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Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems

Das Dienstpflichtsystem regelt, wer welche Art von Dienst zu leisten hat – ob in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst. In der Schweiz müssen Männer Militärdienst leisten. Wer den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, leistet Zivildienst. Wer aus medizinischen Gründen nicht Militärdienst leisten kann, wird in den Zivilschutz eingeteilt.

Die Armee und der Zivilschutz haben seit einiger Zeit Schwierigkeiten, genügend Personal zu rekrutieren und zu behalten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Es müssen Lösungen gefunden werden, wie die benötigten Personalbestände für die Zukunft sichergestellt werden, damit diese Organisationen in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Bundesrat hat deshalb das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF aufzuzeigen, wie die personelle Situation (die sogenannte «Alimentierung») von Armee und Zivilschutz nachhaltig verbessert werden kann. Unter Leitung des Bereiches Sicherheitspolitik (Sipol) und in Zusammenarbeit mit der Armee, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, dem Bundesamt für Zivildienst im WBF und der kantonalen Regierungskonferenz für Militär, Zivilschutz und Feuerwehr werden kurz- und mittelfristige Massnahmen für die Verbesserung der Bestände erarbeitet.

Zusätzlich wird geprüft, ob und wie das Dienstpflichtsystem als Ganzes weiterentwickelt werden soll, um mit den Entwicklungen und Erwartungen der Gesellschaft im Einklang zu bleiben. Dazu werden verschiedene Varianten geprüft und ihre Auswirkungen und Akzeptanz durch eine Bevölkerungsumfrage und Konsultationen von betroffenen Organisationen eingeschätzt.