Fragen und Antworten

Die Personensicherheitsprüfung stellt eine vorbeugende Massnahme zum Schutz vor Innentäterinnen und Innentätern dar. Sie hat zum Ziel, das Risiko einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beeinträchtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen durch eine bestimmte Person zu identifizieren.
Das hängt von vielen Faktoren ab. Einleitende Stellen – also Stellen, welche bei uns eine PSP zur Durchführung beantragen – können die Bundesverwaltung (für Bundesangestellte), die Armee (für Stellungspflichtige oder Angehörige der Armee, welche vorgesehen sind, in ihrer militärischen Funktion Zugang zu klassifizierten Informationen, Materialien resp. Schutzzonen oder auch einer persönlichen Waffe haben), Drittfirmen (wenn Sie im Rahmen eine klassifizierten Projekts für die Bundesverwaltung arbeiten), Kernanlagen oder Kantone sein. Auf dem Ihnen vorliegenden Formular ist die ersuchende Stelle oder der Prüfgrund vermerkt.
Eine Sicherheitserklärung bedeutet, dass die Fachstelle nach abschliessender Beurteilung bei Ihnen keine Sicherheitsrisiken entdecken konnte. In Ampelsprache ausgedrückt bedeutete dies «grün». Sie müssen – ausser der Aufbewahrung des Dokuments – keine weiteren Schritte unternehmen.
Den Stand Ihrer Personensicherheitsprüfung können Sie bei der zuständigen ersuchenden Stelle erfragen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte die verschiedenen Prüfbereiche auf unserem Internetauftritt und die darin enthaltenen Informationen.
Eine Kopie der Sicherheitserklärung (Nachweis) können Sie bei der damaligen ersuchenden Stelle verlangen. Falls Ihnen nicht dort geholfen werden kann, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle PSP.
Wenn Ihr Sohn / Ihre Tochter das 18. Altersjahr bereits erreicht hat, ist dies nicht möglich. Wir bitten Sie in diesem Fall mit der entsprechenden ersuchenden Stelle (vermerkt auf dem Formular) in Kontakt zu treten.
Dies ist nicht möglich. Personensicherheitsprüfungen werden nur für Personen durchgeführt, welche in näherer Zukunft auch sicher Zugang zu klassifizierten Informationen, Materialien oder Schutzzonen haben werden. Wenn Ihre Firma die Ausschreibung gewinnt, wird die entsprechende Stelle auf Sie zukommen und weitere Informationen die PSP betreffend abgeben.
Grundsätzlich ja. Es hängt aber davon ab, ob im entsprechenden Land durch die Fachstelle und ihre Partner Informationen generiert werden können. Gleich verhält es sich bei längeren Auslandaufenthalten. Bitte beachten Sie, dass die Anfragen im Ausland immer eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und daher der Prozess verlangsamt wird.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall wird einzeln betrachtet und die vorhandenen Informationen abgewogen. Zudem dürfen Sie davon ausgehen, dass je länger ein Delikt her ist, desto weniger fällt es bei der Beurteilung der Fachstelle ins Gewicht.
Grundsätzlich ja, es muss sich bei der Unterschrift aber um eine qualifizierte (Zertifikat A) handeln. Der bundesverwaltungsinterne «Local Signer» gilt nicht als qualifizierte Unterschrift. Die Zustellung erfolgt in diesem Fall ausschliesslich digital. Immer gilt, dass die unterschriebenen Formulare bei der jeweiligen ersuchenden Stelle verbleiben – bei militärischen Dritten werden die Formulare an die Industriesicherheit VBS geschickt.
Der Zeitpunkt Ihrer nächsten Dienstleistung hängt nicht per se von der Personensicherheitsprüfung ab. Sie können versuchen den WK / die RS via Personelles der Armee zu verschieben – den PSP Termin bitten wir Sie aber wahrzunehmen. Für eine Verschiebung des PSP Termins nehmen Sie bitte mit der auf der Einladung erwähnten Person Kontakt auf. Für alle anderen Dienstleistungen ist die Fachstelle nicht zuständig.
Das ist korrekt. Die Einleitungsformulare müssen via ersuchende Stelle an die Fachstelle übermittelt werden. Dies zeigt uns, dass diese PSP auch wirklich benötigt werden. Anders verhält es sich bei militärischen Dritten. Hier sind die Formulare an Ihren Kontakt bei der Industriesicherheit des VBS zu schicken.
Dies ist durchaus möglich. Wahrscheinlich wurden Sie auf zwei verschiedenen Prüfstufen oder von zwei verschiedenen ersuchenden Stellen zur Prüfung eingeleitet. Bitte bewahren Sie beide Sicherheitserklärungen auf.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt und umgehend mit der Fachstelle PSP VBS Kontakt auf.
Eine Möglichkeit zur Datenerhebung der Fachstelle ist das persönliche Gespräch. Wenn nach Konsultation unserer Register weiter Fragen bestehen, kann die Fachstelle Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Im Rahmen Ihrer Personensicherheitsprüfung hat die Fachstelle Auffälligkeiten entdeckt, welche Sie zum Schluss gebracht hat, dass Ihr Fall entweder mit einer Risikoerklärung, einer Sicherheitserklärung mit Auflagen oder einer Feststellungserklärung abgeschlossen werden muss. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit auf die Vorbringungen der Fachstelle Stellung zu beziehen und Ihre Sicht auf die Dinge zu erklären. Machen Sie dies bitte bis zum am Schluss erwähnten Datum. Für eine Fristverlängerung oder bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ihren Fall betreuenden Person bei der Fachstelle auf. Die Kontaktdaten entnehmen Sie der Fusszeile auf der ersten Seite des Rechtlichen Gehörs.
Papiermühlestrasse 20
CH-3003 Bern
Auskunftsnummern
Für Angehörige der Armee
Tel. 0800 424 111
Für militärische Dritte (Firmen) und militärische Projekte
Tel. 058 485 44 49
Für Bedienstete des Bundes, für zivile Dritte (Externe Mitarbeitende), für Angehörige des Zivilschutzes, für in Kernanlagen tätige Personen sowie für Bedienstete der Kantone
Tel. 058 467 89 99
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Fachstelle Personensicherheitsprüfungen
Papiermühlestrasse 20
CH-3003 Bern