der revidierten Lärmschutzverordnung herabgesetzt. Schiessanlagen, die die Grenzwerte überschreiten, sind bis am 31. Dezember 2025 zu sanieren. Betroffen sind davon rund 60 Waffen- und Schiessplätze des Bundes. Der Schiesslärm wird nach Möglichkeit durch Schiesssimulationen reduziert. Wenn erforderlich, wird die Lärmbelastung mit Lärmschutzwänden eingedämmt. Kann die Lärmbelastung dadurch nicht mit vertretbarem Aufwand reduziert werden, oder wird die Nutzung übermässig eingeschränkt, werden bei lärmbelasteten Liegenschaften Schallschutzfenster eingebaut.

Der Rahmenkredit wird zudem für die folgenden weiteren Zwecke verwendet:

  • für den Mieterausbau sowie fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten (2 Millionen Franken)
  • Investitionsbeiträge für die Instandsetzung gemeinsam genutzter Infrastruktur Dritter wie Strassen- und Seilbahnsanierungen (4 Millionen Franken )
  • teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit des vorliegenden Immobilienprogramms (4 Millionen Franken)
  • nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS (5 Millionen Franken).

Zahlungsrahmen

Mit der Armeebotschaft 2016 legt der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Botschaft mit drei Bundesbeschlüssen vor: Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Bundesbeschluss zum Rüstungsprogramm 2016 und Bundesbeschluss zum Immobilienprogramm VBS 2016. Neben den beantragten Krediten werden in der Armeebotschaft die Ziele der Weiterentwicklung der Armee (WEA) in Erinnerung gerufen sowie die Beschaffungsplanung und die Immobilienplanung für die Jahre 2016–2020 aufgezeigt.

Am 25. November 2015 hat der Bundesrat das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 zu Handen der Vernehmlassung und den Legislaturfinanzplan 2017–2019 verabschiedet. Danach soll der Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020 mindestens 18,8 Milliarden Franken betragen. Gemäss Artikel 5 Absatz 5 der Finanzhaushaltverordnung (SR 611.01) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, zu denen der Zahlungsrahmen gehört, innerhalb von sechs Monaten nach der Botschaft über die Legislaturplanung. Diese wurde am 27. Januar 2016 verabschiedet.

Der Nationalrat beschloss am 2. Dezember 2015 mit der WEA einen Zahlungsrahmen der Armee von 20 Milliarden Franken. Am 7. März 2016 sprach sich der Ständerat für denselben  Bundesbeschluss aus. Am 6. April 2016 folgte der Bundesrat den Beschlüssen der eidgenössischen Räte und sprach sich im Rahmen von ersten Zwischenentscheiden zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 ebenfalls für einen Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020 von 20 Milliarden Franken aus. Am 8. Juni 2016 trat der Ständerat mit Verweis auf den bereits im Rahmen der WEA vom Parlament verabschiedeten Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee nicht auf den überholten Bundesbeschluss des Bundesrates ein. Mit derselben Begründung trat am 20. September 2016 auch Nationalrat nicht auf den Bundesbeschluss des Bundesrates ein.

Der Zahlungsrahmen kann im Zuge von Stabilisierungsprogrammen erneut zur Diskussion stehen. Zudem beschliesst das Parlament das Armeebudget mit den jährlichen Voranschlägen. Im Dezember 2016 haben die eidgenössischen Räte das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 verabschiedet. Demnach sind für die Armee noch  19,6 Milliarden Franken sowie 200 Millionen Franken als Reserve beim Eidgenössischen Finanzdepartement eingestellt. Das heisst: Die Armee ist bei den Sparmassnahmen 2017–2019 mit rund 200 Millionen Franken eingebunden.

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