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Armeebotschaft 2023



Übersicht

Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten mit der Armeebotschaft 2023 Verpflichtungskredite von 1,9 Milliarden Franken. Diese umfassen das Rüstungsprogramm (725 Mio. Fr.), die Beschaffung von Armeematerial (615 Mio. Fr.) und das Immobilienprogramm VBS (555 Mio. Fr.). Ausserdem beantragt der Bundesrat die Erhöhung des Zahlungsrahmens der Armee für die Jahre 2021–2024 von 21,1 auf 21,7 Milliarden Franken.

Ausrüstung vervollständigen und Durchhaltefähigkeit verbessern

Die Armee hat ihre finanziellen Mittel in den vergangenen Jahren dafür verwendet, die Ausrüstung der Truppe stetig zu verbessern und künftige Ausrüstungslücken zu vermeiden. Es gibt aber noch immer Lücken:

Die mit dem Rüstungsprogramm 2021 bewilligten Radschützenpanzer reichen nicht aus, um alle sechs Panzersappeur-Kompanien vollständig auszurüsten. Der Bundesrat beantragt deshalb eine zweite Tranche der Fahrzeuge für die Panzersappeur-Formationen für 217 Millionen Franken. Mit 24 zusätzlichen Fahrzeugen werden die Fähigkeiten der Armee verbessert, Hindernisse im Gelände zu überwinden oder Kampfmittel und Minen zu beseitigen. Dies verbessert die Mobilität der Bodentruppen.

Eine weitere Lücke besteht bei der Munition. Das Parlament hat mit den Rüstungsprogrammen 2016 und 2022 die Beschaffung von 12-cm-Mörsern 16 bewilligt. Der Beschaffungsumfang umfasste eine minimale Menge an Munition. Die Armee verfügt über Munition von ausser Dienst gestellten 12-cm-Minenwerfern. Diese Munition ist zur Erhöhung der Durchhaltefähigkeit für 49 Millionen Franken umzubauen. Sie kann anschliessend für den Mörser 16 verwendet werden.

Schutz des Luftraums weiter stärken

In den letzten Jahren haben Bundesrat und Parlament ein Schwergewicht auf den Schutz des Luftraums gelegt. Der Bundesrat will diesen weiter stärken und beantragt, die Fähigkeiten der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite zu erweitern und gleichzeitig deren Durchhaltefähigkeit zu erhöhen. Das System Patriot soll für 300 Millionen Franken mit zusätzlichen Lenkwaffen ausgestattet werden, die speziell für die Bekämpfung von Kurzstreckenraketen entwickelt wurden.

Die Armee überwacht den Luftraum und führt ihre Einsätze in der Luft rund um die Uhr. Dabei ist sie auf das Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako angewiesen. Das Parlament bewilligte mit dem Rüstungsprogramm 2020 einen Verpflichtungskredit für den Ersatz der bisherigen Führungssysteme von Florako durch das neue Führungssystem SkyView. Mit dem Rüstungsprogramm 2021 war vorgesehen, das neue Führungssystem in die Rechenzentren VBS zu überführen.

Zum Zeitpunkt des Entscheids für SkyView war noch offen, in welchem Umfang das Führungssystem auf Funktionalitäten der Rechenzentren VBS basieren kann und ab wann diese zur Verfügung stehen. In der Zwischenzeit wurde die Ausstattung der Rechenzentren VBS auf SkyView abgestimmt. Das einsatzkritische Echtzeitsystem stellt höhere Anforderungen an die Rechenzentren VBS als angenommen. Dadurch entstehen Mehrkosten bei SkyView in den Bereichen Netzwerk und Verschlüsselung sowie bei den Rechenzentren VBS für zusätzliche Hardware. Damit die Integration rechtzeitig erfolgen kann, ist je ein Zusatzkredit für den Ersatz der Führungssysteme von Florako (61 Mio. Fr.) sowie für die Beschaffung der Hardware und die Ausstattung der Rechenzentren VBS (98 Mio. Fr.) erforderlich.

Cyberabwehr ausbauen

Mit dem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2023 beantragt der Bundesrat die Verpflichtungskredite für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (150 Mio. Fr.), den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (355 Mio. Fr.) sowie die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung (110 Mio. Fr.). Unter anderem sind die Fähigkeiten im Cyberraum und im elektromagnetischen Raum weiter auszubauen. Beispielsweise wird ein System erweitert, das verschlüsselte Informationen bearbeiten und analysieren kann. Auch das Integrierte Funkaufklärungs- und Sendesystem soll an die heutige Informationstechnik angepasst werden. Zudem sollen Werterhaltungsmassnahmen für das Ausbildungs- und Trainingsflugzeug PC-7 sowie die Beschaffung von Fliegerabwehrsystemen für die Abwehr von Bedrohungen im unteren und mittleren Luftraum vorbereitet werden.

Immobilien auf die Zukunft ausrichten

Der Immobilienbedarf erhöht sich durch die ergänzte Ausrüstung der Armee. Damit die Durchhaltefähigkeit gewährleistet werden kann, werden insbesondere geschützte Führungs- und Logistikinfrastrukturen saniert. Sanierungsbedarf besteht auch bei den Ausbildungsgebäuden. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat mit dem Immobilienprogramm VBS 2023 unter anderem die Sanierung einer Führungsanlage (40 Millionen Franken), die Instandsetzung von zwei Telekommunikationsanlagen (64 Millionen Franken), den Ausbau der Logistik im Nordtessin (42 Millionen Franken) sowie die Sanierung von Ausbildungsgebäuden in Thun (51 Millionen Franken).

An 12 Standorten werden Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von insgesamt 17 000 Quadratmetern gebaut. Diese erzeugen pro Jahr 3,2 Gigawattstunden elektrische Energie, was dem Verbrauch von rund 800 Haushalten entspricht. Mit den beantragten Beschaffungen werden auch veraltete Fahrzeuge ersetzt. Dadurch werden der Treibstoffverbrauch und der CO2-Austoss reduziert.

Zahlungsrahmen erhöhen

Die eidgenössischen Räte beschlossen mit der Armeebotschaft 2020 einen Zahlungsrahmen von 21,1 Milliarden Franken für die Jahre 2021–2024. Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges beauftragte das Parlament 2022 den Bundesrat, die Armeeausgaben spätestens bis 2030 auf mindestens 1 Prozent des BIP zu erhöhen. Bundesrat und Parlament haben in der Folge im Voranschlag 2023 und im Finanzplan 2024–2026 zusätzliche Mittel für die Armee eingestellt. Diese übersteigen den 2020 vom Parlament bewilligten Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2021–2024. Der Bundesrat beantragt deshalb, den Zahlungsrahmen auf 21,7 Milliarden Franken zu erhöhen.

Schwerpunkte der Armeebotschaft 2023

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Broschüre Armeebotschaft 2023

RP

Rüstungsprogramm 2023

Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2023 Verpflichtungskredite im Umfang von 725 Millionen Franken.

Erneuerung der Fahrzeuge für die Panzersappeur-Formationen, 2. Tranche

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Panzersappeur-Formationen stellen als Teil der Bodentruppen die Mobilität der eigenen Verbände sicher. Sie beseitigen Hindernisse, entfernen Sperren oder öffnen Minengassen. Zudem können sie Hindernisse errichten und dadurch die Beweglichkeit gegnerischer Verbände einschränken.

Mit dem Rüstungsprogramm 2021 bewilligte das Parlament einen Teilersatz der in den 1960er-Jahren eingeführten Schützenpanzer M-113. Beschafft werden 60 Radschützenpanzer des Typs Piranha IV. Für den Einsatz in einem hybriden Konfliktumfeld oder in überbautem Gelände eignen sich diese besser als Raupenfahrzeuge. Die Radschützenpanzer werden ab 2026 bei der Truppe eingeführt.

Die finanziellen Rahmenbedingungen erlaubten es zu jenem Zeitpunkt nicht, die Verbände mit den benötigten Fahrzeugen vollständig auszurüsten. Unter anderem fehlen Fahrzeuge für die Zugführer und Zugführerinnen. Solche Fahrzeuge sollen jetzt mit der zweiten Tranche beschafft werden. 

Mit der zweiten Tranche werden 24 zusätzliche Fahrzeuge für die Panzersappeur-Formationen beantragt. Diese Radschützenpanzer ersetzen Schützenpanzer M-113.

Die Beschaffung von Radschützenpanzern entspricht dem Richtungsentscheid des Bundesrates zur Zukunft der Bodentruppen, mechanisierte Verbände in Zukunft leichter und mobiler auszugestalten. Die geschützte Fahrzeugplattform des Piranha IV wird unter anderem auch für den 12-cm-Mörser 16 verwendet. Das Fahrzeug zeichnet sich durch einen hohen Schutz der Truppe aus. Mit einer einheitlichen Plattform können die Betriebs-, Unterhalts- und Ausbildungskosten reduziert werden. Die Piranha IV erfüllen zudem strenge Abgasnormen und verbrauchen rund 50 Prozent weniger Treibstoff als die 60-jährigen Schützenpanzer M-113. Sie sind dadurch deutlich umweltfreundlicher und energieeffizienter.

Zusammen mit diesen Fahrzeugen werden Minidrohnen beschafft. Sie lassen sich vom Fahrzeug aus starten und landen und übertragen Bilder direkt ins Fahrzeug. Die direkte Bildübertragung durch unbemannte Systeme ist wichtig, weil Panzersappeure an vorderster Front, in unübersichtlichem Gelände und unter gegnerischem Beschuss Hindernisse wegräumen müssen. Die Besatzungen können sich damit geschützt einen Überblick über das Gelände und die Lage verschaffen.

Beschaffungsumfang: 160 Mio. Fr.

  • 24 Panzersappeur-Fahrzeuge Piranha IV, ausgerüstet mit Räumschildern, fernbedienbaren Waffenstationen und 12,7-mm-Maschinengewehren
  • 24 Minidrohnen-Sets

Ersatzmaterial, Dokumentation und Ausbildungsmaterial (Logistik): 45 Mio. Fr.

Risikozuschlag (2 Mio. Fr.) und Teuerung (10 Mio. Fr.)

Im Jahr 2018 erprobte die Armee Fahrzeuge des Typs Piranha IV als Gefechtsfahrzeuge und befand diese für truppentauglich. Nach Genehmigung des Verpflichtungskredits für die erste Tranche wurde die Produktion in Auftrag gegeben. Zurzeit werden die ersten Fahrzeuge produziert.

Geprüft und verworfen wurde eine spätere Beschaffung der Führungsfahrzeuge für die Panzersappeur-Formationen. Mit der vorgezogenen zweiten Tranche können identische Fahrzeuge wie bei der ersten Tranche beschafft werden, wodurch sich eine neue Evaluation erübrigt. Zudem können weitere Schützenpanzer des Typs M-113 ersetzt werden, deren Instandhaltungskosten stetig zunehmen. 

Der jährliche Aufwand für die Instandhaltung sämtlicher Fahrzeuge der ersten und zweiten Tranche wird sich auf 5,5 Millionen Franken belaufen, davon 2,5 Millionen Franken für die zweite Tranche und die Minidrohnen. Damit beträgt der durchschnittliche Aufwand für die Instandhaltung pro Fahrzeug rund 20 Prozent mehr als in der Armeebotschaft 2021 ausgewiesen.

Nach rund der Hälfte ihrer Nutzungsdauer wird ein Werterhalt erforderlich sein.

Die Beschaffung der zusätzlichen Fahrzeuge hat keine personellen Auswirkungen auf den Betrieb und die Instandhaltung.

Die Erneuerung der Fahrzeuge für die Panzersappeur-Kompanien erfordert Anpassungen der bestehenden Ausbildungs- und Logistikinfrastruktur. Die nötigen Massnahmen werden in einem späteren Immobilienprogramm des VBS beantragt.

Die Fahrzeuge sollen von 2027 bis etwa 2055 genutzt werden.

Die Fahrzeuge der zweiten Tranche werden voraussichtlich ab 2026 ausgeliefert.

Munition zur Verbesserung der Durchhaltefähigkeit

Die Durchhaltefähigkeit der Armee ist massgeblich von der Bevorratung abhängig. Dazu gehören neben geschützten Infrastrukturen, funktionierenden Nachschublinien, insbesondere auch Ersatzmaterial und Munition.

Bei der Einführung neuer Waffen beschafft die Armee üblicherweise eine bestimmte Menge an Munition und ersetzt diese bei Bedarf über den Verpflichtungskredit «Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung» (AMB). Dieser Bestand deckt vorwiegend den Ausbildungsbedarf. Bei der Einsatzmunition bestehen hingegen Lücken.

Das Parlament hat mit den Rüstungsprogrammen 2016 und 2022 die Beschaffung des 12-cm-Mörsers 16 in zwei Tranchen bewilligt. Mit der ersten Tranche wurde nur eine minimale Menge an Munition beschafft, mit der zweiten gar keine. Die Armee verfügt noch über 12-cm-Munition von ausser Dienst gestellten 12-cm-Minenwerfern. Diese Munition soll umgebaut werden, damit sie anschliessend für den Mörser 16 verwendet werden kann. Sie wird überprüft und die Zünder werden ersetzt, wodurch Entsorgungskosten eingespart werden können.

Weil der Beschaffungsumfang den reinen Ausbildungsbedarf übersteigt, wird der Verpflichtungskredit mit dem Rüstungsprogramm und nicht mit dem jährlichen Kredit für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) beantragt.

Beschaffungsumfang: 39 Mio. Fr.

  • Umbau der Munition für 12-cm-Mörser 16 (Explosiv-Übungsgranaten, Wurfgranaten, Beleuchtungsgeschosse)

Ersatzmaterial, Dokumentation und Ausbildungsmaterial (Logistik): 3 Mio. Fr.

Risikozuschlag (3 Mio. Fr.) und Teuerung (4 Mio. Fr.)

Der Umbau bestehender Munition wurde bereits mit dem Projekt zur Beschaffung des Mörsers 16 evaluiert.

Für die umzubauende Munition wurden keine Alternativen geprüft. Eine Entsorgung wäre teurer und nicht sinnvoll.

Für die umzubauende Munition bestehen bereits Programme zur Überprüfung und Überwachung, mit denen der Zustand der Bestände analysiert wird. Der Umbau dieser Munition generiert somit keinen Mehraufwand.

Die Beschaffungen haben keine Auswirkungen auf die Immobilien, da die Armee bereits über die erforderlichen Lagerkapazitäten verfügt.

Die Produktion wird unmittelbar nach erfolgter Auslieferung der Mörsersysteme (ca. 2026) beginnen.

Lenkwaffen zur Fähigkeitserweiterung der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite

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Mit der Verschlechterung der internationalen Sicherheitslage gewinnt die Fähigkeit zur Abwehr von Kurzstreckenraketen an Bedeutung. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass Kurzstreckenraketen von beiden Kriegsparteien eingesetzt werden, sowohl gegen stationäre als auch gegen bewegliche Bodenziele. Die auf Lastwagen verladenen Raketen sind mobil und lassen sich einfach und rasch verlegen. Verglichen mit Drohnen und Marschflugkörpern sind Kurzstreckenraketen insbesondere in Europa bisher weniger stark verbreitet. Die Schweiz liegt nicht in der Reichweite von Kurzstreckenraketen, die von Streitkräften ausserhalb von Nato und EU betrieben werden. Solche Systeme könnten von einem potenziellen Gegner aber auch aus dem Bündnisgebiet eingesetzt werden. Deshalb muss die Armee die Fähigkeit erlangen, anfliegende Kurzstreckenraketen in der Schlussphase ihres Flugs zu erkennen und zu bekämpfen.

Das mit der Armeebotschaft 2022 beschaffte bodengestützte Luftverteidigungssystem Patriot kann mit verschiedenen Varianten von Lenkwaffen betrieben werden. Die 2022 zur Beschaffung beschlossene Konfiguration mit der Lenkwaffe des Typs PAC-2 GEM-T (Guidance Enhanced Missile, Tactical) ist auf die Abwehr von Flugzeugen, Drohnen und Marschflugkörpern ausgerichtet, beschränkt auch auf die Abwehr von Kurzstreckenraketen. Diese Fähigkeit war bei der Evaluation kein Kriterium, wurde aber abgeklärt.

Die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Armeebudgets ermöglicht es, auf die veränderte potenzielle Bedrohung zu reagieren und früher als bisher geplant die Beschaffung von Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE (Missile Segment Enhancement) zu beantragen. Diese erweitern die bodengestützte Luftverteidigung mit der Fähigkeit, Kurzstreckenraketen wesentlich wirksamer zu bekämpfen. Zudem erhöhen sie die Durchhaltefähigkeit im Falle eines Konflikts, weil mehr Abwehrmittel zur Verfügung stehen. Da die Raketenabwehr technisch aufwendiger ist als die Bekämpfung von Flugzeugen und Drohnen, sind diese Lenkwaffen teurer als jene des Typs PAC-2 GEM-T.

Mit der Beschaffung von PAC-3-MSE-Lenkwaffen werden die Fähigkeiten des bodengestützten Luftverteidigungssystems Patriot erweitert. Dabei geht es um eine zusätzliche Investition für den nach wie vor unwahrscheinlichen, aber verglichen mit der Zeit vor einem Jahr doch eher vorstellbaren Fall, dass sich die Schweiz gegen einen militärischen Angriff auf ihr Staatsgebiet verteidigen muss. Der Krieg in der Ukraine hat aufgezeigt, dass der Schutz vor Angriffen aus dem Luftraum (mit Kampfflugzeugen, Marschflugkörpern, Drohnen und eben auch Kurzstreckenraketen) für die Verteidigungsfähigkeit essenziell ist.

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Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite zusätzlich Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE zu beschaffen. Damit soll die Fähigkeitslücke bei der Abwehr von Kurzstreckenraketen geschlossen und die Durchhaltefähigkeit zum Schutz des Luftraums insgesamt gesteigert werden.

Diese Beschaffung zieht keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen Feuereinheiten nach sich. Die mit der Armeebotschaft 2022 beschafften Feuereinheiten des Systems Patriot sind ohne weitere Modifikationen imstande, auch Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE einzusetzen.

Beschaffungsumfang: 255 Mio. Fr.

  • Lenkwaffen PAC-3 MSE
  • Technische Unterstützung durch Hersteller
  • Ausbildungsunterstützung
  • Ersatzmaterial, Dokumentation und Ausbildungsmaterial (Logistik)

Anpassung der Transportmittel und Transporte in die Schweiz: 38 Mio. Fr.

Risikozuschlag (4 Mio. Fr.) und Teuerung (3 Mio. Fr.)

Das Luftabwehrsystem Patriot wurde im Vorfeld der Beschaffung des Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite umfassend evaluiert; dabei wurde auch die Lenkwaffe PAC-3 MSE beurteilt. Eine erneute Evaluation erübrigt sich deshalb. Die Schweiz hat bei der US-Regierung eine neue Offerte für diese Lenkwaffen eingeholt.

Geprüft wurde einerseits die Beschaffung von zusätzlichen Feuereinheiten des Systems Patriot. Dadurch könnte die Armee zwar mehr Räume schützen oder Reserven schaffen. Diese Lösung würde das Investitionsvolumen aber nicht nur deutlich vergrössern, sondern auch die jährlichen Betriebskosten markant erhöhen ‒ etwa für Instandhaltungsarbeiten oder den Personalaufwand. Vor allem aber würde sie zu keiner qualitativen Steigerung der Fähigkeit zur Abwehr von Kurzstreckenraketen beitragen.

Ebenfalls geprüft wurde eine mögliche Zusatzbeschaffung von Lenkwaffen des Typs PAC-2 GEM-T. Dies würde nur die Durchhaltefähigkeit im Verteidigungsfall und bei der Abwehr von Luftangriffen erhöhen, da mit einer grösseren Anzahl Lenkwaffen mehr Ziele bekämpft werden könnten. Hingegen würde diese Beschaffung weniger gut der neuen Bedrohungslage entsprechen und keine qualitative Erweiterung der Fähigkeit zur Abwehr von Kurzstreckenraketen bringen.

Der Aufwand für die Instandhaltung und Lagerung der zusätzlichen Lenkwaffen wird zu relativ geringen Mehrkosten führen. Diese entfallen vor allem auf die Munitionsüberwachung und lassen sich auf rund 0,5 Millionen Franken beziffern. Zur Überwachung der Funktionssicherheit gehört zudem eine Kontrolle, bei der Lenkwaffen im Echtschuss getestet werden.

Auf den Personalbedarf hat die Beschaffung voraussichtlich keine Auswirkungen.

Durch die Beschaffung von Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE, die kleiner sind als jene des Typs PAC-2 GEM-T, wird kein nennenswerter Zusatzbedarf an Lagerkapazität entstehen. Die Lenkwaffen können an den bereits bestimmten Standorten eingelagert werden – Anpassungen an Immobilien sind daher nicht nötig.

Für die Produktion bestehen die üblichen Lieferfristen. Bei einer Vertragsunterzeichnung Ende 2023 wird die Armee die ersten Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE vor­aussichtlich 2030 eingeführt haben ‒ im selben Jahr also, in dem auch das System Patriot eingeführt sein wird. Die Fähigkeit wird dann Ende 2031 verfügbar sein.

Eine zusätzliche Ausbildung für den Einsatz der PAC-3 MSE-Lenkwaffe ist nicht notwendig – sie ist bereits in der Gesamtausbildung auf dem System Patriot enthalten.

Ersatz der Führungssysteme von Florako (Zusatzkredit)

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Die Armee überwacht den Luftraum und führt die Einsätze in der Luft rund um die Uhr. Dabei ist sie auf das Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako angewiesen. Dieses erstellt das Luftlagebild und ermöglicht die Einsatzleitung. Florako steht seit 2004 im Einsatz. Die eidgenössischen Räte bewilligten mit dem Rüstungsprogramm 2020 einen Verpflichtungskredit von 155 Millionen Franken für den Ersatz der bisherigen Führungssysteme Ralus und Lunas (Teil von Florako) durch das neue Führungssystem SkyView.

In welchem Umfang SkyView auf Funktionalitäten der Rechenzentren VBS basieren kann und ab wann diese zur Verfügung stehen, war zum Zeitpunkt des Entscheides noch offen und wurde im Rüstungsprogramm 2020 als Risiko ausgewiesen.

Das einsatzkritische Echtzeitsystem SkyView stellt höhere Anforderungen an die Rechenzentren VBS als angenommen, insbesondere in den Bereichen Netzwerk und Verschlüsselung. Zudem muss SkyView mit den Funktionalitäten der Rechenzentren VBS inhaltlich und zeitlich so abgestimmt werden, dass die bestehenden Führungssysteme rechtzeitig ersetzt werden können. Durch Projektverzögerungen entstehen Mehrkosten, die im bewilligten Verpflichtungskredit 2020 für den Ersatz der bisherigen Führungssysteme Ralus und Lunas nicht enthalten waren. Ausserdem entstehen Mehrkosten für die Ausstattung der Rechenzentren VBS. Der Bundesrat beantragt daher zwecks Projektabgrenzung und separater Finanzierung zwei voneinander abhängige Zusatzkredite für den Ersatz der Führungssysteme von Florako einerseits und die Ausstattung der Rechenzentren VBS andererseits.

Da die Führungssysteme Ralus und Lunas an das Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen, besteht ein Risiko, dass die Luftraumüberwachung und die Einsatzleitung ausfallen könnten. Das neue Führungssystem SkyView ist deshalb möglichst bald in Betrieb zu nehmen.

Das Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem Florako besteht aus fünf Teilsystemen: 

  • Radargeräte (Flores): Mit den Flores-Sekundärradaren können Flugzeuge erkannt werden, die Transpondersignale aussenden. Fremde, nicht kommunizierende Flugzeuge lassen sich nicht identifizieren. Mit den Flores-Primärradaren lassen sich auch Flugobjekte erfassen, die sich nicht durch ein Transpondersignal zu erkennen geben. Zudem können die Sekundärradare dank Freund-Feind-Erkennungsverfahren Staatsflugzeuge erkennen.
  • Radarluftlagesystem (Ralus)
  • Luftnachrichtensystem-Einsatzzentralen (Lunas EZ)
  • Sprach- und Datenkommunikationssystem (Komsys)
  • Taktische Datenübertragung (Datalink)

Mit dem Bundesbeschluss vom 20. September 2016 zum Rüstungsprogramm 2016 stimmten die eidgenössischen Räte dem Werterhalt der Primärradare Flores zum Überwachungssystem Florako zu und bewilligten dafür einen Verpflichtungskredit von 91 Millionen Franken. Bei der Vorbereitung der Abnahmetests wurde festgestellt, dass für die Überprüfung der Radarstationen wesentlich mehr Aufwand entsteht, als ursprünglich angenommen wurde. Als Folge müsste mit dem Rüstungsprogramm 2018 ein Zusatzkredit für den Werterhalt der Primärradare Flores beantragt werden. Der erneute Zusatzkredit wird im Zusammenhang mit dem vom Parlament 2020 bewilligten Ersatz der bisherigen Führungssysteme Ralus und Lunas benötigt.

Die höheren Anforderungen an das Netzwerk in den Bereichen Datenübertragungsrate Echtzeit-Datenverarbeitung und Verschlüsselung erfordern zusätzliche Komponenten. Der Zusatzkredit wird beantragt, damit einerseits die zusätzlichen Netzwerk- und Verschlüsselungskomponenten für Florako bereitgestellt werden können. Andererseits werden damit Mehrkosten finanziert, die durch die Projektverzögerung entstehen. Die notwendige personelle Verstärkung wird mit externen Dienstleistungen sichergestellt.

Die beantragte Lösung bildet die Grundlage, um das Führungssystem SkyView gemäss den Anforderungen erfolgreich einzuführen.

Beschaffungsumfang:

  • Mehrkosten aufgrund von Verzögerungen (13 Mio. Fr.)
  • Anpassungen Netzwerk (15 Mio. Fr.)
  • Verschlüsselung (13 Mio. Fr.)
  • Dienstleistungsaufwände (2 Mio. Fr.)

Risikozuschlag (13 Mio. Fr.) und Teuerung (5 Mio. Fr.)

Die Beschaffung der benötigten Hardware- und Dienstleistungen erfolgt auf dem ordentlichen Beschaffungsweg. Dies wird so geplant, dass die Verfügbarkeit der benötigten und beantragten Mittel zum frühestmöglichen Zeitpunkt gewährleistet werden kann.

Mit diesem Vorgehen werden die Projektplanungen zeitlich aufeinander abgestimmt und Verzögerungen bei der Einführung von SkyView minimiert.

Teil-Funktionalitäten werden nicht wie vorgesehen durch die Rechenzentren VBS zur Verfügung gestellt, sondern durch das Projekt zum Ersatz der Führungssysteme Florako.

Ebenfalls geprüft wurde, das neue System als eigenständiges Gesamtsystem an ein Rechenzentrum ausserhalb von Bund und Armee anzubinden und in einer späteren Phase in die Rechenzentren VBS zu überführen.

Auf beide Lösungen wurde verzichtet, da sie die geplante Digitalisierung der Armee umgehen und eine spätere Migration in die Rechenzentren VBS weitere Mehrkosten verursachen würden.

Der Zusatzkredit hat keine zusätzlichen finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Betrieb.

Mit diesem beantragten Zusatzkredit entstehen keine Auswirkungen auf die Immobilien. Die finanziellen Mittel wurden bereits mit dem Immobilienprogramm VBS 2021 (Anpassung der Führungsinfrastruktur der Luftwaffe) genehmigt.

Das neue Führungssystem SkyView kann Ende 2027 den Betrieb aufnehmen. Ralus und Lunas werden als Backup-Systeme noch bis Ende 2028 eingesetzt.

Ausstattung der Rechenzentren VBS (Zusatzkredit)

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Mit dem Ausbau der Rechenzentren VBS werden sichere, robuste, standardisierte und automatisierte Rechenzentren für die Armee realisiert. Der Ausbau ermöglicht die Zusammenführung der heutigen dezentralen Rechenzentren und legt den Grundstein zur Digitalisierung der Armee. Die Strukturbereinigung erlaubt in Zukunft einen effizienten Betrieb und gewährleistet die komplette Funktionalität der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) über alle Lagen. Damit wird der sichere Datenaustausch im Sensor-, Nachrichten-, Führungs- und Wirkungsverbund der Armee ermöglicht und die Cybersicherheit verbessert.

Die bisherigen Führungssysteme von Florako werden durch das Führungssystem SkyView ersetzt. Als einsatzkritisches System für die Luftraumüberwachung und die Einsatzleitung stellt dieses System sehr hohe Anforderungen an die Echtzeit-Datenverarbeitung und die Sicherheit der Rechenzentren VBS.

Die eidgenössischen Räte bewilligten mit den Rüstungsprogrammen 2014, 2017 und 2021 Verpflichtungskredite für die Ausstattung der Rechenzentren VBS. Mit dem Verpflichtungskredit im Rüstungsprogramm 2021 (79 Mio. Fr.) war vorgesehen, unter anderem das neue Führungssystem SkyView in die Rechenzentren VBS zu überführen. Zu diesem Zeitpunkt ging die Armee von einem signifikant geringeren Bedarf an Basisinfrastruktur aus.

In der Zwischenzeit wurden die Anforderungen des einsatzkritischen Echtzeitsystems SkyView mit der Ausstattung der Rechenzentren VBS abgestimmt. Um den hohen Anforderungen an Redundanz und Verfügbarkeit gerecht zu werden, wird ein grosser Hardware-Einsatz notwendig. Zudem müssen hohe Datenübertragungsraten gewährleistet werden, die SkyView exklusiv für die sichere Kommunikation in Echtzeit nutzen kann. Aus diesen Gründen werden für die Integration von SkyView in die Rechenzentren VBS zusätzliche Mittel benötigt. Der Bundesrat beantragt daher zwecks Projektabgrenzung und separater Finanzierung zwei voneinander abhängige Zusatzkredite für den Ersatz der Führungssysteme von Florako einerseits und die Ausstattung der Rechenzentren VBS andererseits.

Mit der beantragten Lösung wird die vom Führungssystem SkyView benötigte Rechenzentrumsinfrastruktur in der geforderten Ausprägung zur Verfügung gestellt. Dies umfasst die Installation eines Vielfachen der ursprünglich geplanten Hardware-Komponenten in den Rechenzentren VBS sowie an den Standorten der Luftraumüberwachung und der Einsatzleitung.

Zu diesem Zweck werden externe Dienstleistungen für die Ausstattung der Rechenzentren VBS benötigt. Dies ermöglicht es, das Führungssystem SkyView entsprechend den Anforderungen einzuführen.

Beschaffungsumfang:

  • Zusätzliche spezifische Hardware (47 Mio. Fr.)
  • Dienstleistungsaufwände (22 Mio. Fr.)

Risikozuschlag (22 Mio. Fr.) und Teuerung (7 Mio. Fr.)

Die Beschaffung der benötigten Hardware und Dienstleistungen erfolgt auf dem ordentlichen Beschaffungsweg. Dies wird so geplant, dass die Verfügbarkeit der benötigten und beantragten Mittel zum frühestmöglichen Zeitpunkt gewährleistet werden kann.

Dieses Vorgehen ist eine Voraussetzung, um die Projektplanungen zu synchronisieren und die Verzögerung der Einführung von SkyView zu minimieren.

Teil-Funktionalitäten von SkyView werden nicht wie vorgesehen durch die Rechenzentren VBS zur Verfügung gestellt, sondern durch das Projekt zum Ersatz der Führungssysteme Florako.

Ebenfalls geprüft wurde, das neue System SkyView als eigenständiges Gesamtsystem an ein Rechenzentrum ausserhalb von Bund und Armee anzubinden und in einer späteren Phase in die Rechenzentren VBS zu überführen.

Auf beide Lösungen wurde verzichtet, da sie die geplante Digitalisierung der Armee umgehen und eine spätere Migration in die Rechenzentren VBS weitere Mehrkosten verursachen würden.

Für den Betrieb von SkyView in den Rechenzentren VBS und an den Standorten der Luftraumüberwachung und der Einsatzleitung sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen vorzusehen. Der Bedarf wird im Rahmen der erforderlichen Betriebskonzepte ausgewiesen.

Der beantragte Zusatzkredit hat keine Auswirkungen auf die Immobilien. Die Bauten für die Rechenzentren «Fundament» und «Campus» wurden mit den Immobilienprogrammen 2013 und 2016 bewilligt.

Ausserdienststellung von Waffensystemen

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat am 28. März 2023 die Armeebotschaft 2023 gutgeheissen. Sie beantragt zudem, den Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm mit der Ausserdienststellung von 25 Panzern Leopard 2 zu ergänzen. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, welche einen Rückverkauf der in der Schweiz nicht mehr benötigten Fahrzeuge an den Hersteller in Deutschland ermöglicht. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 beschlossen, diesen Antrag der SiK-N zu unterstützen.

Der Nationalrat hat die Armeebotschaft am 14. Juni 2023 mit der Ausserdienststellung von 25 Panzern Leopard 2 bewilligt. Der Ständerat behandelt das Geschäft in der Herbstsession. 

Allgemein

Das Rüstungsprogramm 2023 führt voraussichtlich zu Aufträgen an Schweizer Unternehmen im Umfang von 413 Millionen Franken (57 Prozent der Verpflichtungskredite) und Kompensationsgeschäften im Umfang von 209 Millionen Franken (29 Prozent). Damit führen 86 Prozent der Verpflichtungskredite zu zusätzlichen Aufträgen an die Unternehmen in der Schweiz. Zudem wird das Immobilienprogramm VBS 2023 vorwiegend in der Schweiz beschäftigungswirksam. Insbesondere die sicherheitsrelevante Industrie- und Technologiebasis (STIB) sowie die Baubranche profitieren damit von Aufträgen im Umfang von 1,1 Milliarden Franken. Die Beschaffung von Armee­material ist in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt.

Die Beteiligungen führen in den genannten Bereichen zum Aufbau von Knowhow und zur Wertschöpfung. Zudem werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

Bei den Kompensationsgeschäften strebt das VBS eine regionale Verteilung an: 65 Prozent fallen in der deutschsprachigen, 30 Prozent in der französischsprachigen und 5 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz an.

Mit dem militärischen Angriff auf die Ukraine hat Russland die Grundlagen für eine regelbasierte Friedensordnung in Europa untergraben. Dieser Krieg ist ein einschneidendes Ereignis mit nachhaltigen Folgen für die Sicherheit in Europa und damit auch der Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass sich das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz als Folge des Krieges auf lange Sicht verschlechtert und volatil bleibt.

Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich die zunehmende Bedrohung durch das ganze Spektrum hybrider Konfliktführung bestätigt und konkretisiert – von Desinformation, Beeinflussung und Cyberangriffen über verdeckte Operationen bis hin zu einem bewaffneten Konflikt. Der Konflikt war seit 2014 dadurch geprägt, dass Russland hybride Mittel einsetzte, und mündete schliesslich in einen Angriff mit konventionellen militärischen Mitteln.

Europäische Streitkräfte richten sich wieder stärker auf die Abschreckung und Abwehr eines militärischen Angriffs aus, was sich auch auf ihre Rüstungsvorhaben auswirkt. Der Krieg hat zudem eine neue Dynamik für eine intensivierte sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation in Europa ausgelöst.

Eine Analyse des Bundesrats zu den sicherheitspolitischen Folgen des Kriegs für die Schweiz ergab, dass die sicherheitspolitischen Grundlagen, Ziele und Prioritäten der Schweiz auch mit Blick auf den Krieg richtig sind, der Handlungsbedarf ist aber noch dringlicher als zuvor. Dies trifft für viele Bereiche zu, auf strategischer Stufe betrifft dies insbesondere den Kernbereich der Sicherheitspolitik: die Verteidigung und die Abwehr eines bewaffneten Angriffs. Um die militärische Zusammenarbeitsfähigkeit zu verbessern und damit die Handlungsfreiheit der Schweiz zu erhöhen, soll zudem die internationale Kooperation intensiviert werden.

Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine zeigen: Die Weiterentwicklung und Modernisierung der Armee basiert auf soliden Grundlagen, die den bewaffneten Konflikt berücksichtigen – sie ist auch angesichts des Krieges auf Kurs. Die Erhöhung der finanziellen Mittel für die Armee ermöglicht erstens, Fähigkeitslücken gegenüber der bisherigen Planung rascher zu schliessen. Zweitens kann die Armee bestehende Fähigkeiten im gesamten Fähigkeitsspektrum erhalten und zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs aufbauen, wobei sie die militärischen Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine laufend berücksichtigt. Drittens kann sie ihre Bereitschaft zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs erhöhen – einschliesslich einer besseren Durchhaltefähigkeit durch ein Aufstocken der Munitions- und Lenkwaffenbestände für den Einsatz.

Die Grundlagenberichte Luftverteidigung der Zukunft (2017), Zukunft der Bodentruppen (2019) und Gesamtkonzeption Cyber (2022) zeigen auf, in welche Richtung die militärischen Fähigkeiten in den 2020er- und 2030er-Jahren weiterentwickelt werden sollen: Um den Luftraum zu schützen, braucht es sowohl neue Kampfflugzeuge als auch Mittel für die bodengestützte Luftverteidigung. Die Bodentruppen werden stärker auf ein hybrides Konfliktbild ausgerichtet, indem sie mit mobileren und vielseitig einsetzbaren Systemen ausgerüstet werden. Mit der Umgestaltung der Führungsunterstützungsbasis in ein Kommando Cyber wird der Eigenschutz der Armee zudem vor Angriffen aus dem Cyber- und dem elektromagnetischen Raum verstärkt werden.

Die finanziellen Mittel der Armee wurden in den letzten Jahren vor allem dazu eingesetzt, auf die wahrscheinlichen Einsätze vorbereitet zu sein und weitere Ausrüstungslücken zu vermeiden. Darüber hinaus hat die Armee einzelne Fähigkeitsbereiche verbessert – namentlich die Panzerabwehr im Nah- und Nächstbereich, die indirekte Feuerunterstützung auf kurze Distanz und die taktische Nachrichtenbeschaffung. Es konnten jedoch nicht alle Erneuerungen in einem Umfang realisiert werden, wie er für die Abwehr eines bewaffneten Angriffs erforderlich wäre. Fähigkeitslücken bestehen vor allem bei der bodengestützten Luftverteidigung und bei der Durchhaltefähigkeit, wozu ausreichend Vorräte an Munition, Material und Betriebsstoffen gehören. Mit der vorliegenden Armeebotschaft werden Verpflichtungskredite beantragt, um diese Fähigkeiten zu verbessern.

Die weitere Entwicklung der Armee erfolgt kontinuierlich und orientiert sich an Fähigkeiten, welche die Armee als Gesamtsystem erhalten, aufbauen, weiterentwickeln oder ‒ falls nicht mehr erforderlich ‒ abbauen soll. Höchste Priorität haben in den nächsten Jahren die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums und die Verbesserung der Cyberabwehr. Grössere Investitionen in die Bodentruppen sind ab Ende der 2020er-Jahre geplant.

Luftraum

Um ihre Sicherheit und Souveränität zu wahren, muss die Schweiz die Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft schützen. Sie muss ihren Luftraum überwachen, schützen und im Falle eines Angriffs verteidigen. Die heutigen Mittel der Luftverteidigung werden um 2030 ihr Nutzungsende erreichen. Die Stimmbevölkerung hat am 27. September 2020 dem Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zugestimmt. Die zu beschaffenden 36 Flugzeuge des Typs F-35A werden einen wirksamen Schutz des Luftraums ermöglichen, zusammen mit den fünf Feuereinheiten des Systems Patriot. Gerade der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, dass Mittel der bodengestützten Luftverteidigung dazu beitragen, einen Angreifer in seiner Handlungsfreiheit einzuschränken.

Die Beschaffung von Systemen kurzer und mittlerer Reichweite soll daher eine weitere Verbesserung in diesem Bereich bringen. Dort werden neben tieffliegenden Kampfflugzeugen und Kampfhelikoptern auch Marschflugkörper, Lenkwaffen und Drohnen eingesetzt. Die bisherigen Fliegerabwehrsysteme der Schweizer Armee genügen den aktuellen Bedrohungen nicht mehr und werden in den nächsten Jahren ihr Nutzungsende erreichen.

Eine wichtige Voraussetzung für den Schutz des Luftraums ist weiter ein umfassendes Luftlagebild. In umkämpften Lufträumen und auf grössere Distanzen müssen die dazu erforderlichen Radardaten von Kampfflugzeugen geliefert werden. Seit 2003 besteht diese Fähigkeitslücke bei der Luftaufklärung, die durch die Einführung des F-35A wieder geschlossen wird. Das neue Kampfflugzeug kann dank seiner Sensoren bei jeder Witterung und zu jeder Tageszeit Informationen beschaffen und detaillierte Bilder liefern.

Aktivradare, wie sie heute für das Luftlagebild verwendet werden, sind im Konfliktfall stark exponiert und verwundbar. Die Armee braucht daher künftig auch Fähigkeiten zur passiven Ortung (Passivradar). Dabei werden keine elektromagnetischen Wellen ausgesendet – vielmehr nutzt die Armee Emissionen von Rundfunk-, Mobilfunk- oder ähnlichen Sendern, um das Luftlagebild zu verdichten.

Neben Massnahmen zur Verdichtung des Luftlagebildes, etwa der Erneuerung des teilmobilen Fliegerradars, sind auch eine Ersatzbeschaffung für die Transporthelikopter der Typen Super Puma und Cougar sowie Werterhaltungsmassnahmen des Transport- und Schulungshelikopters EC-635 geplant.

Bodentruppen

Die Bodentruppen werden in den kommenden Jahren stärker auf ein hybrides Konfliktbild ausgerichtet, wobei die Abwehr eines bewaffneten Angriffs ihre Kernkompetenz bleiben soll. Dies erfordert den Einsatz robuster Mittel, die mobil, geschützt und durchsetzungsfähig sind. Damit sollen die Truppen insbesondere in überbautem Gelände präzise und verhältnismässige Aktionen durchführen können. Dass zahlreiche Hauptsysteme der Bodentruppen bis zum Ende dieses Jahrzehnts ihr Nutzungsende erreichen werden, ist auch eine Chance: Künftig können die Fähigkeiten so gezielter auf die sicherheitspolitischen und militärischen Bedürfnisse ausgerichtet und technische Weiterentwicklungen genutzt werden.

Wesentlich bleibt die Fähigkeit, gegnerische Ziele mit indirektem Feuer über unterschiedliche Distanzen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hat das Parlament mit den Rüstungsprogrammen 2016 und 2022 die Beschaffung des 12-cm-Mörsers 16 in zwei Tranchen bewilligt. Des Weiteren soll die Panzerhaubitze M-109 durch ein neues radgestütztes Artilleriesystem ersetzt werden, das präzises Unterstützungsfeuer auf bis zu 50 Kilometer ermöglicht. Durch die Beschaffung einer weitreichenden Boden-Boden-Lenkwaffe soll die Armee zudem die Fähigkeit wiedererlangen, bewegliche gepanzerte Ziele auf eine Distanz bis zu 4000 Metern zu bekämpfen.

Die Armee prüft auch Möglichkeiten, um ihr Einsatzspektrum zu erweitern – beispielsweise mit bewaffneten Drohnen, ferngesteuerter Präzisionsmunition (engl. loitering munition) oder Raketenartillerie. Damit werden Schlüsselziele bekämpft, Sensoren ausgeschaltet oder herannahende Verbände aufgehalten.

Um die bodengestützte Mobilität zu verbessern, müssen in den kommenden Jahren vor allem die Schützenpanzer der Modellfamilie M-113 durch radgestützte Führungsfahrzeuge ersetzt werden. Beim Kampfpanzer Leopard wiederum sind Werterhaltungsmassnahmen geplant, um die Einsatzbereitschaft und Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Als Erstes sollen aber bestehende Lücken bei der Ausrüstung der Truppe geschlossen werden. So wird mit der vorliegenden Armeebotschaft ein Kredit für weitere Radschützenpanzer beantragt, um die sechs Panzersappeur-Kompanien vollständig ausrüsten zu können. Mit diesen Fahrzeugen können die Truppen unter anderem Hindernisse im Gelände sowie Kampfmittel und Minen beseitigen.

Cyber

Der Cyber- und elektromagnetische Raum verbindet die Wirkungsräume Boden, Luft und Weltraum. Hier werden Daten und Informationen zwischen Sensoren, Führungseinrichtungen und Wirkmitteln ausgetauscht, was die Planung und Durchführung militärischer Einsätze erst möglich macht.

Um Cyberangriffe zu erkennen und abzuwehren, braucht es moderne Systeme für die Sprachkommunikation und die Datenübermittlung sowie genügend Personal. Mit der Alimentierung eines Cyberbataillons und der Schaffung eines Cyberkommandos ist die Armee auf Kurs. Sie plant ausserdem zusätzliche Kompetenzen im Bereich der elektronischen Kriegführung. Um neue Aufgaben wie die Kabelaufklärung wahrzunehmen und immer grössere Datenmengen zu bewältigen, sind die Kapazitäten der Rechenzentren und Auswertungssysteme zu erhöhen.

Ein weiterer Fähigkeitsaufbau ist gegen Ende der 2020er-Jahre im Zusammenhang mit der militärischen Nutzung des Weltraums vorgesehen. Hier strebt die Armee Verbesserungen an in den Bereichen Erdbeobachtung, Geolokalisierung, Präzisionsnavigation und Telekommunikation. Das Ziel ist, von kommerziellen Anbietern und einzelnen Kooperationspartnern weniger abhängig zu sein.

Führung und Vernetzung

Militärische Aktionen in der Luft, am Boden sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum müssen eng aufeinander abgestimmt sein. Unerlässlich ist dafür ein durchgängiger Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Wirkungsräumen, Funktionsbereichen sowie militärischen und zivilen Partnern. Diese Vernetzung soll zuverlässiger, schneller und störungsresistenter werden, was Investitionen in die Informations- und Führungssysteme, das Führungsnetz Schweiz und die Rechenzentren erforderlich macht.

Durchhaltefähigkeit

Die Durchhaltefähigkeit von militärischen Verbänden hängt zu grossen Teilen von einer widerstandsfähigen Logistik und einer ausreichenden Bevorratung ab. Dies hat der Krieg in der Ukraine verdeutlicht. Die Logistik der Schweizer Armee ist heute auf ihre wahrscheinlichen Einsätze ausgelegt: auf die Unterstützung ziviler Behörden und die Wahrung der Lufthoheit. Müsste die Armee einen militärischen Angriff abwehren, wäre ihre personelle Durchhaltefähigkeit beschränkt und die Logistikeinrichtungen wären nicht ausreichend geschützt. Demzufolge muss sie unter anderem in dezentralisierte und geschützte Logistikmittel investieren.

Die Armee will mit dem Rüstungsprogramm 2023 in die Beschaffung von moderner Munition, von Ersatzteilen und zusätzlichem Einsatzmaterial investieren. Nur so kann sie eine militärisch zweckmässige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Bevorratung erreichen.

AM

Beschaffung von Armeematerial 2023

Der Bundesrat beantragt für die Beschaffung von Armeematerial Verpflichtungskredite von 615 Millionen Franken. Diese umfassen die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB), den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) sowie die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB).

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Mit dem Verpflichtungskredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Er wird für Entwicklungsaufträge, den Bau von Prototypen, für Tests sowie für den Bereich Wissenschaft und Technologie verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Dies alles reduziert die Risiken für später beantragte Beschaffungen.

Die Ausbildungs- und Trainingsflugzeuge des Typs PC-7 sind seit über vierzig Jahren im Einsatz. Sie dienen in erster Linie der Grundausbildung künftiger Militärpilotinnen und Militärpiloten. Dank verschiedener Werterhaltungsmassnahmen zählen sie nach wie vor zu den leistungsfähigsten Typen ihrer Art. Mit der Armeebotschaft 2021 bewilligte das Parlament die Modernisierung des Cockpits und den Einbau eines Kollisionswarnsystems. Gleichzeitig wurden Werterhaltungsmassnahmen angekündigt, die nun fällig werden. Sie umfassen unter anderem die Erneuerung des Navigationssystems, das für den Instrumentenflug zentral ist, sowie ein Nachrüsten der Funkanlage, die dadurch den europaweit eingeführten Regelungen entspricht. Auch die beiden Flugsimulatoren müssen auf denselben technologischen Stand gebracht werden. Den Kredit benötigt die Armee, um diese Massnahmen vorzubereiten.

Die Luftverteidigung wird in einem bewaffneten Konflikt hauptsächlich im Verbund von Kampfflugzeugen und bodengestützten Mitteln geführt. Letztere können Ziele in grösserer, mittlerer oder kurzer Reichweite bekämpfen. Mit der Armeebotschaft 2022 bewilligte das Parlament die Beschaffung des Systems Patriot zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite, das bis in den oberen Luftraum wirken kann. Für die Verteidigung des unteren Luftraums verfügt die Armee heute über die 35-mm-Fliegerabwehrkanone und die schultergestützte Fliegerabwehrlenkwaffe Stinger. Beide Systeme sind seit rund vierzig bzw. dreissig Jahren im Einsatz und eignen sich nur noch beschränkt zur Abwehr aktueller Bedrohungen. Um einem Gegner die Nutzung des unteren und teilweise mittleren Luftraums zu verunmöglichen, soll ein neues System beschafft werden, das besser auf die aktuellen Bedrohungen ausgerichtet ist. Der beantragte Kredit wird für Studien, Simulationen, Truppenversuche und die Erprobung von Teilsystemen eingesetzt.

Die Armee benötigt in allen Lagen ausreichende Transportkapazitäten, damit Truppen, Material und Munition rechtzeitig am richtigen Ort bereitstehen. Diesen Dienst leistet zurzeit eine Flotte von rund 2500 Lastwagen und 2300 Anhängern, deren Nutzungsdauer etwa fünfzehn Jahre beträgt und die periodisch ersetzt werden müssen. Mit den Rüstungsprogrammen 2016 und 2019 bewilligte das Parlament letztmals Kredite für Lastwagen zugunsten der Genietruppen bzw. für die allgemeinen Transportbedürfnisse der Armee. Weil ab der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre ein weiterer Teil der Flotte das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht, sind zusätzliche Ersatzbeschaffungen angezeigt. Damit kann die Armee eine kostspielige Instandhaltung vermeiden und den Abgas- und Umweltvorschriften Rechnung tragen. Der Kredit wird für Vorabklärungen, technische Erprobungen, Umweltabklärungen und für die Beschaffung von Musterfahrzeugen verwendet.

Militärische Aufgaben müssen heute in mehreren Wirkungsräumen gleichzeitig erfüllt werden können – über verschiedene Führungsstufen hinweg, dicht vernetzt und in enger Zusammenarbeit mit zivilen Partnern. Die Armee hat in den vergangenen Jahren die vernetzte Aktionsführung ausgebaut. In einen solchen digitalen Verbund ist die taktische Stufe (Kompanie) aber noch nicht eingebunden. Beim stufenüberschreitenden Datenaustausch gibt es noch immer technische Unterbrüche und Informationsverluste, was zum Beispiel ein gemeinsames Lageverständnis im Verbund erschwert. Um diese Fähigkeitslücke zu schliessen, will die Armee die erforderlichen Informatik- und Telekommunikationssysteme für den ortsunabhängigen Betrieb bei sämtlichen Verbänden bis auf die taktische Stufe ausbauen. Der Kredit wird für Studien zur Ermittlung des erforderlichen Mengengerüsts sowie für die Entwicklung und Erprobung der IKT-Infrastruktur benötigt.

Der Kredit soll auch für zusätzliche Fähigkeiten im Cyber- und elektromagnetischen Raum verwendet werden. Dazu gehört der Ausbau eines Systems, das verschlüsselte Informationen bearbeiten und analysieren kann. Weil auch der Bedarf an Rechenkapazität zunimmt, muss die Hard- und Software-Infrastruktur erheblich ausgebaut werden. Unzureichend sind bisher auch die Mittel zur Bearbeitung von grossen Datenmengen aus öffentlichen Informationsquellen. Gemeint sind zum Beispiel frei verfügbare Daten aus dem Internet. Ziel ist, diese mittels Algorithmen zu analysieren, um kritische Erkenntnisse zu möglichen Cyberangriffen oder anderen Bedrohungen zu gewinnen. Diese Fähigkeit zur sogenannten «Web Intelligence» gewinnt bei Nachrichtendiensten zunehmend an Bedeutung und soll daher ausgebaut werden. Die jeweiligen Kredite werden für Studien, für die Softwareentwicklung und für IKT-Infrastruktur verwendet.

Zwei weitere Kredite sind für die Evaluation und Beschaffungsvorbereitung von Nachfolgelösungen zweier Systeme erforderlich. Beim ersten handelt es sich um Endgeräte, die der Nachrichtendienst des Bundes zur sicheren Telefonie im In- und Ausland benutzt. Die heutigen Geräte werden nicht mehr weiterentwickelt und müssen ersetzt werden. Beim zweiten System handelt es sich um das Integrierte Militärluftfahrt-Informationspaket, das seit bald zwanzig Jahren im Einsatz steht. Diese Webplattform stellt insbesondere den Flugzeug- und Helikopterbesatzungen meteorologisch relevante und benutzerfreundliche Informationen zur Verfügung. Sie entspricht allerdings nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards und soll durch ein modernes Wetterinformations- und Briefing-System ersetzt werden.

Die Armee verfügt über gepanzerte Fahrzeuge mit mobilen Labors, die radioaktives Material sowie biologische und chemischen Kampfstoffe analysieren können. Die Geräte dieser Fahrzeuge basieren auf einem Betriebssystem, das vom Softwareentwickler seit fast zehn Jahren nicht mehr unterstützt wird. Damit sie auch weiterhin eingesetzt werden können, müssen das Betriebssystem und inkompatible Geräte ersetzt werden. Um die Anforderungen an die drei Fahrzeugtypen zu bestimmen und je einen Prototyp herzustellen, ist ein Kredit für die Beschaffungsvorbereitung notwendig.

Militärische Systeme zu evaluieren, zu beschaffen und einzuführen, dauert oft mehrere Jahre. Damit die Armee Lücken in der Leistungsfähigkeit möglichst rasch schliessen kann, soll eine neue Methodik erprobt werden, die eine grössere Agilität verspricht: In einem ersten Schritt werden für bestimmte Formationen Leistungen und Fähigkeiten bezeichnet und der Materialbedarf abgeleitet. In Zusammenarbeit mit der Industrie werden dann serienmässig hergestellte Systeme evaluiert, in kleiner Stückzahl beschafft und bei den Testformationen eingeführt. Bewähren sich diese Systeme, können schliesslich weitere Formationen damit ausgerüstet werden. Der Verpflichtungskredit wird verwendet, um diese agile Methodik zu prüfen, Beschaffungen vorzubereiten und Erkenntnisse für mögliche Rüstungsvorhaben zu gewinnen.

Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB)

Neben den Rüstungsprogrammen macht der Verpflichtungskredit Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. Dazu gehören beispielsweise die persönliche Ausrüstung, die Bewaffnung der Armeeangehörigen sowie Material für die Führungsunterstützung. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeematerial sind im Kredit enthalten. Weiter werden Änderungen vorgenommen, um das Armeematerial einsatzbereit zu halten.

Artilleriematerial

Der Einsatz von präzisem indirektem Feuer auf verschiedene Distanzen stellt hohe Anforderungen an die Aufklärung und die Feuerleitung – aber auch an den Wetterdienst. Denn die meteorologischen Bedingungen haben einen starken Einfluss auf die Flugbahnen von Artillerie- und Mörsergeschossen. Werden sie vom Wind abgetrieben, können sie ihr Ziel um mehrere hundert Meter verfehlen und Kollateralschäden verursachen. Um die aktuelle Windstärke und Temperatur im Höhenbereich der Flugbahnen zu messen und Abweichungen zu berechnen, verfügen Artillerieverbände über spezielle Wetterstellen. Ihr Hauptsystem ist ein Wetterpeiler, der seit über zwanzig Jahren im Einsatz steht und dessen Sensoren störungsanfällig geworden sind. Er soll durch ein neues Artillerie-Wettersondiersystem abgelöst werden. Dieses besteht hauptsächlich aus Ballonen, Sonden, Empfangsantennen und Messgeräten, die dank moderner Technologie das Wetterlagebild der Luftwaffe und der zivilen Wetterdienste verbessern. Gerade in der Schweiz, wo topografiebedingt viele unterschiedliche Wetterverhältnisse herrschen, ist ein zeitgemässes Wettersondiersystem unverzichtbar.

Ausbildungsmaterial

Wo immer möglich, nutzt die Armee Simulatoren oder andere technologiegestützte Mittel, um die Ausbildung ressourcen- und damit auch umweltschonend, kosteneffizient und risikoarm durchführen zu können. Auf den Schiessplätzen Wichlen (GL) und Hinterrhein (GR) dient eine Videoüberwachungsanlage dazu, die mit dem Panzerschiessen verbundenen Risiken zu minimieren. Dank dieser Anlage kann ein Ausbildner während einer Schiessübung die Kommunikation, das taktische Verhalten und die Leistung der Panzerbesatzung beurteilen und Fehlleistungen verhindern. Die Schussbeobachtungs- und Auswerteeinrichtungen sind teilweise seit zwanzig Jahren in Gebrauch. Um Betriebsausfälle zu vermeiden, müssen verschiedene Werterhaltungsmassnahmen eingeleitet werden, etwa die Beschaffung einer neuen Zielkamera oder die Aktualisierung des Betriebssystems.

Flugmaterial

Verschiedene Militärflugplätze sind mit Eiswarnsystemen ausgestattet, die aufgrund ihrer veralteten Technologie den heutigen Anforderungen ‒ insbesondere der erhöhten Alarmbereitschaft ‒ nicht mehr genügen. Um den Zustand der Flugbetriebsflächen an kritischen Punkten und die Wetterbedingungen in der Umgebung in Echtzeit erfassen zu können, sollen die Systeme durch ein modernes Flugplatzfrühwarn- und Informationssystem ersetzt werden. Dieses besteht aus stationären oder mobilen Pisten-, Wetter- und Sichtweitensensoren. Sie unterstützen das Personal beim Aufrechterhalten des sicheren Flugbetriebs und warnen vor aussergewöhnlichen Naturereignissen.

Einem sicheren Flugbetrieb dienen auch die ortsfesten Lichtsignale, die sogenannten «Befeuerungsanlagen». Damit Pilotinnen und Piloten bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen sicher landen können, sind sie auf optische Orientierungshilfen angewiesen. Die vorhandenen Befeuerungen sind veraltet und fallen häufig aus. Halogen- und Glühlampen sollen durch LED-Lampen ersetzt werden, die Energie sparen und weniger erschütterungsanfällig sind. Die Erneuerung der Anlagen ist für sämtliche Militärflugplätze und für Flugplätze mit militärischer Mitnutzung vorgesehen, damit sie den international anerkannten Empfehlungen und Richtlinien entsprechen.

Material für die Führungsunterstützung

Ein wesentlicher Teil des Verpflichtungskredits wird für die Führungsunterstützung beantragt. Bei diesen Projekten geht es vor allem um einen Werterhalt oder eine Leistungssteigerung von Systemen für den Eigenschutz im Cyber- und elektromagnetischen Raum.

Damit die Luftwaffe ihr System zur Auswertung von Signaldaten technisch einsatzbereit halten kann, muss beispielsweise ein Teil der Hardware ersetzt und die Software aktualisiert werden. Ebenso muss das seit zwanzig Jahren genutzte Führungsinformationssystem der Luftwaffe mit neuen Serverkomponenten ausgestattet werden, um Sicherheitslücken zu schliessen.

Im Bereich der elektronischen Kriegführung sind regelmässige Investitionen notwendig, damit die eingesetzten Fachsysteme neue Signale aufklären und die rasant wachsende Datenmenge bewältigen können. So sind zum Beispiel Anpassungen bei der Informationstechnik des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystem erforderlich, damit dessen Kapazitäten erhöht werden können. Auch das Zentrum Elektronische Operationen ist auf eine umfassende Erneuerung seiner IT-Infrastruktur angewiesen, da viele seiner handelsüblichen Geräte eine Nutzungsdauer von etwa fünf Jahren haben.

Beim Erfassen von Cyber-Bedrohungen über leitungsgebundene Netze ist eine Fähigkeitserweiterung geplant: Der Nachrichtendienst des Bundes kann solche Netze aufklären, falls die Wahrung der Landesinteressen gefährdet ist oder Informationen über sicherheitspolitisch relevante Vorgänge im Ausland beschafft werden müssen. Damit der NDB diese Aufgaben wahrnehmen kann, müssen die bestehenden Aufklärungssysteme mit zusätzlichen Funktionalitäten erweitert werden.

Material für den Versorgungs- und Transportdienst

Für ihre Schwertransporte verfügt die Armee über rund zwei Dutzend vierachsige Tiefbettanhänger. Diese kommen seit 1994 vor allem bei den Genie- und Rettungstruppen, aber auch bei den Panzertruppen und bei der Luftwaffe zum Einsatz. Nach beinahe dreissig Jahren haben sie das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Um die eigene Mobilität im Zusammenhang mit genietechnischen Aufgaben und Katastrophenhilfe sicherzustellen, will die Armee die Tiefbettanhänger durch einen neuen Typ mit einer Nutzlast von 33 Tonnen ersetzen.

Einen Ersatz sieht die Armee auch für neunzig Personenwagen durch Elektrofahrzeuge vor. Diese müssen den heutigen Sicherheitsanforderungen genügen und sollen den CO2-Ausstoss weiter reduzieren. Die Armee hat bereits in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer Fahrzeugflotte erneuert und den Treibstoffverbrauch auf diese Weise nachweislich gesenkt.

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)

In Friedenszeiten wird Munition grundsätzlich in der Ausbildung verschossen. Die verbrauchte Munition wird laufend ersetzt, Munitionsvorräte werden bewirtschaftet, revidiert oder teilweise liquidiert. Dafür wird mit dem jährlichen AMB-Kredit der ordentliche Bedarf gedeckt.

Rund 40 Prozent der jährlich beantragten Munition sind für die Ausbildung an der persönlichen Waffe der Armeeangehörigen bestimmt. Davon geht rund ein Drittel an die Schiessvereine für Schiessübungen, die sie mit Ordonnanzwaffen durchführen. Zudem wird jährlich Munition für die Ausbildung an anderen Waffensystemen eingekauft. Weiter beschafft die Armee auch Munition für den Einsatz.

Mit dem diesjährigen Kredit will die Armee insbesondere Gewehr- und Pistolenpatronen für die persönliche Waffe sowie Panzer-Sprengpatronen für das Maschinengewehr 64 beschaffen. Ausserdem sollen zusätzliche Weisslicht-Beleuchtungsgranaten für den 8,1-cm-Mörser 19 beschafft werden. Diese können Gelände ausleuchten und damit Aktionen der eigenen Truppen unterstützen.

Die Munitionsvorräte umfassen die Munition für die Ausbildung und den Einsatz. Die Armee bewirtschaftet sie nach militärischen und wirtschaftlichen Kriterien. Auch Munition unterliegt einem Alterungsprozess: Bei idealen Lagerungsbedingungen bleibt Munition bis zu 30 Jahre funktionssicher. Während dieser Zeit wird sie systematisch überwacht und geprüft. Gibt es Anzeichen, dass ihre Sicherheit oder Wirksamkeit nicht mehr garantiert werden kann, wird die Nutzung mit Auflagen versehen oder verboten. In der Folge wird die Munition revidiert oder entsorgt.

Veraltetes Armeematerial und veraltete Munition werden entsorgt, wenn sie die Anforderungen an Schutz, Sicherheit oder Wirkung nicht mehr erfüllen. Munition wird auch dann entsorgt, wenn das dazugehörige Waffensystem ausser Dienst gestellt wird. In den nächsten Jahren betrifft dies beispielsweise die Lenkwaffen zum Panzerjäger 90 sowie zum Fliegerabwehrsystem Rapier.

Vom beantragten Verpflichtungskredit sollen 6,3 Millionen Franken für die Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet werden. Der Ertrag aus dem Verkauf von Armeematerial überstieg in den letzten Jahren den Aufwand für die Entsorgung. Der Ertragsüberschuss fliesst in die allgemeine Bundeskasse.

Die Entsorgung (Schreddern, Reststoffrückgewinnung usw.) oder den Verkauf von überzähligem, noch marktfähigem Armeematerial führt die Ruag AG durch. 

Das Schiesswesen ausser Dienst ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Kursen und Schulen. Es fördert auch die Schiessfertigkeit der Armeeangehörigen und das freiwillige Schiessen (vgl. Art. 2 der Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003). Der Bund unterstützt die anerkannten Schiessvereine deshalb für Schiessübungen, die sie mit Ordonnanzwaffen und Ordonnanzmunition durchführen (Art. 62 Abs. 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995).

Die Schiessvereine erhalten Abgeltungen in Form von Beiträgen (Entschädigungen), um das obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen und die Jungschützenkurse durchzuführen. Diese Beiträge nach Artikel 38 Buchstabe c der Schiessverordnung werden in der Bundesrechnung im Transferkredit «Beiträge Schiesswesen» ausgewiesen. 2021 beliefen sich diese Beiträge auf 6,0 Millionen Franken (2020: 4,6 Mio. Fr.). Sie lagen damit – bedingt durch die Covid-19-Pandemie – noch immer knapp einen Drittel unter den üblicherweise entrichteten Beiträgen. Der Kreditrest betrug 1,2 Millionen Franken.

Die Schiessvereine erhalten vom Bund auch sogenannte Gratismunition und verbilligte Ordonnanzmunition (Art. 38 Bst. a und b der Schiessverordnung). Die Gratismunition verwenden sie für das obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen und die Jungschützenkurse.

Die Abgabe von Gratismunition und der Verkauf der verbilligten Ordonnanzmunition beruhen auf dem Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990. 2021 gab die Armee solche Munition im Wert von 9,4 Millionen Franken ab. Die Schiessvereine bezahlten für diese Munition 3,0 Millionen Franken und erhielten damit Abgeltungen von 6,4 Millionen Franken – 1,5 Millionen Franken weniger als 2019. Diese Abgeltungen nahmen in den letzten Jahren stetig ab. Sie hatten 2012 noch 11,5 Millionen Franken betragen.

Allgemein

Die jährlich notwendigen Verpflichtungskredite für die Projektierung und Erprobung, für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für die Munition wurden bis 2016 mit dem Budget unterbreitet. Mit der Armeebotschaft 2017 wurden sie erstmals als Kredite zum Armeematerial vorgelegt. Zusammen mit dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS werden damit die bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee gemeinsam beantragt. Sie beeinflussen rund 40 Prozent der finanzierungswirksamen Voranschlagskredite des Armeebudgets. Damit kann sich das Parlament eine bessere Gesamtsicht über die Materialbedürfnisse der Armee machen.

Die Botschaft umschreibt den allgemeinen Zweck dieser Verpflichtungskredite. Dabei werden auch einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen erläutert. Eine Planung der anstehenden Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt später. Die Spezifikationsbefugnis soll an das VBS delegiert werden. Die Planung wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen und den Finanzkommissionen der beiden Räte vorgelegt.

Nein. Das Parlament beschliesst über den Zahlungsrahmen die maximalen Ausgaben der Armee. Der Bundesrat beantragt mit den Verpflichtungskrediten, für welche Investitionen die finanziellen Mittel verwendet werden sollen.

IP

Immobilienprogramm VBS 2023

Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2023 Verpflichtungskredite von insgesamt 565 Millionen Franken.

Sanierung einer Führungsanlage

In besonderen und ausserordentlichen Lagen stehen der Landesregierung und der Armee geschützte Führungsanlagen zur Verfügung. Die zu sanierende Anlage wurde zu Beginn der 1980er-Jahre fertiggestellt – sie steht seither das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb. Die Anlage wird mehrmals jährlich mit Truppen belegt.

Diverse Bauteile und Technikanlagen haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht und müssen in den nächsten Jahren ersetzt werden. Sehr dringliche Instandsetzungen wurden bereits realisiert. Um den sicheren Betrieb der Anlage und deren Einsatzbereitschaft über den nächsten Lebenszyklus zu gewährleisten, müssen veraltete Bauteile und die Haustechnik saniert werden.

Das Vorhaben umfasst Massnahmen zur langfristigen Nutzungsverlängerung der Führungsanlage. Sie betreffen die Haustechnik, die Elektroanlagen und Installationen für die Personensicherheit. Altersbedingt werden die Eigenstromanlagen und die unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen ersetzt. Schadstoffbelastete Bauteile werden fachgerecht entsorgt.

Investitionsausgaben nach Baukostenplan: 36 Mio. Fr.

  • davon Honorare: 3,9 Mio. Fr,

Kostenungenauigkeit: 4 Mio. Fr.

Bei der Sanierung sollen energieeffizientere Geräte neuster Generation eingebaut werden, was den Energiebedarf der Anlage reduzieren wird. Abwärme von Rechenräumen wird zurückgewonnen und in der Anlage wiederverwendet.

Die Sanierung soll in den Jahren 2026–2029 erfolgen.

Mit der Umsetzung des Projekts bleibt der Betriebsaufwand unverändert. Die jährlichen Bruttomietkosten erhöhen sich aufgrund der Wertsteigerung um 0,8 Millionen Franken.

Instandsetzung von zwei Telekommunikationsanlagen

Die zwei Telekommunikationsanlagen umfassen einen klassifizierten Netzknoten des Führungsnetzes Schweiz sowie klassifizierte Systeme für die Luftwaffe. Die beiden Anlagen sind sowohl für die Armee wie auch für die Behörden des Sicherheitsverbunds Schweiz relevant.

Die Infrastruktur wird vom Berufspersonal betrieben – sie steht für Ausbildung und Einsätze der Truppe zur Verfügung. Die Anlagen an beiden Telekommunikationsstandorten sind veraltet und sanierungsbedürftig. An beiden Standorten soll die militärische Nutzung von jener der zivilen soweit möglich und sinnvoll entflochten werden.

An einem Standort wird die bestehende militärische Anlage durch einen Neubau ersetzt, der auf die künftigen Nutzerbedürfnisse ausgerichtet ist. Im Ersatzneubau sind eine Notunterkunft, Infrastrukturen für das Führungsnetz Schweiz und das Flugfunk-Bodensystem untergebracht. Auch die elektrische Erschliessung des Standorts muss saniert werden.

Am anderen Standort erwirbt der Bund einen Teil der mitgenutzten benachbarten Anlage der Swisscom. Um sie langfristig militärisch nutzen zu können, müssen die Haustechnik und die Elektroanlagen instandgesetzt sowie Massnahmen für den Brandschutz, die Erdbebenertüchtigung und Härtung getroffen werden. Für das Führungsnetz Schweiz sowie weitere Systeme werden bauliche Anpassungen vorgenommen. 

Durch den Einbau von energieeffizienten Geräten neuster Generation wird der Energiebedarf der Anlagen sinken. Die Abwärme von Systemräumen wird zurückgewonnen und in den Anlagen wiederverwendet. Es wird eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von rund 160 Quadratmetern installiert. Die produzierte Strommenge liegt bei 34 Megawattstunden pro Jahr, was dem Bedarf von rund 9 Haushalten entspricht.

Investitionsausgaben nach Baukostenplan: 55,6 Mio. Fr.

  • davon Honorare: 3,2 Mio. Fr,

Kostenungenauigkeit: 8,4 Mio. Fr.

Insgesamt wurden drei Varianten geprüft und mit einer Wirtschaftlichkeitsrechnung einander gegenübergestellt. Für die Varianten wurden teilweise alternative Standorte in Betracht gezogen. Basierend auf der Wirtschaftlichkeitsrechnung, Umweltbetrachtungen sowie Überlegungen zur Bewilligungsfähigkeit wurde die vorteilhafteste Variante für die beiden Telekommunikationsanlagen ausgewählt.

Die Sanierung soll in den Jahren 2024–2028 erfolgen.

Künftig werden an den beiden Standorten zusätzliche Kommunikationssysteme betrieben, was sich in höheren Anforderungen an die Haustechnik sowie in einem höheren Nutzflächen- und Energiebedarf auswirken wird. Aus diesem Grund steigt mit der Umsetzung des Projekts der jährliche Betriebsaufwand um 0,8 Millionen Franken. Die jährlichen Bruttomietkosten erhöhen sich aufgrund der Wertsteigerung um 3,5 Millionen Franken.

Sanierung der Flugbetriebsflächen in Payerne, Etappe 2024–2028

Um den Flugbetrieb und die Flugsicherheit auf dem Militärflugplatz Payerne langfristig zu gewährleisten, müssen die Flugbetriebsflächen und Teile der zugehörigen Infrastruktur saniert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Teile der Flugbetriebsflächen stammen aus den 1950er-Jahren. Um Schäden oder Mängel bei der Tragfähigkeit frühzeitig zu erkennen und zu beheben, werden periodisch Zustandsanalysen durchgeführt. Diese zeigen Beschädigungen auf den Rollwegen auf, was eine erhebliche Unfallgefahr bedeutet und grosse Schäden an den Flugzeug-Triebwerken verursachen kann. Eine frühzeitige Beseitigung dieser Schwachstellen kann die Nutzungsdauer der Beläge verlängern.

Die erforderlichen Unterhalts-, Instandsetzungs- und Verstärkungsarbeiten sind mit Strassenbauarbeiten vergleichbar. Je nach Belagsaufbau und Schadenursache umfassen sie den teilweisen Belagsersatz, die Verstärkung des Kieskoffers und der Tragschicht oder den Ersatz der bituminösen Verschleissschichten. Daneben sind kleinere Anpassungen an den bestehenden Flugbetriebsflächen nötig. Da die Bauarbeiten im laufenden Betrieb stattfinden müssen, erstreckt sich die Realisierung über fünf Jahre. Pisten sollen nur während kurzen Zeitfenstern gesperrt werden müssen.

Investitionsausgaben nach Baukostenplan: 24,4 Mio. Fr.

  • davon Honorare: 1,1 Mio. Fr,

Kostenungenauigkeit: 3,6 Mio. Fr.

Die Sanierung soll in den Jahren 2024–2028 erfolgen.

Mit der Umsetzung des Projekts bleibt der Betriebsaufwand unverändert. Die jährlichen Bruttomietkosten erhöhen sich aufgrund der Wertsteigerung um 1,3 Millionen Franken.

Neubau eines Ausbildungsgebäudes in Herisau

Die Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) ist die Ausbildungsstätte für angehende Berufsunteroffiziere aller Truppengattungen. Der aktuelle Hauptsitz befindet sich in einer angemieteten Liegenschaft gegenüber der Kaserne in Herisau. Weitere Nutzflächen sind in einer Liegenschaft im Westen der Gemeinde angemietet. An einem dritten Standort auf dem gegenüberliegenden Kasernenareal nutzt die BUSA einen Fitnessraum, Garderoben-, Lager- und Schlafräume für die Betriebssoldatinnen und -soldaten sowie Parkplätze und Verpflegungsräumlichkeiten der Rekrutenschule.

Die aktuelle Aufteilung auf drei Standorte ist für den schulischen Betrieb ungünstig. Zahlreiche Transporte zwischen den Standorten erschweren die alltäglichen Abläufe der Ausbildungsmodule. Hinzu kommen die hohen Mietkosten. Die Armee will den Betrieb der BUSA in einem Neubau auf dem Kasernengelände zentralisieren. Die räumlichen Synergien zwischen Rekrutenschule und BUSA, d.h. die Räume in den Kasernenbauten, sollen unverändert weitergenutzt werden. Die bisher angemieteten Standorte will die Armee aufheben.

Mit dem Neubau wird die Hauptnutzfläche im Vergleich zu heute um rund 1000 Quadratmeter verkleinert. Der Neubau verfügt über vier Geschosse. Im Erdgeschoss sind Büros und Räume für Rapporte geplant. In den beiden Obergeschossen stehen je zwei Lerneinheiten zur Verfügung, die je nach Nutzungszweck flexibel umgestaltet werden können. Eine Lerneinheit besteht aus jeweils zwei Klassenzimmern, zwei Gruppenräumen und einem Lehrervorbereitungsraum. Die Räume können als Begegnungs- und Rückzugsort genutzt werden. Im Untergeschoss liegen die Garderoben und Lagerräume sowie die haustechnischen Installationen.

Investitionsausgaben nach Baukostenplan: 14,1 Mio. Fr.

  • davon Honorare: 1,6 Mio. Fr,

Kostenungenauigkeit: 1,9 Mio. Fr.

Das Gebäude wird im Minergie-P-ECO-Standard erstellt. Für das Untergeschoss wird Recyclingbeton verwendet. Das Erdgeschoss und die Obergeschosse werden in Holz-Beton-Verbundbauweise ausgeführt. Fernwärme der bestehenden Holzschnitzelheizung auf dem Kasernenareal soll das Gebäude mit Wärme versorgen.

Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von rund 200 Quadratmetern vorgesehen. Sie produziert eine Strommenge von 34 Megawattstunden pro Jahr, was dem Bedarf von rund 9 Haushalten entspricht.

In der Machbarkeitsstudie wurden neben der beantragten Neubauvariante unterschiedliche Anmiet-Varianten sowie der Erwerb und Umbau einer Nachbarliegenschaft geprüft. Beides wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.

Der Neubau soll in den Jahren 2024–2025 realisiert werden.

Mit der Umsetzung des Projekts sinkt der jährliche Betriebsaufwand um 0,4 Millionen Franken. Weil die Armee die angemieteten Standorte aufgibt, entfällt der jährliche Miet- und Betriebsaufwand von rund 0,9 Millionen Franken. Die jährlichen Bruttomietkosten erhöhen sich aufgrund der Wertsteigerung um 1,0 Millionen Franken.

Neubau für das medizinische Zentrum und für die Militärpolizei West in Payerne

Das schweizweite Konzept des Sanitätsdienstes sieht vor, die stationäre medizinische Versorgung von Angehörigen der Armee in regionalen medizinischen Zentren zu konzentrieren. Dies gewährleistet einen ökonomischen 24-Stunden-Betrieb mit Miliz- und Zivilpersonal.

Auf dem Waffenplatz Payerne befindet sich auch das medizinische Zentrum der Region (MZR). Dieses entspricht den heutigen Gesetzen, Normen und Empfehlungen nicht mehr. Weil es die geltenden Hygienestandards nicht vollumfänglich einhalten kann, besteht zudem ein erhöhtes Infektionsrisiko. Das MZR in Payerne versorgt zukünftig die Region Freiburg und Teile des Kantons Waadt, wofür die Kapazität um 20 auf 60 Betten erhöht werden soll.

Die Gebäude der Militärpolizei West auf dem Waffenplatz Payerne sind stark sanierungsbedürftig. Seit ihrem Bau 1968 wurden sie lediglich mit den nötigsten Wartungsarbeiten instandgehalten. Die sechs Bürocontainer, die 1992 als provisorische Erweiterung aufgestellt wurden, sind immer noch in Gebrauch. Vor diesem Hintergrund plant die Armee in Payerne einen Ersatzneubau, der Platz bietet für das MZR und die Militärpolizei.

Im geplanten Ersatzneubau am heutigen Standort der Militärpolizei werden das medizinische Zentrum der Region (MZR) und die Militärpolizei in zwei separaten Trakten untergebracht. Mit der Zusammenlegung der gemeinsam genutzten Haustechnikanlagen können die Baukosten gesenkt werden.

Das im südlichen Trakt gelegene MZR umfasst 60 Betten sowie Untersuchungs-, Behandlungs- und Nebenräume für 18 Mitarbeitende des Miliz- und Zivilpersonals. Bei geringer Bettenauslastung können bis zu 24 Betten als Kaderunterkunft der Truppe genutzt werden. Mit der Realisierung des MZR kann die Armee künftig drei Vollzeitstellen in einer anderen Region einsetzen. Sobald das neue MZR in Betrieb ist, kann die Krankenabteilung auf dem Waffenplatz Drognens auf ein Ambulatorium in der Grössenordnung einer erweiterten Hausarztpraxis verkleinert werden. Die sanitarische Infrastruktur auf dem Waffenplatz Freiburg wird mit dessen Schliessung und dem Umzug nach Drognens Ende 2023 aufgehoben.

Im nördlichen Trakt des Ersatzneubaus werden das Einsatzkommando der Militärpolizei West und die Einsatzzentrale mit insgesamt 64 Mitarbeitenden untergebracht. Das Gebäude umfasst Büros, Theoriesäle, Arrestzellen, Magazine sowie eine Hunde-Infrastruktur. Auf beiden Seiten des Gebäudes befinden sich Parkplätze für die Einsatzfahrzeuge.

Investitionsausgaben nach Baukostenplan: 30,5 Mio. Fr.

  • davon Honorare: 2,4 Mio. Fr,

Kostenungenauigkeit: 3,5 Mio. Fr.

Der Neubau wird in Minergie-P-ECO gebaut. Auf den Dächern ist eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von rund 1500 Quadratmetern vorgesehen. Die erzeugte Strommenge beträgt 376 Megawattstunden pro Jahr, was dem Verbrauch von rund 90 Haushalten entspricht. Der Neubau wird an ein Fernwärmenetz mit einer Holzheizung angeschlossen. Damit können rund 15 000 Liter Heizöl eingespart werden und der CO2-Ausstoss kann um 2,8 Tonnen reduziert werden.

Als Alternative zum geplanten Ersatzneubau wurde auch die Sanierung der bestehenden Gebäude mit Anbauten geprüft. Ebenfalls untersucht wurde der Bau von zwei eigenständigen Gebäuden auf dem Areal. Die hier vorgeschlagene Variante ist in Bezug auf die Bedarfsdeckung, das Entwicklungspotenzial und die Wirtschaftlichkeit die beste Lösung.

Der Neubau soll in den Jahren 2024–2026 realisiert werden.

Mit der Umsetzung des Projekts reduziert sich der jährliche Betriebsaufwand um 0,1 Millionen Franken. Die jährlichen Bruttomietkosten erhöhen sich aufgrund der Wertsteigerung um 2,6 Millionen Franken.

Sanierung von Ausbildungsgebäuden in Thun

Der Waffenplatz Thun ist einer der wichtigsten Waffenplätze der Armee. Er wird hauptsächlich durch die Lehrverbände Panzer und Artillerie sowie Logistik belegt. Das dort gelegene sogenannte «Mechanisierte Ausbildungszentrum» (MAZ) dient der Ausbildung der Rekrutinnen und Rekruten auf den Kampf- und Schützenpanzern. Mit dem Elektronischen Taktiksimulator für Mechanisierte Verbände (ELTAM) steht zudem ein modernes Ausbildungsmittel zur Schulung der Bataillonskommandantinnen und -kommandanten und ihrer Stäbe zur Verfügung. ELTAM bildet Kampfräume originalgetreu nach – mit einer computergenerierten 360-Grad-Aussensicht und Geräuschsimulation, um sämtliche Führungsprozesse trainieren zu können. Zur Wartung von Panzer- und Geländefahrzeugen bestehen zudem zwei Werkstattgebäude mit einer Waschanlage.

Die Gebäude des MAZ wurden Ende 1979 der Truppe zur Nutzung übergeben. Dazu zählen drei Lehrgebäude, zwölf Ausbildungshallen, zwei Werkstätten und diverse Magazine. Zu jeder Ausbildungshalle gehört je eine Unterstation, die als Durchgang von Halle zu Halle dient und die Steuerungs- und Lüftungsanlagen beherbergt. Die Haustechnikanlagen und das Steuerungssystem sind veraltet und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben; Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Die Elektro- und Lüftungsanlage kann jederzeit teilweise oder komplett ausfallen. Die Sanitärerschliessung ist sanierungsbedürftig. Die Druckluftanlage ist für die heutige Nutzung überdimensioniert und ineffizient. Hinzu kommt, dass die Gebäude des MAZ nicht erdbebensicher sind. Um die Personensicherheit und die langfristige Gebrauchstauglichkeit zu gewährleisten, müssen sie saniert werden.

Die zu sanierende Gebäudefläche beträgt rund 44 000 Quadratmeter, was der Fläche von etwa sechs Fussballfeldern entspricht. Die Gebäudehülle der Lehrgebäude, deren Haustechnik sowie Teile von deren Innenbereichen gilt es zu erneuern. Durch die Innenisolation und den geplanten Fensterersatz werden der Minergie-Standard erreicht und der Energieverbrauch reduziert. Zudem sind die Innenbeleuchtung, die Stark- und Schwachstrominstallationen sowie die Elektroschränke zu ersetzen. Die Ausbildungshallen befinden sich im Wesentlichen in gutem Zustand, ihre Dächer wurden bereits vor rund zehn Jahren saniert. Sanierungsbedarf besteht jedoch insbesondere bei den sanitären Anlagen, den rückseitigen Fensterfronten, der Lüftung und der Ableitung von Meteor- und Schmutzwasser. In den zwölf Unterstationen sollen die Transformatoren ersetzt werden. Bei den freistehenden Magazinen und den beiden Werkstattgebäuden ist die Wärmedämmung zu verbessern.

Die baulichen Massnahmen sollen im laufenden Betrieb realisiert werden. Als Sofortmassnahme wurden bereits die Kälteanlagen ersetzt und die wichtigsten Massnahmen zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs umgesetzt.

Investitionsausgaben nach Baukostenplan: 46,2 Mio. Fr.

  • davon Honorare: 2,7 Mio. Fr,

Kostenungenauigkeit: 4,8 Mio. Fr.

Auf dem Dach des Lehrgebäudes wird eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von rund 1300 Quadratmetern installiert. Die produzierte Strommenge liegt bei 245 Megawattstunden pro Jahr, was dem Bedarf von rund 60 Haushalten entspricht. Auf den beiden anderen Gebäuden sind bereits Photovoltaikanlagen installiert. Auf den Ausbildungshallen ist dies aus statischen Gründen nicht möglich.

Neben der beantragten Sanierung wurde der Neubau des mechanisierten Ausbildungszentrums und die Zentralisierung der Materialmagazine und Werkstätten geprüft. Beides wurde aufgrund geringerer Wirtschaftlichkeit verworfen.

Die Sanierung soll in den Jahren 2024–2029 erfolgen.

Mit der Umsetzung des Projekts bleibt der Betriebsaufwand unverändert. Die jährlichen Bruttomietkosten erhöhen sich aufgrund der Wertsteigerung um 0,5 Millionen Franken.

Ausbau der Logistik im Nordtessin

Das Armeelogistikcenter Monteceneri ist zuständig für die Bereitstellung, die Rücknahme und die Instandhaltung des Einsatz- und Ausbildungsmaterials der Truppe in den Kantonen Tessin und Uri, im Oberwallis und im bündnerischen Misox. Zahlreiche Aussenstellen, Vorortlager sowie unterirdische Anlagen sind ihm zugeteilt.

Um das Material einsatzbereit zu halten und die Milizformationen zu versorgen, benötigt die Armee geeignete Logistikinfrastrukturen für die Lagerung und Wartung von Fahrzeugen, Material und Systemen. Zur Optimierung der Transportlogistik will sie diese Aufgaben künftig an drei Standorten im Nordtessin ansiedeln: auf zwei Arealen in Quinto und einem in Claro. Im Gegenzug will sie die deutlich ungünstiger gelegenen und sanierungsbedürftigen Standorte Acquarossa und Bodio aufheben.

Das eine Areal in Quinto dient zur Lagerung und für den Unterhalt von Material und Systemen. Hier will die Armee ein zweigeschossiges Lagergebäude erstellen. Auf dem anderen Areal sind eine Fahrzeughalle und ein Werkstattgebäude mit Waschplatz vorgesehen. Dank dieser neuen Werkstatt, die auch einen Bremsprüfstand sowie Personal- und Truppenräume umfasst, sollen in Zukunft weniger Transporte zum Armeelogistikcenter Monteceneri nötig sein. In Claro will die Armee ebenfalls eine neue Fahrzeughalle erstellen. Das bestehende Lagergebäude soll mit zusätzlichen Raumabtrennungen und einem besseren Einbruchschutz ausgestattet werden.

Mit der Umsetzung dieses Projekts kann die Armee den logistischen Aufwand verkleinern und effizienter arbeiten: Fahrzeuge, Material und Systeme werden künftig dort gelagert, wo die Milizformationen mit hoher Bereitschaft sie benötigen.

Investitionsausgaben nach Baukostenplan: 37,9 Mio. Fr.

  • davon Honorare: 2,6 Mio. Fr,

Kostenungenauigkeit: 4,1 Mio. Fr.

Auf den Dächern der Neubauten in Quinto und Claro werden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 3300 Quadratmetern installiert. Die produzierte Strommenge liegt bei 777 Megawattstunden pro Jahr, was dem Bedarf von rund 200 Haushalten entspricht. Das Werkstattgebäude in Quinto wird im Minergie-Standard erstellt.

Als Alternative zu den geplanten Ersatzneubauten wurde die Sanierung der bestehenden Gebäude an den jeweiligen Standorten untersucht, jedoch aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Zudem wurde eine Alternative ohne den Bau der Werkstatt in Quinto geprüft. Sie wurde wegen der aufwendigen Transporte für den Materialunterhalt auf dem Monteceneri verworfen.

Der Ausbau der Logistik im Nordtessin soll in den Jahren 2024–2026 erfolgen.

Mit der Umsetzung des Projekts reduziert sich der jährliche Betriebsaufwand um 0,2 Millionen Franken. Die jährlichen Bruttomietkosten erhöhen sich aufgrund der Wertsteigerung um 2,7 Millionen Franken.

Weitere Immobilienvorhaben 2023

  • Studien und Projektierungen: 40 Mio. Franken.
  • Ausbauten: 95 Mio. Franken.
  • Werterhaltungsmassnahmen: 135 Mio. Franken.
  • Weitere Zwecke: 10 Mio. Franken.

 

  • Ersatz des Übungsplatzes Saleggina
    Der Bund tritt den Übungsplatz Saleggina an den Kanton Tessin ab. Als Ersatz ist ein Übungsplatz in Pollegio zu erstellen.
  • Photovoltaikanlagen und Ladestationen in Brugg
    Am Logistikstandort in Brugg sollen auf sämtlichen geeigneten Dachflächen Photovoltaikanlagen installiert werden. Gleichzeitig sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge bereitzustellen.

  • Sanierung der Wasserversorgung in St. Luzisteig
    Die Wasserversorgungsanlagen des Waffenplatzes St. Luzisteig sind umfassend zu sanieren. Zudem ist das Grundwasser mit Chlorothalonil-Abbauprodukten belastet. Es muss neu im Reservoir Steigwiesen mit Quellwasser durchmischt werden, um weiterhin als Trinkwasser zu gelten.
  • Gesamtsanierung der Schiessanlage Stockweiher in Bremgarten (AG)
    Aus einem Lärmschutzkonzept für die Schiessanlage Stockweiher gehen Instandsetzungs- und Lärmschutzmassnahmen hervor. Diese sind umzusetzen, damit die Schiessanlage weiter benutzt werden kann.
  • Massnahmen aus der generellen Entwässerungsplanung in Rothenburg
    Für eine gesetzeskonforme Entwässerung auf dem Gelände des ehemaligen Armeemotorfahrzeugparks Rothenburg müssen Dach- und Platzwasser getrennt, Teile des Leitungsnetzes saniert und zusätzliche Rückhaltemöglichkeiten geschaffen werden.

  • Für spezifische Ausbauten durch die Mieter sowie fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten;
  • für Investitionsbeiträge zur Sanierung von Infrastrukturen wie Strassen und Seilbahnen, die gemeinsam mit Dritten genutzt werden;
  • für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei weiteren Vorhaben des vorliegenden Immobilienprogramms;
  • für nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.

Allgemein

Mit den Immobilienprogrammen der vergangenen Jahre wurden verschiedene Ausbauten und Konzentrationen von Standorten beschlossen, um die Schwerpunkte des Stationierungskonzeptes von 2013 umzusetzen. Mit den Ausbauten auf den Waffenplätzen Thun und Drognens wurde die Grundlage geschaffen, damit die Standorte Lyss und Fribourg aufgegeben werden können. Der Waffenplatz Frauenfeld wurde ausgebaut und im Gegenzug wird die Armee diverse Standorte im Raum Zürich und Thurgau aufgeben. Allerdings zeigt sich, dass sich der Immobilienbedarf gegenüber dem Stationierungskonzept von 2013 generell erhöht hat. Dies gilt exemplarisch für den Bereich der geschützten Logistikinfrastruktur, die benötigt wird, um die Durchhaltefähigkeit zu verbessern. Mit dem Schliessen von Ausrüstungslücken steigt auch der Raumbedarf für die zweckmässige Einlagerung des Materials. Aus diesen Gründen wird das Stationierungskonzept zurzeit überprüft.

Das Rüstungsprogramm 2023 führt voraussichtlich zu Aufträgen an Schweizer Unternehmen im Umfang von 413 Millionen Franken (57 Prozent der Verpflichtungskredite) und Kompensationsgeschäften im Umfang von 209 Millionen Franken (29 Prozent). Damit führen 86 Prozent der Verpflichtungskredite zu zusätzlichen Aufträgen an die Unternehmen in der Schweiz. Zudem wird das Immobilienprogramm VBS 2023 vorwiegend in der Schweiz beschäftigungswirksam. Insbesondere die sicherheitsrelevante Industrie- und Technologiebasis (STIB) sowie die Baubranche profitieren damit von Aufträgen im Umfang von 1,2 Milliarden Franken. Die Beschaffung von Armee­material ist in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt.

Die Beteiligungen führen in den genannten Bereichen zum Aufbau von Knowhow und zur Wertschöpfung. Zudem werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

Bei den Kompensationsgeschäften strebt das VBS eine regionale Verteilung an: 65 Prozent fallen in der deutschsprachigen, 30 Prozent in der französischsprachigen und 5 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz an.

Mit dem Immobilienprogramm 2023 werden an 12 Standorten Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von insgesamt 17 000 Quadratmetern gebaut. Diese erzeugen pro Jahr 3,2 Gigawattstunden elektrische Energie, was dem Verbrauch von rund 800 Haushalten entspricht. Kann an einem Standort mehr Strom produziert werden als verbraucht wird, wird er in die Bilanzgruppe Bund integriert und an einem anderen VBS-Standort genutzt.

Alle beheizten Gebäude werden mindestens im Minergie-Standard gebaut respektive saniert, was den Bedarf an Wärme und Kälte reduziert. Neben der Sanierung von Gebäuden werden die Produktionsanlagen und Speicherkapazitäten im Bereich erneuerbare Energien ausgebaut. Der Ersatz von alten, mit fossiler Energie betriebenen Heizungsanlagen durch solche, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, steigert die Energieeffizienz und senkt gleichzeitig den CO2-Ausstoss.

Zudem werden Pilotprojekte umgesetzt, die zu einer autarken Energieversorgung von militärischen Gebäuden und Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern führen.

Mit den beantragten Beschaffungen werden auch veraltete Fahrzeuge ersetzt. Dadurch werden der Treibstoffverbrauch und der CO2-Austoss reduziert. Beschafft werden umweltfreundlichere und energieeffizientere Schützenpanzer, elektrisch angetriebene Personenwagen sowie Elektro-Gabelstapler und Hubwagen. Zudem wird die nächste Lastwagen-Generation evaluiert. Sie soll in den nächsten Jahren einen Teil der 2500 bestehenden Lastwagen ersetzen.

Der Bundesrat will die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch der Bundesverwaltung senken. 2019 hat er die Departemente beauftragt, ein Klimapaket umzusetzen. Das VBS hat den CO2-Ausstoss bis 2030 gegenüber 2001 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Die restlichen Treibhausgasemissionen sind durch Emissionsminderungszertifikate vollständig zu kompensieren.

Das VBS verfügt bereits seit 2004 über ein Energiekonzept. Im Rahmen dieses Konzepts richtete es 2010 die Bestrebungen zur Senkung der Energiekosten und des CO2-Ausstosses neu aus, um die energiepolitischen Ziele des Bundesrates umzusetzen. Für die nächste Dekade wird das Energiekonzept VBS durch den «Aktionsplan Energie und Klima VBS» abgelöst. Unter anderem sind darin folgende Massnahmen definiert:

  • Gebäudesanierungen
    In den letzten Jahren hat das VBS bei seinen Immobilien auf den Einbau von neuen fossil betriebenen Heizungen verzichtet. Die Wärme stammt aus erneuerbaren Energien wie Solar- und Umweltwärme, Geothermie, Biomasse, Holz und Wärmepumpen. Bis im Jahr 2030 sollen möglichst alle Ölheizungen ersetzt werden – unabhängig vom Ende ihrer Nutzungsdauer. Bei Sanierungen von Gebäuden oder beim Ersatz von Wärmeanlagen werden konsequent die technischen Vorgaben «Energie, Gebäude und Haustechnik» angewendet. Damit wurde gegenüber 2001 der jährliche CO2-Ausstoss bis heute um rund 24 000 Tonnen reduziert. Das VBS plant für den vorzeitigen Ersatz der Heizungen mit Investitionen von 87 Millionen Franken, womit der jährliche CO2-Ausstoss bis 2030 um weitere rund 20 000 Tonnen sinken soll.
  • Strom- und Wärmeproduktion
    Das VBS betreibt bereits heute über 40 Photovoltaikanlagen (PVA), die zusammen rund 6 Gigawattstunden elektrische Energie pro Jahr produzieren. Dies entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Energiebedarf von rund 1500 Haushalten. Bis 2030 soll die Produktionskapazität auf rund 25 Gigawattstunden pro Jahr steigen, was einem jährlichen Bedarf von 6250 Haushalten entspricht.
  • Fahrzeugflotte
    Die Armee betreibt eine grosse Fahrzeugflotte. Den grössten Anteil bilden nicht gepanzerte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 40 Tonnen. Gegenwärtig sind 15 000 solcher Fahrzeuge im Einsatz, die 50 Millionen Kilometer pro Jahr zurücklegen. In den letzten Jahren wurde dieser Flottenteil laufend erneuert und der Treibstoffverbrauch dabei nachweislich reduziert. Diese Erneuerung soll fortgesetzt werden. 

Die Immobilienbewirtschaftung des VBS legt grossen Wert auf eine nachhaltige Entwicklung des Portfolios. Folgende Massnahmen tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung des Immobilienportfolios bei:

  • Baustandards
    In den Bauprojekten wird der Minergie-Standard angewendet. Je nach Gebäudekategorie und Projektart (Neubau oder Sanierung) kommen verschiedene Minergie-Standards oder Einzelbauteile nach Minergie-Modul zum Einsatz. Abhängig von der Gebäudekategorie werden die Standards mit dem Teil «Eco» für die Themen Gesundheit und Bauökologie ergänzt. Zudem orientiert sich das VBS am Standard «Nachhaltiges Bauen Schweiz» in den Bereichen Hochbau und Infrastruktur.
  • Bodenschutz und Altlastensanierung
    Die militärische Nutzung von Arealen kann den Boden belasten. Bei Schiessübungen können beispielsweise Schwermetalle aus der Munition ins Erdreich gelangen. Um dies zu verhindern, werden die Plätze – wo technisch möglich – mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet. Stillgelegte Schiessplätze werden untersucht und belastete Flächen saniert. Der Bundesrat rechnet mit Ausgaben von rund 360 Millionen Franken. Über die letzten Jahre wurden kumuliert rund 300 000 Quadratmeter Fläche auf militärischen Schiessplätzen und Schiessanlagen saniert.
  • Biodiversität und Naturschutz
    Flächen, die das VBS nutzt, sind ökologisch oft besonders wertvoll. Mit dem Programm «Natur Landschaft Armee» will das VBS die militärische und landwirtschaftliche Nutzung sowie die Naturwerte an den Standorten in Einklang bringen und die Biodiversität gezielt fördern. Die Wirkung des Programms wird jährlich mit einem Monitoring zur Biodiversität überprüft.
  • Schiesslärm
    Die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 legt verbindliche Belastungsgrenzwerte für den Lärm militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplätze fest. Das VBS ist verpflichtet, bis 2025 die Lärmbelastung auf all seinen Anlagen zu ermitteln und gegebenenfalls geeignete Sanierungsmassnahmen umzusetzen.
  • Integraler Gewässerschutz
    Das VBS wendet beim Betrieb eigener Trinkwasserversorgungen und Abwasseranlagen konsequent das Prinzip des «Integralen Gewässerschutzes» an. Dies stellt sicher, dass das Wasser in einer angemessenen Menge verfügbar und die Qualität über den gesamten Kreislauf gewährleistet ist.

Zahlungsrahmen

Erhöhung des Zahlungsrahmens der Armee 2021–2024

Die eidgenössischen Räte beschlossen mit der Armeebotschaft 2020 21,1 Milliarden Franken für den Zahlungsrahmen der Armee 2021–2024. Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine beauftragte das Parlament 2022. den Bundesrat, die Armeeausgaben spätestens bis 2030 auf mindestens 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Bundesrat und Parlament haben in der Folge im Voranschlag 2023 und im Finanzplan des Bundes 2024–2026 zusätzliche Mittel für die Armee eingestellt. Diese übersteigen den 2020 vom Parlament bewilligten Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2021–2024. Der Bundesrat beantragt deshalb, den Zahlungsrahmen auf 21,7 Milliarden Franken zu erhöhen.

Der Zahlungsrahmen ist ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagskredite für bestimmte Ausgaben (z. B. für die Armee). Der Zahlungsrahmen stellt keine Kreditbewilligung dar.

Als Voranschlagskredit wird das Budget bezeichnet, aus dem die Ausgaben des laufenden Jahres bezahlt werden (z. B. Lohnkosten, aber auch in diesem Jahr fällig werdende Rechnungen aus Bestellungen der Vorjahre). Davon zu unterscheiden sind Verpflichtungskredite. Dies sind Ermächtigungen durch das Parlament, für einen bestimmten Zweck bis zu einer gewissen Höhe mehrjährige finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Das einfachste Beispiel dafür ist die Bestellung von Rüstungsmaterial, das über mehrere Jahre abgeliefert wird und für das entsprechend über Jahre verteilte Zahlungen fällig werden. Verpflichtungskredite beziehen sich somit auf mehrjährige Zahlungen und Voranschlagskredite beziehen sich auf Zahlungen im laufenden Jahr.

 

Ja. Die eidgenössischen Räte beschliessen das Armeebudget mit dem jährlichen Voranschlag. Sie beschliessen zudem die Verpflichtungskredite für die Armee mit den jährlichen Rüstungsprogrammen, den Beschaffungen von Armeematerial und den Immobilienprogrammen des VBS. Die daraus entstehenden Verpflichtungen werden aus dem Armeebudget finanziert.

Die eidgenössischen Räte beschlossen mit der Armeebotschaft 2020 21,1 Milliarden Franken für den Zahlungsrahmen der Armee 2021–2024. Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 beauftragten sie den Bundesrat mit der schrittweisen Erhöhung der Armeeausgaben auf mindestens ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis 2030. Bundesrat und Parlament haben in der Folge im Voranschlag 2023 und im Finanzplan 2024–2026 zusätzliche Mittel für die Armee eingestellt. Diese übersteigen den vom Parlament bewilligten Zahlungsrahmen. Der Bundesrat beantragt deshalb, den Zahlungsrahmen zu erhöhen.

Die Sicherheitsausgaben weisen seit 1990 im Vergleich zu anderen Bundesaufgaben ein deutlich unterdurchschnittliches Wachstum auf. Das Parlament beschloss mit dem Zahlungsrahmen 2021–2024 eine Wachstumsrate von jährlich 1,4 Prozent. Damit haben sich die Wachstumsraten des Aufgabenbereichs Sicherheit erst in den letzten Jahren an die des gesamten Bundeshaushalts angeglichen.

Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln kann die Armee rascher modernisiert werden als bisher geplant. Für den Bundesrat hatten die Erneuerung der Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft nach wie vor oberste Priorität. Die Beschaffungen der F-35A und des Systems Patriot sind vom Parlament beschlossen worden. Sie werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert und binden in den kommenden Jahren einen grossen Teil der finanziellen Mittel. Der Ersatz grosser Systeme der Bodentruppen war nach bisheriger Finanzplanung erst in den 2030er-Jahren vorgesehen. Viele dieser Systeme erreichen aber bereits Ende der 2020er-Jahre ihr Nutzungsende. Der Krieg in der Ukraine hat die Bedeutung dieser Systeme aufgezeigt. Sie sind deshalb früher als bisher geplant zu ersetzen.

Zudem beschlossen die eidgenössischen Räte mit der Armeebotschaft 2022 zusätzliche Verpflichtungskredite von insgesamt 300 Millionen Franken. Damit kann die Armee den Eigenschutz im Cyber- und elektromagnetischen Raum erhöhen, eine zweite Tranche des Mörsers 16 beschaffen und die Beschaffung von Führungsfahrzeugen vorbereiten.

Mit der Weiterentwicklung der Armee hat die Armee vorgesehen, von ihrem jährlichen Budget von rund 5 Milliarden Franken 60 Prozent für den Betriebsaufwand und 40 Prozent für Investitionen einzusetzen. Bei der Beantragung des Zahlungsrahmens 2021–2024 hat der Bundesrat das Ziel formuliert, den Betriebsaufwand real zu stabilisieren. Die mit den zusätzlichen Mitteln angestrebte raschere Modernisierung der Armee und die Schliessung von Fähigkeitslücken werden jedoch zu einem realen Wachstum des Betriebsaufwands führen.

Der zusätzliche Finanzbedarf beträgt 600 Millionen Franken. Davon entfallen 379 Millionen Franken auf den höheren Betriebsaufwand und die Investitionen. Bei den Investitionen entstanden zudem durch die Verzögerungen bei Beschaffungen und Bauten zweckgebundene Reserven. Diese werden voraussichtlich bis 2024 im Umfang von 318 Millionen Franken aufgelöst. Die technische Reserve wird um 97 Millionen Franken reduziert.

Geprüft wurde, dem Parlament die Erhöhung des Zahlungsrahmens der Armee für die Jahre 2021–2024 erst mit dem Voranschlag 2024 vorzuschlagen. Diese Alternative wurde verworfen, weil der Zahlungsrahmen mit der Armeebotschaft 2020 beschlossen wurde und entsprechend auch die Erhöhung über eine Armeebotschaft zu beantragen ist. Zudem liegt mit der Armeebotschaft 2023 ein Beschluss voraussichtlich im Herbst 2023 vor. Damit beschliesst das Parlament, wie üblich, den Zahlungsrahmen vor der Beratung des Voranschlags.

Der Zahlungsrahmen kann unabhängig vom Voranschlag beschlossen werden, da er nach Artikel 20 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 einem von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzten Höchstbetrag der Voranschlagskredite entspricht.

Der Bundesrat unterstützt eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ab 2023. Er wird die Erhöhung auf 1 Prozent des BIP im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes laufend beurteilen. So hat der Bundesrat im Hinblick auf die Bereinigung der Finanzplanjahre eine Anpassung in den kommenden Jahren beschlossen.

Die Armee muss regelmässig in die Modernisierung der Ausrüstung und in die Immobilien investieren. Nur so kann sie Fähigkeiten weiterentwickeln und ihre Aufgaben erfüllen. In den 1990er-Jahren wurde jeweils mehr als 40 Prozent des Armeebudgets für Investitionen verwendet. Der Investitionsanteil sank laufend und erreichte 2014 noch 26 Prozent. Mit der Weiterentwicklung der Armee hat die Armee von einem jährlichen Finanzbedarf von rund 5 Milliarden Franken 60 Prozent für den Betriebsaufwand und 40 Prozent für Investitionen vorgesehen. Mit der Erhöhung des Armeebudgets wird ein Investitionsanteil von mehr als 40 Prozent angestrebt. Dieses Verhältnis ermöglicht eine langfristige Weiterentwicklung der Armee und gleichzeitig die Sicherstellung des Betriebes. 

Der Betriebsaufwand der Armee ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mehraufwände entstehen insbesondere im Bereich der Informatik durch neue Anwendungen und Services. Auch der Neuaufbau und die Weiterentwicklung des Cyberbereichs und Massnahmen für die Informatik-Sicherheit tragen dazu bei. Zudem verursachen die älter werdenden militärischen Systeme Mehraufwände für das Ersatzmaterial und die Instandhaltung. Ein weiterer Faktor ist der Anstieg der Rohstoffpreise. Die gestiegenen Energiekosten führen zu höheren Aufwänden im Betrieb. Darüber hinaus nimmt der Betriebsaufwand durch die steigenden Investitionen zu. Schliesslich benötigt die Armee auch für den Unterhalt der Immobilien mehr Mittel.

Damit die Armee über genügend finanzielle Mittel für die Weiterentwicklung verfügt, muss sie den Betriebsaufwand in den kommenden Jahren stabilisieren.

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