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Internationales und Besuchswesen

Internationale Sicherheit

Die Schweiz arbeitet in sensitiven Bereichen mit ausländischen Firmen und Behörden zusammen, beispielsweise bei der Beschaffung von Rüstungsgütern oder bei militärischen Einsätzen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit muss zwischen den internationalen Partnern eine gleichwertige Sicherheit gewährleistet werden.

Der Bereich Digitalisierung und Cybersicherheit VBS übernimmt die Rolle der Nationalen Sicherheitsbehörde in der Schweiz (Designated Security Authority, DSA). In dieser Funktion verhandelt er die Informationsschutzabkommen und sorgt für deren Umsetzung. Des Weiteren vertritt er die Schweiz in internationalen Gremien (z.B. Multinational Industrial Security Working Group, MISWG).

Die Fachstelle Internationale Sicherheit gibt in Sachen Request for Visit, Personnel Security Clearance, Informationsschutzabkommen und internationale Industriesicherheit gerne Auskunft.

Falls Sie bei einem Auftrag mit einem ausländischen Partner mit klassifiziertem Inhalt als Auftragnehmer oder Auftraggeber involviert sind, sind gewisse Formalitäten zu beachten.

Falls Sie einen ausländischen Auftragnehmer mit der Ausführung eines Auftrags betrauen möchten, klären Sie vorab den Sicherheitsstatus des Auftragnehmers ab. Dies geschieht mittels standardisiertem Formular: Facility Security Clearance Information Sheet FSCIS (siehe unten unter Formulare) Dieses Formular wird von uns zu den ausländischen Behörden geschickt. Eingereichte Formulare, die nicht über den offiziellen Weg gehen, werden nicht bearbeitet.

Ansonsten gestaltet sich der Prozess nach dem Geheimschutzverfahren.

Die Schweiz schliesst mit ihren Partnern sogenannte Informationsschutzabkommen (Security Agreements, Security Arrangements) ab. Diese regeln unter anderem nachfolgende Themen:

  • Kompetenzen und Aufgaben der zuständigen Nationalen Sicherheitsbehörden
  • Massnahmen zum Schutz klassifizierter Informationen
  • Die Durchführung von Personensicherheitsprüfungen
  • Die Durchführung von Betriebssicherheitsverfahren
  • Die Meldung und Bewilligung von internationalen Besuchen
  • Das Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
  • Gegenseitige Durchführung von Kontrollen

Nachfolgend finden Sie die Liste der Länder, mit denen die Schweiz ein Informationsschutzabkommen unterhält. Diese Liste wird ständig angepasst.

Formalitäten

Der Sicherheitsstatus einer Person kann gegenüber dem Partnerstaat mittels Besuchsantrag oder Personnel Security Clearance Confirmation bestätigt werden.

Besuchsantrag

Wenn Sie in dienstlichem oder geschäftlichem Auftrag eine Reise ins Ausland planen und Ihr Gastgeber einen sog. Besuchsantrag [Englisch "Request for Visit" (RFV)] verlangt, füllen Sie bitte das entsprechende Online-Formular aus und senden Sie es innerhalb der Anwendung vollständig ausgefüllt via Ihrem Chef Sicherheit (Verwaltung) bzw. Geheimschutzbeauftragten (Industrie) an die Fachstelle Internationale Sicherheit. Weitere Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars finden Sie unter dem Reiter «Merkblätter».

WICHTIG: Klären Sie als erstes bei Ihrem Gastgeber ab, welchen zu erwartenden Geheimhaltungsgrad (= Anticipated level of classified information to be involved; vgl. entsprechende Ziffer des RFV-Formulars) der Besuch umfasst.

Bei Geheimhaltungsgraden von VERTRAULICH und höher müssen alle Besucherinnen und Besucher über eine gültige Personensicherheitsprüfung der entsprechenden Stufe verfügen:

  • Stufe 10 = Personensicherheitsprüfung gemäss Art. 10 PSPV= VERTRAULICH
  • Stufen 11 und 12 = Personensicherheitsprüfung gemäss Art. 11 und 12 PSPV= GEHEIM

Die Gültigkeitsdauer dieser Personensicherheitsprüfung muss die ganze Besuchsdauer umfassen.

Personnel Security Clearance Confirmation PSCC

Für Besuche oder Aktivitäten bei der NATO, EU oder anderen internationalen Organisationen, für die kein Besuchsantrag verlangt wird, kann eine Sicherheitsermächtigung bzw. Sicherheitsermächtigungsbescheinigung (engl. Personnel Security Clearance Confirmation (PSCC) mittels des Online-Formulars beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Besuchenden über eine gültige Personensicherheitsprüfung verfügen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Gastgeber (Kursorganisator), welche Dokumente für den Besuch erforderlich sind.

Neben diesen sicherheitstechnischen Massnahmen kann Ihnen das Militärprotokoll in administrativen sowie protokollarischen Angelegenheiten (z.B. Erlaubnis zum Tragen der Uniform im Gastgeberland; Gebrauch militärischer Fahrzeuge im Ausland etc.) Unterstützung anbieten.
 

Falls Sie eine ausländische Delegation mit militärischem Zweck zu einem Besuch in die Schweiz einladen möchten, kontaktieren Sie vorab das Militärprotokoll. Dort erhalten Sie Support für die erforderlichen Schritte und einzuleitenden Massnahmen.

WICHTIG: Bereits in der Planungsphase von Besuchen und Kontakten mit ausländischen Stellen und Verteidigungsattachés ist die Fachstelle Internationale Sicherheit sowie das Militärprotokoll und allenfalls der Bereich Internationale Beziehungen V frühzeitig mit einzubeziehen (bspw. Angabe des Herkunftslands des Besuches, geplantes Besuchsprogramm resp. geplante zu besuchende Orte und/oder Truppen etc.). Damit wird der korrekte Ablauf gewährleistet und den geltenden Vorschriften und Prozessen Rechnung getragen.

Falls der Besuch Zugang zu klassifizierten Informationen der Stufe VERTRAULICH oder GEHEIM umfassen soll, ist ein Besuchsantrag («Request for Visit») mit entsprechendem Sicherheitsstatus aller Besuchenden unbedingt notwendig.

Die Besuchenden haben einen Besuchsantrag über ihre nationalen Sicherheitsbehörden an die Fachstelle Internationale Sicherheit einzureichen.

Akzeptiert werden nur Besuchsanträge aus Ländern, mit denen die Schweiz ein Informationsschutzabkommen (siehe unten «Informationsschutzabkommen») abgeschlossen hat. Falls der Besuch unklassifiziert ist, braucht es keinen Besuchsantrag.

Zutritt zu militärischen Anlagen mit ausländischen Besuchenden

Für den allfälligen Zutritt in militärische Anlagen ist, zusätzlich zu einem Besuchsantrag, ein Zutrittsgesuch beim ASTAB einzureichen. Die entsprechenden Detailinformationen erhalten Sie bei Ihrem Chef Sicherheit (Verwaltung) bzw. Geheimschutzbeauftragten (Industrie).


Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat
Digitalisierung und Cybersicherheit DCS
Internationale Sicherheit
Monbijoustrasse 51a
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 463 47 17

E-Mail

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Generalsekretariat
Digitalisierung und Cybersicherheit DCS
Internationale Sicherheit
Monbijoustrasse 51a
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