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Armeebotschaft 2020

Armeebotschaft 2020

Übersicht

Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten mit der Armeebotschaft 2020 zum zweiten Mal einen Zahlungsrahmen für die Armee. Dieser umfasst 21,1 Milliarden Franken für die Jahre 2021–2024. Zudem beantragt er mit dem Rüstungsprogramm, der Beschaffung von Armeematerial und dem Immobilienprogramm VBS Verpflichtungskredite von 2,7 Milliarden Franken. Ebenfalls unterbreitet wird die Ausserdienststellung des Fliegerabwehrsystems Rapier.

Zahlungsrahmen für Investitionen in die Armee

Für die Erneuerungen in den nächsten 10 Jahren werden Investitionen von rund 15 Milliarden Franken notwendig – 8 Milliarden Franken für den Schutz des Luftraums und 7 Milliarden Franken für die übrigen Teile der Armee. Sämtliche Ausgaben werden über das ordentliche Armeebudget finanziert. Dabei verabschiedet das Parlament jeweils einen Zahlungsrahmen für vier Jahre. Mit der Weiterentwicklung der Armee wurde dieser erstmals beschlossen und für die Jahre 2017 bis 2020 auf 20 Milliarden Franken festgelegt. Dieser Betrag umfasst neben den Investitionen auch den Betriebsaufwand von jährlich 3 Milliarden Franken. Im kommenden Zahlungsrahmen für die Jahre 2021 bis 2024 sieht der Bundesrat ein Wachstum des bisherigen Armeebudgets um real 1,4 Prozent pro Jahr vor. Dies entspricht in etwa dem durchschnittlichen realen Wachstum der Bundesausgaben. Damit beläuft sich der Zahlungsrahmen, den der Bundesrat dem Parlament beantragt, auf 21,1 Milliarden Franken.

Moderne Telekommunikation für die Armee

Was die Investitionen für das Jahr 2020 betrifft, setzt die Armeebotschaft drei Schwerpunkte.

Bei der Führungsfähigkeit, dem ersten von drei Schwerpunkten, will der Bundesrat die Sprachkommunikation und Datenübermittlung der Armee verbessern. Damit die Armee während Krisen und bei Cyberattacken einsatzfähig bleibt, muss sie über moderne, robuste Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik verfügen. Diese müssen auch in ausserordentlichen Situationen funktionieren, d.h. krisenresistent sein. Der Bundesrat will deshalb die Mittel der Telekommunikation der Armee modernisieren. Für die neuen Systeme – beispielsweise Funk- und Richtstrahlgeräte sowie das integrierte militärische Fernmeldesystem – werden 600 Millionen Franken benötigt. Daneben sind auch die Führungssysteme des Luftraumüberwachungssystems Florako für 155 Millionen Franken zu ersetzen.

Mobilität, um für künftige Bedrohungen gewappnet zu sein

Als zweiten Schwerpunkt der Armeebotschaft beantragt der Bundesrat, wesentliche Fähigkeiten der Bodentruppen zu erhalten. Dies entspricht dem Richtungsentscheid des Bundesrates vom Mai 2019. Die Bodentruppen sollen stärker auf ein Konfliktbild ausgerichtet werden, das durch eine Vielzahl verschiedener Akteure und Aktionsformen geprägt ist. Dabei soll die Armee mobil sein und auch verstärkt die zivilen Behörden unterstützen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat, die zum Teil über 30 Jahre alte Ausrüstung für die militärische Katastrophenhilfe für 116 Millionen Franken zu erneuern und an zeitgemässe Standards anzupassen. Insbesondere wird für das Löschen von Gross- und Industriebränden neues Material benötigt, das von Fahrzeugen über Wasserpumpen bis zu Wasserwerfern reicht. Zudem müssen die Armeeangehörigen mit sicheren Schutzausrüstungen und Atemschutzgeräten ausgestattet werden.

Neben der Katastrophenhilfe soll die Fähigkeit der Armee zu mobilen Einsätzen in einem bewaffneten Konflikt erhalten werden. Diese Fähigkeit deckt heute unter anderem der Schützenpanzer 2000 ab. Altersbedingt können einzelne Bauteile nicht mehr beschafft werden. Ohne Massnahmen wären sie ab etwa 2023 nicht mehr vollumfänglich einsatzbereit. Um die Flotte weiterhin betreiben zu können, soll die Nutzungsdauer der Schützenpanzer für 438 Millionen Franken bis 2040 verlängert werden. Damit bleibt der Wert der bisherigen Investition erhalten. Ein Ersatz durch neue geschützte Fahrzeuge wäre teurer.

Mit dem Rüstungsprogramm wird zudem ein Verpflichtungskredit von 45 Millionen Franken für die Aktualisierung der PC-21-Flugzeuge beantragt. Diese dienen der Grundausbildung der Jetpiloten und werden an aktuelle Konfigurationen angepasst, wie sie auch von ausländischen Betreibernationen verwendet werden. Schliesslich beantragt der Bundesrat wie in den vergangenen Jahren auch die Kredite für Armeematerial (837 Mio. Fr.). Sie werden unter anderem für die Verbesserung der Cyberabwehr verwendet.

Reduktion von Immobilienstandorten

Als dritter Schwerpunkt der Armeebotschaft soll die Anzahl der Immobilienstandorte weiter reduziert werden, wie dies das Stationierungskonzept vorsieht. Der Ausbau des Waffenplatzes Chamblon (29 Mio. Fr.) wird es erlauben, die zurzeit in Moudon stationierte Spitalschule zu verlegen und danach den Waffenplatz in Moudon militärisch stillzulegen. Auch mit dem Ausbau und der Gesamterneuerung des Waffenplatzes Frauenfeld (2. Etappe, 86 Mio. Fr.) lassen sich später andere Standorte schliessen. Zudem wird die militärische Nutzung auf dem Militärflugplatz Dübendorf auf einer neuen Bundesbasis hauptsächlich für Helikopter konzentriert. Dazu werden Bauten für 68 Millionen Franken beantragt.

Stand des Geschäftes

  • Am 16. Juni 2020 hat der Ständerat jeweils einstimmig den Zahlungsrahmen der Armee 2021–2024, das Rüstungsprogramm, die Beschaffung von Armeematerial, das Immobilienprogramm VBS und die Ausserdiensstellung des Fliegerabwehrsystems Rapier bewilligt.
  • Am 23. September 2020 hat der Nationalrat den Zahlungsrahmen der Armee 2021–2024 mit 124 gegen 65 bei 1 Enthaltung, das Rüstungsprogramm mit 124 gegen 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Beschaffung von Armeematerial mit 123 gegen 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen, das Immobilienprogramm VBS mit 177 gegen 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen und die Ausserdiensstellung des Fliegerabwehrsystems Rapier mit 178 gegen 4 bei 6 Enthaltungen bewilligt. Die Armeebotschaft 2020 ist somit verabschiedet.

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Zahlungsrahmen der Armee 2021–2024

Um den Finanzbedarf der Armee zu decken, berücksichtigt der Bundesrat in den Jahren 2021–2024 ein Ausgabenwachstum von real 1,4 Prozent und eine durchschnittliche Teuerung von 0,7 Prozent. Dieses Wachstum basiert auf einem Armeebudget von jährlich 5 Milliarden Franken ab 2020. Der Bundesrat beantragt deshalb für die Armee in den Jahren 2021–2024 einen Zahlungsrahmen von 21,1 Milliarden Franken.

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Ja. Die eidgenössischen Räte beschliessen die Verpflichtungskredite für die Armee mit den jährlichen Rüstungsprogrammen, den Beschaffungen von Armeematerial und den Immobilienprogrammen des VBS. Die daraus entstehenden Verpflichtungen werden aus dem ebenfalls jährlich zu genehmigenden Armeebudget finanziert.

Für die durch das Parlament in den vergangenen Jahren bereits bewilligten Rüstungsprogramme sind ab 2020 noch rund 4,3 Milliarden Franken zu bezahlen. Dazu stehen im Jahr 2020 rund 1,1 Milliarden Franken zur Verfügung. Die weiteren Zahlungen fallen grösstenteils in den Jahren 2021–2024 an; sie werden dem vorliegend beantragten Zahlungsrahmen angerechnet.

Der Bundesrat ermächtigte am 8. November 2017 das VBS, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums im Umfang von maximal 8 Milliarden Franken zu planen. Er will die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums und der Boden- und Führungssysteme sicherstellen. Der Zahlungsrahmen der Armee (2017–2020: 20 Milliarden Franken) soll daher in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöht und der Armee insgesamt eine Wachstumsrate in der Grössenordnung von real 1,4 Prozent pro Jahr eingeräumt werden. Zudem soll die Armee den Aufwand für den Betrieb real stabilisieren, so dass der Ausgabenzuwachs grösstenteils für Rüstungsinvestitionen zur Verfügung steht.

Damit sollten in den Jahren 2023–2032 im Durchschnitt jährlich 1,5 Milliarden Franken für die Finanzierung von Rüstungsprogrammen zur Verfügung stehen. Davon sollen durchschnittlich 0,8 Milliarden Franken für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes (davon 0,6 Milliarden Franken für neue Kampfflugzeuge und 0,2 Milliarden Franken für ein System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite) und 0,7 Milliarden Franken für die Erneuerung der Boden- und Führungssysteme verwendet werden.

Das vom Bundesrat beantragte Ausgabenwachstum entspricht dem durchschnittlichen Wachstum der Bundesausgaben. Damit können sich auch die übrigen Aufgabengebiete der Bundesverwaltung weiterhin angemessen entwickeln.

Der Erneuerungsbedarf der Schweizer Armee beträgt für den Zeitraum 2023-2032, also ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums zahlungsrelevant werden, aus Sicht der Armee eigentlich rund 19 Milliarden Franken. Er kann mit Verzichts- und Sparmassahmen auf 15 Milliarden Franken reduziert werden.

 

Die Motion 19.3399 «Budgetkürzungen kompensieren, die der Reform und der Modernisierung schaden» wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu ergreifen, um das Ausgabenwachstum der Armee von jährlich 1,4 Prozent zu gewährleisten und den Finanzplan 2019 einzuhalten. Zudem sollten die in den Armeebudgets der Jahre 2017–2020 eingesparten Beträge vollumfänglich kompensiert werden. Der Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2021–2024 sollte entsprechend erhöht werden.

Der Nationalrat hat die Motion am 19. September 2019 auf Empfehlung des Bundesrates abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass alle Departemente von den Sparmassnahmen betroffen gewesen und bei allen mehrjährigen Finanzbeschlüssen die Kredite gekürzt worden wären. Eine gesonderte Behandlung des VBS sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Für die Jahre 2017–2020 beschlossen die eidgenössischen Räte einen Zahlungsrahmen für die Armee von 20 Milliarden Franken. Dieser umfasst die Aufwände und die Investitionen der Gruppe Verteidigung und der armasuisse Immobilien. Der Bundesrat hat diesen Beschluss im Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018–2020 grundsätzlich umgesetzt. Durch Sparmassnahmen, von denen auch die Armee betroffen war, verfügt diese nun effektiv über einen Zahlungsrahmen von 19,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat geht davon aus, dass davon voraussichtlich 19,2 Milliarden Franken verwendet werden: 16,9 Milliarden durch die Gruppe Verteidigung, 2,3 Milliarden Franken durch die armasuisse Immobilien.

Mit diesem ersten Zahlungsrahmen konnten wesentliche Voraussetzungen für die anstehende Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Armee geschaffen werden. Die Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18-Flotte im Rüstungsprogramm 2017 etwa verhindert, dass beim Schutz des Luftraums nach Mitte der 2020er-Jahre eine Lücke entsteht. Zudem wurden mit dem Rüstungsprogramm 2018 ein Werterhalt des Luftraumüberwachungssystems Florako und der Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur beschlossen, was zum Erhalt der Führungsfähigkeiten beiträgt. Mit weiteren bewilligten Beschaffungen kann die Ausrüstung im Bereich der Logistik und der persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen verbessert werden. Weiter wurde mittels mehrerer Typen von schultergestützten Mehrzweckwaffen und der 12-cm-Mörser (Rüstungsprogramm 2016) sowie der 8,1-cm-Mörser (Rüstungsprogramm 2019) die Feuerwirkung der Kampftruppe modernisiert. Das taktische Aufklärungssystem und verschiedene Arten von Wärmebildgeräten und Restlichtverstärkern (Rüstungsprogramm 2019) verbessern schliesslich die Fähigkeit zur Nachrichtenbeschaffung und zum Einsatz der Armee auch bei schlechten Sichtverhältnissen.
 

Der Betriebsaufwand beträgt jährlich rund 3 Milliarden Franken. Er setzt sich aus dem Personalaufwand von 1,3 Milliarden Franken und dem Sachaufwand von 1,7 Milliarden Franken zusammen. Zum Sachaufwand zählen insbesondere die Aufwände für das Ersatzmaterial und die Instandhaltung der Systeme (560 Mio. Fr.), für den Betrieb und die Infrastruktur (290 Mio. Fr.), für den Unterhalt der Immobilien (200 Mio. Fr.), für die Truppe (200 Mio. Fr.) sowie für die Informatik (70 Mio. Fr.).

Verursacht wird der Betriebsaufwand weitgehend durch die angestrebte Bereitschaft der Armee sowie durch die auszubildenden Rekruten, Soldaten und Kader. Sie bestimmen die notwendige Ausrüstung, den Immobilienbedarf, die Anzahl der Rekrutenschulen und Wiederholungskurse sowie die Zahl der Diensttage. Zudem beeinflusst das technologisch zunehmend komplexere Material den Betriebsaufwand, insbesondere die Luftwaffen- und Führungssysteme. Schliesslich kann der Betrieb der Armee nur dann sichergestellt werden, wenn genügend und gut qualifiziertes militärisches und ziviles Berufspersonal verfügbar ist.
 

Der Bundesrat strebt mit der WEA ein Verhältnis von Betriebsaufwand zu Rüstungsaufwand und Investitionen von 60 zu 40 an. Dieses Verhältnis ist aus heutiger Sicht bei einem realen Wachstum von 1,4 Prozent realistisch, auch wenn der Betriebsaufwand ansteigt, beispielsweise durch die höhere Bereitschaft im Luftpolizeidienst (24 Stunden an 365 Tagen) und die Dezentralisierung von Material zur logistischen Sicherstellung einer Mobilmachung.

Der Zahlungsrahmen ist ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagskredite für bestimmte Ausgaben (z. B. für die Armee). Der Zahlungsrahmen stellt keine Kreditbewilligung dar.

Als Voranschlagskredit wird das Budget bezeichnet, aus dem die Ausgaben des laufenden Jahres bezahlt werden (z. B. Lohnkosten, aber auch in diesem Jahr fällig werdende Rechnungen aus Bestellungen der Vorjahre). Davon zu unterscheiden sind Verpflichtungskredite. Dies sind Ermächtigungen durch das Parlament, für einen bestimmten Zweck bis zu einer gewissen Höhe finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Das einfachste Beispiel dafür ist die Bestellung von Rüstungsmaterial, das über mehrere der folgenden Jahre abgeliefert wird und für das entsprechend mehrere über Jahre verteilte Zahlungen fällig werden. Verpflichtungskredite beziehen sich auf künftige Zahlungen, die sich in der Regel über mehrere Jahre erstrecken, Voranschlagskredite beziehen sich auf das, was im laufenden Jahr ausgegeben wird.
 

Vor der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums müssen wichtige Investitionen getätigt werden. Diese können nicht um Jahre aufgeschoben werden. Beispielsweise sollen neue Funk- und Richtstrahlgeräte beschafft und das integrierte militärische Fernmeldesystem soll erneuert werden. Damit verfügt die Armee in ausserordentlichen Lagen über moderne, krisenresistente Systeme für die Sprachkommunikation und die Datenübermittlung.

RP

Modernisierung der Telekommunikation der Armee

Damit sich militärische Verbände koordiniert einsetzen lassen, müssen sie miteinander kommunizieren sowie Informationen und Daten (Sprache, Texte, Positionsangaben usw.) austauschen können. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Armeebestand mehrfach reduziert. Die Armee muss indessen immer noch gleich grosse Räume abdecken und rascher, präziser und über grössere Distanzen wirken können. Zu diesem Zweck werden Sensoren, Waffensysteme und deren Führung mit modernen Telekommunikationsmitteln vernetzt.

Wie die zivile hat sich auch die militärische Kommunikationstechnologie in den vergangenen 20 Jahren weiterentwickelt. Die heute vorhandenen Systeme stammen aus den 1990er-Jahren und entsprechen dem damaligen Stand der Technik. Der heutige mobile Datenverkehr stellt hinsichtlich der Datenübertragungsraten und Vernetzung jedoch höhere Anforderungen. Die Armee setzt heute Telekommunikationssysteme ein, die sich ihrem technischen Nutzungsende nähern oder es bereits erreicht haben. Zudem bestehen vereinzelte Ausrüstungslücken.

Die verschiedenen Telekommunikationsmittel System für System unter Beibehaltung der vielen Schnittstellen zu Nachbarsystemen zu ersetzen, ist nicht zielführend. Es gilt, den Ersatz in ein Gesamtkonzept zu integrieren. So funktionieren sie künftig als Teile einer vernetzten Informations- und Kommunikationstechnologie-Plattform, die den durchgängigen Datenaustausch ermöglicht und die erforderlichen Datenbandbreiten zur Verfügung stellt. Vorgesehen ist, die derzeit vielfältige Systemlandschaft in mehreren Beschaffungsschritten in eine einheitliche Plattform zu überführen. Dazu dient das Projekt «Telekommunikation der Armee». Dieses hängt stark mit dem Auf- und Ausbau der Rechenzentren des Bundes und des VBS sowie mit dem Führungsnetz Schweiz zusammen. Deshalb werden die verschiedenen Projekte im Programm «Führungsinfrastruktur, Informationstechnologie und Anbindung an die Netzinfrastruktur der Armee» (Fitania) koordiniert.

In einem ersten Schritt hat das Parlament mit dem zusätzlichen Rüstungsprogramm 2015 die Beschaffung von 400 Richtstrahlgeräte mit erweiterter Funktionalität genehmigt. Im zweiten Beschaffungsschritt sollen die im Einsatz stehenden Funkgeräte der Armee ersetzt werden.

Ersetzt werden sollen die Daten- und Sprachnetze der Führungsstufen Division bis Kompanie, das integrierte militärische Fernmeldesystem sowie die Bordverständigungsanlagen von Fahrzeugen. Übersteigen die benötigten Bandbreiten die Kapazität der zu beschaffenden Funkgeräte, so werden die Bandbreiten über das zivile Mobilfunknetz eingemietet.

Um die bestehenden Kommunikationssysteme länger nutzen zu können, sollen zudem Ersatzteile sowie Stromerzeuger und Akkumulatoren beschafft werden.

Mit dem Rüstungsprogramm 2020 ist eine erste Teilbeschaffung von neuen taktischen Funkgeräten geplant. Weitere Geräte sind in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre vorgesehen – also nach den in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen in die neuen Mittel zum Schutz des Luftraums. Sie werden dann die aktuell im Einsatz stehenden Geräte vollständig ablösen.

Die beantragten Geräte und Systeme kommen für die mobile und die teilmobile Kommunikation zum Einsatz. Für die mobile Kommunikation sind bestehende Funkgeräte für die taktische Stufe zu ersetzen. Dazu gehören Bordverständigungsanlagen und Sprechgarnituren (in Helme integrierte Headsets, bestehend aus Mikrophon und Kopfhörer). Für die teilmobile Kommunikation sind weitere Richtstrahlgeräte zu beschaffen. Ein Ersatz des integrierten militärischen Fernmeldesystems und eine neue Software für die Planung der Kommunikationstechnologie sind ebenfalls notwendig. Zudem sollen Kommunikationskomponenten beschafft werden, die künftig auch die Nutzung von Datenfunknetzen ziviler Anbieter ermöglichen.

Mobile Kommunikation

  • Funkgeräte für die taktische Stufe
    Die Funkgeräte für die taktische Stufe dienen der drahtlosen, geschützten Übermittlung von Sprache und Daten (insbesondere auf Fahrzeugen) für mobile Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Bordverständigungsanlagen
    Die Bordverständigungsanlagen dienen der Kommunikation insbesondere in geschützten Fahrzeugen. Sie sind zudem die Schnittstelle zu allen im Fahrzeug vorhandenen externen Kommunikationsmitteln wie dem taktischen Funk.
  • Sprechgarnituren
    Die neuen Sprechgarnituren sollen die heute im Einsatz befindlichen Modelle ersetzen. Sie ermöglichen als Spracheingabe- und Sprachausgabegerät mit Kopfhörer und Mikrofon die Kommunikation in lärmiger Umgebung.

Teilmobile Kommunikation

  • Richtstrahlgeräte
    Die leichten, tragbaren Richtstrahlgeräte stellen eine sichere breitbandige Verbindung für Sprache und Daten zu den teilmobilen Infrastrukturen der Armee (z. B. Kommandoposten) her. Über das integrierte militärische Fernmeldesystem lassen sich diese Geräte in das Führungsnetz Schweiz einbinden. Sie ergänzen die Richtstrahlgeräte aus dem Jahr 1999.
  • Integriertes militärisches Fernmeldesystem
    Das integrierte militärische Fernmeldesystem und seine Anbindung an das Führungsnetz Schweiz bildet zusammen mit den neuen Richtstrahlgeräten das Rückgrat der militärischen Kommunikation. Das teilmobile Datenübertragungssystem verbindet Systeme der operativen und taktischen Stufe. Es ist zentral für die Übermittlung von Sprache und Daten und ist namentlich zur Verbreitung von Lagebildern unerlässlich. Im Rahmen der geplanten Beschaffung geht es darum, das System an den aktuellen Stand der Technik (Anbindung an das Internetprotokoll, Datendurchsatz) anzupassen.
  • Datenfunknetze von zivilen Anbietern
    Werden grössere Bandbreiten benötigt, als sie mit den armeeeigenen Mitteln der mobilen Kommunikation zur Verfügung stehen, sollen Datenfunknetze von zivilen Anbietern genutzt werden. Sie dienen redundant zu den militärischen Systemen oder je nach Lage auch als Hauptkommunikationsmittel. Die in Fahrzeugen eingebauten Kommunikationskomponenten unterstützen eine Mitnutzung ziviler Datenfunknetze. Um zivile Datenfunknetze zu nutzen, werden elektronische Komponenten für SIM-Karten, Modems, Antennen usw. beschafft und in die entsprechenden militärischen Systeme integriert.
  • Planung der Kommunikationstechnologie
    Für die Planung der Kommunikationstechnologie braucht es eine entsprechende Informatikanwendung. Damit kann der Einsatz der Kommunikationssysteme geplant und die Systeme können konfiguriert werden. Diese Anwendung ermöglicht die querschnittliche Nutzung von Frequenzen, Netznummern, Chiffrierschlüssel und IP-Adressen.

Beschaffungsumfang inklusive Logistik (573,7 Mio. Fr.):

  • 1800 Ausrüstungen für Kommando- und Führungsfahrzeuge;
  • 1050 Ausrüstungen für Kommandoposten;
  • 510 Ausrüstungen für den Betrieb im Gelände;
  • 230 teilmobile Ausbildungssortimente;
  • 25 Test- und Integrationssysteme;
  • Ersatz des integrierten Militärischen Fernmeldesystems;
  • 800 Richtstrahlgeräte;
  • System für die Planung der Kommunikationstechnologie;
  • 6700 Speiseausrüstungen;
  • Ausbildungsmittel;
  • Nutzungsverlängerung der mobilen und festverbauten Funkgeräte sowie der Bordverständigungsanlagen und Feldtelefone.

Risikozuschlag (20,6 Mio. Fr.) und Teuerung (5,7 Mio. Fr.).

 

Das Projekt zum Ersatz der taktischen Funkgeräte startete 2015. In einem Einladungsverfahren wurden über 15 Firmen angeschrieben. Aus den eingereichten Offerten wurden schliesslich zwei Bewerber ausgewählt. Im Anschluss evaluierte ein Team von Spezialisten der Armee und dem Bundesamt für Rüstung armasuisse die Funkgeräte der beiden Firmen. Bezüglich der Zuschlagskriterien «Technische Erprobung», «Truppenversuche», «Zukunftspotenzial» sowie «kommerzielle Beurteilung» wurden die Funkgeräte einer strengen Beurteilung unterzogen. Der Zuschlag zu Gunsten der Firma Elbit Systems Ltd. erfolgte im Herbst 2019 aufgrund des besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis ergibt sich aus einer leicht besseren Leistungserfüllung und einer deutlichen Differenz im kommerziellen Bereich. Das Materialkompetenzzentrum für den Unterhalt und die Instandhaltung der Geräte wird bei der Firma RUAG MRO angesiedelt.

Es wurde die Möglichkeit geprüft, den gesamten Bedarf an taktischen Funkgeräten, Bordverständigungsanlagen und Sprechgarnituren mit dem Rüstungsprogramm 2020 zu beantragen, d. h. von der nun beantragten Tranchierung (Teilbeschaffung) abzusehen. Dadurch könnten Kernkomponenten erst zu einem späteren Zeitpunkt beschafft werden, zum Beispiel das integrierte militärische Fernmeldesystem, die Richtstrahlgeräte sowie die Mitnutzung von Datenfunknetzen ziviler Anbieter. Dies würde jedoch die Führungsfähigkeit der Armee beeinträchtigen: Eine durchgehende Kommunikation von der taktischen bis zur operativen Stufe wäre so vor 2030 nicht möglich.

Es ist deshalb zweckmässiger, das taktische Funkgerät und die neuen Richtstrahlgeräte in mehreren Schritten zu beschaffen. Damit ist die Führungsfähigkeit der Armee bereits mit der ersten Teilbeschaffung gestärkt. Weitere Systeme können zu einem späteren Zeitpunkt integriert werden – mit dem Ziel einer durchgängigen Sprach- und Datenkommunikation.

Der jährliche Aufwand für die Instandhaltung der beantragten Kommunikationssysteme wird auf 28,9 Millionen Franken geschätzt. Dies entspricht gegenüber heute einem jährlichen Mehraufwand von 11,5 Millionen Franken. Er entsteht deshalb, weil die eingeführten taktischen Funkgeräte, das Feldtelefon 96 und die dazugehörigen Systeme weiterverwendet werden sollen.

Durch den Ersatz des integrierten militärischen Fernmeldesystems müssen bestehende Infrastrukturen modernisiert werden, zum Beispiel die Anschlüsse zum Führungsnetz Schweiz. Zudem erfordern die neuen Richtstrahlgeräte Anpassungen an ausgewählten Höhenstandorten. Die Ausgaben für diese Massnahmen wurden mit Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienprogrammen des VBS bewilligt.

Die Nutzungsdauer für alle zu beschaffenden Systeme beträgt rund 20 Jahre.

Funkgeräte, Bordverständigungsanlagen und Sprechgarnituren wurden technisch erprobt und einem Truppenversuch unterzogen. Aufgrund dieser Prüfungen ist die Typenwahl erfolgt. Die gewählten Typen sollen in mehreren Schritten von 2021 bis 2026 beschafft und eingeführt werden.

Die Richtstrahlgeräte werden ab 2020 technisch erprobt und von den Truppen getestet. Anschliessend werden die Hersteller und Typen bestimmt. Die Beschaffung ist ab Ende 2021 geplant. Gegen Ende 2020 werden die Hersteller für das integrierte militärische Fernmeldesystem und die Informatikanwendung zur Planung der Kommunikationstechnologie ausgewählt. Die Beschaffung ist für 2021 vorgesehen.

Nein. Die 1. Teilbeschaffung wird in mehreren Schritten von 2021 bis 2026 beschafft. Die 2. Teilbeschaffung soll dann nahtlos anschliessen.

Ersatz der Führungssysteme von Florako

Florako ist das 2004 eingeführte Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem. Es dient täglich rund um die Uhr dazu, zivile und militärische Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Helikopter und Drohnen) zu erkennen und die Einsätze der Luftwaffe im Alltag, bei erhöhten Spannungen und im Konfliktfall zu führen. Ohne ein solches System können Kampfflugzeuge und Mittel für die bodengestützte Luftverteidigung nicht oder nur sehr beschränkt eingesetzt werden. Dies gilt auch für jene, die mit der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums beschafft werden sollen.

Florako besteht aus den folgenden Komponenten: Radargeräte (Flores), Radarsignalverarbeitung (Ralus), Radarsignalvisualisierung zur Luftlagedarstellung (Lunas), Sprach- und Datenkommunikation (Komsys) sowie verschlüsselte Datenfunk-Kommunikation (Datalink).

Ein derart komplexes System muss laufend in einem betriebsfähigen Technologiestand gehalten werden. Dazu braucht es wiederkehrende Ersatz- und Werterhaltungsmassnahmen.

Wie im Rüstungsprogramm 2018 angekündigt, sollen zwei Florako-Komponenten – die Führungssysteme – ersetzt werden: das Rechnersystem zur Radarsignalverarbeitung (Radarluftlagesystem, Ralus) und das System zur Darstellung der Radarsignale als Luftlage auf den Bildschirmen der Einsatzleiter (Luftlagenachrichtensystem, Lunas). Diese beiden Komponenten stammen von zwei Lieferanten. Weil die technische Abhängigkeit zwischen der Verarbeitung der Sensordaten und der Aufbereitung für die Einsatzleitung sehr gross ist, soll das neue Führungssystem von demselben Anbieter geliefert werden. Die Integration in das Gesamtsystem Florako wird dadurch wesentlich einfacher.

Der Ersatz des Führungs- und Kommunikationssystems von Florako ist mit der Erneuerung der Sensorsysteme von Florako (Projekt Radar) sowie der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (Projekt NKF) und der Beschaffung eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Projekt Bodluv) Teil des Pakets zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes.

Mit den Rüstungsprogrammen 2016 und 2018 wurde die Erneuerung der Sensorsysteme von Florako (Projekt Radar) beschlossen. Diese befindet sich in Umsetzung.

Beschaffungsumfang (129 Mio. Fr.):

  • 2 Einsatzzentralen mit Arbeitsplätzen;
  • div. Software für die Verarbeitung und Darstellung der Luftlage sowie für die Einsatzleitung;
  • Geräte und Installationen für den Software-Support sowie für Test- und Analysesysteme;
  • technische Geräte und Installation der provisorischen Einsatzzentrale;
  • Anpassung der Schnittstellen zu den mit Florako verbundenen Systemen.

Logistik (14 Mio. Fr.), Risikozuschlag (10 Mio. Fr.) und Teuerung (2 Mio. Fr.).

 

Bereits 2017 hat das VBS geprüft, gewisse Komponenten des Radarluftlagesystems (Ralus) und des Luftlagenachrichtensystems (Lunas) auszutauschen, anstatt die gesamten Systeme zu ersetzen. Die Wartung und Instandhaltung dieser Komponenten könnten aber nicht mehr sichergestellt werden. Zudem wäre es erheblich teurer, neue Fähigkeiten in den bestehenden Systemverbund zu integrieren.

Auf der Basis der eingegangenen Offerten verschiedener Anbieter fiel im Sommer 2017 der Entscheid, die Systeme zu ersetzen und nicht zu modernisieren. Es zeigte sich, dass die Investitions- und Instandhaltungskosten bei einem Ersatz über die Nutzungsdauer betrachtet tiefer. Zudem bietet der Ersatz eine bessere Technologiebasis: Künftige Teilsysteme lassen sich technisch einfacher und kostengünstiger anbinden.

Der jährliche Aufwand für die Instandhaltung wird sich auf 1,7 Millionen Franken belaufen – 0,3 Millionen Franken weniger als heute.

Der Ersatz der Führungssysteme von Florako hat Massnahmen an den Immobilien im Umfang von 13 Millionen Franken zur Folge. Diese werden über einen Verpflichtungskredit im Immobilienprogramm VBS 2021 beantragt.

Die Führungssysteme von Florako sollen bis 2040 genutzt werden können.

Für das neue Führungssystem von Florako wurden die Systeme von drei ausländischen Anbietern im Einladungsverfahren evaluiert. Alle diese Systeme sind bereits bei anderen Luftwaffen im Einsatz und können vollumfänglich in Florako integriert werden. Gewählt wurde schliesslich «SkyView» der Firma Thales. Dieses Produkt ist technisch genügend ausgereift, weist das beste Kosten-Nutzenverhältnis auf und erfüllt die Anforderungen am besten. Zur Risikoreduktion – insbesondere hinsichtlich der Integration in den bestehenden Systemverbund – werden im Jahr 2020 zusätzliche Versuche durchgeführt.

Die Umsetzung des Projektes ist ab 2021 geplant. Die Einführung erfolgt ab Mitte der 2020er-Jahre und ist im 2027 abgeschlossen.

Erneuerung von Material für die Katastrophenhilfe

Die Armee unterstützt zivile Behörden im In- und Ausland bei der Bewältigung von Katastrophen wie beispielsweise bei den Überschwemmungen im Kandertal 2011 oder dem Bergsturz in Bondo 2017. Sie verfügt über speziell ausgebildete und ausgerüstete Truppen (vier Rettungsbataillone und das Katastrophenhilfe-Bereitschaftsbataillon), die unter anderem bei der Brandbekämpfung, der Ortung, der Rettung, der Evakuation oder der Wasserwehr Hilfe leisten. In der Schweiz verfügt ausschliesslich die Armee über die Fähigkeit, grosse Wassermengen über weite Distanzen zu transportieren und damit die Bekämpfung von Gross- oder Industriebränden zu unterstützen.

Die Ausrüstung der Rettungstruppen für die Bekämpfung von Gross- und Industriebränden ist teilweise weit über dreissig Jahre alt. Für bestimmte Geräte wie Löschwasserpumpen sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Auch die Fahrzeuge haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Nur durch neues Material sind die Rettungstruppen auch in Zukunft fähig, die Behörden im Katastrophenfall zu unterstützen.

Um Gross- und Industriebrände zu löschen und die dazu notwendigen grossen Mengen an Wasser über Distanzen bis sechs Kilometer heranzuführen, benötigen die Rettungstruppen spezielles Material: Wasserpumpen, Schläuche, Schlauchbrücken zum Überwinden von Strassen und Hindernissen sowie Wasserwerfer für den eigentlichen Löscheinsatz. Ferner brauchen die eingesetzten Armeeangehörigen Schutzausrüstungen und Atemschutzgeräte. Das Material wird in Wechselbehältern und mit speziell konzipierten Trägerfahrzeugen zu den Einsatzorten gebracht. Bei Waldbränden und bei Industriebränden mit brennenden Flüssigkeiten werden unterschiedliche Materialsortimente benötigt. Alle Systeme müssen die heutigen Sicherheitsvorschriften und Standards erfüllen, die auch für zivile Rettungskräfte gelten.

Indem die Systeme an die heutigen Technologie- und Leistungsstandards angepasst werden, lässt sich folgendes gewährleisten:

  • Die Armee kann ihr Leistungsvermögen zur Bewältigung ihrer Aufgaben – insbesondere bei der Unterstützung der zivilen Behörden in Notlagen – in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf einem Niveau halten, wie dies von den Partnern im Sicherheitsverbund Schweiz erwartet wird.

  • Die militärischen Einsatzkräfte sind ausreichend mobil, indem den Anforderungen entsprechende Transportfahrzeuge und Anhänger beschafft werden.

Beschaffungsumfang (95,7 Mio. Fr.):

  • 29 Sortimente Wassertransport;
  • 16 Sortimente Brandeinsatz;
  • 16 Sortimente Wasserwerfer und Zubehör;
  • 16 Sortimente Schlauchbrücken und Zubehör;
  • 18 Sortimente Atemschutz;
  • 35 Sortimente Brandschutzbekleidung;
  • 8 Module Wechselladebehälter Waldbrandeinsatz;
  • 4 Module Wechselladebehälter Flüssigkeitsbrandeinsatz;
  • 34 Trägerfahrzeuge;
  • 62 zweiachsigen Anhänger für den Transport von Wechselbehältern

Logistik (13,1 Mio. Fr.), Risikozuschlag (3,4 Mio. Fr.) und Teuerung (3,8 Mio. Fr.).
 

Neben der beantragten Beschaffung neuer Systeme wurden drei weitere Möglichkeiten geprüft und verworfen:

  • Verzicht auf die Erneuerung von Material
    Ohne die Erneuerung ihrer Systeme würden die Rettungs- und Katastrophenhilfe-Formationen ab 2025 ihre Fähigkeiten in den Bereichen Wassertransport und Brandeinsatz verlieren. Im Sicherheitsverbund Schweiz gibt es keine anderen Partnerorganisationen (z. B. zivile Feuerwehren, Bevölkerungsschutz), die bei Grossereignissen und Notlagen die Aufgaben der militärischen Rettungs- und Katastrophenhilfe-Formationen erfüllen können. Es wäre nicht realistisch, diese Fähigkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre bei einer anderen Organisation aufzubauen. Zudem wäre dies mit entsprechenden Kosten verbunden.

  • Verschiebung der beantragten Massnahmen
    Das VBS hat geprüft, wie lange nicht mehr beschaffbare Komponenten der Rettungs- und Katastrophenhilfe-Formationen zur Verfügung stünden, wenn die Massnahmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würden. Gemeint sind namentlich die Löschwasserpumpen 83 und die Lastwagen Saurer 10DM. Die Prüfung hat ergeben, dass es ab 2025 unvermeidlich wäre, einen Teil der heute vorhandenen Systeme stillzulegen, um ihnen die entsprechenden Komponenten als Ersatzteile zu entnehmen. Die Anzahl verfügbarer Einsatzsysteme würde dadurch ab Mitte dieses Jahrzehnts laufend sinken – ebenso das Leistungsvermögen der militärischen Katastrophenhilfe.

  • Ersatz der Einsatzsysteme mit anderen Mitteln
    Schliesslich wurde geprüft, ob die Fähigkeit allenfalls mit anderen Mitteln (z. B. Löschwasserflugzeugen) weiterentwickelt werden könnte. Es zeigte sich allerdings, dass es derzeit und in absehbarer Zukunft keine Alternative für den Transport von grossen Wassermengen auf langen Distanzen gibt als das bewährte Konzept von Pumpen, Schlauchleitungen und Wasserwerfern. Löschwasserflugzeuge oder Helikopter beispielsweise sind nicht imstande, die erforderlichen grossen Wassermengen innert der geforderten Zeit zu einem Brandherd zu bringen.
     

Für die jährliche Instandhaltung sind 2,5 Millionen Franken eingeplant. Weil mit der Erneuerung gleichzeitig die Anzahl Sortimente reduziert wird, entspricht dies in etwa dem heutigen Aufwand – trotz höherem Technologieniveau.

Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf den Waffen- und Ausbildungsplätzen der Rettungstruppen in Wangen a. A. (BE) und Epeisses (GE) sowie des Katastrophenhilfe-Bereitschaftsbataillons in Bremgarten (AG). Die jeweils erforderlichen Umbauten von Ausbildungshallen und -dörfern wurden in den bewilligten Immobilienprojekten zur Sanierung des Waffenplatzes von Wangen a. A. und des Ausbildungsplatzes in Epeisses berücksichtigt.

An übrigen Truppen- und Lagerstandorten erfolgen bei Bedarf entsprechende baulichen Anpassungen oder Nachrüstungen (z. B. Schwebeladung).

Die vorgesehene Nutzungsdauer der verschiedenen Sortimente beträgt 25 Jahre, jene der Lastwagen 15 bis 20 Jahre und jene der Anhänger 20 bis 25 Jahre. Ausgenommen hiervon sind kommerzielle Produkte und Komponenten wie Schutzhelme oder Absturzsicherungen mit gesetzlich vorgeschriebener Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren.

Das zu beschaffende Material ist grösstenteils auf dem Markt erhältlich. Es muss mit den armeeeigenen Pumpen, Schläuchen, Wasserwerfern, Atemschutzausrüstungen usw. kompatibel sein. Dazu werden Funktionsmuster (Prototypen) erstellt und getestet. Entsprechende Integrationstests erfolgen schrittweise in den Jahren 2019 bis 2021.

Die Lieferanten werden zum Teil erst nach Kreditfreigabe ausgewählt, da unterschiedliches Material ausgeschrieben und evaluiert werden muss.

Vor einer Serienproduktion wird anhand einer Null-Serie und durch Truppenversuche überprüft, ob die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Ist das Material truppentauglich, wird es ab 2024 beschafft und bei der Truppe gestaffelt eingeführt. Die Einführung soll 2027 abgeschlossen sein.

Eine Ausnahme bilden die Trägerfahrzeuge und die Anhänger. Für diese wurden die Lieferanten im Zusammenhang mit anderen Beschaffungen bereits bestimmt und die Verträge ausgehandelt.

Verlängerung der Nutzungsdauer der Schützenpanzer 2000

Bei hybriden Bedrohungen muss die Armee nach wie vor damit rechnen, mit konventionell kämpfenden, regulären gegnerischen Verbänden konfrontiert zu werden. Die Armee muss deshalb auch in Zukunft militärische Bedrohungen abwehren können. Dazu müssen die Bodentruppen in der Lage sein, den beweglichen Kampf zu führen. In den mechanisierten Verbänden wird diese Fähigkeit heute unter anderem mit dem Schützenpanzer 2000 abgedeckt. Er wird im Verbund mit dem Panzer 87 Leopard eingesetzt. Der Schützenpanzer 2000, der weltweit immer noch zu den besten seiner Klasse zählt, ist das Hauptwaffensystem der Panzergrenadiere. Es handelt sich um ein Raupenfahrzeug, das sowohl als Kommando- als auch als Gefechtsfahrzeug zum Einsatz gelangt. Die Armee verfügt über 154 Schützenpanzer für den Truppentransport und 32 Kommandoschützenpanzer für die mobile Führung.

Altersbedingt nimmt der Aufwand für die Instandsetzung der bald zwanzigjährigen Schützenpanzer laufend zu. Einzelne Bauteile können nicht mehr beschafft werden. Die dadurch entstehenden Engpässe senken die Verfügbarkeit der Fahrzeuge derart, dass die Flotte ab etwa 2023 nicht mehr vollumfänglich betrieben werden könnte. Einzelne Fahrzeuge müssten als Ersatzteilspender dienen. Um die Flotte in der heutigen Grösse weiterhin betreiben zu können, muss das VBS ab 2020 die Verlängerung der Nutzungsdauer an die Hand nehmen.

Bei der Verlängerung der Nutzungsdauer geht es darum, Bauteile zu erneuern, die nicht mehr beschafft werden können. Vorgesehen ist dabei der Ersatz folgender Komponenten: Computersysteme und Displays, Fahrzeuginformationssystem, Kamerasystem, Wärmebildkamera, Chassisverstärkung, Stromerzeuger und Klimaanlage.

Weiter geht es um den Ersatzteilvorrat. Dieser ist zurzeit nur bis Anfang der 2020er-Jahre ausgelegt. Die Verlängerung der Nutzungsdauer stellt einerseits sicher, dass die Fahrzeuge bis etwa 2040 verfügbar bleiben. Andererseits stabilisiert sie die Kosten für Wartung, Instandsetzung und Änderungsdienst auf dem Niveau der ersten Nutzungsjahre.

Im Rahmen der geplanten Massnahmen werden die Fahrzeuge weitgehend zerlegt. In diesem Zustand können ohnehin anfallende Wartungen und Instandsetzungen durchgeführt werden.

Die Schützenpanzer 2000 verfügen bereits heute über Ausbildungsanlagen, die es erlauben, auch komplexe Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Fahrten im Strassenverkehr und Übungen ausserhalb von Waffenplätzen lassen sich dadurch auf ein Minimum reduzieren. Weil am Fahrzeug verschiedene Komponenten ersetzt werden, braucht es auch Anpassungen an den Diagnose- und Ausbildungsanlagen.

Die geplanten Massnahmen haben nicht zum Ziel, den Kampfwert des Schützenpanzers zu steigern, sondern dienen dazu, heutige Fähigkeiten zu erhalten. Gleichwohl wird sich der Panzer durch verschiedene technische Verbesserungen künftig im überbauten Gelände besser einsetzen lassen. Beispielsweise ermöglicht das neue Kamerasystem eine Rundumsicht. Auch der Einbau eines neuen Wärmebildgeräts und nachtsichttauglicher Kameras mit höherer Bildqualität verbessern die Einsatzfähigkeit des Systems bei schlechten Sichtverhältnissen. Zusammen mit den Verbesserungen durch neue Restlichtverstärker und Wärmebildgeräten im Rahmen der Armeebotschaft 2019 lässt sich dadurch die Einsatzfähigkeit der Armee zu jeder Tages- und Nachtzeit erhöhen.

Die Nutzungsdauerverlängerung der Schützenpanzer 2000 ist gegenwärtig wirtschaftlicher als neue Radschützenpanzer zu beschaffen. Die bestehenden Schützenpanzer können mit den beantragten Massnahmen bis etwa 2040 weiter genutzt werden. Damit bleibt der Wert der bisher getätigten Investitionen erhalten. Die Panzer frühzeitig ausser Dienst zu stellen, würde keinem haushälterischen Umgang mit den vorhandenen Mitteln entsprechen, zumal die Schützenpanzer 2000 weltweit immer noch zu den besten ihrer Klasse zählen. Zudem wird sich die Technologie der Radschützenpanzer in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Weiter setzt die Armee die Priorität auf die Erneuerung der Mittel für den Schutz des Luftraumes. Sie kann nicht gleichzeitig neue Radschützenpanzer beschaffen.

Beschaffungsumfang (324,8 Mio. Fr.):

  • Verlängerung der Nutzungsdauer von 154 Schützenpanzern 2000;
  • Verlängerung der Nutzungsdauer von 32 Kommandoschützenpanzern 2000;
  • Anpassung von Simulatoren.

Logistik (70,7 Mio. Fr.), Risikozuschlag (12,8 Mio. Fr.) und Teuerung (29,7 Mio. Fr.).
 

Neben der beantragten Verlängerung der Nutzungsdauer wurden geprüft:

  • Ersatz der Schützenpanzer 2000
    Mit einem Ersatz der Schützenpanzer 2000 könnte beispielsweise ein leichteres und mobileres Fahrzeug beschafft werden. Dieses würde dem gegenwärtigen Stand der Technik, dem Einsatzumfeld und der Bedrohung besser entsprechen. Allerdings wäre es nicht möglich, mit den vorgesehenen 438 Millionen Franken neue Fahrzeuge in einer auch nur annähernd gleichen Anzahl zu beschaffen. Würde der Schützenpanzer 2000 beispielsweise durch einen Radschützenpanzer mit ähnlichen Fähigkeiten ersetzt, so könnten für denselben Preis höchstens etwa 80 neue Exemplare beschafft werden. Dies entspricht nicht einmal der Hälfte der für die Ausrüstung der mechanisierten Verbände erforderlichen Anzahl. Erhebliche Ausrüstungslücken wären die Folge – oder eine Reduktion von Kampfverbänden. Ein Ersatz durch ein neues System nach nicht einmal 20 Jahren Nutzung ist auch im Lichte der Nachhaltigkeit fragwürdig. Hinzu kommt, dass es sich beim Schützenpanzer 2000 um einen der leistungsfähigsten Schützenpanzer weltweit handelt, der auch in verschiedenen anderen Streitkräften nach wie vor im Einsatz steht.

  • Verzicht/Verschiebung Verlängerung der Nutzungsdauer
    Bei einem Verzicht oder einer Verschiebung auf die Verlängerung der Nutzungsdauer würde Verfügbarkeit Jahr für Jahr stark reduziert. Ab 2023 müssten Fahrzeuge stillgelegt werden. Fähigkeits- und Ausrüstungslücken wären die Folge. Genau in dieser Zeit bindet die militärisch vorrangige Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes die finanziellen Mittel der Armee. Ein neues System könnte frühestens gegen Ende der 2020er-Jahre beschafft werden.

  • Reduktion der Verfügbarkeit der Flotte
    Bei dieser Möglichkeit würde eine Anzahl der heute vorhandenen Fahrzeuge stillgelegt und als Ersatzteilspender genutzt. Dies hätte den Vorteil, dass die bekannten Komponenten verwendet würden. Könnte die Truppe im Verlauf der Zeit immer weniger Schützenpanzer nutzen, hätte dies allerdings einschneidende Konsequenzen für die Ausbildung und den Einsatz. Das Leistungsvermögen in der Verteidigung würde sinken.
     

Der jährliche Instandhaltungsaufwand wird sich auf 12 Millionen Franken belaufen. Dies entspricht gegenüber heute einem jährlichen Minderaufwand von 4 Millionen Franken.

Die Schützenpanzer 2000 werden voraussichtlich bis 2040 genutzt.

Die Verlängerung der Nutzungsdauer erfordert Kenntnisse über den Fahrzeugtyp, die nur die Herstellerfirma BAE Systems Hägglunds hat. Deshalb ist vorgesehen, diese Firma als Hauptauftragnehmerin zu berücksichtigen. Basierend auf einem Fahrzeug der heute in der Schweizer Armee vorhandenen Konfiguration hat BAE Systems Hägglunds einen Prototyp hergestellt, in den die neuen Komponenten eingebaut wurden. Bei Versuchen mit diesem Prototyp wurden verschiedene Mängel erkannt. Sind diese behoben, wird der Prototyp fertiggestellt und die Serienreife plangemäss erlangt.

Seit der Schützenpanzer 2000 in der Schweizer Armee in Dienst steht, ist die Firma Ruag mit der industrieseitigen Wartung und Instandsetzung beauftragt. BAE Systems Hägglunds sieht Ruag als wichtigste Lieferantin vor, die die Serie in ihrem Werk in Thun herstellen wird.

Von 2021 bis 2026.

Aktualisierung der PC-21-Flugzeuge

Mit dem Rüstungsprogramm 2006 und 2010 wurden acht Flugzeuge PC-21 der Firma Pilatus beschafft. Das Propellerflugzeug dient dazu, die Jetpilotinnen und -piloten so weit auszubilden, dass diese ohne Jet-Erfahrung direkt auf den F/A-18 oder auf ein zukünftiges Kampfflugzeug umsteigen können. Die Ausbildung auf den PC-21 ist wesentlich kostengünstiger als auf einem Jettrainer und belastet die Umwelt weniger.

Da aber einzelne Bauteile nicht mehr beschafft werden können und andere Betreiber dieser Flugzeuge nicht dieselbe Konfiguration verwenden, braucht es Anpassungen an den Flugzeugen und Simulatoren. Heute sind beim PC-21 der Schweizer Luftwaffe noch Komponenten im Einsatz, die kein anderer Betreiber dieses Flugzeugs mehr verwendet. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung dieser Komponenten ist zeitlich begrenzt. Die Flugzeuge zu warten, wird immer anspruchsvoller und teurer. Es besteht das Risiko, dass weitere Komponenten-Hersteller ihre heutigen Dienstleistungen einstellen, zumal das wirtschaftliche Interesse an der kleinen Flotte eher gering ist.

Das Ausbildungssystem PC-21 wurde in den letzten zehn Jahren laufend weiterentwickelt. Mit den geplanten Massnahmen übernimmt die Schweizer Luftwaffe Systemverbesserungen, die für die australische Luftwaffe entwickelt wurden. Sie kann vom künftigen gemeinsamen Ersatzteilpool profitieren. Die französische Luftwaffe übernimmt für ihre PC-21-Flugzeuge die gleiche Konfiguration.

Im Massnahmenpaket sind zusätzliche, aufgrund der Topografie und der hohen Flugverkehrsdichte spezifisch für die Schweiz erforderliche Anpassungen enthalten. Mit dem Einbau eines Hinderniswarn- und eines Flugverkehrswarnsystems wird die luftfahrttechnische Sicherheit der PC-21-Flugzeuge bedeutend erhöht. Beides sind in einem modernen Trainingssystem unerlässliche Sicherheitssysteme. Sie warnen vor Kollisionen mit dem Gelände und mit anderen Luftfahrzeugen. Ein Grossteil der Entwicklungs- und Zulassungsaufwände auf den einzelnen Systemen der neuen Konfiguration wurde bereits getätigt. Sie müssen nicht nochmals vollumfänglich durchgeführt und verrechnet werden. Durch die Massnahmen wird das Propellerflugzeug an die aktuellen zivilen und militärischen Anforderungen angepasst und bis Ende 2035 lufttüchtig gemacht.

Die beantragte Lösung entspricht der aktuellen Konfiguration von rund drei Vierteln der weltweit betriebenen PC-21-Flugzeuge. Damit kann die Schweizer Luftwaffe bei künftigen Instandhaltungsarbeiten von besseren Bedingungen profitieren. Gleichzeitig werden die aktuellen luftfahrttechnischen Anforderungen erfüllt und die Sicherheit an heutige Standards angepasst.

Beschaffungsumfang (40,3 Mio. Fr.):

  • Aktualisierung von 8 PC-21-Flugzeugen;
  • Aktualisierung des Simulators zum PC-21.

Logistik (3,2 Mio. Fr.) und Risikozuschlag (1,5 Mio. Fr.).
 

Es wurden Möglichkeiten mit unterschiedlichen Konfigurationen geprüft. Diese wurden verworfen, weil sie weltweit nur wenige Betreiber verwenden.

Der jährliche Instandhaltungsaufwand beläuft sich auf 5,1 Millionen Franken. Dies entspricht gegenüber heute einem jährlichen Mehraufwand von 0,1 Millionen Franken.

Durch die Massnahmen wird das Propellerflugzeug bis Ende 2035 lufttüchtig gemacht und an die aktuellen zivilen und militärischen Anforderungen angepasst.

Nach der Entwicklungsphase 2017 wurde 2018 aus einem der PC-21-Flugzeuge ein Prototyp gebaut und anschliessend getestet. Basierend auf den Testergebnissen hat Pilatus im Hinblick auf den Flottenumbau Ende Juni 2019 eine letzte Bereinigung des Angebots vorgenommen. Der Umbau der anderen sieben Flugzeuge ist zwischen 2021 und 2024 vorgesehen.

AM

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Die Armee hat mittel- und langfristig ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Dazu sind Systeme und Material der aktuellen Technologie anzupassen. Mit dem Verpflichtungskredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Er wird für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich Wissenschaft und Technologie der armasuisse verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt.

Der beantragte Kredit dient dazu, die Nutzungsdauer der 15,5-cm-Panzerhaubitze M-109 bis 2030 zu verlängern, um damit die Ausbildung bis zur Einführung eines neuen Systems zu ermöglichen. Zulasten des AEB-Kredites braucht es leistungserhaltende Massnahmen an der Panzerhaubitze sowie Ersatzteilbeschaffungen. Ebenso sollen verschiedene Munitionssorten über den AMB-Kredit beschafft werden.

Die 15,5-cm-Panzerhaubitze M-109 dient der Feuerunterstützung auf mittlere Distanz. Sie erreicht 2025 ihr geplantes Nutzungsende. Der Bundesrat hat 2016 in Erfüllung des Postulats 11.3752 zur Zukunft der Artillerie festgehalten, dass diese Fähigkeit auch weiterhin zu erhalten ist – dies mit einer höheren Präzision, Reichweite und Mobilität. Dazu wurde mit dem letztjährigen PEB die Projektierung eines Nachfolgesystems angestossen, das allerdings frühestens Ende der 2020er-Jahre eingeführt wird. Müsste die heutige Panzerhaubitze ausser Dienst gestellt werden, bevor ein neues System eingeführt wird, hätte dies eine Fähigkeitslücke zur Folge. Zudem wäre die Ausbildung der Truppen ohne ein Waffensystem nicht möglich. Die Artillerie-Rekrutenschulen könnten so kaum mehr sinnvoll durchgeführt werden. Den Artillerieverbänden würde damit der Nachwuchs fehlen.

Die Armee verfügt über je ein Gefechtsausbildungszentrum in Bure (JU) und Walenstadt (SG). Dort trainieren Verbände bis zur Grösse eines Truppenkörpers an Simulatoren den Kampf in überbautem Gelände. Die Anlagen sind mit mehreren Systemen ausgerüstet, u. a. für die Übungsauswertung und für die Simulation von Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen. Diese Systeme erreichen zwischen 2024 und 2028 ihr Nutzungsende und müssen erneuert werden. 2018 wurde dafür ein erster Kredit genehmigt. Seither wurde die Planung weiter verfeinert. Der beantragte Kredit wird verwendet für die Entwicklung von Funktionsmustern, die Beschaffung von Softwarelizenzen, technische Erprobungen und Truppenversuche.

Damit der Betrieb von Kampfflugzeugen, Helikoptern, Lenkwaffen usw. zu jeder Zeit sichergestellt ist, wird laufend in den Erhalt der Einsatzbereitschaft dieser Luftfahrtsysteme investiert. Dazu wird beispielsweise die Flugzeugstruktur überprüft, um die Luftfahrtsysteme bis zu ihrem Nutzungsende in einem möglichst breiten Aufgabenspektrum einsetzen zu können. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Struktur und das Struktursanierungsprogramm des F/A-18 gelegt. Der beantragte Kredit wird für Studien und technische Abklärungen verwendet.

Jeder und jede Armee- und Zivilschutzangehörige besitzt ein Dienstbüchlein, in dem Einteilung, Dienstleistungen, Ausbildungen, Leistungen und weitere Informationen eingetragen werden. Diese Daten werden in elektronischer Form auch im Personalinformationssystem der Armee (PISA) geführt. Bereits seit einigen Jahren prüft die Armee, wie sie diese Redundanz aufheben kann. 2018 wurde die Motion 18.3179 für eine Digitalisierung des Dienstbüchleins angenommen. Das Ziel ist es, den Armee- und Zivilschutzangehörigen einen Zugang zu ihren digitalen Daten zu ermöglichen, künftig auf Dienstbüchlein und Leistungsausweis in Papierform zu verzichten und die administrativen Arbeiten zu vereinfachen. Der Kredit wird für eine Studie und ein Konzept zur Umsetzung der Motion eingesetzt.

Die Bundesverwaltung setzt seit 1997 für die Bereiche Finanzen, Logistik, Beschaffung, Personal und Immobilien die Software der Firma SAP ein. Für die Armee ist die Software einsatzrelevant, weil sie damit die gesamte Armeelogistik betreibt. Der Hersteller unterstützt die aktuelle Version allerdings nur noch bis etwa 2025. Danach soll auf die neue Version S/4HANA migriert werden. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 eine Botschaft zur Modernisierung der Supportprozesse Bund und von einsatzrelevanten Systemen im VBS verabschiedet, die 2020 vom Parlament beraten werden soll. Bis die beantragten Verpflichtungskredite genehmigt werden, finanziert das VBS die notwendigen Vorbereitungsarbeiten über die Beschaffung von Armeematerial. Damit kann es die begonnenen Arbeiten ohne Unterbruch weiterführen. Im vorliegenden Kredit enthalten sind vorbereitende Massnahmen wie Studien und Konzepte sowie Teile der Migration selbst. Weiter werden notwendige Entwicklungen für das bestehende SAP-System realisiert.

Bergepanzer werden eingesetzt, um ausgefallene Kampfpanzer zu bergen. Sie müssen geländegängig sein, über genügend Zugkraft verfügen und ausreichend geschützt sein, um eine Bergung auch unter Gefechtsbedingungen durchführen zu können. Sie spielen zudem für die Beweglichkeit der mechanisierten Verbände eine wichtige Rolle, weil sie mit ihren Fähigkeiten auch durch Hindernisse blockierte Strassen frei räumen können. Damit die Bergepanzer bis zum geplanten Nutzungsende 2040 einsatzbereit bleiben, werden Anfang der 2020er-Jahre Massnahmen fällig. Der beantragte Kredit dient der Herstellung eines Prototyps sowie technischen und logistischen Erprobungen zur Vorbereitung entsprechender Massnahmen.

Von den beantragten 225 Millionen Franken werden rund 120 Millionen Franken für den Bereich «Wissenschaft und Technologie armasuisse» (49 Mio. Fr.) sowie für den laufenden Abklärungsbedarf verwendet (71 Mio. Fr.). Diese Teile des Verpflichtungskredits PEB werden nur alle vier Jahre beantragt. Die entsprechenden Beträge sind in den Materialgruppen enthalten. So können Studien, Vorabklärungen und Beschaffungsvorbereitungen für kleine Vorhaben sowie Unfallabklärungen und die Initiierung von Änderungsabklärungen ohne Zeitverzug durchgeführt werden.

Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB)

Neben den Rüstungsprogrammen macht der Verpflichtungskredit Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. Dazu gehören beispielsweise die persönliche Ausrüstung, die Bewaffnung der Armeeangehörigen sowie Material für die Führungsunterstützung. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeematerial sind im Kredit enthalten. Weiter werden Änderungen vorgenommen, um das Armeematerial einsatzbereit zu halten.

Ausbildungsmaterial

Mit dem Führungssimulator bei der Generalstabsschule in Kriens trainieren militärische Stäbe auf taktischer und operativer Stufe die Führung der ihnen unterstellten Formationen, ohne dass dazu Truppen aufgeboten werden müssen. Die Ausbildung ist dadurch günstiger, effizienter und umweltschonender. Mit dem PEB-Kredit 2019 wurde die Ersatzbeschaffung projektiert und vorbereitet. Der vorliegende AEB-Kredit dient der Umsetzung.

Simulatoren werden auch in der Fahrerausbildung eingesetzt, so z. B. bei den Flugfeldlöschfahrzeugen, die in zwei Etappen 2019 und 2020 beschafft werden. Auf dem beantragten Ausbildungssystem üben Einsatzleiter an Simulatoren die Brandbekämpfung mit den erwähnten Fahrzeugen – auf technischer wie taktischer Ebene.

Material für die Führungsunterstützung

Die Sicherheit elektronischer Daten ist heute von grosser Bedeutung. Armee und Nachrichtendienste als bedeutende sicherheitspolitische Instrumente der Schweiz sind potenzielle Ziele für Cyberangriffe. Entsprechend wichtig ist es, ihre Datensysteme und Kommunikationswege zu schützen. Dazu wird die Beschaffung mehrerer Systeme beantragt: Eine Software für die Authentifizierung von Nutzerinnen und Nutzern und für die Zugangsverwaltung soll gewährleisten, dass auch die Miliz in allen Lagen mit klassifizierten Daten arbeiten kann. Ein Gateway-System ermöglicht den sicheren Austausch dieser klassifizierten Daten und kontrolliert den Informationsfluss zwischen Systemen. Schliesslich können Cyber-Angriffe mit einer Netzüberwachungssoftware frühzeitig erkannt und verhindert werden, wodurch sich Schwachstellen ausmachen und beheben lassen.

Informationsschutz spielt auch bei Einsatzsystemen eine wichtige Rolle. Für die F/A 18-Kampfflugzeuge, für die Helikopter wie auch für die neu eingeführte Aufklärungsdrohne 15 werden sogenannte Krypto-Schlüssel verwendet, um den Datenaustausch zu verschlüsseln. Beantragt wird eine erste Teilbeschaffung eines elektronischen Schlüsselverwaltungssystems, das eine schnellere und zuverlässigere Verschlüsselung ermöglicht.

Im Luftlagebild werden Flugbewegungen über der Schweiz dargestellt. Für ein vollständiges und aktuelles Luftlagebild braucht es verschiedene Sensoren, die den gesamten Luftraum der Schweiz permanent überwachen. Beantragt wird die Beschaffung neuer Sensoren zur elektronischen Signalaufklärung, mit denen elektromagnetische Abstrahlungen im Interessenraum der Schweiz erfasst werden können. Die Sensoren können Flugzeuge orten, identifizieren und – in Kombination mit Informationen aus anderen Quellen – hinsichtlich ihrer operationellen Fähigkeiten beurteilen.

Mit dem Führungsinformationssystem der Luftwaffe (FIS LW) werden sämtliche Einsätze der Luftwaffe geplant und geführt, Informationen ausgetauscht und Personaldaten verwaltet. Seit der Einführung 2003 wurde die Software immer wieder den Bedürfnissen angepasst und weiterentwickelt. Mit dem beantragten Kredit will die Luftwaffe die Hardware aus dem Jahr 2014 ersetzen. Zudem sind verschiedene Softwareanpassungen geplant – unter anderem im Zuge des neu eingeführten Aufklärungsdrohnensystems 15.

Mit dem FIS LW verbunden ist auch ein System zur Erfassung von Bodenwetterdaten auf militärischen Flugplätzen. Über eine Schnittstelle werden für den Flugbetrieb relevante Wetterdaten mit militärischen und zivilen Stellen ausgetauscht. Das 25-jährige System soll durch ein neues ersetzt werden, das den aktuellen Anforderungen und insbesondere auch den zivilen Richtlinien entspricht. Dies ist wesentlich, weil militärische Flugplätze zunehmend auch zivil genutzt werden.

Material für den Versorgungs- und den Transportdienst

In Einsätzen müssen sich die Spezialkräfte oft über mehrere Tage autonom versorgen können. Wegen der zahlreichen technischen Hilfsmittel (z. B. Funkgeräte, Kameras, Wärmebildgeräte) ist dabei insbesondere die Energieversorgung von zentraler Bedeutung. Um diese auch während längeren Einsätzen zu gewährleisten, soll ein System aus leistungsfähigen Akkus, Solarpanels und Brennstoffzellen in verschiedenen Grössen beschafft werden.

Militärische Flugplätze sind mit Löschfahrzeugen ausgestattet. Die Flotte, bestehend aus Löschwagen in zwei verschiedenen Ausführungen und Einsatzleiterfahrzeugen, muss periodisch erneuert werden. Nach der ersten Teilbeschaffung 2019 wird für 2020 die zweite beantragt.

Sanitätsmaterial und ABC-Material

Die Angehörigen der Armee verfügen über eine persönliche ABC-Ausrüstung zum Schutz vor radioaktiven, biologischen und chemischen Substanzen. Diese können durch einen Gegner, aber auch infolge eines Industrieunfalls freigesetzt werden. Bestandteil dieser Ausrüstung ist eine Autoinjektionsspritze, die zwei Wirkstoffe gegen Symptome einer Vergiftung enthält und von der betroffenen Person selbst angewendet wird. Die Autoinjektoren haben ihr Verfalldatum erreicht und müssen ersetzt werden.

Zum ABC-Material der Armee gehören auch Zelte, die in einem kontaminierten Gebiet aufgestellt werden können. Sie bieten Schutz für bis zu 20 Personen, die sich darin ohne Schutzanzug oder maske aufhalten können. Die Zelte wurden 2005 gleichzeitig mit dem Dekontaminationssystem beschafft. Das Material weist altersbedingte Mängel auf, die mit einem Werterhaltungsprogramm behoben werden sollen.

Schuhwerk

Mit dem letztjährigen AEB-Kredit wurde die erste Teilbeschaffung der neuen Kampfstiefel beschlossen. Sie ersetzen die bisherigen Stiefel aus den 1990er-Jahren. Beantragt wird nun die zweite Teilbeschaffung mit 75 000 Paar Kampfstiefeln.

Übriges Armeematerial

Zu den Leistungen, mit denen die Armee die zivilen Behörden regelmässig unterstützt, gehört der Objektschutz, z. B. bei Konferenzen oder sonstigen Grossanlässen. Dabei geht es darum, ein unbefugtes Betreten des zu schützenden Objekts oder Geländes zu verhindern, den Zugang permanent zu kontrollieren und die Umgebung zu überwachen. So können Bedrohungen und Gefahren frühzeitig erkannt und bewältigt werden. Diesen Schutz über mehrere Tage aufrecht zu erhalten, erfordert je nach Grösse des Objekts beträchtliche Truppenbestände. Seit 2005 setzt die Armee auch ein Überwachungssystem ein, das einen Zaun über knapp fünf Kilometern Länge mit verschiedenen Sensoren überwacht und einen Alarm auslöst, wenn es bestimmte Bewegungsmuster in Zaunnähe erfasst. Das System erreicht 2020 sein Nutzungsende. Im beantragten Werterhalt enthalten sind u. a. eine Technologieanpassung und die Nachbeschaffung von Ersatzteilen, sodass die Nutzungsdauer bis 2030 verlängert werden kann.

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)

In Friedenszeiten wird Munition grundsätzlich in der Ausbildung verschossen. Die verbrauchte Munition wird laufend ersetzt, Munitionsvorräte werden bewirtschaftet, revidiert oder teilweise liquidiert. Dafür wird mit dem jährlichen AMB-Kredit der ordentliche Bedarf gedeckt.

Rund 40 Prozent der jährlich beantragten Munition ist für die Ausbildung an der persönlichen Waffe der Armeeangehörigen bestimmt. Davon geht ein Drittel an die Schiessvereine für die mit Ordonnanzwaffen durchgeführten Schiessübungen (vgl. Abgabe von Munition an die Schiessvereine). Zudem wird jährlich Munition für die Ausbildung an anderen Waffensystemen eingekauft. Weiter beschafft die Armee auch Munition für den Einsatz.

Mit dem diesjährigen Kredit sollen wie in den Vorjahren insbesondere Gewehrpatronen für die persönliche Waffe sowie 30-mm-Patronen für den Schützenpanzer 2000 beschafft werden. Auch Übungshandgranaten für die infanteristische Ausbildung und Munitionsteile für die Panzerhaubitzen werden benötigt. Mit Letzteren wird die Armee über genügend Munition für die Ausbildung verfügen, um die Panzerhaubitzen noch bis 2030 zu betreiben.

Die Munitionsvorräte umfassen die Munition für die Ausbildung und den Einsatz. Sie werden unter Berücksichtigung militärischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bewirtschaftet. Da die Munition einem Alterungsprozess unterliegt, ist ihre Funktionssicherheit zeitlich befristet. Bei nahezu optimalen Lagerungsbedingungen in entsprechenden Munitionslagern kann die Funktionssicherheit auf teilweise mehr als 30 Jahre erstreckt werden. Während dieser Zeit wird die Munition systematisch überwacht und geprüft. Gibt es Anzeichen, dass ihre Sicherheit oder Wirksamkeit in Frage gestellt sind, so wird die Nutzung mit Auflagen versehen oder verboten. In der Folge wird die Munition revidiert oder entsorgt.

Veraltete Munition und veraltetes Armeematerial werden entsorgt, wenn die Anforderungen an Schutz, Sicherheit und Wirkung nicht mehr erfüllt werden. Die Munition wird auch dann entsorgt, wenn das dazugehörige Waffensystem ausser Dienst gestellt wird. In den nächsten Jahren betrifft dies beispielsweise die Lenkwaffen zum Panzerjäger, zum Fliegerabwehrsystem Rapier oder zum Kampfflugzeug F-5-Tiger.

Vom Verpflichtungskredit werden 1,3 Millionen Franken für die Entsorgung von Munition und 16 Millionen Franken für die Entsorgung von Armeematerial verwendet.

Die Entsorgung (Shreddern, Reststoffrückgewinnung usw.) oder der Verkauf von überzähligem, noch marktfähigem Armeematerial führt die Industrie durch. Der Ertrag aus dem Verkauf von Armeematerial überstieg in den letzten Jahren den Aufwand für die Entsorgung von Munition und Armeematerial. Ein Ertragsüberschuss fliesst in die allgemeine Bundeskasse.

Der Bund unterstützt die anerkannten Schiessvereine für die mit Ordonnanzwaffen und Ordonnanzmunition durchgeführten Schiessübungen (Art. 62 Abs. 2 MG). Das Schiesswesen ausser Dienst ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Kursen und Schulen. Dies fördert die Schiessfertigkeit und das Präzisionsschiessen der Armeeangehörigen ausser Dienst und das freiwillige Schiessen (vgl. Artikel 2 der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst vom 5. Dezember 2003). Dies steht im Interesse einer Milizarmee, die bei Bedarf rasch einsatzbereit sein muss. Die Schiessvereine erhalten dafür Abgeltungen in Form von Beiträgen (Entschädigungen) für das Durchführen des obligatorischen Schiessprogrammes, des Feldschiessens und der Jungschützenkurse. Diese Beiträge nach Artikel 40 der Schiessverordnung werden in der Bundesrechnung im Transferkredit «Beiträge Schiesswesen» ausgewiesen. 2018 beliefen sich diese Beiträge auf 8,6 Millionen Franken.

In der Armeebotschaft ist bisher unerwähnt geblieben, dass die Schiessvereine vom Bund auch sogenannte Gratismunition und Ordonnanzmunition (verbilligte Kaufmunition) erhalten (Art. 38 Bst. a und b der Schiessverordnung). Auf diese Art der Subvention gemäss Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 wurde nicht hingewiesen, da diese Munition durch die Armee und letztlich durch den Bund beschafft wird. Für eine erhöhte Transparenz soll die Abgabe von Gratismunition und verbilligter Kaufmunition künftig in der Armeebotschaft sowie in den Begründungen zu Voranschlag und Staatsrechnung ausgewiesen werden. Die Schiessvereine verwenden die Gratismunition für das obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen sowie für die Jungschützenkurse.

Gestützt auf Artikel 63 Absatz 2 Militärgesetz sind die Schiessübungen zur Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht für die Schützen kostenlos. Die Gratismunition gibt die Armee über die Schiessvereine den Schützen direkt ab. Dagegen kann bei der übrigen Abgabe von Gratismunition und beim Verkauf von verbilligter Munition von einer Subvention ausgegangen werden. 2018 hat die Armee solche Munition im Wert von 16,9 Millionen Franken abgegeben. Die Schiessvereine bezahlten für diese Munition 7,6 Millionen Franken und erhielten damit Subventionen von 9,3 Millionen Franken.

2018 absolvierten rund 100 000 Schiesspflichtige und rund 70 000 Freiwillige das obligatorische Schiessprogramm. Am freiwilligen Feldschiessen nahmen rund 120 000 Schützinnen und Schützen teil. Dafür hat das VBS 6,4 Millionen Schuss kostenlos abgegeben. Die verbilligte Kaufmunition für weitere freiwillige Schiessübungen im Schiesswesen ausser Dienst umfasste 25,4 Millionen Schuss.

Für das obligatorische Schiessprogramm bezogen die schiesspflichtigen Schützen 2018 bei den Schiessvereinen Munition im Wert von rund einer Million Franken.

Das Parlament bewilligte bis 2001 Verpflichtungskredite für die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) von jährlich jeweils über 220 Millionen Franken. Als Folge der Armee XXI wurden die Verpflichtungskredite AMB anschliessend auf jährlich 100 bis 130 Millionen Franken gekürzt. Damit konnte nur ein Teil der für die Ausbildung benötigten Munition nachbeschafft und der teilweise veralteten Munition ersetzt werden. Das Parlament hat deshalb 2017 ausserordentliche Munitionsbeschaffungen und seither wieder höhere Verpflichtungskredite für die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung beschlossen.

Allgemein

Die jährlich notwendigen Verpflichtungskredite für die Projektierung und Erprobung, für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für die Munition wurden bis 2016 mit dem Voranschlag unterbreitet. Mit der Armeebotschaft 2017 wurden sie erstmals als Kredite zum Armeematerial vorgelegt. Zusammen mit dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS werden damit die bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee gemeinsam beantragt. Sie beeinflussen rund 40 Prozent der finanzierungswirksamen Voranschlagskredite des Armeebudgets. Durch die erhöhte Transparenz kann sich das Parlament eine bessere Gesamtsicht über die Materialbedürfnisse der Armee machen.

Die Botschaft umschreibt den allgemeinen Zweck dieser Verpflichtungskredite. Dabei werden auch einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen erläutert. Eine Planung der anstehenden Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt später. Die Spezifikationsbefugnis soll an das VBS delegiert werden. Die Planung wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen und den Finanzkommissionen der beiden Räte vorgelegt.

Nein. Das Parlament beschliesst über den Zahlungsrahmen die maximalen Ausgaben der Armee. Der Bundesrat beantragt mit den Verpflichtungskrediten, für welche Investitionen die finanziellen Mittel verwendet werden sollen.

IP

Konzentration auf eine Bundesbasis auf dem Militärflugplatz Dübendorf

Dübendorf ist Hauptstandort eines mit Helikoptern ausgerüsteten Lufttransportgeschwaders. Stationiert sind auch Flächenflugzeuge des Lufttransportdienstes des Bundes sowie Vermessungsflugzeuge des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo. Ab Dübendorf finden zudem regelmässig Such- und Rettungsflüge sowie Einsätze zugunsten ziviler Behörden statt.

Am 3. September 2014 hat der Bundesrat beschlossen, das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf auf drei Nutzungen aufzuteilen: Militäraviatik (Helikopterbasis), Zivilaviatik und Innovationspark (nationaler Hub). Durch die Konzentration auf eine Bundesbasis können Flächen und Gebäude für den Innovationspark freigegeben werden.

Die Piste wird künftig militärisch nicht mehr gebraucht und ein Grossteil des heutigen Flugplatzareals zivil genutzt. Mit dem späteren Entscheid des VBS, auch den Lufttransportdienst des Bundes und die Flugzeuge der swisstopo in Dübendorf zu stationieren, wurde aus einer Helikopterbasis die sogenannte Bundesbasis. Die westlich an die Bundesbasis angrenzende Fläche soll weiterhin gemeinsam von der Luftwaffe und der Flugsicherungsgesellschaft Skyguide genutzt werden. Zudem werden die auf der Bundesbasis stationierten Flächenflugzeuge die Piste des künftigen zivilen Flugplatzbetreibers mitbenutzen.

Ja. Der Bundesrat beantragt die Investitionen unabhängig der geplanten zivilen Aktivitäten auf dem Flugplatz. Mit einer gleichzeitigen Nutzung als ziviler Flugplatz könnte jedoch die Wirtschaftlichkeit für den Bund erhöht werden.

Die künftige Bundesbasis soll nördlich der Piste auf einer Fläche von rund 10 Hektaren konzentriert werden. Auf diesem Perimeter stehen heute die Flugzeughallen 10 bis 12. Sie dienen als Einstellhallen für Helikopter der Luftwaffe sowie Flugzeuge des Lufttransportdienstes des Bundes.

Die Bausubstanz der Flugzeughallen 10 bis 12 und ihre Anbauten stammen aus den 1930er-Jahren, der Gründungszeit der ehemaligen Swissair. Sie haben das Nutzungsende erreicht und stehen unter Denkmalschutz. Nicht nur bauliche Mängel in den Bereichen Gebäudestatik, Wärmedämmung und Brandschutz liegen vor. Auch die heutigen Anforderungen bezüglich Flächenangebot, Erschliessung mit Informatik- und Kommunikationstechnik sowie Sicherheit erfüllen diese Hallen nicht mehr. Zur Optimierung des Betriebs der Bundesbasis soll die künftige Hallenfläche um zwei Helikopter- und einen Flächenflugzeug-Abstellplatz erweitert werden. Weil die militärische Nutzung auf dem Perimeter der Bundesbasis konzentriert wird, müssen dort zudem Einstellplätze für die Spezialfahrzeuge sowie zusätzliche Büro-, Schulungs-, Aufenthalts-, Sitzungs- und Garderobenräume bereitgestellt werden. Weiter ist das aus den 1960er-Jahren stammende Vorfeld stark sanierungsbedürftig. Es muss erneuert und an die geltenden Vorgaben angepasst werden.

Die Hallen 10 bis 12 werden künftig als Einstellhallen für die Flächenflugzeuge und die Helikopter EC635 genutzt. Auf deren Rückseite werden Arbeitsplätze, Garderobenräume, Einstell- und Technikflächen angeordnet. Zur Einstellung der Fahrzeuge für den Winterdienst, der Tankfahrzeuge und des Flugunfallpiketts soll die Halle 10 mit einem Nebengebäude ergänzt werden.

Die neue Halle 13 soll das architektonische Prinzip der bestehenden Hallen fortsetzen und westlich an den bestehenden Bau angefügt werden. Darin sollen die Super-Puma-Helikopter und ein zweistöckiger Verwaltungstrakt für die Leitung der Bundesbasis mit Schulungs- und Sitzungsräumen untergebracht werden. Der Moduleinbau ist flexibel ausgelegt und kann nach aussen verlegt werden, wenn einmal mehr Einstellfläche für Helikopter benötigt wird.

Die vor den Hallen 10 bis 13 liegende Flugbetriebsfläche wird erneuert, an die heutigen Vorgaben und die neue Hallengeometrie angepasst. Die einspurige Zufahrt zur Bundesbasis wird mit einer neuen Zutrittskontrolle ergänzt.

Auf dem Hallendach plant das VBS die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von maximal 333 Kilowatt. Die Gesamtleistung wird mittels 1'024 Photovoltaikmodule erzeugt, die auf dem Hallendach der Halle 13 gebaut werden.

Weil die Hallen unter Denkmalschutz stehen, muss die Bausubstanz mehrheitlich erhalten und saniert werden, die vorhandene Anordnung soll gleichbleiben. Die Variantenvielfalt in der Anordnung und Ausgestaltung der Baukörper ist deshalb begrenzt. Neben der beantragten Lösung wurde eine Alternative ohne die Stationierung des Lufttransportdienstes des Bundes in Dübendorf geprüft. Sie wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.

Die Realisierung soll in den Jahren 2021–2024 erfolgen.

Mit der Umsetzung des Projekts reduziert sich der Betriebsaufwand um jährlich 2,5 Millionen Franken. Im militärisch weiterhin genutzten Arealteil steigen die Bruttomietkosten nach Realisierung des Vorhabens um netto 3,1 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Abgabe aller langfristig militärisch nicht mehr genutzten Arealteile werden sich die jährlichen Bruttomietkosten um 12,7 Millionen Franken reduzieren.

Gesamtsanierung und Neubauten auf dem Waffenplatz Frauenfeld, 2. Etappe

Der Waffenplatz Frauenfeld ist einer der wichtigsten Waffenplätze der Armee. Er wird hauptsächlich vom Lehrverband Führungsunterstützung genutzt. Wegen der vielfältig nutzbaren Infrastruktur sieht das Stationierungskonzept vor, den Standort längerfristig weiter zu nutzen und zu stärken. Diverse Aussenstellen, die das Nutzungsende erreicht haben, sollen neu im Areal der Kaserne Auenfeld integriert werden. Zu diesem Zweck soll das Areal über mehrere Etappen ausgebaut und gesamtsaniert werden. Im Gegenzug sollen in Frauenfeld die Stadtkaserne, das bestehende Zeughaus und das Motorwagendienstcenter, der Übungsplatz Haselbach in Rümlang und der gesamte Waffenplatz Dailly geschlossen werden. Weitere Nutzflächen in Dübendorf, Bülach und Kloten werden aufgegeben. Die Konzentration auf dem Areal Auenfeld begünstigt eine effiziente Ausbildung und reduziert die Betriebsaufwände.

 

Die Anlage Auenfeld wurde Anfang der 1980er-Jahre geplant und in zwei Etappen (1983–1986 und 1996–2000) gebaut. Die bestehende Infrastruktur soll den aktuellen Bedürfnissen der Armee angepasst werden. Für den Ausbau des Waffenplatzes wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Die gewählte Lösung erfüllt die räumlichen und funktionalen Anforderungen sowie die wirtschaftlichen Kriterien am besten. Durch die Anordnung der Grundrisse können die Neubauten sowohl von einzelnen Gruppen als auch von ganzen Kompanien flexibel genutzt werden.

Die Gesamtsanierung des Waffenplatzes und die Neubauten sind in vier Etappen geplant.

  • 1. Etappe mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 (121 Mio. Fr.)
    Aufstockung des Kommandogebäudes, Ersatzneubau des Verpflegungszentrums sowie Neubau eines medizinischen Zentrums der Region, eines zusätzlichen Unterkunftsgebäudes und von drei Ausbildungshallen.

  • 2. Etappe mit dem Immobilienprogramm VBS 2020 (86 Mio. Fr.)
    Neubauten für Engineering, Tests und Ausbildung in den Bereichen Telekommunikation der Armee und Führungsnetz Schweiz, eine neue Halle für die Fahrtrainingsanlage, ein Werkhof und ein Retablierungsgebäude mit Werkstätten. Verlegung eines Ausbildungsplatzes, Anpassung der Zufahrt auf den Waffenplatz und Sanierung der Tankstelle.

  • 3. Etappe mit einem Immobilienprogramm VBS in den 2020er-Jahren (72 Mio. Fr.)
    Neubau einer Ausbildungs- und Einstellhalle und eines Unterkunftsgebäudes, Sanierung und Umbau des Theoriegebäudes sowie Sanierung des Kommandogebäudes, des Wachtgebäudes und der fünf bestehenden Ausbildungshallen.

  • 4. Etappe mit einem Immobilienprogramm VBS in den 2020er-Jahren (72 Mio. Fr.)
    Neubau einer weiteren Ausbildungs- und Einstellhalle, Erweiterung des Theoriegebäudes sowie Sanierung der bestehenden vier Unterkunftsgebäude und des Technikgebäudes.

Die zweite Etappe umfasst im Wesentlichen den Neubau von zwei Ausbildungsgebäuden, eines Retablierungsgebäudes sowie eines Werkhofs. Weiter soll die Anpassung des Verkehrskonzepts umgesetzt werden. Anschliessend können das alte Logistikareal 2 in der Stadt Frauenfeld, der Übungsplatz Haselbach in Rümlang, das Lehrgebäude 1 in Dübendorf und weitere Räumlichkeiten im Lehrgebäude 2 in Kloten aufgegeben werden. Das Projekt umfasst im Einzelnen folgende Baumassnahmen:

  • Neubau eines Engineering-, Test- und Ausbildungsgebäudes
    Die heutigen Standorte des Kommando Führungsunterstützung SKS (Systeme, Kurse und Support) in Rümlang, Dübendorf und Kloten werden im Neubau in Frauenfeld zusammengeführt. Dieser Neubau vervollständigt die Infrastruktur für dieses Kommando, womit der Umzug abgeschlossen werden kann.

  • Neubau für die Fahrtrainingsanlage
    Das Gebäude wird primär als Ausbildungsstätte für die simulatorgestützte Fahrausbildung genutzt. Im Neubau sind zudem Theorieräume, Büroarbeitsplätze, Lagerräume für Material und Nebenräume untergebracht.

  • Neubau eines Retablierungsgebäudes
    Der Neubau dient primär dem Warenumschlag auf dem Kasernenareal. Er umfasst verschiedene Werkstätten für die Instandhaltung und Flächen für die Lagerung des Materials. Vorgesehen sind auch Räume für die Retablierung der Angehörigen der Armee. 

  • Neubau eines Werkhofgebäudes
    Der Werkhof dient dem Betrieb und Unterhalt der Kaserne. Im Neubau befinden sich Büros, Werkstätten, Magazine und die Einstellhalle für die Feuerwehr.

  • Überdachung der Zu- und Ausfahrt
    Der Haupteingang soll überdacht werden, damit die Zutrittskontrolle den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechend erfolgen kann.

  • Sanierung der Tankstelle
    Die bestehende Tankstelle entspricht nicht den heutigen Umweltauflagen. Sie muss deshalb saniert werden.

  • Verlegung eines Ausbildungsplatzes
    Der bisherige Standort wird für die beiden Neubauten des Retablierungs- und des Werkhofgebäudes genutzt. 

  • Aussenraum und Umgebung
    Die intensivere Nutzung des Waffenplatzes bringt ein höheres Verkehrsaufkommen mit sich. Deshalb sind im Westen eine zusätzliche Arealausfahrt und vor der Arealeinfahrt ein Stauraum für militärische Fahrzeuge geplant.

Die vier Neubauten werden im Minergie-Standard erstellt. Auf ihren Dächern werden auf einer Fläche von rund 1800 Quadratmetern Photovoltaikanlagen installiert. Die daraus resultierende Energie von 320 000 Kilowattstunden pro Jahr entspricht rund 30 Prozent des aktuellen Energiebedarfs auf dem Waffenplatz Frauenfeld.

Als Alternative zur vorgeschlagenen Verdichtung wurde geprüft, die bestehenden Standorte zu erhalten und den Gebäudebestand zu sanieren. Dabei würde auf die Ersatzneubauten im Auenfeld verzichtet. Im Hinblick auf die geplante Verdichtung hat das VBS die zur Aufgabe vorgesehenen Standorte in den letzten zehn Jahren nur reduziert instandgehalten. Der damit aufgestaute Instandsetzungsbedarf würde rund 70 Prozent der geplanten Gesamtkosten betragen. Dabei würde der Flächenbestand nicht wesentlich reduziert – auch die Betriebskosten würden nicht sinken.

Diese Variante wäre, betrachtet auf die Nutzungsdauer von 35 Jahren, um 70 Millionen Franken teurer und könnte nicht alle Bedürfnisse erfüllen. Sie wäre nicht nachhaltig, und die langfristige Nutzung könnte nicht garantiert werden. Die zur Aufgabe vorgesehenen Standorte könnten nicht veräussert und umgenutzt werden.

Mit der Umsetzung des Projekts erhöht sich der Betriebsaufwand um jährlich 0,6 Millionen Franken. Die Bruttomietkosten betragen für die 2. Etappe 6,2 Millionen Franken pro Jahr. Durch die Aufgabe des Logistikareals 2 in Frauenfeld, des Übungsplatzes Haselbach in Rümlang sowie des Lehrgebäudes 1 in Dübendorf entfallen Bruttomietkosten von jährlich 2,7 Millionen Franken.

Die Konzentration auf dem Waffenplatz Frauenfeld erfordert Investitionsausgaben von rund 350 Millionen Franken verteilt über 15 Jahre (Planungsstand September 2019). Bei einem Verzicht auf die Verdichtung müssten im gleichen Zeitraum rund 70 Prozent dieses Betrags für die Instandsetzung der heutigen Standorte aufgewendet werden. Durch die Verkleinerung der Gebäude-Nutzflächen um 20 Prozent verringert sich der Betriebsaufwand über alle Etappen um 4 Millionen Franken pro Jahr. Damit können die Betriebsaufwände über die Nutzungsdauer von 35 Jahren um insgesamt rund 140 Millionen Franken reduziert werden. Die militärisch nicht mehr genutzten, marktfähigen Areale werden im Baurecht abgegeben oder verkauft.

Ausbau und Anpassung des Waffenplatzes Chamblon

Der Waffenplatz Chamblon soll künftig auch die Spitalschule von Moudon beherbergen. Für die Unterbringung und Ausbildung der zusätzlichen rund 430 Angehörigen der Armee muss die Gebäudefläche in Chamblon um lediglich 5 Prozent der bisher in Moudon genutzten Fläche erweitert werden. Die Anzahl Betten steigt um rund 140 auf 840. Daneben sind auch die Verpflegungs- und Ausbildungskapazitäten an die höhere Belegung anzupassen und zu erweitern. Nach Abschluss des entsprechenden Ausbaus in Chamblon wird der Waffenplatz Moudon militärisch stillgelegt.

Es wird ein neues Militärspital für die Ausbildung in der Nähe des heutigen Kommandogebäudes gebaut. Im selben Neubau werden im Erdgeschoss das permanente Ambulatorium des Waffenplatzes und die Ausbildungsräume untergebracht. Im Obergeschoss entstehen Mehrzweckräume zur Aufnahme der Patienten.

Um die Kapazität der Unterkunft zu erhöhen, wird die Krankenstation umgebaut und saniert. Das Erdgeschoss soll künftig als Unterkunft für Kader und als Büroräume für die Kanzlei und eine Kompanie genutzt werden. Im Obergeschoss befinden sich die Mehrbettzimmer der Truppen sowie die Aufenthalts- und Behandlungsräume. Diese werden zu Sanitärräumen und zu einer zusätzlichen Kaderunterkunft umgebaut.

Das Kommandogebäude mit den bestehenden Büros wird angepasst und saniert, damit es künftig von den Ausbildnern des Miliz- und Berufspersonals genutzt werden kann. Beim Umbau entstehen Zweierbüros, Zweibettzimmer sowie zusätzliche Sanitärräume. Die beiden bestehenden Truppenküchen werden an die heutigen Betriebsabläufe angepasst, saniert und auf eine höhere Produktionskapazität ausgelegt.

Auf den Dächern des Neubaus und der sanierten Gebäude werden auf einer Fläche von rund 1600 Quadratmetern Photovoltaikanlagen installiert. Die daraus resultierende Energie von 310 000 Kilowattstunden pro Jahr entspricht rund 50 Prozent des gegenwärtigen Energiebedarfs auf dem Waffenplatz Chamblon.

Alternativ zur konventionellen Bauweise wurden für die Umsetzung die Modul- und Containerbauweise geprüft. Die gewählte Variante ist über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilien betrachtet die günstigste Lösung.

Die Realisierung soll in den Jahren 2020–2023 erfolgen.

Der geplante Ausbau und die Anpassung des Waffenplatzes Chamblon führen zu beträchtlichen Einsparungen. Der Betriebsaufwand wird um 1,5 Millionen Franken pro Jahr sinken. Durch die Verdichtung in Chamblon können somit die Betriebsaufwände über die Nutzungsdauer von 35 Jahren um insgesamt rund 52 Millionen Franken gesenkt werden. Über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet ist die Investition in den Ausbau und die Anpassung des Waffenplatzes Chamblon rund 66 Millionen Franken günstiger als die Weiterführung der beiden Standorte wie bisher. Der geschätzte Verkaufserlös für den Waffenplatz Moudon ist darin eingerechnet.

Sanierung einer militärischen Anlage

Die zu sanierende militärische Anlage wurde Mitte des 20. Jahrhunderts gebaut. Sie ist mit dem Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako ausgerüstet. Weitergehende Informationen sind klassifiziert.

Damit die Anlage weiter genutzt werden kann, sind umfangreiche Instandsetzungsmassnahmen erforderlich. Diverse technische Einrichtungen, insbesondere im Bereich Brandschutz, entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den gültigen Normen. Ersatzteile für die Anlagen der Gebäudetechnik sind teilweise nicht mehr verfügbar.

Für das Führungsnetz Schweiz und das Flugfunk-Bodensystem werden Räumlichkeiten und Supportsysteme bereitgestellt. Die marode Gebäudetechnik wird ersetzt und der Schutz gegen aktive und passive Gefährdung erhöht. Zudem werden Schadstoffe beseitigt, sowie Sicherheits- und Personenschutzmassnahmen umgesetzt und die militärische vollständig von der zivilen Nutzung getrennt.

Nebst der Variante mit Beibehaltung der bisherigen Raumanordnung ohne Reduktion der Schutzstufen sind Varianten mit unterschiedlichen Raumanordnungen und -aufteilungen geprüft worden. Diese bieten jedoch keine relevanten Kostenvorteile und wurden verworfen.

Die Realisierung soll in den Jahren 2021–2024 erfolgen.

Der Betriebsaufwand kann um rund 0,1 Mio. Franken pro Jahr reduziert werden. Die Bruttomietkosten der militärischen Anlage steigen durch die wertvermehrenden Bauarbeiten um rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr.

Weitere Immobilienvorhaben 2020

  • Ausbau Sotto Castello
    Die Infrastrukturen des Betreibers und der Betriebsfeuerwehr auf dem Waffenplatz Monteceneri sowie in Bellinzona, Airolo und Isone sollen am Standort Monte Ceneri «Sotto Castello» konzentriert werden. Zudem sollen die Platzverhältnisse im Materiallager des Logistik-Bataillons verbessert und damit dessen Einsatzbereitschaft erhöht werden.

  • Konzentration am Standort in Herisau
    Die Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) ist gegenwärtig an drei Standorten in Herisau untergebracht, wovon zwei zugemietet sind. Damit betriebliche Synergien besser genutzt werden können, soll die BUSA künftig in einem auf die Nutzerbedürfnisse zugeschnittenen Neubau auf dem Waffenplatz Herisau konzentriert werden. Die beiden heutigen Mietobjekte wird die Armee auf den Zeitpunkt des Neubaubezugs aufgeben.

  • Erneuerungen an der Schiessanlage Wittaumatte in Thun
    Die Armee überprüft systematisch die Sicherheit und die Wirksamkeit der gelagerten Munition. Dazu werden in der Schiessanlage Wittaumatte unter anderem Schiessversuche durchgeführt. Die Elektro- und Lüftungsinstallationen in dieser Anlage sind veraltet und müssen erneuert werden. Ebenso sind Betonteile zu sanieren.

  • Erneuerung der Netzinfrastrukturen auf dem Militärflugplatz Payerne
    Um die Verkabelung funktionsfähig zu erhalten, müssen die teilweise veralteten lokalen Netzinfrastrukturen auf dem Militärflugplatz Payerne erneuert oder ersetzt werden.

 

  • Massnahmen aus der generellen Entwässerungsplanung (GEP)
    Für eine bessere Trinkwasserqualität auf dem Flugplatz Payerne müssen Teile des Leitungsnetzes saniert werden. Zusätzlich müssen Wassersysteme getrennt, Rohrleitungen saniert sowie die Trink- und Abwasserleitungen geprüft werden.

  • Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle (MZH) auf dem Waffenplatz Monteceneri
    Die Mehrzweckhalle auf dem Waffenplatz Monteceneri soll im Rahmen des schweizweiten Programmes «Sanierung MZH VBS» saniert und an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Damit kann die Halle langfristig in Betrieb bleiben. Die im Zuge einer Vorausmassnahme bereits sanierten Gebäudeteile sind nicht Bestandteil dieses Vorhabens.

 

  • für den mieterspezifischen Ausbau sowie für fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten;
  • für Investitionsbeiträge an die Sanierung von gemeinsam mit Dritten genutzten Infrastrukturen wie Strassen und Seilbahnen;
  • für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit für das vorliegende Immobilienprogramm;
  • für nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.

Allgemein

Die militärischen Immobilien umfassen rund 7500 Gebäude und Anlagen sowie 24 000 Hektaren Land. Der Wiederbeschaffungswert für die Standorte, die durch die Armee weiter genutzt werden, beträgt gegenwärtig etwas über 20 Milliarden Franken. Um diese erhalten zu können, wären jährlich deutlich mehr finanzielle Mittel notwendig als vorhanden sind. Deshalb sind auch bei den Immobilien Prioritäten zu setzen. Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) wurden im Stationierungskonzept die Standorte definiert, die aufgegeben werden sollen. Die Nutzung wird an den verbleibenden Standorten konzentriert, was die Schliessung von Standorten ermöglicht. Damit kann der Finanzbedarf für die Immobilien mittel- bis langfristig stabilisiert werden. Weiter sind Sanierungen sowie bauliche und technische Anpassungen notwendig, um den verbleibenden Immobilienbestand langfristig erhalten zu können. Die Waffenplätze Drognens, Thun und Chamblon stellen Schlüsselstandorte für die Umsetzung des Stationierungskonzepts dar und sollen ausgebaut werden. Im Gegenzug werden die Waffenplätze Freiburg, Lyss und Moudon mittelfristig geschlossen, womit anstehende Sanierungen vermieden werden können.

Der Bundesrat berücksichtigt in der Immobilienplanung die Anliegen von Raumordnung und Umwelt. Beispielsweise werden auf den Dächern Photovoltaikanlagen installiert, wenn immer es möglich und sinnvoll ist. Grundsätzlich wird bei grösseren Vorhaben ein Energiekonzept erstellt. Neubauten und Sanierungen plant der Bundesrat wo praktikabel im Minergie-Standard. Weiter wird der Standard nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) berücksichtigt, der nebst energetischen auch soziale und ökologische Anforderungen stellt.

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Ausserdienststellung des Fliegerabwehrsystems Rapier

Das Fliegerabwehrsystem Rapier wurde mit den Rüstungsprogrammen 1980 (60 Feuereinheiten und Lenkwaffen Mark 1) und 2001 (Lenkwaffen Mark 2) beschafft. Es kann heutigen Bedrohungen aus der Luft nicht mehr wirksam entgegenhalten. Gegen moderne Kampfflugzeuge ist das System weitgehend wirkungslos, weil der Gegner Lenkwaffen und Marschflugkörper weit ausserhalb der Reichweite des Systems auslöst. Die so anfliegenden Waffen kann Rapier nicht bekämpfen. Mangels Ersatzteilen müssen zudem bereits heute ganze Systeme stufenweise zur Ersatzteilgewinnung verwendet und stillgelegt werden. Aus diesem Grund soll das Fliegerabwehrsystem Rapier bis längstens Ende 2022 genutzt und anschliessend vollständig ausser Dienst gestellt werden. Auf Entscheid des Chefs der Armee wurde die Grundausbildung aller Rapier-Funktionen nach der Sommerrekrutenschule 2019 ausgesetzt.

Das Fliegerabwehrsystem Rapier wurde mit den Rüstungsprogrammen 1980 (60 Feuereinheiten und Lenkwaffen Mark 1) und 2001 (Lenkwaffen Mark 2) beschafft. 56 Feuereinheiten sind noch im Einsatz, 4 werden zur Gewinnung von Ersatzteilen verwendet.

Die Ausserdienststellung umfasst neben den Feuereinheiten auch die Lenkwaffen Mark 1 und Mark 2, vier Einsatz- und acht Richtgerätesimulatoren, Ausbildungs- sowie Ersatzmaterial, Werkzeuge, Prüfgeräte und -vorrichtungen.

Nein. Eine Lücke besteht seit der Ausserdienststellung der BL-64 Bloodhound im Jahr 1999 bei der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite. Deshalb soll mit dem Programm Air2030 diese Lücke geschlossen werden, denn:

  • Mit einer bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite können grosse Räume effizient abgedeckt werden. Mit wenigen Stellungen kann der Grossteil der stark besiedelten Gebiete der Schweiz geschützt werden.

  • Der Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung grösserer Reichweite und Kampfflugzeugen im selben Raum ist effizient und entlastet die Kampfflugzeuge. Die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite ermöglicht einen permanenten Schutz; die Kampfflugzeuge können je nach Lage in erhöhter Bereitschaft am Boden bereitstehen und erst im Bedarfsfall eingesetzt werden.

  • Die Abhaltewirkung eines Systems grösserer Reichweite wird im Konfliktfall von Gegnern markant stärker beurteilt als die eines Systems kürzerer Reichweite. Seine Handlungsmöglichkeiten werden stärker eingeschränkt; der Aufwand und die Risiken eines Angriffs oder auch nur einer Verletzung des Luftraums steigt. Systeme kleinerer Reichweite können Flugzeuge nicht bekämpfen, die illegal die Schweiz überfliegen.

Die beschränkte Fähigkeit, Ziele im unteren Luftraum zu bekämpfen, soll zeitweilig mit den beiden verbleibenden Fliegerabwehrsystemen aufrechterhalten werden: dem 35-mm-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem und dem leichten Fliegerabwehrlenkwaffensystem Stinger.

Die Beschaffung neuer Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung kürzerer Reichweite (Punktverteidigung und lokale Luftraumverteidigung im unteren Luftraum) soll nach der Beschaffung eines Systems grösserer Reichweite eingeleitet werden. Wie die Punktverteidigung und die lokale Luftraumverteidigung im unteren Luftraum mittel- bis längerfristig weitergeführt werden sollen, ist zum einen abhängig von den Leistungen des Systems grösserer Reichweite, zum anderen von der technologischen Entwicklung bei den Systemen zur bodengestützten Luftverteidigung kürzerer Reichweite.

 

Eine Umnutzung des Systems ist nicht möglich, ebenso wenig der Weiterbetrieb von Teilen davon. Die Lenkwaffen Mark 1 haben das Nutzungsende erreicht und werden aus Sicherheitsgründen bereits entsorgt. Die Lenkwaffen Mark 2 können noch bis zur Ausserdienststellung des Systems verwendet werden. Die Nutzungsdauer dieses veralteten Systems zu verlängern, ist weder militärisch noch wirtschaftlich sinnvoll.

Der einmalige Aufwand für die Entsorgung wird auf 13 Millionen Franken geschätzt und über das ordentliche Armeebudget finanziert. Dagegen können jährliche Aufwände von 5,5 Millionen Franken für den Weiterbetrieb eingespart werden.

Die Ausserdienststellung soll 2023–2025 erfolgen.

Allgemein

Das im Kontext der Weiterentwicklung der Armee angepasste Militärgesetz sieht vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung die Ausserdienststellung oder Liquidation grosser Waffensysteme unterbreitet. Mit der Armeebotschaft 2018 beantragte der Bundesrat erstmals die Ausserdienststellung von nicht mehr benötigten Waffensystemen oder Teilen davon (Teile der Kampfflugzeuge F-5-Tiger, die Festungsartillerie, nicht werterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen sowie die Panzerjäger 90). Mit der Armeebotschaft 2020 beantragt er nun die Ausserdienststellung des Fliegerabwehrsystems Rapier. Dieses Waffensystem erreicht nach über 30-Jahre im Einsatz 2022 sein Nutzungsende.

Über die Ausserdienststellung von Hauptsystemen entscheidet die Chefin VBS bzw. die Armeeführung. Entscheide für Armeematerial von nachgeordneter Bedeutung stützen sich auf Abklärungen der involvierten Stellen der VBS-Verwaltungseinheiten Verteidigung und der armasuisse.

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Medienkonferenz des Bundesrats vom 20. Februar 2020