Industriesicherheit

Das VBS, die Armee wie auch die Beschaffungsstellen des Bundes sind für ihre Aufgabenerfüllung auf eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und der Industrie (Waren, Informatik, Dienstleistungen, Know-how, Werke und Bauten) angewiesen. Diese gemeinschaftliche Aufgabenerfüllung kann es mit sich bringen, dass beauftragten Dritten Zugang zu klassifizierten Informationen der Schweiz gewährt werden muss. Das Geheimschutzverfahren umfasst die personellen, materiellen und administrativen Massnahmen, mit denen in diesen Fällen die Geheimhaltung sichergestellt wird.
Die personellen Massnahmen umfassen die Durchführung einer Personensicherheitsprüfung bei beauftragten Drittpersonen, die materiellen und administrativen Massnahmen zielen derweil auf die Gewährleistung der Sicherheitsmassnahmen in den Räumlichkeiten der beauftragten Betriebe ab.
Die Fachstelle Industriesicherheit ist für die Durchführung der entsprechenden Verwaltungsverfahren im Inland zuständig und koordiniert die Verfahren im grenzüberschreitenden Kontext (ausländische staatliche Auftraggeber für Schweizer Firmen, ausländische Auftragnehmer des VBS) in Zusammenarbeit mit dem Bereich Internationale Sicherheit.
Verfahrensarten
Der Auftragnehmer (Dritter/Firma) besitzt keine Betriebssicherheitserklärung, ihm sollen jedoch militärisch klassifizierte Informationen zur Bearbeitung und/oder Aufbewahrung in deren Räumlichkeiten abgegeben werden. In diesem Fall müssen folgende Schritte berücksichtigt werden:
- Der Auftraggeber füllt das Formular «Antrag zur Vorabklärung» aus und sendet es zum Vorentscheid an die Fachstelle Industriesicherheit.
- Dabei muss der Auftragnehmer (Dritter/Firma) für seine am Auftrag beteiligten Mitarbeitenden das Formular «Personensicherheitsprüfung für Dritte (militärische Projekte)» und das Formular «Geheimhaltungsverpflichtung B für Geheimnisträger» ausfüllen lassen.
Das Formular «Geheimhaltungsverpflichtung A für Auftragnehmer» soll der Auftragnehmer seinem Auftraggeber zustellen.
Das Formular «Geheimhaltungsverpflichtung B für Geheimnisträger» muss der Auftragnehmer an einem sicheren Ort aufbewahren. Das Formular hat kein Verfalldatum.
Die ausgefüllten Formulare «Personensicherheitsprüfung für Dritte (militärische Projekte)» können direkt der Fachstelle Industriesicherheit des VBS zur Einleitung gesendet werden.
- Wenn der Auftragnehmer (Dritter/Firma) den Auftrag erhält, soll durch den Auftraggeber das Formular «Auftragsmeldung mit Klassifizierungsliste» erstellt und an die Industriesicherheit des VBS gesendet werden.
Dem Formular «Auftragsmeldung mit Klassifizierungsliste» muss jeweils das Formular «Geheimhaltungsverpflichtung A für Auftragnehmer» beigelegt werden.
Der Auftragnehmer (Dritter/Firma) verfügt über eine noch gültige Betriebssicherheitserklärung (BSE). In diesem Fall muss der Auftraggeber das Formular «Auftragsmeldung mit Klassifizierungsliste» ausfüllen und der Fachstelle Industriesicherheit zustellen.
Der Auftragnehmer (Dritter/Firma) besitzt keine Betriebssicherheitserklärung, soll jedoch im Herrschaftsbereich des Auftraggebers Einsicht in militärisch klassifizierte Informationen (VERTRAULICH oder GEHEIM) und/oder Zutritt zu militärischen Anlagen mit Schutzzonen 2 und/oder 3 erhalten. In diesem Fall sind folgende Schritte zu berücksichtigen:
- Der Auftraggeber füllt das Formular «Antrag zur Vorabklärung» aus und sendet es zum Vorentscheid an die Fachstelle Industriesicherheit des VBS.
- Dabei soll der Auftragnehmer (Dritter/Firma) für seine am Auftrag beteiligten Mitarbeitenden das Formular «Personensicherheitsprüfung für Dritte (militärische Projekte)» und das Formular «Geheimhaltungsverpflichtung B für Geheimnisträger» ausfüllen lassen.
Das Formular «Geheimhaltungsverpflichtung A für Auftragnehmer» muss der Auftragnehmer seinem Auftraggeber zustellen.
• Die ausgefüllten Formulare «Personensicherheitsprüfung für Dritte (militärische Projekte)» werden durch den Auftraggeber geprüft, gestempelt und zur Einleitung des Verfahrens an die Fachstelle Industriesicherheit gesendet.
- Der Auftragnehmer (Dritter/Firma) erhält den Entscheid (Verfügung) bezüglich der Personensicherheitsprüfung für Dritte (militärische Projekte). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über den Entscheid.
Dokumente
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Antrag zur Vorabklärung
PDF, 2 Seiten, 257 KB -
Auftragsmeldung mit Klassifizierungsliste
PDF, 2 Seiten, 405 KB -
Personensicherheitsprüfung für Dritte (militärische Projekte)
PDF, 2 Seiten, 608 KB, Deutsch -
Geheimhaltungsverpflichtung A für Auftragnehmer
PDF, 1 Seiten, 121 KB -
Geheimhaltungsverpflichtung B für Geheimnisträger
PDF, 2 Seiten, 198 KB
Recht
- Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt (Geheimschutzverordnung)
- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV)
- Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes (ISchV)
- Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen (Anlageschutzverordnung)
- Verordnung des VBS vom 6. Dezember 2007 über das Armeematerial (Armeematerialverordnung, VAMAT)
Digitalisierung und Cybersicherheit VBS
Fachstelle Industriesicherheit
Monbijoustrasse 51a
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 485 44 49
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Generalsekretariat
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