Armeebotschaft 2022

Übersicht
Mit der Armeebotschaft 2022 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten Verpflichtungskredite von insgesamt 9,3 Milliarden Franken. Diese umfassen die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A (6,035 Mrd. Fr.) und des bodengestützten Luftverteidigungssystems Patriot (1,987 Mrd. Fr.) sowie je die damit verbundenen baulichen Massnahmen (120 Mio. Fr. für die F-35A und 66 Mio. Fr. für das Patriot-System), die Beschaffung von Armeematerial 2022 (695 Mio. Fr.) und das Immobilienprogramm VBS 2022 (349 Mio. Fr.). Ausserdem beantragt der Bundesrat die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5-Tiger.
36 moderne F-35A ersetzen die 55 alten Flugzeuge
Die Armee muss die Menschen in der Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft schützen. Sie muss die Lufthoheit wahren und den Luftraum bei Konferenzen und bei erhöhten Spannungen schützen sowie bei bewaffneten Konflikten verteidigen können. Die heutigen Kampfflugzeuge kommen aber um das Jahr 2030 an ihr Nutzungsende und müssen ersetzt werden. Zudem verfügt die Schweiz über kein System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Beschaffung von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A des US-Herstellers Lockheed Martin. Das Flugzeug erreichte bei der Evaluation mit Abstand das beste Resultat. Es ist von den vier evaluierten Flugzeugen am leistungsfähigsten und das klar günstigste bei Anschaffung und Betrieb. Für Pilotinnen und Piloten ist es einfacher zu bedienen, und es sind weniger Trainingsflüge und lärmintensive Starts erforderlich. Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 6,035 Milliarden Franken für die Flugzeuge sowie 120 Millionen Franken für die damit verbundenen baulichen Massnahmen. Die bestehenden Immobilien auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen können weiter genutzt werden. Dazu werden Anpassungen nötig und in Payerne wird ein neues Trainingscenter gebaut. Der beantragte Verpflichtungskredit unterschreitet das maximal mögliche Finanzvolumen, dem die Stimmbevölkerung am 27. September 2020 zugestimmt hatte. Der damals beschlossene Betrag von höchstens 6 Milliarden Franken beruhte auf dem Landesindex der Konsumentenpreise vom Januar 2018. Nach Berücksichtigung der aktuellen Inflationsprognosen und der voraussichtlichen Zahlungen beträgt das maximal mögliche Finanzvolumen rund 6,3 Milliarden Franken.
Mit der Beschaffung von 36 neuen Kampfflugzeugen werden die bestehenden 25 F-5 Tiger und 30 F/A-18 Hornet ersetzt. Für die F-5-Tiger-Flotte beantragt der Bundesrat dem Parlament die Ausserdienststellung. Diese Kampfflugzeuge können heute nur noch in Trainings und bei gutem Wetter für den Luftpolizeidienst eingesetzt werden. In einem Luftkampf gegen einen zeitgemässen Gegner wären sie chancenlos. Die heutigen F/A-18 Hornet sollen um 2030 sukzessive durch die neuen Flugzeuge abgelöst werden.
Patriot-System schliesst Sicherheitslücke
Bei der bodengestützten Luftverteidigung hat sich der Bundesrat für 5 Feuereinheiten des Systems Patriot des US-Herstellers Raytheon entschieden. Dieses erreicht im Vergleich zum zweiten evaluierten System eine sehr grosse Einsatzdistanz. Seine weitreichenden Sensoren verbessern zudem das Luftlagebild. Zudem entstehen über die gesamte Nutzungsdauer tiefere Kosten. Der Verpflichtungskredit für die Beschaffung beläuft sich auf 1,987 Milliarden Franken für das System und 66 Millionen Franken für drei neue Ausbildungsgebäude sowie die Anpassung der Lagerinfrastruktur.
Mit Patriot wird die Schweiz neu über ein bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite verfügen. Damit werden grosse Räume abgedeckt: Mit wenigen Stellungen kann die Armee einen Grossteil der besiedelten Gebiete der Schweiz schützen. Zudem entlastet die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite die Kampfflugzeuge. Die beiden Elemente ergänzen sich. Kampfflugzeuge sind flexibel einsetzbar; die bodengestützte Luftverteidigung erbringt einen anhaltenden Schutz und kann andere Kampfflugzeuge, Marschflugkörper und anfliegende Lenkwaffen kürzerer Reichweite bekämpfen.
Armeematerial und weitere Immobilien
Nebst den Krediten für die neuen Mittel zum Schutz der Menschen vor Bedrohungen aus der Luft beantragt der Bundesrat wie in den früheren Armeebotschaften die Beschaffung von Armeematerial. Die Kredite werden unter anderem für die Cyberabwehr, die Erneuerung der Gefechtsausbildungszentren und die Evaluation eines Systems zur Neutralisation von Minidrohnen verwendet. Ebenfalls Teil der vorliegenden Botschaft sind die Verpflichtungskredite des Immobilienprogramms VBS 2022. Dabei handelt es sich um ein Hochregallager für Textilien in Thun, für eine neue Fahrzeughalle, eine Werkstatt und einen Werkhof auf dem Flugplatz in Alpnach sowie weitere Vorhaben.
Unternehmen erhalten Aufträge in Milliarden-Höhe
Die ausländischen Hersteller des neuen Kampfflugzeugs und des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite werden zu Aufträgen an Schweizer Firmen verpflichtet. Beim Flugzeug sind es 60 Prozent des Vertragswertes oder 2,9 Milliarden Franken (davon 1 Milliarde Franken direkte Offsets) und bei der bodengestützten Luftverteidigung 100 Prozent des Vertragswertes oder 1,3 Milliarden Franken (davon 260 Millionen Franken direkte Offsets). Zudem erteilt der Bund selber Aufträge an die Schweizer Industrie im Umfang von 321 Millionen Franken. Durch diese Aufträge von insgesamt 4,5 Milliarden Franken werden in den kommenden Jahrzehnten in der Schweiz zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen.
Ferner werden das Immobilienprogramm VBS 2022 sowie die baulichen Massnahmen für die F-35A und das Patriot-System vorwiegend in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die Baubranche profitiert von Aufträgen von rund 500 Millionen Franken.
Stand des Geschäftes
Am 15. September 2022 hat das Parlament die Armeebotschaft 2022 verabschiedet. Gemäss Entwurf des Bundesrates bewilligt sind das Immobilienprogramm und die Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot. Ebenfalls bewilligt ist die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A. Dabei hat das Parlament den Bundesrat explizit beauftragt, den Kaufvertrag bis Ende März 2023 (Ablauf der Gültigkeit der Offerten) zu unterzeichnen. Nicht eingetreten sind National- und Ständerat auf die beantragte Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger. Beim Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial wiederum haben beide Kammern zusätzliche Beschaffungen beschlossen. Einerseits mit einem Rüstungsprogramm in Höhe von 285 Mio. Franken für die Beschaffung 2. Tranche 12cm-Mörser 16 (175 Mio. Franken) sowie zur Erhöhung des Eigenschutzes im Cyber- und elektromagnetischen Raum (110 Mio. Franken). Andererseits mit der Erhöhung des Verpflichtungskredites «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung um 15 Mio. Franken, um die Beschaffung von neuen Führungsfahrzeugen vorzubereiten.
15.09.2022: Parlament beauftragt den Bundesrat mit Kauf der F-35A-Kampfflugzeuge
02.06.2022: Ständerat will bei Kampfflugzeug-Beschaffung Nägel mit Köpfen machen
F-35A
Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A
Der Bundesrat beantragt im Rahmen der Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A einen Verpflichtungskredit von 6,035 Milliarden Franken für die Kampfflugzeuge und einen Verpflichtungskredit für bauliche Massnahmen von 120 Millionen Franken.

Kampfflugzeuge F-35A
Die Kampfflugzeuge der Luftwaffe stehen vor ihrem Nutzungsende. Zum Schutz ihrer Bevölkerung und ihrer Souveränität braucht die Schweiz für die nächsten Jahrzehnte neue Kampfflugzeuge. Investitionen: 6,035 Milliarden Franken / Auslieferung: voraussichtlich 2027–2030 / Nutzungsdauer: mindestens 30 Jahre

Bauliche Massnahmen für die Kampfflugzeuge F-35A
Für die Stationierung und den Einsatz der F-35A-Flotte sind auf Militärflugplätzen bauliche Anpassungen notwendig. Investitionen: 120 Millionen Franken / Umsetzung: 2024–2029 / Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre / Visualisierung: Umgebaute Hangars in Meiringen
Kampfflugzeuge F-35A
Allgemein
Der F-35A eignet sich ausgezeichnet für den Luftpolizeidienst. Er kombiniert eine sehr gute Steigleistung und Beschleunigungsfähigkeit auf Überschallgeschwindigkeit mit einem grossen Treibstoffvorrat. Aussentanks, welche Luftwiderstand erzeugen müssen nicht mitgeführt werden. Dies ermöglicht auch nach einem Alarmstart eine lange Einsatzdauer, um luftpolizeiliche Massnahmen durchzuführen, z.B. um ein langsames Flugzeug zur Landung zu begleiten. Der F-35A kann dank seines Treibstoffvorrates auch beim Konferenzschutz länger in der Luft verweilen als die heutigen F/A-18. Der F-35A ist mit sehr guten Sensoren für das Erfassen und Identifizieren von anderen Flugzeugen – bei Tag und bei Nacht – ausgestattet, was auch im Luftpolizeidienst ein grosser Vorteil ist. Zudem verfügt er über vorzügliche Flugeigenschaften für das Abfangen von schnellen wie auch langsameren Flugzeugen. Der F-35A wird bereits heute durch europäische Luftwaffen für Luftpolizeidienstaufgaben eingesetzt.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden Infrarot-Lenkwaffen des Typs Sidewinder AIM-9X können mit dem F-35A verwendet werden, erreichen aber um 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Die Beschaffung 36 neuer Infrarot-Lenkwaffen des Typs-AIM-9X Block II ist deshalb im Beschaffungsumfang eingeplant und liegt innerhalb des Finanzvolumens der Beschaffung des F-35A.
Die bei der Schweizer Luftwaffe im Einsatz stehenden Radar-Lenkwaffen AMRAAM AIM-120 C7 können mit dem F-35A weiterverwendet werden. Die Armee wird die AMRAAM-Lenkwaffe bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer in den 2040er-Jahren einsetzen. Diese Version der Lenkwaffe ist seit 2009 verfügbar und wurde mit den Rüstungsprogrammen 2011 und 2017 beschafft. Es handelt sich um eine Lenkwaffe neuer Generation, die in zahlreichen Ländern im Einsatz steht. Die Kosten für den in den 2040er-Jahren geplanten Ersatz der AMRAAM-Lenkwaffe sind in den kommunizierten Gesamtkosten (15,5 Milliarden Franken) enthalten.
Um die Luft-Boden-Fähigkeit auf dem F-35A zuzulassen und die Flugzeugbesatzungen auszubilden, wird eine geringe Anzahl zweier Typen von Präzisionsmunition beschafft. Beim ersten Typ, «GBU-54 JDAM», handelt es sich um Präzisionsmunition kurzer Reichweite. Sie wird mittels GPS oder mithilfe eines Lasersuchkopfs mit grosser Genauigkeit ins Ziel gelenkt. Auch der leichtere zweite Typ, die «GBU-53 Storm Breaker», verfügt über GPS- und Laserlenkung. Dank einer Datenlink-Verbindung kann die GBU-53 auf ihrem Flug laufend mit aktualisierten Zielinformationen versorgt werden. Beide Munitionsarten sind allwettertauglich und lassen sich mit hoher Präzision sowohl gegen statische als auch gegen bewegliche Ziele einsetzen.
Es werden keine Streumunition und keine ungelenkten Freifallbomben beschafft. Diese würden neben der Oslo-Konvention auch den humanitären Grundsätzen der Schweiz widersprechen.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 6. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Der F-35A verfügt über ein modernes Ausbildungskonzept, das dem Einsatz von Simulatoren und weiteren Ausbildungshilfsmitteln grosses Gewicht beimisst. Pilotinnen und Piloten benötigen rund 20 Prozent weniger Flugstunden als beim F/A-18 Hornet, weil sich der F-35A einfacher bedienen lässt. Sie können sich auf den Einsatz konzentrieren, da ihnen nur die für sie relevanten Informationen dargestellt werden. Der F-35A bietet überdies die Möglichkeit, im echten Flug simulativ andere Flugzeuge darzustellen.
Für die Ausbildung sollen vier untereinander vernetzte Simulatoren beschafft und in Payerne eingerichtet werden. Sie sind für die Ausbildung und das Training von Kampfjetpilotinnen und -piloten unverzichtbar: Diese können mit Simulatoren kostengünstig, umweltschonend und risikolos Flüge und Pannen trainieren.
Weitere Simulatoren werden beschafft, um Schulungen zur Instandhaltung durchzuführen. Armeeangehörige können einen grossen Teil ihrer Ausbildung auf den Simulatoren absolvieren. Damit müssen für ihre Ausbildung weniger Flugzeuge bereitgestellt werden. Dies reduziert den Materialverschleiss und erhöht die Flottenverfügbarkeit.
Um sich mit dem neuen Kampfflugzeug vertraut zu machen, wird zunächst eine Kerngruppe von Flugbesatzungen und Unterhaltspersonal in den USA ausgebildet. Die weiteren Ausbildungen erfolgen anschliessend mit eigenen Mitteln in der Schweiz. Die Ausbildung für den Einsatz von Lenkwaffen und Präzisionsmunition findet ausschliesslich in den USA statt, beispielsweise mit geplanten Verifikationsschiessen.
Die Grundausbildung der Schweizer F-35 Pilotinnen und Piloten erfolgt wie heute auf dem Pilatus PC-7 und PC-21. Anschliessend erfolgt die Umschulung auf den F-35A.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Kosten
Der Planungsbeschluss zur Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge, den die Stimmbevölkerung genehmigt hat, lässt unter Berücksichtigung der Inflationsprognosen bis 2031 ein Finanzvolumen von 6,339 Milliarden Franken zu. Nachdem armasuisse den Vertrag mit der US-Regierung für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A bereinigt hat, ergibt sich (bei einem Wechselkurs von 0,95 Franken pro US-Dollar) ein Verpflichtungskredit von 6,035 Milliarden Franken. Damit wird das maximal zur Verfügung stehende Finanzvolumen unterschritten.
Die Beschaffungskosten wurden mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament zur Bewilligung vorgelegt. Die Finanzierung der F-35A läuft über das ordentliche Armeebudget.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 12. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrätin Brigitte Crottaz
Die Beschaffungskosten des F-35A beinhalten nebst den Flugzeugen auch einsatzspe-zifische Ausrüstung, Bewaffnung und Munition, Logistikpakete, Missionsplanungs- und Missionsauswertungssysteme, Ausbildungssysteme sowie die Initialausbildung.
Ebenfalls in den Beschaffungskosten enthalten sind die Kosten für die Integration in die schweizerischen Führungs- und Informationssysteme (zum Beispiel auch Anpassungen an den vorhandenen Logistiksystemen) und für Unterstützungsleistungen durch die Industrie.
Weiter sind ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA sowie die Mehrwertsteuer auf Importen enthalten.
Die Anpassungen der Immobilien gehören nicht zu den Beschaffungskosten. Sie wurden aber wie diese mit der Armeebotschaft 2022 dem Parlament zur Bewilligung vorgelegt. Sie werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die berechneten Betriebskosten über 30 Jahre betragen beim F-35A rund 9,4 Milliarden Franken. Damit dürften die über 30 Jahre aufgerechneten Betriebskosten etwa doppelt so hoch ausfallen, wie die Beschaffungsausgaben. Das VBS stützt sich bei den berechneten Betriebskosten auf der Offerte und auf den eigenen Erfahrungen beim Betrieb der Schweizer Kampfflugzeuge, im Besonderen der F/A-18-Flotte, ab. Eine präzise Berechnung über einen so langen Zeitraum ist jedoch naturgemäss schwierig.
Der Betrieb der neuen Kampfflugzeuge wird über 30-40 Jahre aus dem ordentlichen Armeebudget bezahlt.
In den jährlichen Betriebskosten von durchschnittlich rund 300 Millionen Franken enthalten sind die Aufwände für
- das Personal 35 Millionen Franken;
- die Systemunterstützung und die Instandhaltung durch die Industrie 230 Millionen Franken;
- den Treibstoff 35 Millionen Franken.
Die Betriebskosten enthalten auch die Teuerung in den USA während den ersten 10 Nutzungsjahren, die Mehrwertsteuer sowie die prognostizierten alterungsbedingten Kosten während einer 30-jährigen Nutzung.
Dagegen werden die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprojekte sowie Ausserdienststellungskosten nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind. Diese Kosten würden jeweils vom Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth
Die Offerte für die Beschaffungs- und die beim Anbieter entstehenden Betriebskosten für 10 Jahre ist verbindlich. Eine verbindliche Offerte, welche über 10 Betriebsjahre bzw. über 2040 hinausgeht, wäre unseriös. Deshalb stützt sich das VBS bei den berechneten Betriebskosten auf der Offerte und den eigenen Erfahrungen im Betrieb von Kampfflugzeugen ab. So wird beispielsweise die Alterung der Systeme berücksichtigt, welche in der Regel den Instandhaltungsaufwand erhöht.
Das VBS beschafft die Flugzeuge via «Foreign Military Sales» (FMS) von der US-Regierung zu denselben Konditionen, die sie für sich selbst zur Anwendung bringt. Die US-Regierung wiederum wickelt die Beschaffung über einen eigenen – für das VBS einsehbaren – Vertrag mit der US-Industrie ab. In diesem sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt und werden auch mittels einer strengen Aufsicht eingefordert. Käme es zu Kostenüberschreitungen, würde also die US-Regierung zu Gunsten der Schweiz beim Hersteller die Verbindlichkeit der Preise einfordern.
Siehe auch: Press Release U.S. Mission Switzerland vom 2. Juni 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. November 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 12. Dezember 2022 auf die Frage von Nationalrätin Brigitte Crottaz
Auslieferung
Die 36 F-35A werden zwischen 2027 und 2030 kontinuierlich an die Schweiz ausgeliefert.
- Die ersten 8 F-35A werden ab dem Herstellerwerk von Lockheed Martin in Fort Worth im Jahr 2027 ausgeliefert und verbleiben dann in den USA für die Ausbildung der ersten Pilotinnen und Piloten. In den USA sind anschliessend auch Überprüfungen der Leistungen des F-35-Waffensystems in Flugversuchen vorgesehen. Diese 8 Flugzeuge werden dann
circa Ende 2029 in die Schweiz überflogen. - Im Jahr 2028 werden 8 F-35A ab dem Herstellerwerk von Leonardo in Cameri in Norditalien ausgeliefert, wo Leonardo die F-35A im Auftrag der Firma Lockheed Martin herstellt.
- 2029 und 2030 werden je zehn weitere Flugzeuge, ebenfalls von Cameri, ausgeliefert.
Der zeitliche Ablauf der Ablieferung der F-35A für die Schweizer Luftwaffe ist vertraglich vereinbart. Vor der Auslieferung eines F-35A muss die Firma Lockheed Martin die vereinbarten Qualitätsprüfungen inklusive Prüfflügen erfolgreich abgeschlossen haben. Die amerikanische Regierung und die armasuisse führen anschliessend ihre Abnahmeprüfungen durch, welche auch Abnahmeflüge beinhalten. Erst wenn diese Kontrollen erfolgreich abgeschlossen sind, wird der F-35A an die Luftwaffe ausgeliefert.
Der Beschaffungsvertrag für die Schweizer F-35A ist ein Vertrag zwischen der schweizerischen und der amerikanischen Regierung. Er beinhaltet, wie es in solchen Verträgen üblich ist, keine Konventionalstrafe. Die amerikanische Regierung wiederum beschafft die 36 schweizerischen F-35A von der Firma Lockheed Martin. Lockheed Martin produziert für die amerikanische Regierung über 150 F-35 pro Jahr und verfügt damit über gut ausgebaute Lieferketten und sehr viel Erfahrung bei der Produktion der Flugzeuge. Die Herstellerfirma und die Produktion werden durch ein breit abgestütztes Programmbüro des amerikanischen Verteidigungsministeriums und verschiedenen Kontrollorganen der amerikanischen Regierung umfassend überwacht. Das Gleiche gilt auch für die Entwicklung der neuen Block-4-Konfiguration, in welcher die Schweizer F-35A ausgeliefert werden. Dank diesen Voraussetzungen wird das Schweizer F-35A-Programm termingerecht abgewickelt werden.
Volkswirtschaft
Mit der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge F-35A werden infolgeInvestitionen, des Betriebs und des Unterhalts+in den kommenden Jahrzehnten mehrere hundert hochqualifizierte Arbeitsplätze gesichert.
Offset
Lockheed-Martin muss als Hersteller des F-35A den Vertragswert zu 60 Prozent durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz kompensieren. Das gesamte Offsetvolumen entspricht einem Wert von 2,9 Milliarden Franken. Bei den Unternehmen, die von Offsets profitieren, kommt es zu zusätzlichen Aufträgen und unter Umständen zur Sicherung oder zum Ausbau von Arbeitsplätzen. Offsets können zudem den Zugang zu Spitzentechnologien öffnen, den Erwerb von Know-how ermöglichen, weiteres Exportvolumen generieren und die Stellung der Schweizer Industrie auf den internationalen Märkten stärken (siehe auch: Offsetregister). Bei der Beschaffung der heutigen F/A-18 haben knapp 400 Schweizer Unternehmen (davon rund drei Viertel KMU) von Offsets profitiert. Zudem vergibt der Bund direkte Aufträge an die Schweizer Industrie im Wert von 67 Millionen Franken.
Arbeitsplätze
- Auf den Militärflugplätzen Payerne, Emmen und Meiringen beschäftigt das VBS über 1200 Mitarbeitende (Stand August 2023).Payerne: 640 Mitarbeitende inklusive Lernende
- Emmen: 445 Mitarbeitende inklusive Lernende
- Meiringen: 188 Mitarbeitende inklusive Lernende
Bauliche Massnahmen
Auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen werden die Immobilien an die Kampfflugzeuge F-35A angepasst. Für die entsprechenden baulichen Massnahmen hat das Parlament einen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt (inkl. Kostenungenauigkeit von 20 Millionen Franken).
Externe Partner
An den jeweiligen Standorten werden zudem Leistungen in der Höhe von einigen Millionen Franken pro Jahr von externen Partnern bezogen. Hierbei geht es zum Beispiel um: Hilfs- und Verbrauchsmaterialen, Mobiliar, Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, Kantinen-Verpflegung, Wartung von Firmenfahrzeugen, Umgebungsarbeiten, Leistungen von Reinigungsinstituten und Wäschereien, Transportleistungen, Hotellerie und Gastronomie.
Direkte Offsets bestehen darin, dass der ausländische Kriegsmateriallieferant Unterlieferanten in der Schweiz Aufträge für für die Herstellung und Lieferung von Komponenten des von der Schweiz zu beschaffenden Kriegsmaterials gibt. Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens in der Schweiz fliessen in das zu beschaffende Rüstungsgut ein.
Indirekte Offsets haben keinen direkten Bezug zum Rüstungsgut, das beschafft wird, werden aber durch das Beschaffungsvorhaben initiiert. Der ausländische Hersteller wird verpflichtet, für einen bestimmten Betrag der Schweizer Industrie zivile oder militärische Aufträge aus seinem Einflussbereich zu erteilen oder ihr den Zugang zu solchen Aufträgen zu verschaffen.
Offsets haben zum Ziel, die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz durch zusätzliches Know-how und verbessertem Marktzugang zu stärken.
Zu diesem Zweck verpflichtet der Bund ausländische Rüstungslieferanten zu einer industriellen Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus dem sicherheits- und wehrtechnischen Bereich in der Schweiz. Dadurch soll die Abhängigkeit vom Ausland in diesem Bereich reduziert und somit die Durchhaltefähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweiz bei internationalen Krisen gestärkt werden.
Die STIB umfasst Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die in der Schweiz über Kompetenzen, Fähigkeiten und Kapazitäten im sicherheits- und wehrtechnischen Bereich verfügen.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Maja Riniker
Siehe auch: Offset-Policy der armasuisse Anhang 1 vom 1. November 2022
Der Bundesrat stellt bei den Kompensationsgeschäften sicher, dass folgender Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit als möglich eingehalten wird: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz, 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.
Nach der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 durch das Parlament wurde der Beschaffungsvertrag und die Offsetvereinbarung unterzeichnet. Lockheed Martin als Hersteller vom F-35A wurde von der US-Regierung am 29. September 2023 unter Vertrag genommen. Seither kann Lockheed Martin mit der Schweizer Industrie Verträge abschliessen und damit Offsetprojekte realisieren.
Die Offsetprojekte werden laufend überprüft und weiterentwickelt. Die Offsetverpflichtung von 60 Prozent des Vertragswerts ist bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung respektive Ende 2034 restlos zu erfüllen.
Im Offsetregister ist öffentlich ersichtlich, welche Schweizer Unternehmen Aufträge im Zusammenhang mit Offset erhalten haben.
Siehe auch: Offsetregister beim Bundesamt für Rüstung armasuisse
Siehe auch: Artikel vom 16.08.2021 «Die Offsetpflicht von Lockheed Martin beim F-35A»
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 27. September 2021 auf die Frage von Nationalrat Fabien Fivaz
Die Schweiz lässt mindestens 24 der insgesamt 36 F-35A Kampfflugzeuge im italienischen Cameri produzieren. Bei 4 weiteren Flugzeugen laufen Abklärungen, ob ihre Endmontage stattdessen im Rahmen eines Offsetprojektes in der Schweiz stattfinden kann. Die ersten 8 Flugzeuge werden in Fort Worth in den USA hergestellt, weil mit ihnen vor Ort die Initialausbildung der Schweizer Pilotinnen und Piloten stattfinden wird.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Lorenzo Quadri
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15.9.2023 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die Höhe der Offsetverpflichtung ergibt sich aus dem Vertragswert, der zwischen der US-Regierung und Lockheed Martin als Hersteller der neuen Kampfflugzeuge F-35A vereinbart wird. Dieser ist zu 60 Prozent durch Offset zu kompensieren.
Lockheed Martin muss die Offsetverpflichtung von rund 2,9 Milliarden Franken, was 60 Prozent des Vertragswerts entspricht, bis spätestens vier Jahre nach der letzten Flugzeuglieferung respektive Ende 2034 erfüllen. Rund 1 Milliarde Franken davon, also 20 Prozent des Vertragswerts, betreffen direkten Offset.
Der Verpflichtungskredit beinhaltet zum Vertragswert noch zusätzliche Elemente, welche jedoch nicht offsetpflichtig sind. Dazu gehören Leistungen der US-Regierung, direkte Beschaffungen im Inland, die Mehrwertsteuer und der Risikozuschlag. Beim F-35A beträgt der Verpflichtungskredit 6,035 Milliarden Franken.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrat Jean-Luc Addor
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellati-on von Ständerat Olivier Français
Die Aufträge müssen in den Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) in die folgenden Wirtschaftszeigen gemäss NOGA 2008 gehen: Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erde, Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Maschinenbau, Herstellung von Automobilen und Automobilteilen, Sonstiger Fahrzeugbau, Herstellung von sonstigen Waren gem. NOGA 3299, Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen, Luftfahrt, Telekommunikation, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Informations-dienstleistungen, Architektur- und Ingenieurbüros (technische, physikalische und chemische Untersuchung), Forschung und Entwicklung sowie Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern.
Auch muss folgender Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit als möglich eingehalten werden: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz und 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.
Zudem muss es sich um zusätzliche Aufträge für die Schweizer Industrie handeln, die mindestens 20 Prozent Schweizer Wertschöpfung aufweisen.
- Falls die Wertschöpfung in der Schweiz zwischen 20 und 61 Prozent liegt, wird der effektive Wert angerechnet;
- falls sie höher als 61 Prozent liegt, werden 100 Prozent angerechnet;
- falls sie unter 20 Prozent liegt, erfolgt keine Anrechnung.
Bei den direkten und indirekten Offsets sind Multiplikatoren zugelassen. Das gilt für alle Offsetgeschäfte und damit auch für die Beschaffungen des neuen Kampfflugzeugs und der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite. Besonders sicherheitsrelevante Transaktionen, die zum Beispiel den Transfer sicherheitsrelevanter Schwerpunkttechnologien einschliessen und eine hohe Autonomie versprechen, können so über ihren nominalen Wert hinaus (bis maximal zu ihrem dreifachen Wert) angerechnet werden. Damit wird berücksichtigt, dass der von den Investitionen generierte sicherheitspolitische Wert höher sein kann als die reinen finanziellen Aufwendungen. Zudem erhöht dies den Anreiz beim ausländischen Hersteller besonders sicherheitsrelevante Transaktionen vorzunehmen.
Die Durchführungsverantwortung für Offset liegt bei armasuisse. Dabei werden die direkten Offsetgeschäfte durch die armasuisse überwacht. Bei der Überwachung der indirekten Offsetgeschäfte hat armasuisse eine Vereinbarung mit dem Verein ASIPRO (Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs) abgeschlossen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine möglichst zielgerichtete und effiziente Umsetzung der Offset-Policy der armasuisse. ASIPRO besteht aus Industrieverbänden der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Landesteile. ASIPRO vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Offset-Angelegenheiten und betreibt das Offset-Büro Bern. Dieses ist Anlaufstelle bei Offset-Fragen, vermittelt bei Bedarf Geschäftskontakte und unterstützt armasuisse bei der Kontrolle von indirekten Offset-Geschäften durch Fachkompetenz und Industrieerfahrung.
Eine vom VBS beauftragte unabhängige Revisionsstelle überprüft die Geschäftsführung von armasuisse auf ihre Zweckmässigkeit und Transparenz. Sie kontrolliert stichprobenartig die Genehmigungsentscheide zu einzelnen Offset-Geschäften auf ihre Konformität mit den Vorgaben. Die unabhängige Revisionsstelle erstattet regemässig Bericht und kann Empfehlungen abgeben.
Im Rahmen der strategischen Aufsicht informiert armasuisse die Departementsleitung VBS jährlich über die Umsetzung der Rüstungsstrategie und die Zielerreichung.
armasuisse führt ein öffentliches Offsetregister, in welchem die offsetpflichtigen Beschaffungsprojekte, die ausländischen Hersteller, die berücksichtigten Schweizer Unternehmen sowie die sprachregionale Verteilung und die offene Offsetverpflichtung enthalten sind. Angaben zu einzelnen Offsetgeschäften, wie Auftragsumfang, -datum und -laufzeit unterliegen dem strafrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnis. armasuisse ist nicht befugt, diese Angaben zu publizieren.
Siehe auch: Umsetzung der Empfehlungen aus der Abklärung Offset-Geschäfte Air2030 von Bundesrätin Viola Amherd vom 23. Dezember 2021
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 2022 auf die Interpellation von Ständerat Olivier Français
Die Offsetverpflichtung ist bei der Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge und der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite bis am 31. Dezember 2034 zu erfüllen. Wird sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht restlos erfüllt, wird eine Konventionalstrafe von 5 Prozent auf dem nicht erfüllten Anteil fällig. Die Strafe ist einmalig und nicht befreiend, das heisst der ausländische Offsetverpflichtete bleibt weiterhin zur Vertragserfüllung innerhalb einer auszuhandelnden, angemessenen Nachfrist verpflichtet.
Das Offset-Büro Bern basiert auf einer Vereinbarung (Public-Private-Partnership) zwischen armasuisse und der Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs (ASIPRO). Letztere besteht aus den Industrieverbänden Swissmem/SWISS ASD, Groupement Romand pour le matériel de Défense et de Sécurité (GRPM), digitalswitzerland und Swissmechanic. Sie betreiben gemeinsam das Offset-Büro Bern.
Rund 400 (davon rund ¾ KMU).
Abhängigkeiten
Die Schweiz strebt möglichst viel Autonomie an. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Herstellerunternehmen und -land ist in einer globalisierten Welt unmöglich. Der Aufbau des ganzen Know-how und die Beschaffung aller Ersatzteile, so dass die Schweiz auf Dauer das Flugzeug völlig selbständig betreiben könnte, wären viel zu teuer und wirtschaftlich ineffizient.
Die Schweizer Industrie wäre im Übrigen technisch und finanziell nicht in der Lage, ein eigenes Kampfflugzeug samt allen Komponenten (Elektroniksysteme, Sensoren usw.) zu produzieren.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 9. März 2020 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die Schweiz strebt möglichst viel Autonomie an. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Herstellerunternehmen und -land ist in einer globalisierten Welt nicht möglich.
Beim F-35A ist insbesondere die Cybersicherheit sehr gut gewährleistet, weil das Cybermanagement, die Sicherheit der Rechnerarchitektur und die auf Cyberschutz ausgerichteten Massnahmen umfassend gewährleistet sind.
Beim F-35A bestimmt die Schweiz selbst, welche Daten sie über Datenlinkverbindungen mit anderen Luftwaffen austauscht oder welche logistischen Daten an den Hersteller zurückgemeldet werden. Zudem erfolgen Betrieb und Unterhalt des Flugzeuges in der Schweiz durch die Luftwaffe und RUAG Schweiz.
Der F-35A wird von vielen Ländern – insbesondere europäischen – und mit den höchsten Stückzahlen eingesetzt; dies reduziert die Abhängigkeiten eines einzelnen Landes wie der Schweiz.
Übrigens ist die Technologie der Systeme, welche Interoperabilität ermöglichen, auch bei den Modellen der europäischen Hersteller US-amerikanisch (z.B. Datalink, Satellitennavigation).
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 2019 auf das Postulat von Nationalrat Marcel Dobler
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 9. März 2020 auf die Frage von Nationalrätin Marionna Schlatter
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 2021 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Welche Daten mit dem Hersteller Lockheed-Martin oder anderen Staaten ausgetauscht werden, entscheidet einzig die Schweiz.
Wie und wann der F-35A zur Wahrung der Lufthoheit und zum Schutz der Bevölkerung gegen Bedrohungen aus der Luft eingesetzt wird, bestimmt alleine die Schweiz.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Der Betrieb und die Instandhaltung der F-35A wird in der Schweiz erfolgen. Die entsprechenden Arbeiten werden durch Schweizer Personal durchgeführt.
Weiter trägt die Haltung eines Ersatzlagers dazu bei, die Abhängigkeit zu vermindern. Eine Vorgabe für die Bemessung des Logistikpakets neuer Kampfflugzeuge ist, dass bei geschlossenen Grenzen und nicht sichergestellter Ersatzteilbewirtschaftung vom und ins Ausland während rund sechs Monaten die Lufthoheit gewahrt und der Ausbil-dungs- und Trainingsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Nicht zuletzt soll die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz via Offsets durch zusätzliches Know-how und verbessertem Marktzugang gestärkt werden.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Die Beschaffung des F-35A ist nicht bestimmend für das Ausmass an Unabhängigkeit oder Eigenständigkeit in der Schweizer Sicherheitspolitik. Es ist an der Schweiz zu bestimmen, mit wem und wie stark sie sicherheitspolitisch kooperieren will. Der grösste Souveränitätsverlust entstünde allerdings aus einem Verzicht auf neue Kampfflugzeuge. Für die Souveränität ist es viel bedeutsamer, dass die Schweiz auch künftig ihren eigenen Luftraum, das Land und die Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft schützen kann. Dafür braucht die Schweiz neue Kampfflugzeuge.
Umwelt
Der F-35A wird ab den Standorten Payerne, Meiringen und Emmen betrieben. Bei allen Militärflugplätzen werden die Bewegungszahlen mit dem F-35A gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18- und F-5-Flotte um die Hälfte oder mehr reduziert.
- Die Anzahl der tatsächlichen Flugbewegungen wird sich in Payerne von heute durchschnittlich 8391 pro Jahr um 50 Prozent auf 4200 reduzieren, in Meiringen von heute 4096 um ebenfalls 50 Prozent auf 2040 und in Emmen von 2616 um 70 Prozent auf 1090.
- Bei den Planungszahlen, die für die letzten Lärmberechnungen zum Sachplan Militär verwendet wurden, fällt die Reduktion ähnlich aus. In Payerne verringert sich die Planungszahl von 11’000 um 50 Prozent auf 5500, in Meiringen von 5000 um ebenfalls 50 Prozent auf 2500 und in Emmen von 4100 um 63 Prozent auf 1500.
Als Flugbewegung wird eine Landung sowie auch ein Start bezeichnet, zu jedem Flug gehören also immer mindestens zwei Flugbewegungen. Ein «touch-and-go», also eine Landeübung mit erneutem Start zählt ebenfalls als 2 Bewegungen.
Siehe auch: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A des VBS vom 2. Februar 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 2023 auf die Interpellation von Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel
Die Lärmemissionen der Kandidaten wurden in der Evaluation durch Messungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) mit deren Messmitteln erhoben. Diese flossen in die Kosten-Nutzen-Analyse ein, in der die Kandidaten miteinander verglichen wurden.
Zusammenfassend war der F-35A beim Start im Durchschnitt etwa 3 dB(A) lauter als der heutige F/A-18. 3 dB(A) stellen einen Lärmunterschied dar, welcher im Alltag in einer Flugplatzumgebung mit dem Gehör gerade wahrnehmbar ist. Bei der Landung war der F-35A im Durchschnitt 0 – 1 dB(A) lauter als der F/A-18. Beim Rollen am Boden war der F-35A rund 5 dB(A) lauter als der F/A-18. Der Anteil tieferer Frequenzen ist beim F-35A grösser als beim F/A-18, was zu einer unterschiedlichen Wahrnehmung des Lärms führen kann. Da der F-35A im Durchschnitt etwa 3 db(A) lauter ist, decken die Lärmkonturen, die einer bestimmten Lärmimmission entsprechen, beim Start mit dem F-35A eine grössere Fläche ab als beim Start mit dem F/A-18.
Für die Abschätzung der Gesamtlärmbelastung während eines Jahres ist neben dem Lärm beim Start und bei der Landung auch die Anzahl der Flugbewegungen von Bedeutung. Aufgrund der vorgesehenen Flugstunden und der durchschnittlich längeren Trainingsmissionen können gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18C und F-5 in den letzten Jahren die Flugbewegungen mit dem F-35A in etwa um die Hälfte reduziert werden. Ausgehend vom heutigen Stationierungskonzept ergibt sich daraus eine durchschnittlich gleichbleibende Jahreslärmbelastung gemäss Lärmschutz-Verordnung.
In Zusammenarbeit mit der EMPA wird in einem nächsten Schritt die Lärmbelastung für die Militärflugplätze Payerne, Meiringen und Emmen basierend auf den oben aufgeführten Bewegungszahlen für den F-35A berechnet. Diese Berechnungen werden die Grundlage für die Überarbeitung der Objektblätter zum Sachplan Militär sein. Das VBS wird diese Entwürfe den Behörden und Interessengruppen in der Umgebung der betroffenen Militärflugplätze präsentieren und mit diesen mögliche Vor- und Nachtteile von Verfahrensvarianten abwägen. Anschliessend sollen die Berechnungen finalisiert werden.
Dem VBS ist es ein wichtiges Anliegen, die Lärmbelastung so tief wie möglich zu halten, deshalb wird bereits heute zusammen mit dem Hersteller Lockheed-Martin und der EMPA nach verfahrenstechnischen Möglichkeiten zu weiteren Lärmreduktionsmassnahmen gesucht (z.B. bei den Starts und Landungen). Im Rahmen der Lärmsanierung unter Berücksichtigung der Einführung des neuen Kampfflugzeuges wird das VBS zudem bei Bedarf im Umfeld der Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster einbauen.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Dezember 2020 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A des VBS vom 2. Februar 2022
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 2022 auf das Postulat von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 2023 auf die Interpellation von Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel
Das VBS hat bisher in zwei Phasen Schallschutzfenster im Umfeld der Militärflugplätze auf seine Kosten eingebaut: In einer ersten Phase in der ersten Hälfte der 2000er-Jahre wurden im Umfeld der Militärflugplätze Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne und Sion bei rund 200 Liegenschaften Schallschutzfenster eingebaut. Die Gesamtkosten betrugen rund 9 Millionen Franken. In einer zweiten Phase Ende 2000er/anfangs 2010er-Jahre wurden im Umfeld der Militärflugplätze Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster eingebaut. Bei Meiringen waren es rund 130 Liegenschaften für rund 5.5 Millionen Franken, bei Payerne rund 90 Liegenschaften für rund 3 Millionen Franken. Im Rahmen der Lärmsanierung unter Berücksichtigung der Einführung des neuen Kampfflugzeuges wird das VBS bei Bedarf im Umfeld der Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne weitere Schallschutzfenster einbauen.
Darüber hinaus wurden bisher für Payerne Erleichterungen für Eigentümer verfügt, deren Immobilien durch ausserordentliche Lärmeinwirkungen im Wert beeinträchtigt sind. Die entsprechenden Begehren um eine Entschädigung sind bei der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommission hängig.
Die Luftwaffe verbraucht rund 2 Prozent des insgesamt in der Schweiz getankten Kerosins. Ihr Anteil an den CO2-Emissionen aller in der Schweiz energetisch genutzten Brenn- und Treibstoffe beträgt rund 0,3 Prozent.
Umweltschutz ist dem VBS wichtig. Bis 2030 werden CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 2001 reduziert. Die restlichen Emissionen werden ab dem Jahr 2020 zusätzlich vollständig durch Zertifikate kompensiert. Dies gilt auch für die Luftwaffe und die gesamte Armee und gehört zu den Massnahmen, die der Bundesrat für die Verwaltung beschlossen hat.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe Medienmitteilungen vom 3. Juli 2019 und 13. Dezember 2019
Da die technische Machbarkeit für den Einsatz von Biokraftstoffen auch in der militärischen Luftfahrt in den letzten Jahren erwiesen wurde, werden die Entwicklungen in diesem Bereich im Auge behalten.
Was die Herstellung von Biokraftstoffen betrifft, gilt in der Schweiz allerdings der Grundsatz, dass Pflanzen zuerst als Nahrungsmittel, dann als Futtermittel und erst zuletzt als Treibstoff verwendet werden.
Die Forschung zu Biokraftstoffen ist auch in der Schweiz in vollem Gange. Bis zu einer grossindustriellen Herstellung von Biomass-to-Liquid Kraftstoffen sind sowohl in der Entwicklung wie auch in der Produktion noch umfassende Investitionen nötig.
Der F-35A erlaubt den Einsatz von synthetischem Kraftstoff (Biokraftstoff). Dieser kann dem herkömmlichen Kraftstoff gemäss heute geltenden Normen bis zu einem Grad von 50 Prozent beigemischt werden. Das VBS arbeitet daran, dieses Potenzial möglichst bald auszuschöpfen. Erste Flüge mit Beimischung von synthetischem Treibstoff wurden
bereits durchgeführt.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 2021 auf die Interpellation von Nationalrat Andrey Gerhard
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 2009 auf das Postulat von Nationalrat Jacques Burgeois
Gegenüber dem Betrieb der heutigen F/A-18- und F-5-Flotten reduziert sich der Jahreskerosinverbrauch mit dem F-35A um rund 25 Prozent aufgrund des gesamthaft tieferen Flugstundenbedarfs.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. November 2019 auf die Interpellation von Nationalrätin Lisa Mazzone
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 19. Februar 2020 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 31. August 2022 auf die Anfrage von Nationalrätin Franziska Roth
Evaluation

Anforderungen und erste Offerte (2018 bis 2019)
Basierend auf den vom VBS am 23. März 2018 veröffentlichten Anforderungen übergaben die fünf Kandidaten am 25. Januar 2019 ihre Offerten für neue Kampfflugzeuge an armasuisse:
- Eurofighter (Airbus, Deutschland),
- F/A-18 Super Hornet (Boeing, USA),
- Rafale (Dassault, Frankreich),
- F-35A (Lockheed-Martin, USA),
- Gripen E (Saab, Schweden). Saab nahm jedoch nicht an der Flug- und Bodenerproung in der Schweiz teil; der Gripen E ist nicht mehr Teil des Auswahlverfahrens.
Alle Sachangaben sind strikt von den Preisen getrennt. Dieser sogenannte 2-Envelope-Prozess stellt sicher, dass die Fachleute des VBS, welche die technischen Aspekte der Flugzeugtypen bewerten, keine Einsicht in die Kosten erhalten, und umgekehrt.
Analyse- und Erprobungsphase (2019)
- Von Februar bis März 2019 wurden die Flugzeuge in den jeweiligen Simulatoren bei den Kandidaten erprobt.
- Neben der Simulator-Erprobung wurden von Februar bis März 2019 sogenannte Produkt-Support-Audits durchgeführt. In diesen Audits zeigten die Luftwaffen der Herstellerländer auf, wie die Flugzeuge betrieben und instandgehalten werden und wie die Ausbildung erfolgt.
- Zwischen April und Juni 2019 wurden die Flugzeuge in Payerne einer Flug- und Bodenerprobung unterzogen.
- Parallel zu den obigen Erprobungsaktivitäten wurden die Antworten auf den Fragenkatalog, den die Kandidaten mit der ersten Offerte beantworten mussten, ausgewertet.
Zweite Offerte und Evaluationsbericht (2020 bis 2021)
- armasuisse hat auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Analyse- und Erprobungsphase eine zweite Offertanfrage erstellt und den Kandidaten am 10. Januar 2020 übergeben. Die Offerten sind am 18. November 2020 bei armasuisse eingegangen.
- Im Januar 2021 wurden alle Kandidaten eingeladen, armasuisse innerhalb zweier Wochen zu bestätigen, dass es sich bei der Offerte vom November 2020 um ihr letztes und vorteilhaftestes Angebot handelt (best and final offer). Alternativ wurde allen Kandidaten die Möglichkeit eröffnet, innerhalb derselben Frist ihre kommerziellen Offerten zu optimieren, ohne Abstriche am offerierten Leistungsumfang vorzunehmen.
- Am 12. Mai 2021 wurden die Kandidaten aufgefordert, einen nachgeführten Zahlungsplan gemäss den Vorgaben des VBS zu offerieren. Dabei wurden ausschliesslich Änderungen des Lieferplanes akzeptiert, Änderungen des Angebotes hingegen nicht.
- Mit den Informationen aus der zweiten Offerte und auf Basis der Fachberichte wurde der Gesamtnutzen jedes Kandidaten ermittelt und die Kandidaten nutzenseitig miteinander verglichen.
- Die Gegenüberstellung von Gesamtnutzen und Gesamtkosten (Beschaffungs- und Betriebskosten für 30 Jahre) sowie die Risikoanalyse erfolgte erst nach der Referendumsabstimmung im Evaluationsbericht. Er bildete die Entscheid-Grundlage für den Typenentscheid.
Typenentscheid (2021)
- Am 30. Juni 2021 hat sich der Bundesrat zugunsten von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A des US-Herstellers Lockheed Martin und von 5 Feuereinheiten des Typs Patriot des US-Herstellers Raytheon entschieden.
- Nach dem Typenentscheid wurden mit der US-Regierung die Beschaffungsverträge bereinigt. Diese sogenannten Letters of Offer and Acceptance (LOA) waren vorerst einseitig, das heisst von den USA, unterschrieben. Mit der Unterzeichnung seitens der Schweiz, traten diese am 19. September 2022 in Kraft.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 13. Dezember 2021 auf die Frage von Nationalrätin Maja Riniker
Die Kandidaten wurden mit einer Kosten-Nutzen-Analyse miteinander verglichen. Dabei hatte das VBS eine Gewichtung der vier Hauptevaluationskriterien für den Nutzen des Systems festgelegt:
- Wirksamkeit (operationelle Wirksamkeit, Einsatzautonomie): 55%
- Produktesupport (Wartungsfreundlichkeit, Supportautonomie): 25%
- Kooperation (zwischen den Streitkräften und den Beschaffungsbehörden): 10%
- Direkte Offsets: 10%
Zum Vergleich der Kandidaten wurde beim neuen Kampfflugzeug und beim System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite der Gesamtnutzen den Kosten (Beschaffungs- und Betriebskosten) gegenübergestellt. Die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungskosten wurden nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind.
Bauliche Massnahmen für die Kampfflugzeuge F-35A
Um die F-35A-Flotte einsetzen zu können, werden die bestehenden Militärflugplätze in Payerne, Meiringen und Emmen genutzt. Die Abmessungen der F-35A ähneln denjenigen der F/A-18 Hornet. Dies gilt auch für das Gewicht. Damit kann die vorhandene Immobilieninfrastruktur grösstenteils auch für die neuen Flugzeuge weitergenutzt werden. Anpassungen der Immobilien sind bei der Ausbildungsinfrastruktur, den technischen Installationen und den Sicherheitseinrichtungen notwendig.
Die Gesamtflotte der Kampfflugzeuge wird nach 2030 kleiner sein als heute. Weil die F-5 Tiger und die F/A-18 Hornet sukzessive durch die neuen Kampfflugzeuge abgelöst werden sollen, sind nur wenige bauliche Anpassungen erforderlich.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Auf dem Flugplatz Payerne sollen die Ausbildungsanlagen wie Flugsimulatoren oder Ausbildungsmittel für das Bodenpersonal in einem Trainingscenter zusammengefasst werden. Dazu ist ein Neubau notwendig. Das bestehende Simulatorgebäude ist für diese Zwecke zu klein und wird nicht weiterverwendet. Das neue Trainingscenter soll sowohl durch die Luftwaffe als auch – gegen Entschädigung – durch die Ruag AG genutzt werden, die als Materialkompetenzzentrum fungiert. Ebenfalls im Trainingscenter integriert werden die für den F-35A notwendigen System- und Einsatzplanungsräume. Zudem müssen Flugzeugunterstände sowie die Installationen in den einzelnen Flugzeugboxen, in der Wartungshalle und im Werkstattgebäude an die neuen Flugzeuge angepasst werden.
In Meiringen sind insbesondere die technischen Installationen bei den Flugzeug-Standplätzen sowie die System- und Einsatzplanungsräume anzupassen. Ebenfalls sind bauliche Massnahmen an Alarmunterständen notwendig.
In Emmen soll ein neues Gebäude mit Räumen für die System- und Einsatzplanung errichtet werden. Zudem sind bereits bestehende Hallen an die neuen Flugzeuge anzupassen.
An allen Standorten sind zudem verbesserte Schutzmassnahmen vorgesehen.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Pierre-Alain Fridez
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Emmanuel Amoos
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrat Christophe Clivaz
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 7. Juni 2022 auf die Frage von Nationalrätin Priska Seiler Graf
Die neu erstellten Gebäudedächer werden extensiv begrünt und auf einer Fläche von rund 2100 Quadratmetern mit Photovoltaikmodulen ausgestattet. Die produzierte Strommenge liegt bei rund 473 Megawattstunden pro Jahr, was dem Bedarf von rund 118 Haushalten entspricht.
In Payerne wurde geprüft, ob das bestehende Simulatorgebäude umgebaut oder erweitert werden kann. Diese Alternative wurde mangels angrenzender Landreserven verworfen.
In Meiringen wurde der Bau eines vor Waffenwirkung geschützten Simulatorgebäudes geprüft und verworfen. Die Ausbildung am Hauptstandort in Payerne ist langfristig die wirtschaftlichere Lösung.
In Emmen wurde geprüft, ob das neue Gebäude kombiniert mit den bestehenden Hallen 4 bis 6 in einem Neubau realisiert werden könnte. Diese Alternative wurde aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen verworfen.
Für die baulichen Massnahmen für die Kampfflugzeuge F-35A liegt ein Vorprojekt vor. Sie sollen in den Jahren 2024 bis 2029 durchgeführt werden.
Durch die wertvermehrenden Bauarbeiten steigen die Bruttomietkosten um rund 4,3 Millionen Franken pro Jahr. Der jährliche Betriebsaufwand erhöht sich um 0,7 Millionen Franken. Er wird innerhalb des Armeebudgets kompensiert.
Bedarf
Allgemein
Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung werden in allen Lagen benötigt, um die Schweiz, ihre Bevölkerung und die kritischen Infrastrukturen zu schützen und zu verteidigen.
Die Aufgaben der Armee sind in Artikel 58 der Bundesverfassung und in Artikel 1 des Militärgesetzes umschrieben. Daraus ergeben sich auch die Aufgaben, welche die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung wahrnimmt.
Normale Lage
- Luftpolizeidienst: Die Luftwaffe überwacht permanent den Schweizer Luftraum. Sie sorgt im Alltag mit Kampfflugzeugen für Sicherheit im Luftraum, hilft in Not geratenen Flugzeugbesatzungen und interveniert bei Luftraumverletzungen. Seit Anfang 2021 kann die Luftwaffe rund um die Uhr mit zwei bewaffneten Kampfflugzeugen eingreifen, die innerhalb von maximal 15 Minuten nach Alarmauslösung starten. Im langjährigen Durchschnitt führt die Luftwaffe etwa 20-40 sogenannte Hot Missions (das sind Luftpolizeieinsätze, weil die Luftverkehrsregeln oder die Lufthoheit schwerwiegend verletzt werden) und etwa 250-350 Live Missions (das sind Luftpolizeieinsätze zur Kontrolle von ausländischen Staatsluftfahrzeugen) durch.
- Konferenzschutz: Die Luftwaffe setzt mit Kampfflugzeugen die Luftraumbeschränkungen durch und schützt den Konferenzort vor Angriffen aus der Luft. Bodengestützte Luftverteidigung dient dem Nahschutz.
Erhöhte Spannungen
- In Zeiten erhöhter Spannungen muss die Luftwaffe fähig sein, die Lufthoheit während Wochen oder Monaten zu wahren, um die unbefugte Benutzung des Schweizer Luftraums zu verhindern. Damit werden auch neutralitätsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen. Finden im Umfeld der Schweiz bewaffnete Konflikte statt, kann ein glaubwürdiger Schutz des Luftraums darüber entscheiden, ob die Schweiz durch Luftraumverletzungen in einen Konflikt hineingezogen wird oder nicht.
- Wahrung der Lufthoheit bei völkerrechtswidrigen militärischen Einsätzen: Die Luftwaffe überprüft mit Kampfflugzeugen, ob Verbote der Benutzung des Schweizer Luftraums eingehalten werden (z.B. Nato-Operation gegen Serbien 1999, US-Invasion im Irak 2003).
- Wahrung der Lufthoheit bei umfassenden Kampfhandlungen in Europa: Die Luftwaffe demonstriert mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung, dass sie Versuche jeder Seite abwehren wird, den Schweizer Luftraum zu benutzen.
- Schutz bei konkreter, akuter und anhaltender Terrordrohung: Wenn ein Angriff aus der Luft befürchtet werden muss, dienen Kampfflugzeuge dazu, Angriffe zu entdecken und zusammen mit bodengestützter Luftverteidigung abzuwehren.
Bewaffneter Angriff auf die Schweiz
- Verteidigung des Luftraums, Unterstützung der Bodentruppen: Im Fall eines Angriffs auf die Schweiz durch einen anderen Staat oder bewaffneter Unterstützung eines anderen Staates für eine gewalttätige Gruppe in der Schweiz schützt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und der bodengestützten Luftverteidigung die Bevölkerung, kritische Infrastrukturen und Bodentruppen gegen Luftangriffe und unterbindet ausländische Unterstützung. Zusätzlich unterstützt sie die Bodentruppen durch Aufklärung mit Kampfflugzeugen und die Bekämpfung feindlicher Bodenziele.
Kampfflugzeuge sind mobiler, flexibler und für vielfältigere Aufgaben einsetzbar, von der Luftpolizei bis zur Unterstützung der Bodentruppen. Sie können aber nicht sehr lange vor Ort verweilen.
Die bodengestützte Luftverteidigung ermöglicht Durchhaltefähigkeit und Permanenz beim Schutz von Räumen und Objekten. Sie kann ein breites Spektrum an Zielen bekämpfen, insbesondere auch Luft-Boden-Lenkwaffen. Die Verschiebung der bodengestützten Mittel in einen neuen Raum erfordert aber Zeit; rasche Wechsel sind nicht möglich.
Der gleichzeitige Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung und Kampfflugzeugen erlaubt es, die Flugzeuge für Schwergewichtsaufgaben zu schonen und für zusätzliche Aufgaben wie Erdkampf und Luftaufklärung einzusetzen. Zudem dienen bodengestützte Systeme auch dazu, die Flugplätze zu schützen, die für den Betrieb der Kampfflugzeuge nötig sind.
Die koordinierte Evaluation und Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite erleichtert die Abstimmung in Bezug auf Qualität und Quantität sowie die Integration in ein Gesamtsystem zur Luftverteidigung.
Das Programm Air2030 besteht aus vier Projekten:
- NKF: Neues Kampfflugzeug
- Bodluv: Bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite
- C2Air: Erneuerung des Führungs- und Kommunikationssystems des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako
- Radar: Erneuerung der Sensorsysteme des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako
Die Gründe für eine Zusammenfassung der Projekte in einem Programm Air2030 sind: Zwischen den Projekten bestehen viele Schnittstellen und Abhängigkeiten technischer, operationeller, zeitlicher und finanzieller Art, zum Beispiel die systemtechnische Lösung der Befehlskette von der Bewilligung eines Schiessbefehls bis hin zur Waffenauslösung. Zudem kann durch die Nutzung der Projektsynergien der Einsatz personeller Ressourcen optimiert werden. Es wird somit die Abstimmung des Gesamtsystems sichergestellt.
Kampfflugzeug
Eine direkte militärische Bedrohung durch einen bewaffneten Angriff auf die Schweiz ist kurz- und mittelfristig wenig wahrscheinlich. Die Auswirkungen eines solchen Angriffs wären jedoch derart gravierend, dass dies nicht vernachlässigt werden darf. Zudem ist das Risiko von bewaffneten Konflikten im näheren europäischen Umfeld der Schweiz in den letzten Jahren gestiegen, und seit Februar 2022 in der Ukraine Realität. Konflikte im regionalen Umfeld treffen die Schweiz unmittelbar, z.B. indem die Schweiz als neutraler Staat die Nutzung ihres Territoriums und Luftraums durch Konfliktparteien verhindern muss. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein solcher Konflikt im näheren Umfeld der Schweiz weiter eskaliert.
Auf absehbare Zeit sind nur Kampfflugzeuge in der Lage, die ganze Breite der für den Schutz des Luftraums nötigen Fähigkeiten und Einsatzarten abzudecken. Ein Verzicht auf die Erneuerung der Kampfflugzeug-Flotte hätte bedeutet, dass die Schweiz ab 2030 nicht mehr in der Lage gewesen wäre, die Schutz- und Verteidigungsaufgaben in ihrem eigenen Luftraum wahrzunehmen. Dies wäre gleich gekommen mit der Aufgabe einer zentralen staatlichen Pflicht und dem Ende von sicherheitspolitischer Souveränität und bewaffneter Neutralität. Die Schweiz wäre überdies sicherheitsmässig zu einem Loch in Europa und damit zu einem Risiko geworden.
Kampfflugzeuge braucht es aber nicht nur bei erhöhten Spannungen oder einem bewaffneten Angriff: Im Alltag sorgt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen für Sicherheit im Luftraum, hilft in Not geratenen Flugzeugbesatzungen und interveniert bei Luftraumverletzungen. Zudem schützen Kampfflugzeuge Konferenzen vor Angriffen aus der Luft.
Kampfflugzeuge sind und bleiben für die Sicherheit wichtig. Neuere Bedrohungen wie Cyberangriffe haben seit längerem bestehende Bedrohungen (z.B. bewaffneter Angriff) nicht abgelöst, sondern sind dazugekommen. Kampfflugzeuge sind ein Mittel gegen mehrere Bedrohungen, vor allem bei bewaffneten Konflikten und Terrorismus. Bei einer anhaltenden Bedrohung durch Terroristen, die auch Flugzeuge oder Helikopter einsetzen können, ist eine umfassende Kontrolle des Luftraums nötig.
Entscheidend ist der Einsatz von Luftverteidigungsmitteln auch in sogenannten hybriden Konflikten, die sich durch ein Nebeneinander von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auszeichnen. Dabei gilt es zu verhindern, dass ein Gegner verdeckt operierende Kräfte aus der Luft unterstützt, indem er sie beispielsweise mit Waffen oder Nachschub versorgt oder Bodenziele aus der Luft bekämpft.
Es genügt zudem nicht, die Mittel für die Sicherheit nur auf die gegenwärtigen Bedrohungen auszurichten, es müssen auch mögliche künftige Entwicklungen berücksichtigt werden. Würde die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge erst dann eingeleitet, wenn sich eine konkrete Bedrohung abzeichnet, könnten sie wegen der langen Beschaffungsdauer möglicherweise nicht mehr rechtzeitig eingeführt werden.
Die Schweiz gehört nicht zum militärischen Bündnis der Nato und ist deshalb auch nicht Teil der kollektiven Verteidigung (gemäss Art. 5 Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949). Die Schweiz als neutraler Staat muss selber die nötigen Vorkehrungen für den Schutz und die Verteidigung des Landes und der Bevölkerung treffen.
Das Neutralitätsrecht verpflichtet den neutralen Staat, sein eigenes Territorium – zu dem auch der Luftraum gehört – glaubhaft zu schützen und zu verteidigen. Dazu gehört beispielsweise auch, Konfliktparteien davon abzuhalten das eigene Staatsgebiet für militärische Zwecke zu nutzen oder zu missbrauchen.
Die Überwachung und der Schutz des eigenen Luftraums sind zentrale Aufgaben und Verantwortungen eines Staates, insbesondere auch eines neutralen Staates wie der Schweiz.
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz fallen jedoch die Verpflichtungen eines neutralen Staates weg. In einem solchen Fall hätte die Schweiz das Recht, ihre Verteidigung in Zusammenarbeit mit anderen Staaten – einschliesslich ihrer Nachbarn, meist NATO-Mitglieder – zu organisieren, wenn dies als angemessen oder notwendig erachtet würde. Bei einer solchen Situation wäre davon auszugehen, dass die umliegenden Länder ebenfalls angegriffen wurden. Bei einer Zusammenarbeit würde man eine Leistung der Schweiz erwarten; 36 Kampfflugzeuge wären ein substantieller Beitrag.
Siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 auf die Interpellation von Nationalrätin Franziska Roth
Die F-5 Tiger sind nach rund 40 Jahren Nutzungsdauer veraltet und wären gegen einen modernen Gegner chancenlos. Bis zu ihrer Ausserdienststellung werden 25 F-5 Tiger weiterbetrieben zum Beispiel für Zieldarstellung, als Aggressor für Luftkampftraining, für Training im Bereich der elektronischen Kriegführung, für Einsätze zur Überwachung der Radioaktivität der Luft, für Testflüge der armasuisse, für die Patrouille Suisse sowie in sehr beschränktem Ausmass für den Luftpolizeidienst am Tag und bei guten Sichtverhältnissen.
Die F/A-18, vor rund 20 Jahren beschafft, sind derzeit noch leistungsfähige Flugzeuge. Mit der Armeebotschaft 2017 hat das Parlament die Verlängerung ihrer Nutzungsdauer um fünf Jahre bis 2030 bewilligt. Eine Verlängerung bis 2035 wurde geprüft, aber aus finanziellen und technischen Gründen verworfen. Um 2030 herum werden alle anderen Staaten, die den F/A-18 in den Versionen A bis D heute noch betreiben, dieses Kampfflugzeug ausser Dienst stellen. Die Schweiz wäre dann die einzige Betreiberin weltweit und der Hersteller müsste den gesamten Unterhalt allein für die Schweiz gewährleisten. Dies wäre mit enormen Kosten und hohen Risiken verbunden.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Februar 2017 auf die Interpellation von Nationalrat Werner Salzmann
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrat Marcel Dobler
Kampfflugzeuge bekämpfen gegnerische Flugzeuge, Helikopter, Drohnen und Marschflugkörper. Mit der bodengestützten Luftverteidigung lassen sich dieselben Ziele bekämpfen, darüber hinaus aber auch kleinere Ziele wie Luft-Boden-Lenkwaffen.
Mit der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot können auch ballistische Boden-Boden-Lenkwaffen (Raketen) kurzer und in beschränktem Masse auch mittlerer Reichweite bekämpft werden.
Beim Erdkampf geht es darum, die eigenen Bodentruppen mit präzisen Angriffen aus der Luft gegen gegnerische Ziele zu unterstützen.
Die Luftwaffe hatte bis 1994, als die Hunter-Kampfflugzeuge ausser Dienst gestellt wurden, die Fähigkeit, Bodenziele aus der Luft zu bekämpfen. Moderne Luft-Boden-Einsätze sind jedoch viel präziser. Bis 2003, als die Mirage III RS ausser Dienst gestellt wurde, hatte die Luftwaffe auch die Fähigkeit zur Luftaufklärung mit Kampfflugzeugen. In beiden Fällen wurde öffentlich kommuniziert, diese Fähigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufbauen zu wollen. Dies soll nun mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs – im Fall der Erdkampffähigkeit beschränkt – realisiert werden. Der Wiederaufbau der Erdkampffähigkeit beeinflusst die Anzahl der zu beschaffenden Kampfflugzeuge nicht und deren Kosten nur geringfügig.
Der F-35A ist ein Mehrzweckflugzeug, welches für den Luftpolizeidienst, die Wahrung der Lufthoheit und die Luftverteidigung sowie die Unterstützung von Bodentruppen aus der Luft und die Luftaufklärung eingesetzt werden kann. Die entsprechenden technischen Fähigkeiten sind standardmässig im F-35A integriert.
Angesichts der derzeit geringen Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz geht es vorerst um den Aufbau einer beschränkten Erdkampffähigkeit (Beschaffung einer geringen Menge von präziser Luft-Boden-Munition und von Behältern mit Aufklärungsmitteln) und nicht um eine vollausgebaute Fähigkeit (inklusive Einlagerung grosser Mengen an Munition). Die beschränkte Erdkampffähigkeit trägt bei zu signalisieren, dass die Schweiz nicht leichtfertig angegriffen werden soll und, dass sie gegebenenfalls bereit ist, sich zu verteidigen.
Nicht aufgebaut werden hingegen Fähigkeiten zum Angriff gegen Flächenziele. Luftangriffe mit Streumunition und ungelenkten Freifallbomben würden neben der Oslo-Konvention auch den humanitären Grundsätzen der Schweiz widersprechen.
Mit der Aufklärung aus der Luft werden Informationen über Objekte und Truppenbewegungen beschafft. Die Sicht von oben ist insbesondere bei Einsätzen in überbautem Gelände von Vorteil.
Für die Aufklärung aus der Luft setzt die Schweizer Armee unter anderem unbemannte Drohnen ein. Das Aufklärungsdrohnensystem ADS 95 wurde nach über 20 Jahren auf Anfang 2020 ausser Dienst gestellt. Das Nachfolgesystem ADS 15 soll im 2022 durch die Luftwaffe eingesetzt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Aufklärung aus der Luft mehrheitlich durch das FLIR System auf dem Super Puma/Cougar sichergestellt. Drohnen haben eine grosse Verweildauer über dem Einsatzgebiet, sind aber verwundbar und eher langsam. Mit Kampfflugzeugen, die mit Sensoren ausgerüstet sind, können Nachrichten rasch und flexibel über grössere Distanz beschafft werden. Anders als mit Drohnen ist die Luftaufklärung mit Kampfflugzeugen auch in einem umkämpften Luftraum möglich, weil sich Kampfflugzeuge selber schützen können.
Seit der Ausserdienststellung des Aufklärers Mirage III RS im Jahr 2003 hat die Schweiz eine Fähigkeitslücke bei der Aufklärung mit Kampfflugzeugen. Diese soll mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs geschlossen werden. Dazu sind für einen Teil der Flotte Aufklärungsbehälter erforderlich, in denen elektro-optische Sensoren mitgeführt werden. Ein modernes Mehrzweckkampfflugzeug kann als Aufklärer eingesetzt werden, während es seine übrigen Fähigkeiten beibehält.
Alternativen
Es existieren keine geeigneten Alternativen. Die Beschaffung von Kampfflugzeugen ist nötig, wenn die Schweiz ihren Luftraum auch in Zukunft wirksam schützen will:
Drohnen
- Drohnen können bemannte Kampfflugzeuge nur ergänzen.
- Besonders für den Luftpolizeidienst ist die Präsenz eines Piloten vor Ort wichtig, um situationsgerechte Entscheide zu treffen. Dazu kommt, dass Drohnen weniger hoch fliegen können und langsamer sind als normale zivile Passagierflugzeuge.
- Drohnen sind nicht gleich vielfältig einsetzbar wie bemannte Flugzeuge. Sie dienen primär (und insbesondere in Kombination mit bemannten Kampfflugzeugen) der Aufklärung aus der Luft, aber nicht der Luftverteidigung und dem Luftpolizeidienst.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2020 auf die Frage von Nationalrätin Doris Fiala
Bodengestützte Luftverteidigung
- Bodengestützte Luftverteidigung leistet einen wichtigen Beitrag zur Luftverteidigung. Sie dient der Sicherstellung eines permanenten Schutzes, während Kampfflugzeuge in der Luftverteidigung das dynamische Element sind, mit dem sich flexibel und dynamisch Schwergewichte bilden lassen. Die beiden Mittel ergänzen sich und verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung.
- Bodengestützte Luftverteidigung kann nur eingesetzt werden, um Flugobjekte abzuschiessen, nicht aber, um sie vor Ort zu identifizieren, zu warnen, abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Sie ist deshalb im Luftpolizeidienst nur beschränkt einsetzbar (z. B. wird heute anlässlich von Konferenzen die mittlere Fliegerabwehr zum Schutz von Objekten gegen Bedrohungen im unteren Luftraum eingesetzt).
- Im Gegensatz zu Kampfflugzeugen kann mit bodengestützten Systemen innert kurzer Zeit kein geografisches Schwergewicht gebildet werden, da deren Mobilität zu gering ist.
Kampfhelikopter
- Kampfhelikopter dienen einem Teil von Erdkampfaufgaben, nämlich der Luftnahunterstützung, nicht aber der Luftverteidigung oder dem Luftpolizeidienst.
- Helikopter (und bewaffnete leichte Flugzeuge) sind zu langsam, um zivilen Jet-Passagierflugzeugen zu folgen, ganz zu schweigen von Kampfflugzeugen.
- Kampfhelikopter können nicht genügend hoch eingesetzt werden und haben auch keinen Luft-Luft-Radar zum Erkennen anderer Flugobjekte. Sie sind gegenüber Beschuss vom Boden aus sehr verwundbar.
Leichte Kampfflugzeuge
- Derzeit ist auf dem Markt kein leichtes Kampfflugzeug erhältlich, das die Minimalanforderungen auch nur für den Luftpolizeidienst erfüllen würde: Je nach Typ fehlt die Fähigkeit zu Überschallgeschwindigkeit, die Steigleistung oder das Beschleunigungsvermögen. Leichte Kampfflugzeuge wären nicht in der Lage, Flugzeuge innerhalb der vorgegebenen Zeitverhältnisse zu erreichen. Den heutigen leichten Kampfflugzeugen fehlt ausserdem die Fähigkeit allwettertaugliche Luft-Luft-Lenkwaffen zu tragen. Ein Flugzeug, das seine Waffen bei schlechten Sichtverhältnissen – in der Wolkendecke oder bei Nacht – nicht einsetzen kann, kann auch luftpolizeiliche Aufgaben nicht erfüllen.
Luftbetankung
- Luftbetankung als Mittel, um mit weniger Flugzeugen die gleiche Verweildauer vor Ort zu erreichen, ist in der Schweiz keine sinnvolle Option, weil die Distanzen von und zu den Fliegerbasen kurz sind und weil Tankerflugzeuge ihrerseits gut geschützt werden müssten, was wiederum eine Anzahl Kampfflugzeuge erfordern würde.
Internationale Zusammenarbeit
- Internationale Zusammenarbeit wird manchmal auch als eine (Teil-)Alternative zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge präsentiert, mit dem Argument, dass solche Kooperation eine kleinere Kampfflugzeugflotte ermöglichen würde. Kooperation findet in der Tat bereits statt. Einer Verwendung von Schweizer Kampfflugzeugen in den Lufträumen anderer Länder und Kampfflugzeugen ausländischer Streitkräfte im Schweizer Luftraum stehen aber in der normalen Lage Souveränitätsbedürfnisse und bei Spannungen und bewaffneten Konflikten Neutralitätspflichten entgegen. Gemeinsame Logistik, gemeinsamer Unterhalt, gemeinsames Training, der Austausch von Piloten und Kooperation in der Luftpolizei sind nur so lange mit dem Neutralitätsrecht kompatibel, als der Partnerstaat nicht in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Für Aktivitäten und Bereiche, in denen die Kooperation zwar nützlich ist, ein Unterbruch aber keine schwerwiegenden Folgen hätte (z. B. Training), ist diese Einschränkung akzeptabel. Für den Betrieb der Luftwaffe essenzielle Aktivitäten (Logistik, Unterhalt) hingegen müssen zumindest für eine gewisse Zeit mit nationalen Ressourcen erbracht werden können. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass internationale Kooperation nicht eine Alternative zu eigenen Anstrengungen ist; sie ist nicht kostenlos zu haben, sondern basiert darauf, dass alle Partner Leistungen einbringen.
Die Sicherheit der Schweiz würde durch einen Beitritt zu einer Militärallianz nicht erhöht. Im Übrigen müsste die Schweiz die Neutralität aufgeben, wenn sie einer Militärallianz beitreten würde. Zudem haben sich alle Nato-Mitglieder darauf geeinigt, dass sie mittelfristig 2 % ihres BIP in die Verteidigung investieren; für die Schweiz wären dies rund 14 Milliarden Franken pro Jahr.
Man kann nicht das Eine gegen das Andere ausspielen. Es ist ein Ziel der Schweizer Sicherheitspolitik, die militärische Zusammenarbeit weiter zu verstärken, auch mit der EU. Das entbindet die Schweiz aber nicht von der Pflicht, die für den eigenen Schutz und die Verteidigung nötigen Mittel zu beschaffen und die eigenen «Hausaufgaben» zu machen. Eine Kooperation ist nur dann möglich, wenn man auch selber etwas Substanzielles beitragen kann. Es ist immer ein Geben und ein Nehmen. Die Vorstellung, dass andere Staaten die Sicherheitsaufgaben der Schweiz übernehmen und für die Kosten aufkommen, ist nicht realistisch. Für Kooperation braucht es immer Eigenleistungen. Zahlreiche Nato- und EU-Mitglieder erhöhen denn auch ihre Verteidigungsbudgets, um ihren Bündnis- und Kooperationspflichten nachzukommen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass jeder Staat in seine eigene Sicherheit und Verteidigung investiert.
Allgemein
Luftraum
Die Armee muss über den Luftpolizeidienst hinaus befähigt sein, während einer beschränkten Zeit und in einem beschränkten Raum eine gegnerische Luftüberlegenheit zu verunmöglichen oder zu erschweren. Gleichzeitig muss die Luftwaffe die Armee mit Luft-Boden-Einsätzen und Aufklärung aus der Luft unterstützen.
Neben der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite sollen in den nächsten Jahren Fähigkeiten zur Luftlagedarstellung erhalten und weiterentwickelt werden (inkl. elektronische Aufklärung). Dafür sind Investitionen in Sensoren, Fliegerabwehrwaffen und Führungssysteme notwendig. Zudem sollen nicht nur Räume auf grössere Distanzen verteidigt werden können. Auch Systeme, Objekte und Verbände gilt es auf kürzere Distanzen gegen Bedrohungen aus der Luft zu schützen. Die heute vorhandenen Fliegerabwehrwaffen gelangen ans Ende ihrer Nutzungsdauer, was weitere Investitionen in Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung unabdingbar macht.
Cyber
Kaum ein Bereich hat sich in den letzten Jahren so rasch und vielschichtig entwickelt wie der Cyber-, Informations- und elektromagnetische Raum. Dieser verbindet die physischen Wirkungsräume Boden, Luft und Weltraum. Darin werden Daten und Informationen zwischen Sensoren, Führungseinrichtungen und Wirkmitteln ausgetauscht und verknüpft. Erst so werden Einsätze der Armee plan- und durchführbar. Gleichzeitig finden im Cyber- und Informationsraum sowie im elektromagnetischen Raum auch eigenständige militärische Operationen statt.
Die Armee muss zum Eigenschutz gegen sie gerichtete Aktionen im Cyber-Raum entdecken und neutralisieren können. Dazu soll sie ihre Fähigkeiten zur Erstellung des Lagebilds weiterentwickeln. Um sich im Cyber-Raum schützen und verteidigen zu können, muss die Armee selbst aktive Massnahmen durchführen können. Zudem muss sie in Krisen und bei Cyberattacken handlungsfähig bleiben. Dazu benötigt sie moderne Geräte und Systeme für die Sprachkommunikation und die Datenübermittlung. Dafür wird nicht nur in Material und Infrastruktur investiert; es muss auch konsequent Personal aufgebaut werden.
Bodentruppen
In einem hybriden Konfliktumfeld muss die Armee am Boden zu wirkungsvollen, präzisen und verhältnismässigen Aktionen fähig sein – insbesondere im überbauten Gelände, das für die Schweiz charakteristisch ist. Im Gegenzug kann sie Fähigkeiten abbauen, die in der Vergangenheit erforderlich waren, um raumgreifende Aktionen mechanisierter Grossverbände im offenen Gelände durchzuführen.
Die Armee benötigt in Zukunft noch mehr Fähigkeiten, mit denen sie einen Gegner vor allem im überbauten Gelände präzise bekämpfen kann. Gegnerische Kampffahrzeuge und Geniemittel muss sie mit indirektem Feuer bekämpfen können – sei es mit der Artillerie, mit Kampfflugzeugen oder mit weitreichenden Panzerabwehrwaffen. Besonders herausfordernd in überbautem Gelände ist die Nachrichtenbeschaffung. Dazu braucht die Armee neue Sensoren. Erhalten werden sollen zudem jene Fähigkeiten, mit denen sich Hindernisse im überbauten und offenen Gelände überwinden lassen. Zudem sollen die Bodentruppen mobiler sein, besser geschützt werden und mehr Wirkung erzielen können als heute. Dazu will die Armee veraltete Raupenfahrzeuge durch möglichst einheitliche und besser geschützte Radfahrzeuge ersetzen.
Innerhalb der Schweiz und im Rahmen von militärischen Friedensförderungsmissionen auch im Ausland werden Bodentruppen und Material über die Luft transportieren. Damit dies weiterhin möglich ist, sind Investitionen in neue Helikopter vorgesehen, weil sich Teile der heutigen Flotte ihrem Nutzungsende nähern.
Vernetzung
Militärische Einsätze bedingen heute einen hohen Grad an Vernetzung. Sind Führung, Sensoren und Wirkmittel miteinander vernetzt, können Aktionen gegen einen ebenfalls vernetzten Gegner erfolgreich sein. Dazu müssen Wirkungen in verschiedenen Räumen (Luft, Boden, Cyber-Raum, elektromagnetischer Raum) eng aufeinander abgestimmt sein.
Nebst hohem internen Vernetzungsgrad benötigt die Armee auch Fähigkeiten, mit denen sie in allen Lagen mit den zivilen Behörden zusammenarbeiten kann. Wichtig ist dabei der Nachrichtenverbund, bei dem grosse Datenmengen systemübergreifend bearbeitet werden.
Notwendig sind daher Investitionen in ein neues Informations- und Führungssystem, in die Rechenzentren, in verschiedene Kommunikationsmittel und in Fahrzeuge zur Führungsunterstützung. Zeitgleich prüft die Armee, wie sie vermehrt den Weltraum nutzen kann, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Nachrichtenbeschaffung.
F-5
Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger
Der Bundesrat beantragt die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger.
Der F-5 Tiger basiert auf einer Konstruktion aus den späten 1950er-Jahren. Mit den Rüstungsprogrammen 1975 und 1981 wurden für die Schweizer Luftwaffe 110 Flugzeuge beschafft und als Raumschutzjäger eingesetzt. Ab 2002 wurde die Flotte schrittweise verkleinert; eine grössere Anzahl Flugzeuge wurde an die US-Streitkräfte verkauft, die sie für Trainingszwecke, nicht aber für Operationen einsetzt. Die Jets können zwar auch bei Dunkelheit und schlechter Witterung starten und landen, aufgrund ihres leistungsschwachen Radars und ihrer Bewaffnung sind Einsätze zur Wahrung der Lufthoheit jedoch nur bei Tag und guten Sichtbedingungen möglich. Die Jets sind folglich für den Luftpolizeidienst nur noch bedingt und für die Luftverteidigung nicht mehr einsetzbar. Sie wären in einem Luftkampf gegen einen zeitgemässen Gegner chancenlos.
Aktuell betreibt die Armee noch 25 F-5 Tiger. Sie dienen der Zieldarstellung, zu Schulungszwecken und Testflügen. Damit entlasten sie die F/A-18 Hornet von Nebenaufgaben. Dies verlängert deren Nutzungsdauer und senkt die Betriebskosten dieser Flotte. Ein Teil der F-5-Tiger-Flotte wird von der Kunstflugstaffel Patrouille Suisse für Flugvorführungen genutzt.
Mit der Neubeschaffung von 36 Flugzeugen des Typs F-35A kann der Bedarf für den Schutz des schweizerischen Luftraums in einer anhaltenden Situation erhöhter Spannung gedeckt werden. Die vollständige Ausserdienststellung der F-5-Tiger-Flotte soll vor der Einführung der neuen Kampfflugzeuge erfolgen. Konkret soll der Flugbetrieb der gesamten F-5-Tiger-Flotte 2025 eingestellt werden. Es wäre zu teuer, drei Flotten (F-5, F/A-18 und die zulaufenden F-35A) parallel zu betreiben. Ein Weiterbetrieb der F-5 Tiger über 2025 hinaus würde Investitionen erfordern.
Aktuell betreibt die Armee noch 25 F-5 Tiger.
Nachdem die F-5 Tiger ausser Dienst gestellt worden sind, sollen sie, wenn möglich, verkauft werden.
Als weitere Varianten wurde eine Verlängerung der Nutzungsdauer oder eine Kampfwertsteigerung der F-5-Tiger geprüft. Dazu wurde 2011 im Auftrag des Chefs VBS eine Machbarkeitsstudie für ein F-5-Upgrade erstellt. Ein Industriekonsortium, bestehend aus der Ruag Aviation als Materialkompetenzzentrum und der Northrop Grumman Corporation als F-5-Originalhersteller erarbeitete je ein Angebot. Dieses basierte auf einem Upgrade-Paket der Elbit Systems Ltd. Israel, das durch die brasilianische Luftwaffe beschafft und mit spezifischen Anforderungen der Schweizer Luftwaffe ergänzt wurde. Beide geprüften Varianten wären technisch möglich, die Maschinen liessen sich mit dem Upgrade jedoch nicht in eine gegen moderne Kampfflugzeuge ebenbürtige Plattform umbauen. Mit Kosten für Entwicklung, Beschaffung und Umbau von 950 bzw. 1250 Millionen Franken stünde der militärische Nutzen zudem in keinem Verhältnis zu den Kosten. Deshalb wurden beide Varianten verworfen.
Mit dem Nutzungsende der F-5 Tiger entfallen die jährlichen Aufwände für den Betrieb. Diese betragen aktuell rund 44 Millionen Franken. Davon entfallen auf den Personalaufwand 8 Millionen Franken, die Instandhaltung 30 Millionen Franken und den Treibstoff 6 Millionen Franken.
Bis zur vollständigen Liquidation – dies wird spätestens im Jahr 2030 der Fall sein – verbleiben jedoch Aufwände für die Lagerung und die Ausserdienststellungsarbeiten. Diese nehmen jährlich ab. Im Moment lässt sich noch nicht abschätzen, in welchem Mass dies der Fall sein wird.
Nachdem die F-5 Tiger ausser Dienst gestellt worden sind, sollen sie, wenn möglich, verkauft werden. Dieses Waffensystem gilt als Kriegsmaterial und bedarf bei Veräusserung ins Ausland einer Ausfuhrbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft sowie einer Bewilligung der US-Regierung. Der Verkaufsertrag kann zurzeit nicht abgeschätzt werden.
Das Personal für den Betrieb, die Bereitstellung und die Instandhaltung wird umgeschult und für die F/A-18 Hornet und die F-35A eingesetzt. Die auf dem F-5 Tiger eingesetzten Milizpiloten scheiden in der Regel aus dem Milizdienst der Armee aus. Eine Umschulung auf ein anderes Kampfflugzeug ist nicht vorgesehen.
Der Flugbetrieb der gesamten F-5-Tiger-Flotte soll 2025 eingestellt werden. Ab dann wird die Flotte ausser Dienst gestellt.
Mit der vollständigen Ausserdienststellung der F-5 Tiger verliert die Patrouille Suisse ihre heutigen Flugzeuge. Das VBS prüft, ob die «Patrouille Suisse» anschliessend aufgelöst oder mit anderen Flugzeugen weitergeführt wird.
Allgemein
Das im Kontext der Weiterentwicklung der Armee angepasste Militärgesetz sieht vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung die Ausserdienststellung oder Liquidation grosser Waffensysteme unterbreitet. Mit der Armeebotschaft 2018 beantragte der Bundesrat erstmals die Ausserdienststellung von nicht mehr benötigten Waffensystemen oder Teilen davon (Teile der Kampfflugzeugflotte F-5-Tiger, die Festungsartillerie, nicht werterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen sowie die Panzerjäger 90). Mit der Armeebotschaft 2020 beantragte er die Ausserdienststellung des Fliegerabwehrsystems Rapier und mit der Armeebotschaft 2022 nun die Ausserdiensstellung der restlichen F-5-Tiger-Flotte.
Über die Ausserdienststellung von Hauptsystemen entscheidet die Chefin VBS bzw. die Armeeführung. Entscheide für Armeematerial von nachgeordneter Bedeutung stützen sich auf Abklärungen der involvierten Stellen der VBS-Verwaltungseinheiten Verteidigung und der armasuisse.
Patriot
Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot
Der Bundesrat beantragt im Rahmen der Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot einen Verpflichtungskredit von 1,987 Milliarden Franken für das Patriot-System und einen Verpflichtungskredit von 66 Millionen Franken für bauliche Massnahmen.

Patriot-System
Mit einer bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite werden grosse Räume effizient abgedeckt. Mit wenigen Stellungen kann der Grossteil der stark besiedelten Gebiete der Schweiz zusammen mit Kampfflugzeugen geschützt werden. Investitionen: 1,987 Milliarden Franken / Auslieferung: voraussichtlich 2026–2028 / Nutzungsdauer: mindestens 30 Jahre

Bauliche Massnahmen für das Patriot-System
Die Ausbildung mit dem System Patriot und dessen Lagerung bedingen, technische Installationen zu modernisieren sowie veraltete Gebäude zu sanieren oder durch Neubauten zu ersetzen. Investitionen: 66 Millionen Franken / Realisierung: 2024–2027 / Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre / Visualisierung: Neubau in Emmen
Patriot-System
Allgemein
Die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Armeebudgets ermöglicht es, auf die veränderte potenzielle Bedrohung zu reagieren und früher als geplant die Beschaffung von Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE zu beantragen.
Die Beschaffung der PAC-3 MSE mit der Armeebotschaft 2023 erweitert die bodengestützte Luftverteidigung mit der Fähigkeit, Kurzstreckenraketen wesentlich wirksamer zu bekämpfen. Zudem erhöht die Beschaffung die Durchhaltefähigkeit im Falle eines Konflikts, weil mehr Abwehrmittel zur Verfügung stehen.
Mit der Armeebotschaft 2022 werden Lenkwaffen des Typs PAC-2 GEM-T beschafft.
Das Patriot-System wird in der Schweiz und in den USA instandgehalten werden. Das Instandhaltungskonzept sieht vor, die Instandhaltung bis auf die Instandhaltungsstufe 4 (Komponenten) in der Schweiz und die Baugruppen- und Bauteile-Instandhaltung (Instandhaltungsstufe 5) durch den OEM/Hersteller tätigen zu lassen.
Als Materialkompetenzzentrum ist die Ruag AG vorgesehen. Sie wird den Betrieb unterstützen und das Material bewirtschaften. Die Logistikbasis der Armee und die Ruag AG werden das System zusammen instandhalten. Dazu wird das Personal so geschult, dass es gemeinsam alle erforderlichen Logistikarbeiten selbstständig erledigen und die Truppe unterstützen kann.
Die Schweiz profitiert von einer zuverlässigen Ersatzteilversorgung, da das Patriot-System weltweit im Einsatz steht. Eine eigene Bevorratung von Ersatzteilen und den beabsichtigten Beitritt zur NSPA – Patriot, führt zu einer ausreichenden Verfügbarkeit des Waffensystems. Die eigene Bevorratung von Ersatzteilen ermöglicht, das Patriot-System bei geschlossenen Grenzen während mehreren Monaten autonom in der Schweiz instand zu halten und einzusetzen.
Kosten
Die Beschaffungskosten von Patriot beinhalten im Rahmen der Armeebotschaft 2022 nebst den 5 Feuereinheiten auch die Führungselemente, die Lenkwaffen (PAC-2 GEM-T), die Ausbildung und Ausbildungssysteme, die Logistikpakete inklusive des Ersatzmaterials. Ebenfalls in den Beschaffungskosten enthalten sind die Kosten für die Integration in die schweizerischen Führungs- und Informationssysteme, für Unterstützungsleistungen durch die Industrie sowie für Material, das die Schweiz bei Dritten beschafft und an den Hersteller des Waffensystems liefert. Weiter sind ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA sowie die Mehrwertsteuer auf Importen enthalten.
Im Rahmen der Armeebotschaft 2023 beinhalten die Beschaffungskosten die Lenkwaffen (PAC-3 MSE), die Anpassung der Transportmittel und Transporte in die Schweiz sowie ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA und die Mehrwertsteuer auf Importen.
Die Anpassungen der Immobilien gehören nicht zu den Beschaffungskosten. Sie wurden aber mit der Armeebotschaft 2022 vom Parlament bewilligt.und werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert.
Der Verpflichtungskredit für die Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot gemäss der Armeebotschaft 2022 beträgt 1,987 Milliarden Franken.
Der in der Armeebotschaft 2023 enthaltene Verpflichtungskredit für die Lenkwaffen zur Fähigkeitserweiterung (PAC-3 MSE) beträgt 300 Millionen Franken.
Siehe auch: Antwort des Bundesrates vom 26. September 2022 auf die Frage von Nationalrätin Franziska Roth
Die Betriebskosten für die Nutzung über 30 Jahre betragen 1,7 Milliarden Franken. Es wird mit jährlichen Kosten von rund 56 Millionen Franken gerechnet.
Nicht berücksichtigt wurden die Ausgaben für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprojekte sowie Ausserdienststellungskosten, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden wären. Diese Kosten würden jeweils vom Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.
Das VBS beschafft Patriot inklusive der Lenkwaffen via «Foreign Military Sales» (FMS) von der US-Regierung zu denselben Konditionen, die sie für sich selbst zur Anwendung bringt. Die US-Regierung wiederum wickelt die Beschaffung über eigene Verträge mit der US-Industrie ab. In diesn sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt und werden auch mittels einer strengen Aufsicht eingefordert.
Volkswirtschaft
Nach der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 durch das Parlament wurde der Beschaffungsvertrag und die Offsetvereinbarung unterzeichnet. Raytheon als Hersteller von Patriot wurde von der US-Regierung am 28. März 2023 unter Vertrag genommen. Seither kann Raytheon mit der Schweizer Industrie Verträge abschliessen und damit Offsetprojekte realisieren.
Zu den eingereichten und von armasuisse bereits vorgenehmigten Projekten gehören zum Beispiel: Entwicklung und Herstellung von Sheltern für das Waffensystem, Aufbau der Instandhaltungskompetenzen und Aufbereitung der Benutzerhandbücher für die Schweiz, Adaption von Systemkomponenten auf Fahrzeuge der Schweizer Armee.
Die Offsetprojekte werden laufend überprüft und weiterentwickelt. Die Offsetverpflichtung von 100 Prozent des Auftragswerts ist bis spätestens vier Jahre nach der letzten Systemlieferung respektive Ende 2034 restlos zu erfüllen.
Im Offsetregister ist öffentlich ersichtlich, welche Schweizer Unternehmen Aufträge im Zusammenhang mit Offset erhalten haben.
Siehe auch: Offsetregister beim Bundesamt für Rüstung armasuisse
100 Prozent bei der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB):
- 20 Prozent direkte Offsets,
- 80 Prozent indirekte Offsets.
Der folgende Verteilschlüssel zwischen den Regionen soll so weit als möglich eingehalten werden: 65 Prozent Deutschschweiz, 30 Prozent Westschweiz und 5 Prozent italienischsprachige Schweiz.
Umwelt
Damit bodengestützte Luftverteidigungssysteme auch kleine Flugobjekte wie Lenkwaffen und Marschflugkörper auf grosse Distanzen entdecken können, müssen sie mit einem leistungsfähigen Radar ausgerüstet sein. Ein solcher Radar gehört zu jeder Feuereinheit. Die Radar-Antennen senden und empfangen elektromagnetische Wellen. Diese Immissionen wurden bei den Sensorerprobungen gemessen. Dabei wurde festgestellt, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten wurden. Der strengere Anlagengrenzwert wurde weit unterschritten. Sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt bestehen keine Gefahren.
Evaluation
Die Kandidaten wurden mit einer Kosten-Nutzen-Analyse miteinander verglichen. Dabei hatte das VBS eine Gewichtung der vier Hauptevaluationskriterien für den Nutzen des Systems festgelegt:
- Wirksamkeit (operationelle Wirksamkeit, Einsatzautonomie): 55%
- Produktesupport (Wartungsfreundlichkeit, Supportautonomie): 25%
- Kooperation (zwischen den Streitkräften und den Beschaffungsbehörden): 10%
- Direkte Offsets: 10%
Zum Vergleich der Kandidaten wurde beim neuen Kampfflugzeug und beim System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite der Gesamtnutzen den Kosten (Beschaffungs- und Betriebskosten) gegenübergestellt. Die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungskosten wurden nicht berücksichtigt, weil diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind.
Bauliche Massnahmen für das Patriot-System
Die Truppen werden auf dem Waffenplatz Emmen sowie auf den Übungsplätzen Bettwil (Kanton Aargau) und Gubel-Menzingen (Kanton Zug) ausgebildet werden. Patriot wird an mehreren Standorten gelagert werden. Dazu sind technische Installationen zu modernisieren sowie veraltete Gebäude zu sanieren und nötigenfalls durch Neubauten zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die Infrastruktur für die Ausbildung in Emmen genügt den baulichen und technischen Anforderungen nicht mehr und hat das Ende der Nutzungsdauer erreicht. Sie wird durch einen Neubau ersetzt. Ein weiterer Neubau wird für die Ausbildung der Logistiktruppen erstellt. Das Bürogebäude auf dem Hauptübungsplatz in Bettwil hat ebenfalls das Ende der Nutzungsdauer erreicht und wird durch ein Theoriegebäude ersetzt. Die Ausbildungsplätze werden angepasst und der Standort an das Führungsnetz Schweiz angeschlossen. Auf dem Nebenübungsplatz in Gubel-Menzingen kann das Gebäude ohne wesentliche Eingriffe für die Ausbildung weitergenutzt werden. Die Ausbildungsplätze und die Zufahrt werden jedoch angepasst.
Um Systemkomponenten und Lenkwaffen zu lagern, sind geschützte Anlagen notwendig. Diese müssen an die Anforderungen des neuen Systems angepasst, saniert und neu eingerichtet werden. Veraltete Installationen sind zu ersetzen. Bestehende Hallen erfüllen die Anforderungen für die Lagerung der Systemkomponenten und der Lenkwaffen des Patriot-Systems nicht. Deshalb werdenb eine Halle angepasst und instandgesetzt und ein zusätzliches Lagergebäude erstellt.
Auf dem Ausbildungsgebäude in Emmen werden Photovoltaikmodule mit einer Gesamtfläche von rund 3000 Quadratmetern installiert. Die produzierte Strommenge liegt bei 500 Megawattstunden pro Jahr, was dem Bedarf von rund 125 Haushalten entspricht.
An den evaluierten Standorten wurden Varianten für die Abdeckung des Bedarfs geprüft. Mit einer Nutzwertanalyse wurde aus insgesamt 72 Varianten die wirtschaftlichste ermittelt. Nur diese Variante wurde für die Machbarkeitsstudie und die weitere Planung verwendet.
Für die baulichen Massnahmen liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2024–2027 erfolgen.
Durch die wertvermehrenden Bauarbeiten steigen die Bruttomietkosten um rund 3 Millionen Franken pro Jahr. Der jährliche Betriebsaufwand erhöht sich um 0,2 Millionen Franken. Dieser wird im Armeebudget kompensiert.
Bedarf
Allgemein
Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung werden in allen Lagen benötigt, um die Schweiz, ihre Bevölkerung und die kritischen Infrastrukturen zu schützen und zu verteidigen.
Die Aufgaben der Armee sind in Artikel 58 der Bundesverfassung und in Artikel 1 des Militärgesetzes umschrieben. Daraus ergeben sich auch die Aufgaben, welche die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung wahrnimmt.
Normale Lage
- Luftpolizeidienst: Die Luftwaffe überwacht permanent den Schweizer Luftraum. Sie sorgt im Alltag mit Kampfflugzeugen für Sicherheit im Luftraum, hilft in Not geratenen Flugzeugbesatzungen und interveniert bei Luftraumverletzungen. Seit Anfang 2021 kann die Luftwaffe rund um die Uhr mit zwei bewaffneten Kampfflugzeugen eingreifen, die innerhalb von maximal 15 Minuten nach Alarmauslösung starten. Im langjährigen Durchschnitt führt die Luftwaffe etwa 20-40 sogenannte Hot Missions (das sind Luftpolizeieinsätze, weil die Luftverkehrsregeln oder die Lufthoheit schwerwiegend verletzt werden) und etwa 250-350 Live Missions (das sind Luftpolizeieinsätze zur Kontrolle von ausländischen Staatsluftfahrzeugen) durch.
- Konferenzschutz: Die Luftwaffe setzt mit Kampfflugzeugen die Luftraumbeschränkungen durch und schützt den Konferenzort vor Angriffen aus der Luft. Bodengestützte Luftverteidigung dient dem Nahschutz.
Erhöhte Spannungen
- In Zeiten erhöhter Spannungen muss die Luftwaffe fähig sein, die Lufthoheit während Wochen oder Monaten zu wahren, um die unbefugte Benutzung des Schweizer Luftraums zu verhindern. Damit werden auch neutralitätsrechtliche Verpflichtungen wahrgenommen. Finden im Umfeld der Schweiz bewaffnete Konflikte statt, kann ein glaubwürdiger Schutz des Luftraums darüber entscheiden, ob die Schweiz durch Luftraumverletzungen in einen Konflikt hineingezogen wird oder nicht.
- Wahrung der Lufthoheit bei völkerrechtswidrigen militärischen Einsätzen: Die Luftwaffe überprüft mit Kampfflugzeugen, ob Verbote der Benutzung des Schweizer Luftraums eingehalten werden (z.B. Nato-Operation gegen Serbien 1999, US-Invasion im Irak 2003).
- Wahrung der Lufthoheit bei umfassenden Kampfhandlungen in Europa: Die Luftwaffe demonstriert mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung, dass sie Versuche jeder Seite abwehren wird, den Schweizer Luftraum zu benutzen.
- Schutz bei konkreter, akuter und anhaltender Terrordrohung: Wenn ein Angriff aus der Luft befürchtet werden muss, dienen Kampfflugzeuge dazu, Angriffe zu entdecken und zusammen mit bodengestützter Luftverteidigung abzuwehren.
Bewaffneter Angriff auf die Schweiz
- Verteidigung des Luftraums, Unterstützung der Bodentruppen: Im Fall eines Angriffs auf die Schweiz durch einen anderen Staat oder bewaffneter Unterstützung eines anderen Staates für eine gewalttätige Gruppe in der Schweiz schützt die Luftwaffe mit Kampfflugzeugen und der bodengestützten Luftverteidigung die Bevölkerung, kritische Infrastrukturen und Bodentruppen gegen Luftangriffe und unterbindet ausländische Unterstützung. Zusätzlich unterstützt sie die Bodentruppen durch Aufklärung mit Kampfflugzeugen und die Bekämpfung feindlicher Bodenziele.
Kampfflugzeuge sind mobiler, flexibler und für vielfältigere Aufgaben einsetzbar, von der Luftpolizei bis zur Unterstützung der Bodentruppen. Sie können aber nicht sehr lange vor Ort verweilen.
Die bodengestützte Luftverteidigung ermöglicht Durchhaltefähigkeit und Permanenz beim Schutz von Räumen und Objekten. Sie kann ein breites Spektrum an Zielen bekämpfen, insbesondere auch Luft-Boden-Lenkwaffen. Die Verschiebung der bodengestützten Mittel in einen neuen Raum erfordert aber Zeit; rasche Wechsel sind nicht möglich.
Der gleichzeitige Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung und Kampfflugzeugen erlaubt es, die Flugzeuge für Schwergewichtsaufgaben zu schonen und für zusätzliche Aufgaben wie Erdkampf und Luftaufklärung einzusetzen. Zudem dienen bodengestützte Systeme auch dazu, die Flugplätze zu schützen, die für den Betrieb der Kampfflugzeuge nötig sind.
Die koordinierte Evaluation und Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite erleichtert die Abstimmung in Bezug auf Qualität und Quantität sowie die Integration in ein Gesamtsystem zur Luftverteidigung.
Das Programm Air2030 besteht aus vier Projekten:
- NKF: Neues Kampfflugzeug
- Bodluv: Bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite
- C2Air: Erneuerung des Führungs- und Kommunikationssystems des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako
- Radar: Erneuerung der Sensorsysteme des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako
Die Gründe für eine Zusammenfassung der Projekte in einem Programm Air2030 sind: Zwischen den Projekten bestehen viele Schnittstellen und Abhängigkeiten technischer, operationeller, zeitlicher und finanzieller Art, zum Beispiel die systemtechnische Lösung der Befehlskette von der Bewilligung eines Schiessbefehls bis hin zur Waffenauslösung. Zudem kann durch die Nutzung der Projektsynergien der Einsatz personeller Ressourcen optimiert werden. Es wird somit die Abstimmung des Gesamtsystems sichergestellt.
Bodluv
- Seit der Ausserdienststellung der BL-64 Bloodhound im Jahr 1999 besteht eine Lücke bei der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite.
- Mit einer bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite können grosse Räume effizient abgedeckt werden. Mit wenigen Stellungen kann der Grossteil der stark besiedelten Gebiete der Schweiz geschützt werden.
- Der Einsatz von bodengestützter Luftverteidigung grösserer Reichweite und Kampfflugzeugen im selben Raum ist effizient und entlastet die Kampfflugzeuge. Die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite ermöglicht einen permanenten Schutz; die Kampfflugzeuge können je nach Lage in erhöhter Bereitschaft am Boden bereitstehen und erst im Bedarfsfall eingesetzt werden.
- Die Abhaltewirkung eines Systems grösserer Reichweite wird im Konfliktfall von Gegnern markant stärker beurteilt als die eines Systems kürzerer Reichweite. Seine Handlungsmöglichkeiten werden stärker eingeschränkt; der Aufwand und die Risiken eines Angriffs oder auch nur einer Verletzung des Luftraums steigt. Systeme kürzerer Reichweite können Flugzeuge nicht bekämpfen, die illegal die Schweiz überfliegen.
Kampfflugzeuge bekämpfen gegnerische Flugzeuge, Helikopter, Drohnen und Marschflugkörper. Mit der bodengestützten Luftverteidigung lassen sich dieselben Ziele bekämpfen, darüber hinaus aber auch kleinere Ziele wie Luft-Boden-Lenkwaffen.
Mit der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite Patriot können auch ballistische Boden-Boden-Lenkwaffen (Raketen) kurzer und in beschränktem Masse auch mittlerer Reichweite bekämpft werden.
Die heute eingesetzten Systeme der bodengestützten Luftverteidigung kurzer Reichweite (35-mm-Fliegerabwehrkanonen und die Stinger-Lenkwaffen) können im unteren Luftraum (bis 3000 Meter über Grund) nur Helikopter, zivile Flugzeuge und Drohnen (der Grössenordnung ADS 95) bekämpfen. Sie werden voraussichtlich Ende 2032 ausser Dienst gestellt, nachdem ihre Nutzungsdauer verlängert wurde.
Die Evaluation von geeigneten Systemen mittlerer und kürzerer Reichweite soll Mitte der 2020er Jahre erfolgen. Dabei ist das Ziel, dem Parlament in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre entsprechende Vorlagen zu unterbreiten.
Mit dem neuen System der bodengestützten Luftverteidigung mittlerer und kürzerer Reichweite sollen prioritär Marschflugkörper, Lenkwaffen im Endanflug, Helikopter, Drohnen (der Grössenordnung ADS-95) und Flugzeuge im unteren und teilweise mittleren Luftraum bekämpft werden können.
AM
Beschaffung von Armeematerial 2022
Der Bundesrat beantragt für die Beschaffung von Armeematerial Verpflichtungskredite von 695 Millionen Franken. Diese umfassen die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB), den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) sowie die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB).

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)
Mit dem Verpflichtungskredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Er wird für Entwicklungsaufträge, den Bau von Prototypen, für Tests sowie für den Bereich Wissenschaft und Technologie verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Investitionen: 145 Millionen Franken
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)
Mit dem Verpflichtungskredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Er wird für für Entwicklungsaufträge, den Bau von Prototypen, für Tests sowie für den Bereich Wissenschaft und Technologie verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Dies alles reduziert die Risiken für später beantragte Beschaffungen.
Ab Mitte der 2020er-Jahre werden die meisten Hauptsysteme der Bodentruppen das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen, darunter auch die Panzerhaubitze M-109. Die Fähigkeit, Kampfverbände mit indirektem Feuer auf mittlere Distanz zu unterstützen, soll gemäss Bericht in Erfüllung des Postulats 11.3752 «Zukunft der Artillerie» weiterentwickelt werden. Dabei soll die Reichweite erhöht und die Präzision verbessert werden. Die Armeebotschaft 2019 hat dazu die ersten Schritte eingeleitet: So soll ein Artilleriesystem mit einer Schussdistanz von 50 Kilometern beschafft werden. Der Kredit wird für weitere Tests und Erprobungen verwendet, insbesondere sollen Führungs- und Feuerleitsysteme genau untersucht werden.
Die Armee nutzt, wo immer möglich, Simulatoren, um die militärische Ausbildung ressourcenschonend, kosteneffizient und unter geringen Risiken durchführen zu können. In den Gefechtsausbildungszentren (GAZ) der Armee können Gefechtsübungen und vor allem der Kampf im überbauten Gelände realitätsnah simuliert werden. Bei den Systemen sind periodisch Fähigkeitsanpassungen vorzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn sich Ausbildungsvorgaben ändern, neue Systeme eingeführt werden oder bestehende Komponenten ihr Nutzungsende erreichen. Letzteres trifft auch für die Laserschusssimulatoren zu, mit denen die Fahrzeuge ausgerüstet sind. Der Kredit wird für die Erprobung neuer Laserschusssimulatoren sowie für den Werterhalt der GAZ-Systemplattformen verwendet.
Mini-Drohnen mit einem Gewicht von 2–20 Kilogramm sind aufgrund ihrer Grösse, ihrer Materialbeschaffenheit und ihres Flugprofils schwer zu entdecken und zu bekämpfen: Sie fliegen tief und können abrupt die Richtung wechseln. Die Entwicklung der Drohnentechnologie schreitet schnell voran, und die missbräuchliche Verwendung solcher Geräte schafft neue Bedrohungen. Inzwischen gibt es bereits Mini-Drohnen, die für Angriffe eingesetzt werden können.
Welche Behörde diese Bedrohungen in welchen Lagen bekämpft und welche Mittel angemessen dagegen eingesetzt werden können, ist zurzeit noch nicht abschliessend geklärt. Die Armee ist daran interessiert, dass ihre Verbände, Systeme und Infrastrukturen ‒ vor allem die Militärflugplätze ‒ in allen Lagen vor solchen Bedrohungen geschützt sind. Um diese Lücke schliessen zu können, soll ein System beschafft werden, das Mini-Drohnen orten, identifizieren und allenfalls neutralisieren kann. Der Kredit wird für Erprobungen und Truppenversuche verwendet.
Um die vernetzte Führung von Verbänden, die Zusammenarbeit mit zivilen Partnern und letztlich auch den Schutz vor Cyberbedrohungen zu verbessern, wird die Armee in den kommenden Jahren Investitionen in die Rechenzentren, in das Führungsnetz Schweiz sowie in weitere Kommunikations- und Führungssysteme tätigen. In manchen Bereichen wird die heute sehr vielfältige Systemlandschaft in einheitliche Plattformen überführt.
Im Zuge dieser Vereinheitlichung soll unter anderem ein «Integriertes Planungs- und Lageverfolgungs-Informationssystem» beschafft werden. Damit können die Aktionsplanung, die Führung und die Lageverfolgung digital unterstützt und vereinfacht werden, und zwar über alle Führungsstufen der Armee hinweg. Der Kredit wird für Studien, Simulationen, Hard- und Softwarebeschaffungen sowie für technische Erprobungen verwendet.
Um die Sicherheit von Informationen und Daten zu erhöhen, sind verschiedene Bereiche der Armee auf Verschlüsselungsmöglichkeiten angewiesen. Heute werden in der gesamten Armee diverse Chiffrierverfahren mit unterschiedlichen Betriebsvorgaben verwendet, für die nun eine einheitliche Lösung angestrebt wird. Der Kredit wird für die Evaluation, Entwicklung und technische Erprobung eines gemeinsamen und effizienten Chiffrierverfahrens für Informationen verwendet, die als intern, vertraulich und geheim klassifiziert sind.
Im Bereich der Luftwaffe drängt sich eine Nachfolgelösung für das seit 1987 in Betrieb stehende Taktische Fliegerradar auf, das von verschiedenen Standorten aus Ziele erfassen kann. Das Erfassungssystem ergänzt das Luftlagebild im unteren und mittleren Luftraum. Dies ist vor allem bei Sicherungseinsätzen ‒ etwa beim Schutz von Konferenzen ‒ unerlässlich. Nachdem das Radarsystem seit mehr als dreissig Jahren eingesetzt worden ist, muss es 2026 endgültig ausser Dienst gestellt werden. Damit keine Fähigkeitslücke entsteht, soll mit dem beantragten Verpflichtungskredit die Beschaffung eines teilmobilen Radarsystems vorbereitet werden.
Eine weitere Neuerung zugunsten der Luftwaffe soll schliesslich die Sicherheit auf militärisch genutzten Flugplätzen verbessern. Mit einem zusätzlichen Konfliktwarnsystem sollen verschiedene Risiken minimiert werden: Kollisionen, Luftraumverletzungen oder übermässige Abweichungen von Flugrouten. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle hat verschiedentlich auf die Notwendigkeit eines solchen Systems hingewiesen. Der beantragte Kredit wird für die Erprobung eines Prototyps verwendet.
Mit dem Klimapaket der Bundesverwaltung hat der Bundesrat das VBS verpflichtet, seine Energieeffizienz zu erhöhen und den CO2-Ausstoss markant zu reduzieren. Die Armee wird daher Möglichkeiten prüfen, die Energieversorgung nachhaltig und möglichst autark sicherstellen zu können. Ein Teil des PEB-Kredits wird für entsprechende Studien, Konzepte, Prototypen und technische Erprobungen beantragt.
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB)
Neben den Rüstungsprogrammen macht der Verpflichtungskredit Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. Dazu gehören beispielsweise die persönliche Ausrüstung, die Bewaffnung der Armeeangehörigen sowie Material für die Führungsunterstützung. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeematerial sind im Kredit enthalten. Weiter werden Änderungen vorgenommen, um das Armeematerial einsatzbereit zu halten.
Sichere IKT-Infrastruktur
Ein wesentlicher Teil des Verpflichtungskredits wird für die Führungsunterstützung beantragt, insbesondere für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur der Armee. Dadurch können die geltenden Sicherheitsvorgaben eingehalten und Cyberangriffe verhindert werden. Zudem lässt sich die Führungsfähigkeit sicherstellen.
Für die Abwehr von Cyberangriffen auf militärische Systeme und Netzwerke soll ein neues digitales Einbrucherkennungssystem zur Verfügung gestellt werden. Dieses überwacht die Systeme, erkennt unberechtigte Netzwerk-Zugriffe und kann diese zurückverfolgen. Die neuartige Einbrucherkennung wird zur Cybersicherheit der Armee beitragen und der Ausbildung künftiger Cyberspezialistinnen und -spezialisten zugutekommen.
Handlungsbedarf besteht auch beim Austausch von Daten zwischen Netzwerken und Systemen der Armee sowie von externen Partnern. Weil die Datenschnittstellen sehr heterogen sind, stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar. Mit einer standardisierten Sicherheitslösung für den internen und externen Datenaustausch soll dieses Risiko minimiert werden. Die zusätzlichen Sicherheitsbausteine sollen Informationen des Bereichs Verteidigung gegen Datenabfluss schützen, indem sie kritische Schwachstellen überprüfen.
Eine umfassende Erneuerung der IKT-Infrastruktur ist schliesslich für den Nachrichtendienst der Armee (NDA) vorgesehen. Der NDA leistet einen wesentlichen Beitrag zum integralen Lagebild der Armee. Hierzu beschafft er Daten und Informationen, wertet diese aus und verarbeitet sie bedarfsgerecht weiter. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist der NDA mit einer zunehmenden Menge an Informationen konfrontiert. Um diese Informationsflut bewältigen zu können, ist er auf geeignete Informationssysteme angewiesen. Nachdem mit der Armeebotschaft 2019 die Projektierung und Erprobung eines solchen Systems bewilligt worden ist, wird mit der vorliegenden Botschaft dessen Beschaffung beantragt.
Sichere Kommunikation
Militärische Einsätze bedingen heutzutage einen hohen Grad an Vernetzung – sowohl zwischen den Verbänden als auch mit den zivilen Partnern. Um mit Polizei und Rettungsdiensten kommunizieren zu können, haben Teile der Armee ‒ unter anderem die Militärpolizei und die Luftwaffe ‒ Zugang zum Funksicherheitsnetz Polycom. Die Mobilfunkgeräte haben ihre Nutzungsdauer überschritten und müssen erneuert werden. Nach einem Teilersatz, der in der Armeebotschaft 2018 beantragt wurde, soll nun die zweite Tranche solcher Geräte beschafft werden. Gleichzeitig müssen auch die Polycom-Funkwagen ersetzt werden.
Ein weiterer Hardware-Ersatz drängt sich bei der Kommunikationskomponente des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako auf. Diese Komponente besteht hauptsächlich aus Rechnern. Diese ermöglichen vor allem die Sprachübermittlung zum Flugfunk, stellen aber auch die Datenübertragung zu den Radarsystemen von Florako sicher. Mit den Rechnern soll der weitere Betrieb des Kommunikationssystems mit denselben Funktionalitäten wie bisher ermöglicht werden.
Ressourcenschonende Ausbildung
Für eine ressourcenschonende Ausbildung zukünftiger Helikopterpilotinnen und -piloten stehen in Emmen zwei Transporthelikoptersimulatoren zur Verfügung. Diese erlauben ein wirklichkeitsnahes Training von Lasten- und Mannschaftstransporten sowie von Such-, Rettungs- und Feuerlöscheinsätzen. Das Projektionssystem besteht aus mehreren Laserprojektoren, für die der Hersteller den Support gekündigt hat. Damit weiterhin ein hoher Trainingsstand der Pilotinnen und Piloten ohne Belastung der Echtsysteme garantiert werden kann, wird ein Teil des Verpflichtungskredits AEB für die Erneuerung der Simulatoren verwendet.
Jährlich werden auch 1500 angehende Motorfahrzeugführerinnen und -führer auf Simulatoren ausgebildet. Von den vorgeschriebenen dreissig Stunden individueller Fahrausbildung kann rund ein Drittel auf dem Fahrsimulator absolviert werden. Die Trainingsanlagen in Thun werden jedoch 2024 ihr Nutzungsende erreichen. Als Nachfolgelösung ist ein Fahrsimulator vorgesehen, der mobil und standortunabhängig einsetzbar ist. Davon können die betroffenen sechs Standorte der Rekrutenschulen profitieren, weil eine optimale Auslastung des Simulators garantiert ist.
Umwelt und Energie
Mit dem Klimapaket will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch der Bundesverwaltung bis ins Jahr 2030 massiv senken. Das VBS ist angehalten, den CO2-Ausstoss gegenüber 2001 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Im Bereich der Bodenmobilität sollen nach Möglichkeit Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beschafft werden. Auf die Verwendung fossiler Treibstoffe wird möglichst verzichtet. Das VBS hat bereits in den vergangenen Jahren einen Teil seiner nicht gepanzerten Fahrzeugflotte erneuert und den Treibstoffverbrauch auf diese Weise nachweislich gesenkt. Mit der vorliegenden Armeebotschaft soll diese Energieeffizienz noch weiter verbessert werden. Ein Teil des Verpflichtungskredits wird daher für die Beschaffung von Personenwagen mit Elektroantrieb verwendet.
Schutz des Luftraumes
Die heutigen Mittel zum Schutz des unteren und mittleren Luftraums ‒ das 35mm-Fliegerabwehrsystem und das Lenkwaffensystem Stinger ‒ können noch bis längstens 2032 eingesetzt werden, sofern rechtzeitig Werterhaltungsmassnahmen vorgenommen werden. Bis zur geplanten Erneuerung der bodengestützten Luftverteidigung kurzer Reichweite Ende der 2020er-Jahre sollen die bestehenden Systeme mittels moderater Massnahmen instandgehalten werden. Mit Investitionen von 5 Millionen Franken für die Beschaffung von Ersatzteilen soll das Ausfallrisiko vorerst reduziert werden. Die sich abzeichnende Lücke beim Schutz des Luftraumes wird durch diese Ersatzteile überbrückt.
Schutz der eigenen Kräfte
Der Schutz der eigenen Kräfte umfasst alle Massnahmen, welche die Armeeangehörigen sowie armeeeigene Systeme und Infrastrukturen vor gegnerischen Einwirkungen oder Umwelteinflüssen schützen. Wesentlich ist vor allem der Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen). Deswegen verfügt die Schweizer Armee über ein tragbares Nachweisgerät, mit dem sich chemische Kampfstoffe und toxische Industriechemikalien feststellen lassen. Nach 25 Jahren im Einsatz nimmt die Messgenauigkeit dieser Geräte ab, weshalb sich eine Neubeschaffung aufdrängt. Das zu beschaffende Nachweisgerät muss Art, Dosierung und Konzentration einer chemischen Substanz analysieren und bestimmen können, beispielsweise Haut- oder Nervengifte. Damit kann die Truppe in der Ausbildung und im Einsatz geschützt werden.
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)
In Friedenszeiten wird Munition grundsätzlich in der Ausbildung verschossen. Die verbrauchte Munition wird laufend ersetzt, Munitionsvorräte werden bewirtschaftet, revidiert oder teilweise liquidiert. Dafür wird mit dem jährlichen AMB-Kredit der ordentliche Bedarf gedeckt.
Rund 40 Prozent der jährlich beantragten Munition sind für die Ausbildung an der persönlichen Waffe der Armeeangehörigen bestimmt. Davon geht rund ein Drittel an die Schiessvereine für Schiessübungen, die sie mit Ordonnanzwaffen durchführen. Zudem wird jährlich Munition für die Ausbildung an anderen Waffensystemen eingekauft. Weiter beschafft die Armee auch Munition für den Einsatz.
Mit dem diesjährigen Kredit will die Armee insbesondere Gewehr- und Pistolenpatronen für die persönliche Waffe beschaffen. Zudem werden 12,7-Millimeter-Sprengpatronen für das Maschinengewehr 64 benötigt, weil der Waffenbestand erhöht wurde und die bestehende Munition überaltert ist. Ebenfalls überaltert sind die 40mm-Gewehr-Splitterpatronen 97. Sie sollen durch ein neues Modell ersetzt werden.
Die Munitionsvorräte umfassen die Munition für die Ausbildung und den Einsatz. Sie werden nach militärischen und wirtschaftlichen Kriterien bewirtschaftet. Da auch die Munition einem Alterungsprozess unterliegt, ist ihre Funktionssicherheit befristet. Bei idealen Lagerungsbedingungen besteht diese teilweise bis zu 30 Jahre lang. Während dieser Zeit wird die Munition systematisch überwacht und geprüft. Gibt es Anzeichen, dass ihre Sicherheit oder Wirksamkeit nicht mehr garantiert werden kann, so wird die Nutzung mit Auflagen versehen oder verboten. In der Folge wird die Munition revidiert oder entsorgt.
Veraltetes Armeematerial und veraltete Munition werden entsorgt, wenn sie die Anforderungen an den Schutz, die Sicherheit oder die Wirkung nicht mehr erfüllen. Munition wird auch dann entsorgt, wenn das dazugehörige Waffensystem ausser Dienst gestellt wird. In den nächsten Jahren betrifft dies beispielsweise die Lenkwaffen zum Panzerjäger, zum Fliegerabwehrsystem Rapier oder zum Kampfflugzeug F-5 Tiger.
Die Entsorgung (Shreddern, Reststoffrückgewinnung usw.) oder der Verkauf von überzähligem, noch marktfähigem Armeematerial führt die Ruag AG durch. Vom beantragten Verpflichtungskredit sollen 9,3 Millionen Franken für die Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet werden. Der Ertrag aus dem Verkauf von Armeematerial überstieg in den letzten Jahren den Aufwand für die Entsorgung von Armeematerial und Munition. Der Ertragsüberschuss fliesst in die allgemeine Bundeskasse.
Der Bund unterstützt die anerkannten Schiessvereine für die mit Ordonnanzwaffen und Ordonnanzmunition durchgeführten Schiessübungen (Art. 62 Abs. 2 MG). Das Schiesswesen ausser Dienst ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Kursen und Schulen. Es fördert auch die Schiessfertigkeit der Armeeangehörigen ausser Dienst und das freiwillige Schiessen (vgl. Art. 2 der Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003). Dies steht im Interesse einer Milizarmee, die bei Bedarf rasch einsatzbereit sein muss.
Die Schiessvereine erhalten Abgeltungen in Form von Beiträgen (Entschädigungen), um das obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen und die Jungschützenkurse durchzuführen. Diese Beiträge nach Artikel 38 Buchstabe c der Schiessverordnung werden in der Bundesrechnung im Transferkredit «Beiträge Schiesswesen» ausgewiesen. 2020 beliefen sich diese Beiträge auf 3,2 Millionen Franken. 2020 entstand durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ein Kreditrest von 5,6 Millionen Franken.
Die Schiessvereine erhalten vom Bund auch sogenannte Gratismunition und Ordonnanzmunition (verbilligte Kaufmunition; Art. 38 Bst. a und b der Schiessverordnung). Sie verwenden die Gratismunition für das obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen und die Jungschützenkurse.
Bei der Abgabe von Gratismunition und beim Verkauf verbilligter Munition kann von einer Subvention gemäss Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 ausgegangen werden. 2020 gab die Armee solche Munition im Wert von 15,2 Millionen Franken ab. Die Schiessvereine bezahlten für diese Munition 7,3 Millionen Franken und erhielten damit Abgeltungen von 7,9 Millionen Franken – 2,3 Millionen Franken weniger als 2019.
Zusätzliche Beschaffungen
Aufgrund der mit dem Ukraine-Krieg veränderten Bedrohungslage beschloss der Ständerat bei seinen Beratungen zur Armeebotschaft in der Sommersession, bereits in diesem Jahr die Armeeausgaben mit zusätzlichen Beschaffungen um 300 Mio. Franken zu erhöhen. Dem folgte der Nationalrat in der Herbstsession.
- Das Parlament hat den Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial mit einem Rüstungsprogramm 2022 ergänzt. Konkret: Mit 175 Mio. Franken für die Beschaffung 2. Tranche 12cm-Mörser 16 sowie mit 110 Mio. Franken zur Erhöhung des Eigenschutzes im Cyber- und elektromagnetischen Raum (Aufbau eines Cyber-Lagezentrums und eines Ausweichstandortes; zusätzliche Beschaffung mobiler Cyberabwehrmittel und Einbau in Fahrzeuge sowie Erhöhung des Schutzes des Führungsnetzes Schweiz).
- Das Parlament hat den Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial und über das Rüstungsprogramm 2022 den Verpflichtungskredit «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung um 15 Mio. Franken erhöht. Damit soll die Beschaffung von neuen Führungsfahrzeugen vorbereitet werden. Diese mobilen Kommandostellen verbessern die Führungsfähigkeit für die Bodentruppen. Sie können mit neuen Funkgeräten ausgerüstet werden und sind dadurch besser gegen Cyber-Angriffe geschützt.
Der Bundesrat unterstützte diese Anträge.

Rüstungsprogramm 2022
Der Ständerat hat den Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial mit einem Rüstungsprogramm 2022 ergänzt: Beschaffung 2. Tranche 12cm-Mörser 16. Investitionen: 175 Millionen Franken

Rüstungsprogramm 2022
Der Ständerat hat den Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial mit einem Rüstungsprogramm 2022 ergänzt: Erhöhung des Eigenschutzes im Cyber- und elektromagnetischen Raum (Aufbau eines Cyber-Lagezentrums und eines Ausweichstandortes; zusätzliche Beschaffung mobiler Cyberabwehrmittel und Einbau in Fahrzeuge sowie Erhöhung des Schutzes des Führungsnetzes Schweiz). Investitionen: 110 Millionen Franken

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)
Der Ständerat hat beim Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial und über das Rüstungsprogramm 2022 den Verpflichtungskredit «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung» um 15 Millionen Franken erhöht. Damit soll die Beschaffung von neuen Führungsfahrzeugen vorbereitet werden.
12cm-Mörser 16
Allgemein
Die jährlich notwendigen Verpflichtungskredite für die Projektierung und Erprobung, für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für die Munition wurden bis 2016 mit dem Voranschlag unterbreitet. Mit der Armeebotschaft 2017 wurden sie erstmals als Kredite zum Armeematerial vorgelegt. Zusammen mit dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS werden damit die bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee gemeinsam beantragt. Sie beeinflussen rund 40 Prozent der finanzierungswirksamen Voranschlagskredite des Armeebudgets. Durch die erhöhte Transparenz kann sich das Parlament eine bessere Gesamtsicht über die Materialbedürfnisse der Armee machen.
Die Botschaft umschreibt den allgemeinen Zweck dieser Verpflichtungskredite. Dabei werden auch einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen erläutert. Eine Planung der anstehenden Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt später. Die Spezifikationsbefugnis soll an das VBS delegiert werden. Die Planung wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen und den Finanzkommissionen der beiden Räte vorgelegt.
Nein. Das Parlament beschliesst über den Zahlungsrahmen die maximalen Ausgaben der Armee. Der Bundesrat beantragt mit den Verpflichtungskrediten, für welche Investitionen die finanziellen Mittel verwendet werden sollen.
IP
Immobilienprogramm VBS 2022
Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2022 Verpflichtungskredite von insgesamt 349 Millionen Franken.

Sanierung einer Führungsanlage
Diverse Bauteile und Technikanlagen in einer Führungsanlage der Landesregierung und der Armee entspricht nicht mehr den Anforderungen. Die Anlage muss saniert werden. Investitionen: 19 Millionen Franken / Realisierung: 2023–2025 / Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre / Foto: Moderne Lüftungszentrale

Ausbau und Sanierung der Einsatzinfrastruktur auf dem Flugplatz in Alpnach
Auf dem Militärflugplatz Alpnach muss eine neue Fahrzeugeinstellhalle sowie ein Anbau für die kombinierte Nutzung als Einstellhalle, als Werkstatt und als Werkhof gebaut werden. Investitionen: 18 Millionen Franken / Realisierung: 2024–2025 / Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre / Visualisierung: die neue Fahrzeugeinstellhalle

Ausbau und Sanierung der Einsatzinfrastruktur auf dem Flugplatz in Alpnach
Visualisierung: Fahrzeugwerkstatt

Hochregallager für Textilien in Thun
In Thun werden die die Textilien der Armee gereinigt, bewirtschaftet und gelagert werden. Der Wäscherei sollen ein neues Hochregallager und ein neues Logistikgebäude angeschlossen werden. Investitionen: 62 Millionen Franken / Realisierung: 2023–2025 / Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre / Visualisierung: Das neue Hochregallager mit Logistikgebäude
Sanierung einer Führungsanlage
Diverse Bauteile und Technikanlagen haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht oder müssen in den nächsten Jahren ersetzt werden. Erste dringliche Instandsetzungen wurden bereits beauftragt. Um den sicheren Betrieb der Anlage und deren Einsatzbereitschaft über den nächsten Lebenszyklus gewährleisten zu können, müssen marode Bauteile und die Haustechnik saniert werden.
Die Truppenküche ist zu erneuern und an die aktuellen Hygieneanforderungen der Lebensmittelgesetzgebung anzupassen. Zudem werden geringfügige nutzungsbedingte Anpassungen der Raumaufteilung vorgenommen und die Härtung der Anlage punktuell verstärkt. Die Sanierungsmassnahmen bei der Verkehrserschliessung, der Haustechnik, der Personensicherheit und des Innenausbaus stellen die langfristige Nutzung der Führungsanlage sicher.
Durch den Einbau von energieeffizienteren Motoren und Geräten neuster Generation, wird der Energiebedarf der Anlage reduziert. Dies gilt zum Beispiel für den Ersatz der Ventilatoren bei den Lüftungsanlagen, der Pumpen für die Treibstoffversorgung sowie der Wasser- und Heizungsverteilung. In der Küche werden ebenfalls energieeffizientere Küchengeräte der neusten Generation eingesetzt. Indem die bisherigen Lampen durch verbrauchsärmere LED-Leuchten ersetzt werden, wird zusätzlich Energie eingespart.
Die Sanierung soll in den Jahren 2023–2025 erfolgen.
Mit der Sanierung der Anlage reduziert sich der Betriebsaufwand um jährlich 0,1 Millionen Franken. Die Bruttomietkosten steigen um 0,1 Millionen Franken pro Jahr.
Ausbau und Sanierung der Einsatzinfrastruktur auf dem Flugplatz in Alpnach
Der Militärflugplatz Alpnach wird für Einsatz-, Ausbildungs- und Trainingsflüge mit Helikoptern und Flächenflugzeugen sowie für die Instandhaltung von Helikoptern und Drohnen genutzt. Lufttransporteinsätze, insbesondere Such- und Rettungsflüge sowie Einsätze zugunsten ziviler Behörden, müssen rund um die Uhr während 365 Tagen durchgeführt werden können.
Die auf dem Areal verteilten fünf Flugzeugunterstände aus den 1940er-Jahren wurden zuletzt zur provisorischen Einstellung von Fahrzeugen genutzt. Wegen statischer Mängel müssen sie zurück gebaut werden. Zudem werden dem Militärflugplatz neue Spezialfahrzeuge zugeteilt, für die zusätzliche Einstellflächen geschaffen werden müssen. Die aus den 1960er-Jahren stammende Werkstatt erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr.
Für den Betriebsunterhalt soll eine vom Flugbetrieb entkoppelte Fahrzeughalle gebaut werden. In diesem Neubau werden die Spezialfahrzeuge eingestellt. Ein Teil der Fläche ist zur Einlagerung des Materials für Kriseneinsätze vorgesehen. Für die Betriebsfahrzeuge ohne Schutzauflagen wird im Umfeld des Neubaus eine ungedeckte Parkfläche realisiert.
An einem anderen Standort auf dem Areal soll eine bereits bestehende Fahrzeughalle erweitert werden. Der Anbau dient wird als Einstellhalle für Tankfahrzeuge, als Werkstatt und als Werkhof genutzt. Das Gebäude ist für die Instandhaltung der grossen Spezialfahrzeuge ausgelegt. Es umfasst eine Waschstrasse, die auch als Einstellhalle genutzt werden kann, ein Sitzungszimmer, zwei Büroarbeitsplätze, ein Aufenthaltsraum, eine Garderobe und diverse Nebenräume für Betriebsmaterial.
Zudem werden in einem Hangar eine Schreinerei und ein Lagerraum eingebaut. Die verbleibende Fläche des Hangars wird für Betriebsfahrzeuge genutzt. Zur langfristigen Weiternutzung des Hangars müssen defekte Fassaden saniert werden.
Weiter wird im bestehenden Mehrzweckgebäude eine Lüftungsanlage installiert, damit die Elektrofahrzeuge des Flugbetriebs vorschriftsgemäss eingestellt und geladen werden können.
Die neue Fahrzeugeinstellhalle wird mittels Erdsonden beheizt. Der im Minergie-Standard erstellte Neubau des Werkhofs wird von der Korporation Alpnach mit Fernwärme versorgt. Auf den Neubauten werden Photovoltaikmodule mit einer Gesamtfläche von rund 2000 Quadratmetern installiert. Die produzierte Strommenge liegt bei 350 Megawattstunden pro Jahr. Dies entspricht dem Bedarf von rund 90 Haushalten.
Nebst der beantragten Lösung mit einem Neubau und einem Anbau an zwei Standorten wurden weitere Varianten an einem zentralen Standort untersucht. Diese wurden aufgrund betrieblicher Nachteile und geringerer Wirtschaftlichkeit verworfen.
Für das Vorhaben in Alpnach liegt ein Bauprojekt vor. Es soll in den Jahren 2024–2025 verwirklicht werden.
Mit dem Ausbau und der Sanierung der Einsatzinfrastruktur reduziert sich der Betriebsaufwand um 0,3 Millionen Franken. Durch die wertvermehrenden Bauarbeiten steigen die Bruttomietkosten um jährlich 1,2 Millionen Franken pro Jahr.
Hochregallager für Textilien in Thun
Das Armeelogistikcenter Thun ist unter anderem schweizweit für die Reinigung, Instandhaltung und Bewirtschaftung der Textilien der Armee sowie für die Arbeitskleidung von Mitarbeitenden zuständig. Dazu gehören die Standorte Sursee, Brenzikofen und Payerne. Seit 2013 wird in Thun eine moderne, teilautomatisierte Wäscherei mit integrierter Schneiderei betrieben. Die vor- und nachgelagerten Prozesse erfolgen in mehreren auf dem Areal verteilten Gebäuden. Diese sind über das Areal der Ausbildungsanlage Kleine Allmend verteilt und haben ihr Nutzungsende erreicht. Das Areal ist als Bestandteil des kantonalen Entwicklungsschwerpunkts Thun Nord im Richtplan des Kantons Bern vermerkt. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entwicklung ziviler Nutzungen strebt der Bundesrat die Entflechtung der militärischen und zivilen Nutzung an. Dazu müssen mehrere Gebäude abgetreten oder zurückgebaut werden.
Bestehende Gebäude, die in Thun bisher für die Pflege, Instandhaltung und Lagerung der Textilien verwendet wurden, sollen durch ein Logistikgebäude und ein neues Hochregallager ersetzt werden. Diese Neubauten sollen an die Textilwäscherei angebaut werden. Im Hochregallager können die in Brenzikofen und Payerne gelagerten Textilien und die mit dem Rüstungsprogramm 2019 beschaffte modulare Bekleidung und Ausrüstung untergebracht werden. Das Gebäude umfasst ein Lagervolumen von rund 10 900 Paletten.
Die Gebäude, die in Thun nicht mehr genutzt werden, werden zurückgebaut, jene in Brenzikofen und Payerne werden umgenutzt. Die Aktivitäten am Standort Sursee bleiben unverändert erhalten.
Bei der Gestaltung der neuen Gebäude wurde das Ortsbild berücksichtigt. Die Gebäude werden nach dem Minergie-Standard gebaut. Auf den Dächern der beiden Neubauten werden Photovoltaikmodule mit einer Gesamtfläche von rund 2200 Quadratmetern installiert. Die produzierte Strommenge liegt bei 440 Megawattstunden pro Jahr, was dem Strombedarf von rund 110 Haushalten entspricht. Die Wärmeversorgung der beiden Neubauten erfolgt aus der Abwärme des Waschprozesses. Ausserhalb der Produktionszeit wird die Wärme aus dem Fernwärmenetz bezogen, das an die Kehrichtverbrennungsanlage angeschlossen ist. Durch die Umstellung auf Kunststoffbehälter werden jährlich 15 000 Einweg-Plastiksäcke eingespart. Damit wird der Verbrauch von Plastik um rund 12 Tonnen pro Jahr reduziert.
Geprüft wurden unterschiedliche Lagersysteme: ein konventionelles Breitganglager (minimale Automatisierung), ein Schmalganglager (mittlere Automatisierung) und ein Hochregallager (maximale Automatisierung). Die maximale Automatisierung erwies sich als wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung.
Die Realisierung soll in den Jahren 2023–2025 erfolgen.
Mit der Umsetzung des Projekts wird der jährliche Betriebsaufwand um 3 Millionen Franken reduziert. Davon entfallen 1,8 Millionen Franken auf den Sachaufwand und 1,2 Millionen Franken auf den Personalaufwand. Durch die wertvermehrenden Bauarbeiten steigen die Bruttomietkosten um jährlich 3,8 Millionen Franken.
Weitere Immobilienvorhaben 2022
- Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, 1. Etappe
Verwaltungsfahrzeuge sollen in Zukunft elektrisch betrieben werden, soweit dies möglich ist. Dazu muss die erforderliche Ladeinfrastruktur erstellt werden. In einer 1. Etappe sollen die wichtigsten Standorte ausgerüstet werden.
- Neubau eines Truppenmunitionsmagazins
Die heutigen Munitionsmagazine entsprechen nicht mehr den sicherheitstechnischen Vorgaben und sind an das Ende ihrer Lebensdauer gelangt. Deshalb müssen sie durch einen Neubau ersetzt werden. Des Weiteren sind momentan die logistischen Aufwendungen bei der Handhabung der Munition zu hoch.
- Wasserstoff-Demonstrator
Um Erfahrungen in der nachhaltigen Produktion, Lagerung und dem Transport von Wasserstoff zu sammeln, ist geplant, einen Wasserstoff-Demonstrator zu bauen. Dafür sind der Bau einer Wasserstoff-Tankstelle sowie einer mobilen Tankstelle für den Feldeinsatz geplant.
- Erneuerung der Haustechnikanlagen an einem klassifizierten Standort
Die Haustechnikanlagen haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Gewisse Installationen sind zudem stark abgenutzt oder entsprechen nicht mehr dem Stand der aktuellen Technik. Deshalb muss die Haustechnik einer generell erneuert werden.
- Sanierung von Übungsruinen in Avully
Die Übungsanlage entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen, insbesondere nicht mehr den statischen Vorgaben. Sie muss deshalb erneuert werden.
- Sanierung der Gebäudehülle und der Haustechnik im Simulatorengebäude in Thun
Die Kältemaschine stammt aus dem Jahr 2003 und hat ihr Nutzungsende erreicht. An der Heizungsanlage müssen die Pumpen und Ventile ersetzt werden. Somit kann die gesamte Haustechnik in ein Mess- und Steuerungssystem integriert werden. Dies reduziert den betrieblichen Aufwand erheblich. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage erstellt.
- Für mieterspezifischen Ausbau sowie fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten;
- Für Investitionsbeiträge zur Sanierung von Infrastrukturen wie Strassen und Seilbahnen, die gemeinsam mit Dritten genutzt werden;
- Für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei weiteren Immobilien des vorliegenden Immobilienprogramms;
- Für die Behebung nicht versicherter Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.
Allgemein
Die militärischen Immobilien umfassen rund 4500 genutzte Gebäude und Anlagen sowie 24 000 Hektaren Land. Der Wiederbeschaffungswert für die Standorte, die durch die Armee weiter genutzt werden, beträgt gegenwärtig etwas über 20 Milliarden Franken. Um diese erhalten zu können, wären jährlich deutlich mehr finanzielle Mittel notwendig als vorhanden sind. Deshalb sind auch bei den Immobilien Prioritäten zu setzen. Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) wurden im Stationierungskonzept die Standorte definiert, die aufgegeben werden sollen. Die Nutzung wird an den verbleibenden Standorten konzentriert, was die Schliessung von Standorten ermöglicht. Damit kann der Finanzbedarf für die Immobilien mittel- bis langfristig stabilisiert werden. Weiter sind Sanierungen sowie bauliche und technische Anpassungen notwendig, um den verbleibenden Immobilienbestand langfristig erhalten zu können. Die Waffenplätze Drognens, Thun und Chamblon stellen Schlüsselstandorte für die Umsetzung des Stationierungskonzepts dar und sollen ausgebaut werden. Im Gegenzug werden die Waffenplätze Freiburg, Lyss und Moudon mittelfristig geschlossen, womit anstehende Sanierungen vermieden werden können.
Das Immobilienprogramm VBS 2022 sowie die baulichen Massnahmen für die F-35A und das Patriot-System werden vorwiegend in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die Baubranche profitiert von Aufträgen von rund 450 Millionen Franken.
Mit dem Immobilienprogramm VBS 2022 werden Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von insgesamt 11 300 m2 an sechs Standorten gebaut. Diese erzeugen pro Jahr 2,1 Gigawattstunden elektrische Energie. Dies entspricht dem Verbrauch von 550 Vier-Personen-Privathaushalten. Kann an einem Standort mehr Strom produziert werden als verbraucht wird, so wird der Produktionsüberschuss in der VBS-Bilanz berücksichtigt und mit dem Stromverbrauch an anderen VBS-Standorten ausgeglichen.
Alle Gebäude genügen mindestens dem Minergie-Standard: Dies gilt für die neu gebauten ebenso wie für die sanierten Gebäude. So wird der Bedarf an Wärme und Kälte reduziert. Neben der Sanierung von Gebäuden werden die Kapazitäten zur Produktion erneuerbarer Energien ausgebaut. Der Ersatz von Öl-Heizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien senkt gleichzeitig den CO2-Ausstoss.
Zudem werden Pilotprojekte umgesetzt, um militärische Gebäude und Anlagen autark mit Energie zu versorgen. Ziel ist eine möglichst vollständige Versorgung der militärischen Einrichtungen mit erneuerbaren Energien.
Der Bundesrat will die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch der Bundesverwaltung senken. 2019 hat er die Departemente beauftragt, ein Klimapaket umzusetzen. Das VBS hat den CO2-Ausstoss bis 2030 gegenüber 2001 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Die restlichen Treibhausgasemissionen sind durch Emissionsminderungszertifikate vollständig zu kompensieren.
Das VBS verfügt bereits seit 2004 über ein Energiekonzept. Im Rahmen dieses Konzepts richtete es 2010 die Bestrebungen zur Senkung der Energiekosten und des CO2-Ausstosses neu aus, um die energiepolitischen Ziele des Bundesrates umzusetzen. Für die nächste Dekade wird das Energiekonzept VBS durch den «Aktionsplan Energie und Klima VBS» abgelöst. Unter anderem sind darin folgende Massnahmen definiert:
- Gebäudesanierungen
In den letzten Jahren hat das VBS bei seinen Immobilien auf den Einbau von neuen fossil betriebenen Heizungen verzichtet. Die Wärme stammt aus erneuerbaren Energien wie Solar- und Umweltwärme, Geothermie, Biomasse, Holz und Wärmepumpen. Bis im Jahr 2030 sollen möglichst alle Ölheizungen ersetzt werden – unabhängig vom Ende ihrer Nutzungsdauer. Bei Sanierungen von Gebäuden oder beim Ersatz von Wärmeanlagen werden konsequent die technischen Vorgaben «Energie, Gebäude und Haustechnik» angewendet. Damit wurde gegenüber 2001 der jährliche CO2-Ausstoss bis heute um rund 24 000 Tonnen reduziert. Das VBS plant für den vorzeitigen Ersatz der Heizungen mit Investitionen von 87 Millionen Franken, womit der jährliche CO2-Ausstoss bis 2030 um weitere rund 20 000 Tonnen sinken soll.
- Strom- und Wärmeproduktion
Das VBS betreibt bereits heute über 40 Photovoltaikanlagen (PVA), die zusammen rund 6 Gigawattstunden elektrische Energie pro Jahr produzieren. Dies entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Energiebedarf von rund 1500 Haushalten. Bis 2030 soll die Produktionskapazität auf rund 25 Gigawattstunden pro Jahr steigen, was einem jährlichen Bedarf von 6250 Haushalten entspricht.
- Fahrzeugflotte
Die Armee betreibt eine grosse Fahrzeugflotte. Den grössten Anteil bilden nicht gepanzerte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 40 Tonnen. Gegenwärtig sind 15 000 solcher Fahrzeuge im Einsatz, die 50 Millionen Kilometer pro Jahr zurücklegen. In den letzten Jahren wurde dieser Flottenteil laufend erneuert und der Treibstoffverbrauch dabei nachweislich reduziert. Diese Erneuerung soll fortgesetzt werden.
Die Immobilienbewirtschaftung des VBS legt grossen Wert auf eine nachhaltige Entwicklung des Portfolios. Folgende Massnahmen tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung des Immobilienportfolios bei:
- Baustandards
In den Bauprojekten wird der Minergie-Standard angewendet. Je nach Gebäudekategorie und Projektart (Neubau oder Sanierung) kommen verschiedene Minergie-Standards oder Einzelbauteile nach Minergie-Modul zum Einsatz. Abhängig von der Gebäudekategorie werden die Standards mit dem Teil «Eco» für die Themen Gesundheit und Bauökologie ergänzt. Zudem orientiert sich das VBS am Standard «Nachhaltiges Bauen Schweiz» in den Bereichen Hochbau und Infrastruktur.
- Bodenschutz und Altlastensanierung
Die militärische Nutzung von Arealen kann den Boden belasten. Bei Schiessübungen können beispielsweise Schwermetalle aus der Munition ins Erdreich gelangen. Um dies zu verhindern, werden die Plätze – wo technisch möglich – mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet. Stillgelegte Schiessplätze werden untersucht und belastete Flächen saniert. Der Bundesrat rechnet mit Ausgaben von rund 360 Millionen Franken. Über die letzten Jahre wurden kumuliert rund 300 000 m2 Fläche auf militärischen Schiessplätzen und Schiessanlagen saniert.
- Biodiversität und Naturschutz
Flächen, die das VBS nutzt, sind ökologisch oft besonders wertvoll. Mit dem Programm «Natur Landschaft Armee» will das VBS die militärische und landwirtschaftliche Nutzung sowie die Naturwerte an den Standorten in Einklang bringen und die Biodiversität gezielt fördern. Die Wirkung des Programms wird jährlich mit einem Monitoring zur Biodiversität überprüft.
- Schiesslärm
Die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 legt verbindliche Belastungsgrenzwerte für den Lärm militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplätze fest. Das VBS ist verpflichtet, bis 2025 die Lärmbelastung auf all seinen Anlagen zu ermitteln und gegebenenfalls geeignete Sanierungsmassnahmen umzusetzen.
- Integraler Gewässerschutz
Das VBS wendet beim Betrieb eigener Trinkwasserversorgungen und Abwasseranlagen konsequent das Prinzip des «Integralen Gewässerschutzes» an. Dies stellt sicher, dass das Wasser in einer angemessenen Menge verfügbar und die Qualität über den gesamten Kreislauf gewährleistet ist.
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Parlament
Medienmitteilungen
- 12.09.2022 / Neues Kampfflugzeug: Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates gibt grünes Licht für die Beschaffung
- 09.09.2022 / Neues Kampfflugzeug: Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates beurteilt das Evaluationsverfahren als rechtmässig, kritisiert aber, dass der Bundesrat seinen Handlungsspielraum von Beginn an unnötigerweise einschränkte
- 30.08.2022 / F-35A-Beschaffung: Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates klärt weitere Fragen
- 19.08.2022 / F-35A-Beschaffung: Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates stützt Risikomanagement der armasuisse
- 05.07.2022 / Armeebotschaft 2022: Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates fällt erste Entscheide
- 16.06.2022 / Finanzkommission des Nationalrates unterstützt die «aufgerüstete» Armeebotschaft 2022
- 03.05.2022 / Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates will zusätzliche Rüstungsbeschaffungen
- 01.04.2022 / Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates will Armeeausgaben erhöhen
- 25.02.2022 / Finanzkommission des Ständerates unterstützt Armeebotschaft 2022
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