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Die Offsetpflicht von Lockheed Martin beim F-35A

Beim Verkauf des F-35A muss Lockheed Martin Aufträge an Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Schweiz vergeben. Dies dient der Stärkung der Schweizer Industrie und der Autonomie der Schweiz. Lockheed Martin hat beim VBS ein breit gefächertes Offsetkonzept eingereicht. Darin enthalten ist unter anderem der Aufbau eines F-35A Cyber Centers.

16.08.2021 | Kommunikation VBS, Andy Abächerli


Offsetgeschäfte sollen bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland die Schweizer Sicherheitsindustrie (STIB) stärken und die wehrtechnische Autonomie der Schweiz fördern. Bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge muss der Hersteller Lockheed Martin 60 Prozent des ihm zukommenden Vertragswertes durch Offsetgeschäfte in der Schweiz kompensieren: 20 Prozent durch die Vergabe von Unteraufträgen im Zusammenhang mit dem beschafften System (direkte Offsetgeschäfte) und 40 Prozent durch die Vergabe davon unabhängiger Aufträge (indirekte Offsetgeschäfte). Bei der Auftragsvergabe muss folgende sprachregionale Verteilung so weit als möglich eingehalten werden: 65 Prozent in der Deutschschweiz, 30 Prozent in der Westschweiz und 5 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz.

Strafe bei Nichterfüllung

Lockheed Martin muss die Offsetverpflichtung bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung erfüllen. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung können und müssen noch nicht alle Schweizer Partner bestimmt sein. Mit der Offerte hat Lockheed Martin bereits ein Offsetkonzept mit verschiedenen Offsetprojekten eingereicht. Dazu gehört unter anderem die Herstellung von Cockpithauben, die Wartung von Triebwerken oder der Aufbau eines F-35A Cyber Centers zur Erkennung von Cyber-Bedrohungen. Die Offsetprojekte werden nun laufend weiterentwickelt bis die Offsetverpflichtung restlos erfüllt ist.

Wird die Offsetverpflichtung nicht fristgemäss erfüllt, wird eine Konventionalstrafe von fünf Prozent des nicht erfüllten Anteils fällig. Die Konventionalstrafe befreit Lockheed Martin nicht von der vollständigen Erfüllung der Offsetverpflichtung. Bisher musste das VBS jedoch noch nie eine Konventionalstrafe aussprechen, da alle Lieferanten ihre Offsetverpflichtungen zeitgerecht erfüllten.

Transparenz durch öffentliches Register

Die ordnungsgemässe Erfüllung der Offsetverpflichtung wird durch armasuisse in Zusammenarbeit mit dem von der ASIPRO (Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs) betriebenen Offset-Büro Bern überwacht. Diese prüfen die von Lockheed Martin gemeldeten Offsetgeschäfte auf deren Konformität mit den Offsetvorgaben. Neben der schweizerischen Wertschöpfung wird auch die Zusätzlichkeit, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die Sicherheitsrelevanz der Offsetgeschäfte beurteilt. Zudem führt armasuisse ein öffentliches Offsetregister, aus welchem die laufenden Offsetverpflichtungen, die noch zu erfüllenden Beträge und die Schweizer Begünstigten ersichtlich sind.


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